Meine Damen und Herren, mit ihrem Antrag greift die SPD vom Ansatz her die wesentlichen Festlegungen des Koalitionsvertrags auf. Denn das, was Sie, meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten, im Kern fordern, haben wir bereits in der NRWKoalition vereinbart. Wir beabsichtigen, die Mittel für den Kinder- und Jugendförderplan zu erhöhen und darüber hinaus dynamisch anwachsen zu lassen, um so die Auskömmlichkeit dauerhaft zu gewährleisten. Das ist genau das, was sich die Träger lange gewünscht haben. Wir machen damit ernst, meine Damen und Herren.
Allerdings enthält Ihr Antrag auch eine Reihe von Einschätzungen und Bewertungen, die ich im Detail nicht teilen kann. So bewerte ich zum Beispiel die offene Kinder- und Jugendarbeit deutlich stärker als eine Infrastruktur der Jugendarbeit, die sich an alle jungen Menschen richtet. Sie hat zwar auch eine sozial-kompensatorische Komponente, aber eben nicht nur, und gerade im ländlichen Raum ist sie oft die Infrastruktur. Ich würde auch die Bedeutung der Jugendverbandsarbeit, der kulturellen Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit viel deutlicher herausstellen.
Vor allem aber, meine Damen und Herren, möchte ich heute darauf hinweisen, dass wir gesetzlich geregelte Verfahren für die Aufstellung und Realisierung des Kinder- und Jugendförderplans haben. So sind im Aufstellungsverfahren die Träger, Kinder und Jugendliche und der Fachausschuss des Landtags zu beteiligen. Genau das werden wir selbstverständlich tun. Ich finde es nicht günstig, diesem Beteiligungsverfahren durch eine Aushandlung zum jetzigen Zeitpunkt vorzugreifen und damit die Beteiligungsverfahren ad absurdum zu führen.
Zur Höhe des künftigen Kinder- und Jugendförderplans wird es eine Klärung im Rahmen der Debatte über den Haushalt 2018 im Parlament geben. Sie stimmen mir sicher zu, dass so eine Frage von allen
Abschließend noch zu Ihrer Forderung zu Berichtspflichten gegenüber dem Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Es ist bislang schon guter Brauch, dass das Ministerium dem Ausschuss unaufgefordert über das jeweils abgelaufene Förderjahr berichtet. Dies erfolgt jedoch erst nach Vorliegen der Haushaltsrechnung durch den Finanzminister. Vorher vorgelegte Zahlen wären bestenfalls vorläufig, gegebenenfalls auch falsch oder unvollständig.
Lassen Sie uns daher bei diesem Verfahren bleiben, anstatt neue bürokratische Verfahren zu erfinden. Lassen Sie uns hier gemeinsam einen zukunftsfesten Plan auf den Weg bringen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Meine Damen und Herren, damit sind wir am Schluss der Aussprache. Denn auch beim Blick in die Runde gibt es keine weiteren Wortmeldungen.
Wir kommen daher zur Abstimmung. Jetzt bitte alle einmal herhören: Die antragstellende Fraktion der SPD hat nach § 42 Abs. 2 beantragt, über die Abschnitte II und III gesondert abstimmen zu lassen. So verfahren wir deswegen auch.
Ich frage nun, wer dem Abschnitt II des Antrags Drucksache 17/813 – Neudruck – zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD. Fraktionslose Abgeordnete sehe ich nicht im Hohen Hause. Damit hat der Abschnitt II nicht die erforderliche Mehrheit des Hohen Hauses gefunden.
Ich lasse nun über den Abschnitt III abstimmen. Wer diesem Abschnitt zustimmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion der AfD. Auch hier keine Beteiligung der fraktionslosen Abgeordneten. Damit hat auch der Abschnitt III keine Mehrheit gefunden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns im Ältestenrat darauf verständigt, dass wir, anders als in der letzten Legislaturperiode gehandhabt, auf eine Gesamtabstimmung an dieser Stelle verzichten können, wenn in einem Antrag bei den Einzelabstimmungen keine Position die Mehrheit des Hohen Hauses gefunden hat. Ich frage noch einmal in die Runde. – Das bleibt auch so. Dann stelle ich hiermit fest, dass der Antrag Drucksache 17/813 – Neudruck – vom Hohen Hause abgelehnt wurde.
Ich komme damit zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/882. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Die Fraktion der AfD. Herr Pretzell, auch Enthaltung? – Der fraktionslose Abgeordnete Pretzell hat sich ebenfalls der Stimme enthalten. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/882 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten Pretzell angenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Schluss der Beratungen zu Tagesordnungspunkt 7 und kommen zu:
Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion erteile ich Frau Kollegin Schäffer das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tja, da dachte ich, wir hätten mit unserem Antrag so viele schöne Brücken gebaut, Herr Biesenbach, indem wir Sie in diesem Vorhaben unterstützen, und dann lese ich den Entschließungsantrag von CDU und FDP, und siehe da, beide befinden sich offenbar noch im Wahlkampf.
Ich finde es sehr schade, dass Sie hier wieder Unterstellungen verbreiten, von verfehlter Personalpolitik und mangelnder Wertschätzung reden, davon, wir hätten bei Polizei und Justiz nicht genügend eingestellt. Ich würde Sie doch noch einmal bitten, sich die Zahlen anzuschauen, wie viel wir gerade im Bereich der Polizei in den letzten Jahren gemacht und wie viele Personen wir eingestellt haben. Wir hatten es erst in der letzten Innenausschusssitzung noch einmal thematisiert, Herr Lürbke. Sie kennen ja auch die Zahlen.
Ich will aber auch betreffend die Justiz darauf hinweisen, dass wir im Rahmen des 15-Punkte-Plans 300 Stellen in der Justiz geschaffen haben, aber auch im Nachtrag 2016 und im Haushaltsplan 2017. Hier sind enorm viele Stellen im Bereich der Justiz geschaffen worden. Es ist gut, dass wir das so gemacht haben. Das erleichtert Ihnen einen guten Start in die Regierung.
Ich finde es auch ehrlich gesagt ein bisschen … – na ja, wie soll ich es jetzt bezeichnen? Ich verzichte mal lieber auf eine Bezeichnung. Aber wenn Sie in der Beschlussfassung schreiben, die Landesregierung solle Vorschläge unterbreiten, in welchen Feldern Justiz und Polizei entlastet werden sollten, will ich nicht unerwähnt lassen, dass wir das Thema in der letzten Legislatur angegangen sind. Gerade zum Bereich Polizei haben wir die entsprechenden Gutachten und die Expertenkommission auf den Weg gebracht. Die haben eine Menge Vorschläge erarbeitet, die meistens von CDU und FDP zerrissen wurden. Lustigerweise tauchen diese in Ihrem Entschließungsantrag wieder auf. Ihre Argumentationslinie ist nicht ganz kohärent. Aber das nur so nebenbei.
Wenn man die Aussagen nebeneinanderlegt, dann wird es wirklich lustig. Aber ich verzichte darauf, im Einzelnen darauf einzugehen.
Frau Kollegin Schäffer, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Der Abgeordnete Lürbke würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Ich bin gerade stutzig geworden, denn Sie haben angesprochen, dass unter Rot-Grün verschiedene Maßnahmen – Expertenkommission, Vorschläge – erarbeitet worden sind. Das will ich nicht in Abrede stellen, auch wenn die nicht von der CDU und der FDP zerrissen worden sind. Aber die Frage ist: Welche dieser Vorschläge sind denn von Rot-Grün konkret umgesetzt worden?
Eingehen will ich auf den Punkt „Verkehrsunfälle“ und die Frage: Muss die Polizei bei Verkehrsunfällen
ohne Personenschaden kommen? Eigentlich nein. Die Polizei muss eigentlich nicht kommen, denn das ist eine reine Frage der Versicherung. Die Polizei hat da überhaupt nichts zu regeln. Dies wurde als eine Anregung von der Expertenkommission vorgeschlagen, und diesen Vorschlag fanden wir auch sinnvoll.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie er von Kollegen – es mögen ja keine von der FDP gewesen sein, aber von der CDU – kritisiert wurde. Und jetzt taucht er hier wieder auf. Das finde ich ganz spannend, wie die Argumentationen nicht ganz schlüssig sind und man jetzt plötzlich Sachen für gut befindet, die man in der letzten Legislatur noch abgelehnt hat.
Ich würde jetzt aber ganz gerne auf den eigentlichen Antrag und damit auf das Schwarzfahren zu sprechen kommen. Insofern hat Herr Biesenbach ja einen Vorstoß gewagt, den ich unterstützen kann. Ich finde, es kann nicht sein, dass Menschen – aus welchen Gründen auch immer – eine Anklage vor Gericht droht, weil sie vielleicht zwei-, dreimal eben nicht die 2 € für einen Kurzstreckenfahrschein bezahlt haben. Von daher ist es gut, Herr Biesenbach, dass Sie es angesprochen haben.
Das Thema wird wirklich seit Jahrzehnten diskutiert. Ich habe einen von meinen Kollegen Volker Beck 1995 in den Deutschen Bundestag eingebrachten Antrag genau zu diesem Thema mitgebracht. Es ist wirklich schade, dass sich in diesen vielen Jahren nichts getan hat. Umso besser, dass jetzt ein konservativer Justizminister darauf einschwenkt und diese Forderung, diese urgrüne Forderung unterstützen möchte.
Ein Argument ist ja immer, dass man eine Entlastung der Justiz erreichen könnte. Das wäre schon ein Gewinn an sich.
Aber es ist nicht nur die Frage der Entlastung der Justiz, sondern es ist auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit der Strafe bei einem Delikt, das nur wenig krimineller Energie bedarf, zumal es beim Schwarzfahren wirklich unterschiedliche Gründe gibt oder geben kann. Es können finanzielle Gründe sein – dann müssten wir über sozialpolitische Maßnahmen reden. Es kann aber auch schlicht sein, dass Menschen sich in dem Tarifdschungel nicht zurechtfinden und völlig ohne Vorsatz ein öffentliches Verkehrsmittel ohne Fahrschein benutzen. Und wenn das nur einmal passiert, ist das ja nicht so schlimm. Aber wenn es mehrfach passiert, dann steht diese Person eben vor Gericht.
Es ist auch eine Frage des Umgangs mit Jugendlichen ab 14 Jahren, die sich vor Gericht wiederfinden. Ist das der richtige Umgang unserer Gesellschaft mit Jugendlichen ab 14 Jahren, wenn sie sich aufgrund
von Schwarzfahren vor Gericht wiederfinden? Ich finde, das ist er nicht, sondern man muss über die Verhältnismäßigkeit sprechen. Es wird als Gegenargument immer angeführt, der Verzicht auf eine Strafbarkeit des Schwarzfahrens sei geradezu eine Ermutigung, schwarzzufahren. Das halte ich ehrlich gesagt für ziemlich realitätsfern.
Der Punkt ist doch, dass kaum jemand in unserer Gesellschaft weiß, dass Schwarzfahren überhaupt strafbar ist. Abschreckend ist das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt von 60 €. Das schreckt womöglich ab, aber doch nicht der Straftatbestand, weil der in der Regel überhaupt nicht bekannt ist.
Ich würde gerne einen Journalisten von der „Frankfurter Rundschau“ zitieren – das ist Christian Bommarius –, der in einem Kommentar gesagt hat: „Mit schlechten Strafgesetzen verhält es sich wie mit Vorurteilen. Erst einmal entstanden, sind sie kaum mehr aus der Welt zu schaffen.“
Und Sie, Herr Biesenbach, und liebe Kollegen von CDU und FDP, können heute einen Beitrag dazu leisten, zumindest einen Teil meiner Vorurteile gegen Schwarz-Gelb aus der Welt zu schaffen, aber Sie können auch einen Beitrag dazu leisten, ein schlechtes Strafgesetz aus der Welt zu schaffen. Wir würden Sie dabei unterstützen, Herr Biesenbach.
Vielleicht geben Sie sich doch noch einen Ruck – auch wenn das nun von der Opposition kommt. Wir unterstützen letztendlich ja auch nur den Minister. Stimmen Sie unserem Antrag bitte zu. – Danke schön.