Protokoll der Sitzung vom 27.05.2020

(Beifall von der SPD)

Zweitens gibt es eine Geschichte, die klein ist und die absurd anmutet. Da geht es um die Frage, wie sich eine Schule nennt. Momentan heißt es dort: „Jede Schule führt eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt.“ Das Stadtgymnasium Detmold möchte gerne „Stadtgymnasium Detmold“ heißen, darf es aber nicht. Es muss heißen: „Städtisches Gymnasium – Stadtgymnasium Detmold – Sekundarstufen I und II“, weil die Bezirksregierung, alle Beteiligten sich auf das Schulgesetz beziehen. Das macht keinen Sinn, das kann man ändern. Die Landesregierung selbst, das Schulministerium hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage vor über einem Jahr gesagt, man könnte das ändern. Warum man das nicht macht, entzieht sich jeder Logik. Das hätte geschehen können.

Die Frage der Studienkollegs wurde gerade angesprochen. Ich muss sagen: Es ist gut, dass es nächstes Jahr nicht zu Ende ist. Was ich nicht verstehen kann, ist, wie ein Arbeitsminister, immerhin ein Regierungsmitglied, am Wochenende in den Zeitungen verkündet: Diese Studienkollegs sind gerettet. – Jetzt stellen wir fest: Es gibt eine Galgenfrist von vier Jahren. Ich nehme zur Kenntnis und habe gehört, dass Herr Rock gerade gesagt hat, es geht darum, jetzt eine Lösung zu finden. Ich rufe die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung auf, kurzfristig mit den Kirchen und mit den Studienkollegs deren Sicherung für die Zukunft zu gewährleisten.

Wir bedauern sehr, dass wir die Hinweise, was die Schulversuche angeht, nicht jetzt schon haben aufnehmen können. Die Grünen haben dazu einen kompletten Antrag vorgelegt, weil sie mit kleinen Änderungen hier für Sicherheit sorgen können. FDPBürgermeister, CDU-Kommunalpolitiker waren alle dieser Auffassung. Man hätte das Problem lösen können.

Darüber hinaus haben wir die Situation, dass es im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Kommunen oft zu der Problematik kommt, dass eine bestimmte Schulform von der Nachbarkommune angefahren wird und die Ratskollegen und die Bürgermeister in den Kommunen sagen: Wir halten hier ein Schulangebot vor, können aber unsere Kinder nicht

dahin schicken, weil die Kinder von anderen Städten da auch rein dürfen. – Ich finde, da gibt es notwendigen Regelungsbedarf. Die kommunalen Spitzenverbände haben es vorgeschlagen. Wir waren nicht in der Lage, das aufzunehmen, obwohl das sehr einvernehmlich vorgeschlagen wurde.

Ich bedaure auch, dass wir im Moment nur über das sonstige pädagogische und sozialpädagogische Personal reden, das im Moment bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit mitwirkt. Wir wissen über die Strukturen – ich komme noch einmal auf Dirty Dancing zurück, mein Arbeitskreis, dein Arbeitskreis –, dass wir Schulsozialarbeiter haben, die unterschiedliche Verantwortungen tragen. Aber alle sind Teil dieser Schulgemeinde, und sie gehören endlich alle auch als gemeinsamer Teil des Kollegiums anerkannt. Auch das konnten wir hier nicht organisieren.

Und darüber haben wir heute beim Thema Digitalisierung bereits gesprochen: Es wäre jetzt angesichts Corona die Stunde gewesen, den Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände aufzunehmen und dafür zu sorgen, dass im Schulgesetz verankert wird, die Standards für die digitale Ausstattung sicherzustellen.

All diese Kleinigkeiten sind nicht gelungen. Ich bedaure das ausdrücklich und hoffe sehr, dass es uns gelingt, das im 16. Schulrechtsänderungsgesetz, das möglichst bald erarbeitet werden sollte, gemeinsam hinzubekommen, weil das keine parteipolitischen Fragen sind. Alles, was ich jetzt gesagt habe, sind Punkte, die eigentlich mit gesundem Menschenverstand gemeinsam nach vorne getragen werden sollten.

Wo es dann politischer wird – das gebe ich offen zu –, aber mit Verantwortung, ist das Thema der Teilleistungsstörungen. Seit vielen Jahren diskutieren wir darüber, dass es Kinder mit Dyskalkulie oder Lese-Rechtschreib-Schwäche gibt, die massiv benachteiligt sind. Wir sind intensiv in der Anhörung von Eltern, von Fachverbänden, dem Landesverband Schulsozialarbeit gebeten worden, das endlich anzupacken. Ich glaube, der Nachteilsausgleich muss endlich rechtssicher für die gesamte schulische Laufbahn geregelt werden. Dazu haben wir einen Antrag vorgelegt.

Und last, but not least: Alle Beteiligten der Anhörung haben noch einmal gesagt: Egal, welche Partei auf welcher Ebene regiert, in den Kommunen, im Land, im Bund – es gibt Themen, die müsst ihr im Schulgesetz jetzt endlich mal regeln.

Ich weiß, dass das eine oder andere schwierig ist. Das haben wir uns in der New-Deal-Debatte hier anhören dürfen. Aber wir müssen die Frage nach dem Offenen Ganztag an den Schulen schulgesetzlich regeln, übrigens auch im Bereich der Jugendhilfe. Wir müssen dafür sorgen, dass wir zu Regelungen über die schulische Inklusion im Schulgesetz kommen. Wir müssen die Schulsozialarbeit im Schulgesetz

lösen. Wir müssen Entscheidungen unter anderem zum Sozialindex im Schulgesetz treffen. Und schließlich – das sprach ich in dem ersten Teil an –: Die Digitalisierung der Schulen wird von allen Experten unisono angemahnt.

Ich lade herzlich ein, weil diese Fragen politisch überwiegend zwischen den Ebenen zu regeln sind, möglichst bald mit dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz anzufangen. Wir hätten uns sehr gut vorstellen können, hier in diesem Parlament schon ein Signal der Gemeinsamkeit zu senden. Das ist leider nicht gelungen. Insofern werden wir uns heute bei der Abstimmung enthalten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Frau Hannen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem 15. Schulrechtsänderungsgesetz nehmen wir notwendig gewordene Anpassungen vor. Mit vielen kleinen, aber für die Praxis in den Schulen sehr dienlichen Veränderungen entschlacken und beschleunigen wir die schulischen Abläufe und nehmen notwendige Anpassungen des schulischen Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung vor. Insbesondere betrifft dies die Umsetzung einzelner Aspekte der Datenschutz-Grundverordnung und die Klarstellung der rechtlichen Zulässigkeit des Einsatzes digitaler Lehr- und Lernmittel, zum Beispiel die Nutzung von LOGINEO NRW.

Darüber hinaus gehen wir weiter gegen den Lehrkräftemangel vor, schaffen Planungssicherheit bei der Fortführung kleiner Sekundarschulen in den betroffenen Gemeinden und regeln deren Fortbestand.

Auf die Punkte „Lehrkräftegewinnung“ und „Fortführung kleiner Sekundarschulen“ möchte ich an dieser Stelle kurz eingehen.

Meine Damen und Herren, die Anhörung hat gezeigt, dass das, was wir hier mit dem 15. Schulrechtsänderungsgesetz auf den Weg bringen, durchweg begrüßt wird. Durch die Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes ermöglichen wir den berufsbegleitenden Erwerb des Lehramts für die Grundschule für Oberstufenlehrkräfte sowie die Berufung in ein Beamtenverhältnis und gestalten damit den Wechsel in diese Schulform deutlich attraktiver.

Erfreulicherweise ist es nämlich so, dass die allermeisten der betroffenen Lehrkräfte – so Rückmeldungen aus unterschiedlichen Bereichen – dauerhaft an der Grundschule bleiben und eben nicht nach zwei Jahren auf eine Stelle in der Sekundarstufe II wechseln möchten. Das ist ein sehr wichtiges Signal

für uns. Das wird hier im 15. Schulrechtsänderungsgesetz deutlich abgebildet.

Der Lehrkräftemangel gerade in den Grundschulen ist eines der dringlichsten Probleme unseres Bildungssystems. Daher ist es gut und richtig, dass die Landesregierung und die NRW-Koalition hier alle Hebel in Bewegung setzen.

Deshalb erweitern wir mit dem 15. Schulrechtsänderungsgesetz auch die Möglichkeit des Seiteneinstiegs. Kollege Rock hat es bereits erwähnt. Masterabsolventinnen und Masterabsolventen von Fachhochschulen werden zukünftig ebenfalls die Chance erhalten, für den berufsbegleitenden zweijährigen Seiteneinstieg zugelassen zu werden. Diese Möglichkeiten konnten bisher nur Absolventinnen und Absolventen von Universitäten in Anspruch nehmen. Diese Lücke zu schließen, ist ein wichtiges Signal.

Weil aller guten Dinge drei sind, will ich ausdrücklich hier noch einmal die Anerkennung ausländischer Lehramtsbefähigungen aus Staaten außerhalb der EU nennen. Diese wird erleichtert, indem Ausgleichsmaßnahmen für die Anerkennung von Lehrkräften aus Drittstaaten geöffnet werden.

Der Lehrkräftemangel ist ein lange bekanntes Problem. Diese Landesregierung, diese Koalition gehen das Thema konsequent an, und das ist gut so.

Frau Kollegin, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Dr. Maelzer.

Ja, selbstverständlich gerne.

Denn man tau.

Vielen Dank, Frau Kollegin Hannen, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Vielleicht sind aller guten Dinge auch vier. Deswegen habe ich mich mal eingeloggt.

Der Kollege Ott ist eben auf die Namensgebung von Schulen eingegangen. Als Lagenserin haben Sie sicherlich in der Nachbarschaft von Detmold die Posse um die Namensgebung des Stadtgymnasiums Detmold mitbekommen. Jetzt meine Frage – vielleicht mache ich es zweigeteilt mit der Bitte um Antwort –:

Entweder a): Können Sie mir einen Hinweis geben, wie ich dem Stadtgymnasium Detmold …

(Zuruf von der CDU: Eine!)

Das ist eine Frage, die sich in a) und b) teilt.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Nein! – Weitere Zurufe von der CDU und der FDP)

Entschuldigen Sie, Herr Hovenjürgen. Der Lauteste in Ihrer Runde ist nicht immer der Belesenste.

Also: Können Sie mir sagen, wie ich dem Stadtgymnasium Detmold erklären soll, warum wir es als Landtag nicht hinbekommen, diese Änderung gemeinsam auf den Weg zu bringen? Oder b), die Variante: Können Sie nicht einfach mit zustimmen?

Sehr geehrter Herr Dr. Maelzer, ich danke Ihnen ganz herzlich für die Gelegenheit. Aller guten Dinge sind drei. Deswegen komme ich zu „c)“. Das wäre die Möglichkeit, zu überlegen, wie wichtig dieses Schulrechtsänderungsgesetz ist und wie wichtig es ist, dass wir die wirklichen Faktoren benennen. Das tue ich gerade.

Selbstverständlich verstehe ich als Lagenserin durchaus, dass das für das Stadtgymnasium Detmold ein wichtiger Faktor ist. Ich glaube, im Großen und Ganzen ist das aber nicht einer der allerwichtigsten Faktoren.

Ich glaube ganz sicher, Herr Dr. Maelzer, dass es da eine gute Lösung geben wird. Ich bin mir ganz sicher, es gibt da nicht nur a) oder b), sondern man wird eine konkrete Lösung finden müssen, nicht nur für das Stadtgymnasium Detmold, sondern auch für andere Gymnasien oder andere Schulen. Das ist aber nicht der alles entscheidende Punkt. Nichtsdestotrotz habe ich tiefen Respekt davor, dass das Stadtgymnasium Detmold momentan in einer Situation ist, in der man klären muss, wie es sich benennen kann und soll; keine Frage.

Ganz herzlichen Dank, dass Sie mir die Möglichkeit gegeben haben, Herr Dr. Maelzer, dazu auszuführen.

Meine Damen und Herren, bereits am 27. November 2017 haben CDU und Freie Demokraten den Beschluss gefasst, die Fortführung von zweizügigen Sekundarschulen dort zu ermöglichen, wo ansonsten kein schulisches Angebot einer Sekundarstufe I bestehen würde. Mit dem 15. Schulrechtsänderungsgesetz wird nun diesem Beschluss Rechnung getragen. Insbesondere im ländlichen Raum, wie Herr Dr. Maelzer es schon sagte – zum Beispiel auch in Lippe, das ist mir ganz wichtig –, gewährleisten wir damit das schulische Angebot der Sekundarstufe I vor Ort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, auch wenn es nicht in Ihr ideologisiertes Bild der Schulpolitik passt: Die Sekundarschulen sind – das wissen Sie – nicht unser Baby. Aber – das ist eine ganz wichtige Botschaft – für uns ist es völlig zweitrangig, welchen Namen das Kind hat und woher es kommt. Wir stehen für eine sachorientierte Bildungspolitik, für gute und passende Schulangebote vor Ort und Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Mit dem 15. Schulrechtsänderungsgesetz gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt. Dies hat die Anhörung deutlich gezeigt. Es wird mit Sicherheit nicht der letzte gewesen sein. Auch das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, haben Sie angedeutet. Natürlich wird es auch ein 16. Schulrechtsänderungs-gesetz geben. Aber – das ist das Entscheidende – wir werden weiterhin Versäumnisse der Vergangenheit korrigieren und unser Bildungssystem optimieren und notwendige Anpassungen vornehmen.

Leider ist Herr Ott jetzt gar nicht mehr da bei diesem so wichtigen Thema. Denn selbstverständlich muss selbst auf kleinere Dinge, die für eine einzelne Schule subjektiv ganz wichtig sind – das ist beim Stadtgymnasium Detmold so; der Auffassung bin ich absolut –, eingegangen werden. Darum muss man sich natürlich kümmern.

Aber bei allem Respekt und bei aller Wichtigkeit – ich bin sehr daran interessiert, dass es für das Stadtgymnasium Detmold eine gute Lösung geben wird –: Wir dürfen nicht so tun, als ob das jetzt alles andere, was an diesem Schulrechtsänderungsgesetz hervorragend ist, infrage stellen würde.

Meine Damen und Herren,

(Regina Kopp-Herr [SPD]: Herr Ott ist wieder da!)

wir alle machen uns gemeinsam auf den Weg. Alle Beteiligten wollen beste Bildung für alle. Wir sind mit dem 15. Schulrechtsänderungsgesetz auf dem besten Wege. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Abgeordnete Kollegin Beer das Wort.