Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/815 an den Hauptausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Kultur und Medien sowie an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Aussprache und Abstimmung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wenn Sie dieser Überweisungsempfehlung folgen wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Frau Ministerin Scharrenbach hat mitgeteilt, die Einbringungsrede zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 3) Eine Aussprache ist heute nicht vorgesehen.
Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/750 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Gibt es jemanden, der dagegen ist? – Gibt es jemanden, der sich enthält? – Das ist nicht der Fall. Dann haben wir die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Herr Minister Dr. Stamp hat mitgeteilt, die Einbringungsrede zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 4) Eine Aussprache ist also nicht vorgesehen.
Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/751 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. Gibt es jemanden, der dagegen ist – oder sich enthalten möchte? – Das ist nicht der Fall. Damit haben wir diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
§ 2 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom 15. Dezember 2010 (RBStV) in Verbindung mit dem Nordrhein-Westfälischen Zustim
§ 2 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom 15. Dezember 2010 (RBStV) in Verbindung mit dem Baden-Württembergischen Zustimmungsgesetz