Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Prinzip ist dies, so möchte man sagen, ein netter Awareness-Antrag der regierungstragenden Fraktionen. Wohlwissend: Hätte ich solch einen Antrag gestellt, hätte ich einen Helm aufziehen müssen wegen der Repliken darauf; denn das wäre mir um die Ohren gehauen worden.
Ich sehe das zweiteilig: Auf der einen Seite darauf aufmerksam zu machen, dass wir mehr Blutspenden brauchen, ist immer etwas Gutes. Auch die Bühne hier dafür zu nutzen, ist durchaus angebracht. Wie gesagt, ich habe das für mehrere medizinische Themen auch schon gemacht.
Fast in jedem Sommer der vergangenen Jahre hatten wir immer wieder das Problem, dass es zu gefährlichen Engpässen wegen fehlender Blutspenden gekommen ist. Das betrifft allerdings nicht nur das Blutplasma, sondern genauso Thrombozyten und Erythrozytenkonzentrate, das betrifft fast jedes Blutprodukt. Es gibt einfach zu wenige Blutspenden.
Daher an dieser Stelle auch ein Aufruf von unserer Partei: Machen Sie das ruhig! Für jeden gesunden Erwachsenen ist das kein Problem. Es tut ein bisschen weh, aber das übersteht man. Hinterher bekommt man – je nachdem, wo man spendet – einen kleinen Obolus oder ein Brötchen. Als Student habe ich das Brötchen immer gerne als erstes Frühstück des Tages genommen. Daher: Machen Sie das, das ist eine gute Sache.
Auf der anderen Seite möchte ich sagen: Es gibt Stand heute rund 50 internationale Studien, die die Behandlung von COVID-19-Patienten mit Blutplasma von Genesenen untersuchen. Davon sind 16 in diesem Jahr schon fertig. Das bedeutet, Sie springen mal wieder hinter den vorbeifahrenden Zug. Sie wollen jetzt im Ausschuss darüber debattieren, wann wir mit einer Werbekampagne an die Öffentlichkeit gehen. Ich hoffe eigentlich, dass das Ministerium bereits alles parat hat und die regierungstragenden Fraktionen nur noch den Antrag einbringen wollten. Sollten wir tatsächlich noch ernsthaft darüber diskutieren wollen, dann sind diese Studien – 22 randomisierte, 16 davon sind in diesem Jahr schon fertig – alle durch, bevor wir überhaupt anfangen, Plasmaspender zu suchen.
In meiner Heimatstadt wird im Helios-Klinikum geforscht. Sie suchen aktuell – jetzt, sofort – Menschen, die das Virus schon hinter sich haben. Da können Sie
sich gerne melden, dort können Sie gerne Plasma spenden. Das ist eine gute Sache, wie ich im ersten Teil schon ausführte.
Wenn man den Antrag auf COVID-19 bezieht, kommt er deutlich zu spät. Es ist schade, dass wir ihn jetzt wieder an den Ausschuss überweisen und dann dort die Diskussion aufnehmen. Es ist eigentlich ein schöner Antrag, der so gestellt nicht mehr viel wert ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ist der Gesundheitsminister sehr dankbar für diesen Antrag. Es ist für das Parlament und auch für die Öffentlichkeit von großer Bedeutung, dass wir im Kampf gegen Corona aufzeigen: Die Zeit, die wir durch Kontaktverbote und vieles andere mehr gewonnen haben, wird genutzt, um neue Behandlungsmöglichkeiten für die erkrankten Menschen zu entwickeln; wir setzen nicht nur auf einen Impfstoff.
Die Gabe von Blutplasma – gewonnen aus dem Blut von Menschen, die die Krankheit erfolgreich überstanden haben – ist ein solcher Ansatz. Deswegen hat mein Ministerium den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern gestattet, genau dies zu machen. Natürlich ist noch nicht erwiesen, dass das hilft. Es ist auch noch nicht erwiesen, ob es in der Masse eingesetzt werden kann und verantwortbar ist.
Hieran muss weitergearbeitet werden. Deshalb hat das Paul-Ehrlich-Institut ganz klar gesagt, dass dies nur in sogenannten klinischen Erprobungen geschehen darf, und zwar unter einer engen medizinischen wie wissenschaftlichen Begleitung in vielen nordrhein-westfälischen Universitätskliniken, aber auch anderen Schwerpunktkrankenhäusern.
Natürlich ist klar, dass wir für die Gewinnung des Plasmas wie für vieles andere Blutspenden brauchen. Wir sollten jetzt nicht darüber streiten, wer hier wen überbietet. Jeder von uns weiß, dass das Blutspenden eine ganz wichtige Sache für unser Gesundheitssystem ist, nicht nur in Bezug auf Plasma, sondern auch für Operationen, bei Unfällen und vielen anderen Dingen. Es ist wichtig, dass genug Blut vorhanden ist.
An dieser Stelle finde ich es angebracht, den vielen Menschen, die trotz Corona noch Blut spenden und dafür sorgen, dass dieses Blut zur Verfügung steht, ein herzliches Dankeschön zu sagen.
Natürlich sollte auch klar sein – und das wird in diesem Antrag richtig angesprochen –: Wenn es sich in den nächsten Wochen und Monaten aus den klinischen Versuchen heraus erweisen sollte, dass die Plasmafrage eine Rolle bei der Bekämpfung von Corona spielen könnte, müssen die Menschen, die die Krankheit überstanden haben, darüber informiert werden, dass wir für die Herstellung eines solchen Medikamentes ihr Blut brauchen, weil sie wahrscheinlich Antikörper gebildet haben. Dafür muss man gezielt an diese Gruppe heran.
Unsere Gesundheitsämter informieren diese Menschen aber auch darüber. Ich habe schon ganz zu Anfang der Krise gesagt, dass unsere Gesundheitsämter die Daten der Geheilten für eine gewisse Zeit aufbewahren sollen. Damals hatte ich den Gedanken: Wer weiß, wofür es gut ist zu wissen, wer die Krankheit überstanden hat.
Ich gebe offen zu, dass ich damals eher daran gedacht habe, dass sie unbedenklicher in Altenheimen und anderswo, wo wir mit dem Virus kämpfen müssen, eingesetzt werden können. Aber auch für diese Frage ist es wichtig, die einen oder anderen Daten zu haben.
Ich finde, es ist auch für das Gesamtbild, wie wir mit der Pandemie umgehen, wichtig, dass wir nicht nur über Testen, Hotspots
und Nachverfolgung, sondern auch über die Frage reden, wie wir medizinischen Fortschritt unterstützen, um auch in diesem Bereich den Umgang mit dem Virus zu erleichtern. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich die Aussprache schließe.
Wir kommen zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich darauf verständigt, den Antrag Drucksache 17/9369 heute nicht direkt abzustimmen, sondern an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie mitberatend an den Wissenschaftsausschuss zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Die Überweisungsempfehlung ist damit angenommen.
Für die vielen pflegebedürftigen Menschen in unserem Land – Corona-Krise zeigt, wie gefährlich das Modell der illegal Beschäftigten in privaten Haushalten ist!
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die SPD-Fraktion Herr Kollege Neumann das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Coronakrise ist ein Brennglas, das zahlreiche Lebensbereiche unserer Gesellschaft einem verschärften Blick unterzieht.
Einer dieser wesentlichen Lebensbereiche ist die häusliche Pflege. Auch im hohen Alter und als Pflegefall möchten die meisten Menschen diesen Abschnitt des Lebens zu Hause in gewohnter Umgebung verbringen. Das ist gut so – für die betroffenen Menschen und für alle anderen.
Ein Großteil dieser Menschen wird von Frauen betreut, die oft aus den Ländern Osteuropas kommen. Sogenannte Vermittlungsagenturen sind dabei Ansprechpartner sowie Auftraggeber bzw. Arbeitgeber, die sich um die Vermittlung dieser Betreuungskräfte kümmern.
Die so vermittelten Kräfte arbeiten und leben in den Haushalten der zu pflegenden Menschen. Sie leisten einen 24-Stunden-Dienst und verbleiben bis zu drei Monate an dem jeweiligen Einsatzort, bevor sie durch eine weitere Kraft ersetzt werden und dann nach längerer Zeit wiederkehren. So weit, so gut.
Aus zahlreichen Berichten und Untersuchungen der Sozialverbände und der Pflegewissenschaft wissen wir, dass diese legale Form der Beschäftigung aber nur einen Bruchteil der Betreuungskräfte abdeckt.
In Zeiten von Corona erreichen uns auch aus Familien zahlreiche Hilferufe, die nichtlegale Betreuungskräfte einsetzen. Schätzungen gehen davon aus, dass wir hier von bis zu 300.000 Betreuungskräften sprechen, die sich größtenteils illegal in den Familien um zu Pflegende kümmern.
Nicht nur Quarantänevorschriften und Einreisebeschränkungen in den einzelnen Ländern erschweren diese Betreuungsmodelle; hinzu kommen Fragen nach der Sozialversicherung, in Coronazeiten nach dem Arbeitsschutz und insbesondere der Gesundheit.
Als Gesellschaft können wir hier nicht länger nur Zuschauer sein, sondern müssen unabhängig von der Aktualität der Coronakrise eine Lösungsstrategie für
Wir wissen, dass es hier Zusammenhänge mit der gesamten Sozialversicherung gibt. Wir wissen, dass es hier um die Frage geht, wie sich die Pflegeversicherung aufstellt, die aktuell nur eine Teilkaskoversicherung ist; dabei geht es natürlich um Kosten. Andere Länder haben diese Probleme durchaus anders gelöst.
In Österreich wurde hierzu speziell ein Hausbetreuungsgesetz geschaffen, das all diese unterschiedlichen Facetten der häuslichen Betreuung aufnimmt und so regelt, dass nicht nur für die Betroffenen und die Beschäftigten, sondern auch für die Gesellschaft Akzeptanz und Strukturen geschaffen werden. Das ermöglicht ein Arbeiten in dieser traditionellen und früher sehr gängigen Form der Hausbetreuung und den Betroffenen ein würdevolles Leben.
Die Illegalität muss beendet und eine Perspektive für die zu Pflegenden und die Betreuungskräfte geschaffen werden. Wir wissen alle, dass das nicht einfach ist, aber Zuschauen und Nichtstun werden dem Problem nicht gerecht.
Wenn wir nachhaltig würdevolle Betreuung – es ist ja unser aller Wunsch, dass Menschen möglichst lange zu Hause betreut werden – sicherstellen wollen, werden wir nicht darum herumkommen, dieses Thema aufzunehmen, und zwar nicht nur hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen, sondern sicherlich auch im Deutschen Bundestag. Ich glaube, das sind wir der Würde der zu Pflegenden und der betreuenden Menschen und aus Respekt ihnen gegenüber schuldig.
Ich freue mich, wenn wir diese Diskussion im Ausschuss vielleicht auch mit Expertinnen und Experten weiterführen, um dann eine nachhaltige Lösung zu finden. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine besondere Herausforderung, sich mit einem Antrag auseinanderzusetzen, von dem man nicht so ganz genau weiß, was der Antragsteller eigentlich will. Geht es generell um die häusliche Pflege oder um die Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte oder um Haushaltshilfen oder Betreuungskräfte?
Verschiedene Aspekte sind vom Kollegen Neumann durchaus zutreffend angesprochen worden. Man muss die einzelnen Themen aber doch sehr auseinanderhalten, insbesondere aufgrund der darge
Die Pflegequalität wird in dem Antrag genauso wie die Schwarzarbeit erwähnt und am Ende sogar noch das Megathema „Pflegeversicherung“. All das wird ohne Lösungsvorschläge undifferenziert in den Raum gestellt. Wenn man sich näher mit den Themen beschäftigen will, muss man ganz klar strukturieren, worüber wir denn eigentlich sprechen.