§ 2 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom 15. Dezember 2010 (RBStV) in Verbindung mit dem Baden-Württembergischen Zustimmungsgesetz
§ 2 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom 15. bis 21. Dezember 2010, nach Zustimmung des Landtags vom 17. Mai 2011, bekannt gemacht am 7. Juni 2011 (BayGVBl S. 258)
Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 17/748, nicht Stellung zu nehmen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 17/748. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, AfD und Herr Pretzell, fraktionslos. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 17/762. Wer diesem Vorschlag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, AfD und Herr Pretzell. Damit ist der Wahlvorschlag, da ich keine Enthaltungen und keine Gegenstimme habe, einstimmig angenommen.
Die Fraktion der AfD hat den Wahlvorschlag im Laufe des heutigen Vormittags noch vor Drucklegung zurückgezogen. Damit entfällt dieser Tagesordnungspunkt.
der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) zu den ordentlichen Mitgliedern
Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/747. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, AfD und Herr Pretzell. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag Drucksache 17/747 einstimmig angenommen.