Nein, wir müssen das prüfen. Aber dazu komme ich gleich in meinem Vortrag noch. Also hören Sie weiter zu! Dann ist die Frage, glaube ich, von sich aus beantwortet.
Aber ein maßgeblicher Vorteil des momentanen Systems ist nämlich die Tatsache, dass Richterinnen und Richter unter anderem pädagogisch auf Täter einwirken können. So können sie durch Maßnahmen
und Auflagen sozialisierend wirken, was im Falle einer Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit nicht mehr möglich wäre.
(Beifall von der FDP – Sven Wolf [SPD]: Kommt da noch der Redner von der Koalition, der den Minister unterstützt?)
Das heißt, die eigentliche Frage, die wir uns stellen sollten, ist, wie wir Polizei und Justiz entlasten und so deren Arbeit unterstützen können. Publikumswirksame Schnellschüsse brauchen wir hier nicht. Deswegen hat Justizminister Biesenbach zu Recht einen wichtigen Anstoß für die rechtspolitische Diskussion gegeben. Diese gilt es nun zu führen, und zwar gewissenhaft und gründlich.
Hierfür bedarf es in einem ersten Schritt einer umfassenden Aufgabenprüfung und Aufgabenkritik. Dem wird sich die neue Landesregierung nun stellen, nachdem es von der Vorgängerregierung jahrelang nicht angepackt wurde. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Mangen. – Für die AfD-Fraktion tritt nun ans Pult zu seiner ersten Rede Herr Kollege Röckemann.
Die Knäste sind übervoll. Geld ist keines mehr da. Die Kriminalitätsstatistik schießt durch die Decke, und der Herr Justizminister Biesenbach von der CDU übt den Schulterschluss mit den Grünen. Jamaika im Bund lässt grüßen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Worum geht es hier?
Deutschlandweit und insbesondere bei uns in NRW quellen die Haftanstalten über. So ein Andrang wie in den letzten Jahren gab es hierzulande noch nie. Insbesondere verantwortlich dafür ist die rechtswidrige Einwanderungspolitik der Frau Bundeskanzlerin Merkel von der CDU.
Es besteht nun ein Dilemma. Haftanstalten haben nun einmal die unangenehme Eigenschaft, nicht mit dem Bedarf mitzuwachsen. Wenn sie voll sind, dann bleiben die zu Inhaftierenden eben auf freiem Fuß.
Was liegt da näher, als Platz zu schaffen? Die Lösung des Herrn Ministers ist dann das Zauberwort „Entkriminalisierung“. In einem Interview berichtete er, dass in NRW zurzeit 1.215 Gefangene eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens absäßen, darunter auch solche, die keine Kurzstreckentickets kauften. Jeder Hafttag koste pro Gefangenen 131 €, und daher solle Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit und erst bei hartnäckigen Wiederholungstätern als Straftat behandelt werden.
Als ausgebildetem Polizeibeamten und Rechtsanwalt setzte bei mir sogleich Schnappatmung ein. Wie soll das gehen? Entweder ist eine Tat eine Straftat oder sie ist eine Ordnungswidrigkeit. Beides gleichzeitig ist in Deutschland rechtssystematisch gar nicht möglich. Ein bisschen schwanger geht eben nicht.
Auch ist der Begriff der Hartnäckigkeit dem deutschen Recht fremd. Kommt jetzt neben der sogenannten „Hasskriminalität“ des zu Recht abgewählten Herrn Ministers Maas die „Hartnäckigkeitskriminalität“ des Herrn Ministers Biesenbach? Soll hier erneut Recht geschrieben werden, Recht, das spätestens vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird?
Meine Damen und Herren, wie sähe das bei anderen Delikten aus? Der notorische Falschparker handelt erst ordnungswidrig, macht sich dann irgendwann strafbar und kommt in letzter Konsequenz dann doch ins Gefängnis? Tatsächlich wollen Sie ein zusätzliches vorgelagertes Verfahren, das Ordnungswidrigkeitenverfahren, noch einführen. Worin besteht dann die angedachte Entlastung von Polizei und Justiz?
Wie sollen sich denn die betroffenen Unternehmen zukünftig gegen Schwarzfahrer wehren? Sie wissen schon, dass zusätzliches Personal und zusätzliche Zugangsbeschränkungen zu Verkehrsmitteln zusätzliches Geld kosten, das zusätzlich auf diejenigen umgelegt wird, die sich an Recht und Gesetz halten?
Stellen Sie sich einmal die Frage: Wird es in Deutschland sicherer, wenn Sie den Straftatenkatalog bereinigen? Meinen Sie, dass die allgemeine Moral dadurch angehoben wird? Tatsächlich zählt für Sie doch nur der Nebeneffekt. Die Kriminalitätsstatistik wird entlastet. Welche Straftaten werden als nächste gestrichen? Diebstahl? Körperverletzung? Nein, Herr Minister, das wollen wir nicht.
Und wenn das Geld kostet, so sind wir auch bereit, dieses Geld aufzubringen. Den hohen Preis Ihrer verfehlten Politik zahlen wir nämlich längst.
Die Geister, die Sie riefen, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen der Konsensparteien, diese Geister werden Sie also nicht los. Ihr Vorschlag, Herr Minister, und der darauf beruhende Antrag Ihrer baldigen grünen Mitstreiter im Bund ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht.
Wir haben nämlich Ideen. Wir brauchen zunächst einmal – es wird Sie vielleicht überraschen – sichere Grenzen. Wir brauchen die konsequente Abschiebung Nichtberechtigter – und dies bei verschlankten
Wenn Einwanderungspolitik, dann eine nach kanadischem Modell! Meine Damen und Herren von der FDP, die Kanadier haben es erfunden. Wir haben es nachgemacht, und jetzt kommen Sie mittlerweile auf die Idee. Aber wunderbar, dass Sie das auch gelernt haben.
Wir brauchen mehr und besser ausgerüstete Polizei auf Wegen und Straßen, und unsere Bevölkerung braucht Politiker, die dies auch offen aussprechen.
Wir von der AfD lehnen den Antrag der Grünen und den Vorstoß des Herrn Ministers Biesenbach hiermit ab. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Röckemann. Herzlichen Glückwunsch zur ersten Rede! – Nun spricht als Nächster für die Landesregierung der Minister, Herr Biesenbach.
Verehrte Kolleginnen! Verehrte Kollegen! Es hat mir richtig Freude gemacht, zu hören, welcher Bogen hier geschlagen wurde.
Frau Schäffer, ich will nicht verhehlen, dass ich mich nicht erinnern kann, mal in einer früheren Plenardebatte Lob der Grünen bekommen zu haben. Das nehme ich aber gerne an. Es könnte ja vielleicht auch zur Gewohnheit werden. Ich habe nichts dagegen.
Umgekehrt schlägt Herr Ganzke dann den Bogen, zu sagen, wir zwei würden es als Grundstein für Berlin nehmen. Ich betrachte das vielleicht als ein bisschen zu viel. Ich glaube, so viel erwarten wir davon wirklich nicht. Aber es macht deutlich – auch die ganze Diskussion, auch der Ansatz der SPD, sich zu enthalten, oder die übrigen Situationen –, wie wichtig es ist, über das Thema zu sprechen.
Ich habe ganz einfach die Frage gestellt: Ist es richtig, die Justiz mit diesem Thema und in diesem Umfang zu beschäftigen, oder gibt es nicht andere Themen, die die kostbaren Ressourcen der Justiz in anderen Kriminalitätsfeldern sinnvoller einfordern?
Vielleicht einmal die Zahl: Mehr als jede zehnte Verurteilung – in absoluten Zahlen: 16.000 bis 17.000 und in manchen Jahren auch 18.000 Urteile im Jahr – betrifft den Bereich des sogenannten Erschleichens von Leistungen, im Volksmund „Schwarzfahren“ genannt. Bitte überlegen Sie einmal, welche Kapazität dabei von Polizei, Staatsanwälten und Richtern gebunden wird.
Am 18. September, Herr Wolf – nur mal die Zahl –, saßen in Nordrhein-Westfalen 1.215 Gefangene wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe ein. Der überwiegende Teil davon sind Schwarzfahrer. Jeder kostet den Steuerzahler jeden Tag 131 €. Wieder die Frage: Ist das richtig? Ist das erforderlich? Sind das Ansätze, die das Gesetz wollte? Das Gericht wollte sie nicht; denn sonst hätte es sie nicht zu einer Geldstrafe verurteilt. Das ist der eine Punkt.
Auf der anderen Seite ist völlig richtig: Wir wollen auch das Schwarzfahren nicht zum Kavaliersdelikt machen. – Das ist auch richtig. Von daher kann ich auch die Bedenken mancher Innenpolitiker verstehen, die fragen, ob das der richtige Weg ist. Die Zweifel sind genauso angebracht wie die Frage: Ist der Umgang damit der richtige?
Deswegen war mein Wunsch – und ich stelle fest, das hat ja auch geklappt –, eine Diskussion anzustoßen.
Es ist ersichtlich, dass auch von der Bundesebene Reaktionen kommen. Der „Deutschen Richterzeitung“ ist das Thema so wichtig, dass in der neuen Ausgabe zwei Positionen – pro und kontra – dargestellt werden. Ich weiß, dass ein Senator – also nicht Biesenbach – die Pro-Seite vertreten wird und ein anderer Justizminister die Kontra-Seite. Nur, die Diskussion ist notwendig.
Ich will auch sagen, was uns noch helfen könnte. Dass der Verkehrsverband natürlich keine Änderung will, ist nachvollziehbar. Es taucht aber die Frage auf: Sind nicht auch unsere Verkehrsverbände gefordert? Vielleicht erinnern sich einige oder sogar alle von Ihnen an folgende Tatsache: Wer im europäischen Ausland in einen Bus einsteigt, muss vorne einsteigen und kommt nur rein, wenn er sein Ticket entwertet. Der Fahrer bekommt mit, ob ein Ticket da ist. – Schwarzfahren ausgeschlossen. Wer dort in die U- oder S-Bahn will, muss durch Zugangsschleusen, das Ticket entwerten, und dann kommt er rein. – Schwarzfahren ausgeschlossen.
Nur wir in Deutschland leisten uns den Luxus, weder beim Einsteigen in den Bus noch beim Einsteigen in die S- oder U-Bahn zu kontrollieren. Ist dafür die Justiz der richtige Reparaturbetrieb? Können wir vieles von dem nicht dadurch unterbinden, indem wir die Verkehrsunternehmen dazu bringen, Zugangskontrollen durchzuführen?
Ich will hier gar nicht sagen, welchen Weg ich für den richtigen halte. Ich möchte nur einen Anstoß geben, was die Kapazität angeht. Wir alle wissen, wie es bei unserer Justiz aussieht. Wir alle wissen, was die Verwaltungsgerichte zu tun haben. Wir alle wissen, wie lange die Verfahren vor den Strafgerichten dauern. Dort muss die Frage gestellt werden: Ist es sinnvoll, die Ressource Justiz auf diese Weise zu verbrauchen?
Lassen Sie uns diesen Punkt doch gemeinsam diskutieren! Dann kommen wir zu einem Ergebnis, das mehrheitsfähig ist. Wir müssen es aber diskutieren, ganz simpel, das ist der Weg. Wenn das gelungen ist, hat sich der Vorstoß gelohnt. Vielleicht kommt dann die SPD dazu, mitzumachen, statt sich heute zu enthalten. – Vielen Dank.