Protokoll der Sitzung vom 27.05.2020

Vor diesem Hintergrund habe ich im vergangenen Jahr bei der Gleichstellungsministerkonferenz zusammen mit der Kollegin Sütterlin-Waack aus Schleswig-Holstein eine Antragsinitiative ergriffen, um den Bund aufzufordern, bitte bei dem Zwischenbericht, den der Bund eigentlich zum Prostituiertenschutzgesetz erstellen wollte, die ersten Erkenntnisse der Länder mit einzubeziehen, um frühzeitig Fehlentwicklungen, die sich in der Folge und in der Umsetzung des Bundes-Prostituiertenschutzgesetzes ergeben, gegensteuern zu können, indem man möglicherweise auch frühzeitig das Gesetz ändert.

Die Kollegin Sütterlin-Waack aus Schleswig-Holstein hat damals, als sie noch Bundestagsabgeordnete war, selbst an dem Prostituiertenschutzgesetz mitgearbeitet. Jetzt ist sie in der Landesverantwortung und sagt: Ich erkenne, dass das nicht richtig funktioniert.

Die Initiative ist in der Gleichstellungsministerkonferenz mehrheitlich angenommen worden. Aber wir haben bis heute keinen Zwischenbericht vonseiten des Bundesfamilienministeriums über das Prostituiertenschutzgesetz erhalten. Mir ist auch nicht bekannt, dass der Bund einmal mit der Aufforderung auf die Länder zugegangen wäre, ihre Erkenntnisse zu übergeben, um diese in eine möglichst frühzeitige Weiterentwicklung des zugrunde liegenden Bundesgesetzes einbeziehen zu können. Insofern richten sich da ganz viele Adressen in Richtung Berlin selber.

Deswegen habe ich sehr deutlich formuliert: Wenn Angehörige des bundesdeutschen Gesetzgebers Briefe formulieren, sind sie auch in der Lage, einen Gesetzentwurf zu formulieren. Dann können wir das miteinander beraten. Da die Verfasser und Verfasserinnen des Briefes Angehörige von CDU/CSU und SPD sind, ist auch eine breite Mehrheit gegeben, wenn man das Gesetz ändern will.

Daher bin ich gespannt, ob es eine entsprechende Gesetzesinitiative gibt.

Danke schön, Frau Ministerin. – Frau Schäffer stellt ihre zweite und letzte Frage. Bitte schön.

Ich ziehe meine Frage zurück. Sie wurde schon beantwortet. – Vielen Dank.

Danke schön. – Dann habe ich als Nächste Frau Paul mit ihrer dritten und letzten Frage. Bitte schön, Frau Paul.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, die aufsuchende Arbeit ist im Kontext der Arbeit mit Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern auch eine wichtige, allerdings im Moment natürlich durch Kontaktbeschränkungen etc. erschwert. Werden in der aktuellen Situation durch die Beratungsstellen auch weiterhin Streetwork und aufsuchende Arbeit aufrechterhalten?

Das finde ich insbesondere deshalb wichtig, weil gerade im Bereich von Beschaffungsprostitution viele Frauen durchaus ohne festen Wohnsitz sind und dementsprechend mehrheitlich nur über aufsuchende Sozialarbeit erreicht werden können.

Bitte, Frau Ministerin.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Abgeordnete Paul. Die aufsuchende Arbeit wird aktuell gerade wieder aufgenommen.

Danke, Frau Ministerin. – Herr Mostofizadeh stellt eine zweite und damit seine letzte Frage.

Herr Präsident, vielen Dank. – Meine Frage schließt sich unmittelbar daran an und ergänzt das, was Frau Paul gefragt hat. Ich hatte eben nach den Frauen gefragt, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Sie antworteten, dass Sie da Ihre Hände gebunden sähen. Das Thema der aufsuchenden Arbeit würde aber zumindest dort eine ganz intensive Rolle spielen. Damit meine ich nicht nur die Sozialarbeit, sondern möglicherweise auch Versorgungstätigkeiten. Sehen Sie denn zumindest dort einen Ansatz, tätig werden zu können?

Bitte schön, Frau Ministerin.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Im Rahmen der aufsuchenden Arbeit werden sämtliche Hilfsmöglichkeiten entsprechend angeboten und dann auch zugeführt.

Danke schön, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit ist die Mündliche Anfrage 70 beantwortet. Ich danke Frau Ministerin Scharrenbach dafür.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 71

der Abgeordneten Sigrid Beer von der Fraktion der Grünen zum Thema „Hat die Schulministerin den Schulausschuss falsch informiert?“ auf.

Ich darf wiederum darauf hinweisen, dass die Landesregierung in ihrer Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage beantwortet. Hier hat die Landesregierung angekündigt, dass Frau Ministerin Gebauer antworten wird.

Jetzt muss ich jetzt nur noch das Mikrofon aktivieren. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Vielen lieben Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Beer, in der vergangenen Woche, nämlich am 20. Mai, hatte ich im Schulausschuss auf die Dringliche Anfrage von Ihnen, Frau Beer, erläutert, warum ich bei der Bewertung eines coronabedingten Beschäftigungsverbotes für Lehrkräfte zu einer Neueinschätzung gelangt war.

Wir haben heute bereits in mehreren Debatten festgestellt, dass die Coronapandemie eine dynamische Entwicklung mit sich bringt und uns immer wieder dazu zwingt, einmal getroffene Entscheidungen zu überdenken und möglicherweise auch zu revidieren. Das haben wir am heutigen Mittag intensiv zu unterschiedlichen Anträgen diskutiert.

Eine Lagebewertung vom 18. April dieses Jahres kann sich nach gut drei Wochen, nämlich am 11. Mai, als nicht länger tragfähig erweisen. Dann muss man sie korrigieren – gerade dann, wenn man verantwortlich handeln will bzw. als Landesregierung auch verantwortlich handeln muss.

Konkret ging es hier um die Frage, ob Lehrkräfte mit erhöhtem Gesundheitsrisiko und schwangere Lehrerinnen mündliche Prüfungen abnehmen müssen.

Am 18. April, als wir die Wiederaufnahme des Schulbetriebes für den 23. April vorbereitet haben, waren wir in der Bewertung nicht nur im Ministerium für Schule und Bildung, sondern generell in der Landesregierung zunächst sehr vorsichtig und auch zurückhaltend.

Ich möchte in diesem Zusammenhang einige Zahlen nennen, nämlich Zahlen vom 20. April, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in Bezug auf Coronafälle

hier bei uns in Nordrhein-Westfalen herausgegeben hat, und sie mit den Zahlen dieser Woche bzw. der vergangenen Woche vergleichen.

Am 20. April hatten wir insgesamt 1.775 Fälle in stationärer Behandlung. Davon waren 622 in intensivmedizinischer Behandlung und wiederum davon 461 Fälle mit Beatmung.

Wir verzeichnen heute – das nur als Vergleich; ich hatte ja gesagt, dass die Lage dynamisch ist – insgesamt 443 Fälle in stationärer Behandlung, davon 158 Fälle in intensivmedizinischer Behandlung und wiederum davon Gott sei Dank nur noch 94 Fälle mit Beatmung.

Zum damaligen Zeitpunkt hatten wir insgesamt 27.112 Fälle per 15.04. und verzeichneten einen täglichen Zuwachs an Fällen von 2,5 % am 15.04., 2,6 % am 16.04. und 2,2 % am 17.04.

Das waren die Zahlen, die damals die Grundlage unseres Handelns waren. Am 11. Mai waren bzw. heute sind es komplett andere Zahlen. Diese habe ich Ihnen als kleinen Exkurs genannt.

Ich habe Ihnen auch gesagt, dass wir in der Bewertung damals sehr vorsichtig und sehr zurückhaltend gewesen sind. Die gesamte Situation war für uns alle neu, und es gab – auch das habe ich immer wieder betont – keine Blaupause, an der wir uns hätten orientieren können.

Damals haben wir uns gegen einen Präsenzunterricht für Lehrkräfte mit erhöhtem Risiko entschieden, weil dies Kontakte mit wechselnden Schülergruppen bedeutet hätte. Dies habe ich am 29. April in der Fragestunde hier im Parlament genau so vertreten, weil es der damalige Sachstand, aber auch der damalige Kenntnisstand gewesen ist.

In diesen gut zwei Wochen, nämlich vom 29. April bis zum 11. Mai, haben sowohl Schulen als auch Lehrerverbände, aber auch Schülerinnen und Schüler eindringlich dafür geworben und auch darum gebeten, dass mündliche Prüfungen auch von Personen aus den sogenannten Risikogruppen abgenommen werden dürfen. Das bezog dann auch die schwangeren Lehrkräfte mit ein.

Bis zu dem besagten 11. Mai waren somit weitere zwei Wochen ins Land gegangen. In diesen zwei Wochen hatte sich das Infektionsgeschehen auch – das darf ich sagen – aufgrund des verantwortungsvollen Umgangs und des verantwortungsvollen Verhaltens innerhalb unserer Gesellschaft deutlich verlangsamt.

Daher haben wir nach Bewertung der Lage und Abwägung der Risiken entschieden, die bisherige, zunächst sehr restriktive Linie zugunsten der Durchführung von mündlichen Prüfungen verantwortungsvoll zu ändern, nämlich im Sinne der eindringlichen

Wünsche der Schulen, der Schulleitungen und der Schülerinnen und Schüler.

Mit dem Erlass vom 11. Mai haben wir dies verfügt und auch entsprechend kommuniziert. Das ist bei den Schulen und Schulleitungen ausgesprochen gut angekommen und von ihnen begrüßt worden. Das hat dann der Brief der Rheinischen und der Westfälisch-Lippischen Direktorenvereinigung und der Schulleitungsvereinigung der Gesamtschulen, den ich in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung in Teilen vorgelesen habe, auch mehr als verdeutlicht. – Herzlichen Dank.

Danke schön, Frau Ministerin. – Die Fragestellerin, Frau Beer, hat sich zu einer ersten Frage gemeldet. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihre Ausführungen. – Die Frage der Mündlichen Anfrage 71 ist allerdings eine andere. Daher möchte ich es jetzt noch einmal versuchen.

Im Laufe des heutigen Vormittags – ich möchte mich nicht auf einen genauen Zeitpunkt festlegen; jetzt ist es geändert – war auf der Homepage des Schulministeriums immer noch zu lesen, dass sich die Freistellung grundsätzlich auf den Präsenzunterricht bezieht und unter den Begriff „Präsenzunterricht“ alle Tätigkeiten mit direkten Schülerkontakten fallen, also auch die Abnahme von Prüfungen, Pausenaufsicht etc.

Sie haben uns am 20.05. allerdings berichtet, dass Prüfungen nicht darunterfallen.

Bis zum heutigen Tage war auf der Seite des Ministeriums aber nachzulesen, dass dies sehr wohl für schwangere Lehrerinnen gelte und dass das von den Risikogruppenkriterien abgeleitet worden sei. Also haben Sie uns im Ausschuss widersprüchlich informiert. In dem Erlass steht im Übrigen nur, dass sie verbindlich teilnehmen müssen.

Deswegen frage ich Sie: Wie kommt dieser Widerspruch zustande? Warum ist das erst mit heutigem Tage auf der Homepage geändert worden? – Das ist genau die Frage, die ich gestellt hatte.

Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Beer, es gibt keinen Widerspruch. Ich versuche, es noch einmal ganz deutlich zu formulieren.

Wir haben am 18. April eine SchulMail herausgegeben. Das war die SchulMail Nummer 15. Darin war die Rede von einem Beschäftigungsverbot für

Risikogruppen bzw. schwangere und stillende Lehrerinnen hinsichtlich des Präsenzunterrichts. Der Fernunterricht bzw. das Lernen auf Distanz sowie die Teilnahme an Konferenzen und Dienstbesprechungen waren aber schon damals zulässig.

Jetzt hat es Rückfragen dazu gegeben, was unter diesem in der SchulMail erwähnten Beschäftigungsverbot genau zu verstehen sei. Vor dem Hintergrund dieser Nachfragen und Hinweise haben wir diese SchulMail vom 18.04. am 20.04. per Erlass – noch rechtzeitig vor Schulaufnahme, nämlich am 23.04. – dahin gehend ergänzt, dass es sich bei diesem Beschäftigungsverbot nicht um ein absolutes Beschäftigungsverbot handelt, sondern nur um ein relatives Beschäftigungsverbot.