Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte eigentlich erwartet, liebe Grüne, dass Sie den Gesetzentwurf angesichts der aktuellen Entwicklung vielleicht sogar zurückziehen. Der Gesetzentwurf ist von einem ziemlichen Misstrauen in unsere Polizei geprägt.
Ich glaube, wir brauchen das Gegenteil. Unsere Polizeibeamten brauchen kein parlamentarisch verordnetes Misstrauen, sie brauchen keinen Generalverdacht, sondern sie brauchen für ihren schwierigen Job verlässlichen Rückhalt und die Unterstützung ihres Dienstherrn.
Klar ist auch, dass Polizeibeamte und Bürger Stellen brauchen, an die man sich wenden kann, wenn es einmal zu individuellem Fehlverhalten oder zu Schwierigkeiten bei Einsätzen kommen sollte.
Ich habe wirklich keinen Zweifel daran, dass unsere Polizei rechtsstaatlich ausgerichtet ist. Aber wie überall, wenn es einmal zu Fehlern kommen mag, müssen Bürgerinnen und Bürger jederzeit die Möglichkeit haben, auf dieses Fehlverhalten hinzuweisen, und dem muss dann auch konsequent nachgegangen werden.
Auch Polizeibeamte müssen die Möglichkeit haben, jederzeit – auch ohne Einhaltung des Dienstwegs und ohne befürchten zu müssen, dass ihnen daraus irgendwelche negative Konsequenzen entstehen – auf Mobbing oder extremistische Tendenzen hinweisen zu können. Soweit, so klar.
Dann seien Sie doch heute in dieser Debatte auch bitte ehrlich. Genau diese Stellen und diese Hilfemöglichkeiten sowohl für Polizeibeamte als auch für Bürger gibt es doch bereits in Nordrhein-Westfalen. Nordrhein-Westfalen ist an dieser Stelle bereits vorbildlich aufgestellt. Das unter den Tisch fallen zu lassen, wird der Diskussion auch nicht gerecht; denn für Beschwerden von Bürgern gibt es das qualifizierte
Beschwerdemanagement, das von Ihnen eingeführt wurde. Ich meine, es hat sich bewährt. Warum jetzt hier Doppel- oder gar Dreifachstrukturen geschaffen werden sollen, erschließt sich nicht. Es ist letztlich ohne Mehrwert, wie auch die Anhörung gezeigt hat.
Ich erspare es Ihnen nicht: Sie hatten sieben Jahre Zeit, einen Polizeibeauftragten im Sinne dieses Gesetzentwurfs auf den Weg zu bringen. Das haben Sie nicht gemacht, sondern Sie haben das qualifizierte Beschwerdemanagement eingerichtet. Ich finde das richtig, und es war auch der richtige Weg.
Jetzt uns aber zu kritisieren, wir hätten Extremismusbeauftragte eingeführt, finde ich schwierig. Ich will einmal sagen, was wir gemacht haben: Wir haben einen Polizeibeauftragten als Ansprechpartner für die Polizeibeamten eingerichtet. Wir haben in der Tat Extremismusbeauftragte in den Behörden eingeführt. Wir haben im Jahr 2018 in der Kriminalhauptstellenverordnung sichergestellt, dass bei Verdacht einer Straftat durch Beamte eine neutrale Kriminalhauptstelle und nicht die eigene Behörde ermittelt. Wir haben die Regelabfrage beim Verfassungsschutz bei der Einstellung von neuen Kommissaranwärtern eingeführt. Der Unterschied ist nur: Wir haben das nicht gegen die Polizei, sondern im Dialog mit der Polizei gemacht. Man kann das auch machen, ohne die Beamtinnen und Beamten unter Generalverdacht zu stellen und ohne Misstrauen bei diesen Maßnahmen zu zementieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Mit diesem Gesetzentwurf, so finde ich, haben die Grünen, wenn man ganz ehrlich ist und genauer hinschaut, eigentlich etwas ganz anderes im Sinn. Ihnen schwebt doch kein Polizeibeauftragter in dem Sinne vor, dass er neutral alle Anliegen von allen Seiten bewerten soll, sondern Ihnen schwebt so eine Art parlamentarisch angebundene Superrevisionsinstanz vor, die die Polizistinnen und Polizisten unangekündigt überwachen und mit völlig übermächtigen Mitteln kontrollieren kann. Kein anderes Gesetz für Polizeibeauftragte in anderen Bundesländern ist so weitgehend, wie Ihr Entwurf hier in Nordrhein-Westfalen. Ich finde, das lässt tief blicken.
Wozu dieses Klima des Misstrauens? – Ich bleibe dabei, dass dieser Gesetzentwurf davon geprägt ist. Wohin das führen kann, mussten wir ja leider am Wochenende in Stuttgart erleben. Ich bleibe dabei: Sowas kommt am Ende auch von sowas.
Lieber Hartmut Ganzke, mich wundert es ehrlich, dass die SPD da mitmacht. Das muss ich ganz offen und ehrlich sagen. Ich bin auch ein bisschen über den Kurs der SPD verwundert. Ich weiß auch nicht, ob Sie sich bei dieser Geschichte in der Fraktion nicht durchsetzen konnten. Aber diesen Gesetzentwurf so mitzutragen … Ich will jetzt nicht die Äußerung von Saskia Esken anführen – die kennen wir alle –,
ich war aber sehr froh, dass in der SPD auch genug Leute den Anstand hatten, öffentlich ihrer Parteivorsitzenden zu widersprechen. Das hätte ich mir auch bei diesem Gesetzentwurf gewünscht.
(Beifall von der FDP und der CDU – Nadja Lü- ders [SPD]: Die stehen aber hinter dem Ge- setzentwurf!)
Ich finde es wirklich heuchlerisch, jetzt nach den schlimmen Geschehnissen vom Wochenende, mit diesem Gesetzentwurf anzukommen. Ich zitiere einen Bundesvorsitzenden einer Polizeigewerkschaft nach den brutalen Ausschreitungen in Stuttgart. Er hat nämlich gesagt – auch wenn ich nicht immer mit ihm einer Meinung bin, hat er aber hier Recht –: Grüne Polizeiexperten werden erst einmal ganz dolle schockiert sein, dann über Polizeigewalt schwadronieren und anschließend Polizeibeauftragte und Diskriminierungsgesetze fordern. – Exakt! Die Forderung nach dem Polizeibeauftragten diskutieren wir direkt heute, sie steht auf der Tagesordnung.
Nein, ich bin am Ende der Rede. – Dieser Gesetzentwurf hat keinen Mehrwert. Er schafft Doppelstrukturen, und vor allem befeuert er weiter dieses unsägliche Klima des Misstrauens in unsere Polizei. Deswegen brauchen wir ihn nicht.
Ich hatte eigentlich gehofft, dass die SPD ihr Abstimmungsverhalten noch einmal überdenkt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Schäffer.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will eines noch einmal klarstellen: Wir diskutieren jetzt seit ungefähr einem Jahr diesen Gesetzentwurf. Ich finde es gut, dass wir eine so gute und gründliche Debatte dazu im Ausschuss, auch im Rahmen der Anhörung, geführt haben. Um es direkt zu Beginn zu sagen: Die Gewaltausbrüche und die Angriffe gegen Polizei
beamtinnen und Polizeibeamte in Stuttgart sind völlig inakzeptabel. Ich will an dieser Stelle auch den verletzten Polizeibeamtinnen und -beamten schnelle und auch vollständige Genesung wünschen.
Ich meine, dass in der Debatte zu Stuttgart voreilige Schlüsse nicht angebracht sind. Es ist dafür noch zu früh, und wir müssen erst noch alle Fakten wissen. Mich beunruhigt jedoch, dass es offenbar ein Feindbild „Polizei“ gibt, das bei dieser massiven Gewaltentwicklung in Stuttgart auch eine Rolle gespielt hat. Ich kann das nicht nachvollziehen. Ich halte es für eine absolut wichtige Errungenschaft unserer Demokratie, dass das Gewaltmonopol beim Staat liegt, dass es keine Selbstjustiz gibt, dass es nicht das Recht des Stärkeren gibt.
In unserer demokratischen Verfassung ist klar geregelt, dass die Polizei dafür zuständig ist. Sie ist Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols. Ich finde, dass dieser wichtige Grundsatz immer wieder verteidigt werden muss, auch in gesellschaftlichen Debatten.
Wenn die Polizei das Gewaltmonopol des Staates anwendet, wenn sie Grundrechte einschränkt, dann ist sie auch in der Pflicht, dieses Handeln zu begründen. Insbesondere von Ihnen, Herr Lürbke, als Vertreter einer Partei, die sich liberal nennt, hätte ich eigentlich erwartet, dass auch Sie diesen Grundsatz hier so vertreten. Es ist eben kein Misstrauen, sondern es ist eine Selbstverständlichkeit im demokratischen Rechtsstaat, dass sich die Polizei Fragen und Kritik der Bürgerinnen und Bürger stellen muss und dass sie sich damit auch professionell auseinandersetzt.
Ich bin sehr große Anhängerin der Leitsätze der Polizei in Nordrhein-Westfalen: bürgerorientiert, professionell, rechtsstaatlich. Ich finde, das beschreibt unsere nordrhein-westfälische Polizei sehr gut. Aber wir wissen alle: Wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler. Gerade Polizistinnen und Polizisten müssen ja häufig innerhalb von nur wenigen Sekunden in einem Einsatz Entscheidungen treffen. Das machen sie nicht am Schreibtisch mit einer Fehlerkorrektur, sondern Sie müssen sehr schnell Entscheidungen treffen, dafür sind sie ausgebildet und trainiert.
Aber natürlich können auch Fehler passieren, und wenn Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen, dann ist dieser Eingriff unumkehrbar. Deshalb ist es umso wichtiger, eine offene und professionelle Fehlerkultur zu leben.
Eine Fehlerkultur schwächt die Polizei nicht. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, sie stärkt das Vertrauen in unsere rechtsstaatlich handelnde Polizei.
Es gibt bereits die Stelle eines Polizeibeauftragten beim Innenministerium. Herr Hoffmann bekleidet sie. Das ist kein Misstrauensvotum gegenüber Herrn Hoffmann – das weiß er auch –, aber ich halte diese Stelle beim Innenministerium für einen Etikettenschwindel. Denn er ist nur für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ansprechbar. Er ist nicht unabhängig. Ich meine aber, dass wir einen unabhängigen Polizeibeauftragten brauchen, ähnlich wie die Wehrbeauftragte für die Bundeswehr, die für die Anliegen der Beschäftigten ansprechbar ist. Aus meiner Sicht wäre das ein großer Gewinn für die Polizei.
Wir wollen als Grüne aber auch, dass der Polizeibeauftragte für die Bürgerinnen und Bürger ansprechbar ist, dass er durch das Parlament gewählt und nicht durch einen Innenminister eingesetzt ist. Wir wollen, dass er beim Landtag und nicht beim Innenministerium angesiedelt ist, damit er wirklich unabhängig sein kann.
Ja, Herr Lürbke, wir haben unter Rot-Grün das qualifizierte Beschwerdemanagement bei der Polizei eingerichtet. Ich halte es aber nicht für ausreichend. Es ist nicht ausreichend, wenn sich Bürgerinnen und Bürger bei der Polizei über die Polizei beschweren müssen. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf eine Möglichkeit dafür schaffen, dass sich Bürgerinnen und Bürger
zur Konfliktlösung zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit der Polizei, aber auch innerhalb der Polizei niedrigschwellig an diese Stelle wenden können. Wir wollen, dass der professionelle Umgang mit Fehlern in den Behörden verbessert wird.
Wir haben Ihnen mit diesem Gesetzentwurf einen Vorschlag gemacht. Wir haben immer betont, dass wir für Änderungsvorschläge offen sind. Wir haben auch einen eigenen Änderungsantrag vorgelegt. Für das Versprechen des Ministers, eine Fehlerkultur einzuführen, haben wir einen Vorschlag gemacht.
Ich finde es schade, dass diese Debatte durch Vorwürfe wie von Herrn Golland pauschal abgelehnt wird, dass Sie, Herr Golland, keine Argumente in der Sache liefern.
Herr Golland, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn Sie diesen Gesetzentwurf heute ablehnen werden – das werden Sie gleich tun –, bin ich mir sehr sicher, dass wir in einigen Jahren eine solche Stelle eines unabhängigen Polizeibeauftragten in Nordrhein-Westfalen haben werden. Denn die Debatte entwickelt sich weiter, und es gibt immer mehr Menschen in der Gesellschaft, aber auch in der Polizei, die solch eine Stelle fordern.