Erlauben Sie mir zum Schluss noch ein paar persönliche Worte. Ich persönlich bin es schlichtweg leid, diese Diskriminierung noch einen Tag länger als nötig hinnehmen zu müssen. Ich bin es leid, dass hier immer noch mehr oder weniger subtil so getan wird, als hätten Schwule und Transmenschen HIV exklusiv für sich gepachtet. Das ist wirklich so was von 80er!
Es ist an der Zeit, dieses diskriminierende und würdelose Kapitel ein für allemal zu schließen. Ich bin sehr dankbar, dass wir heute gemeinsam versuchen, dies auf den Weg zu bringen. – Herzlichen Dank und Glück auf!
Vielen Dank, Herr Kollege Müller. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion der CDU Herr Kollege Preuß das Wort.
Verehrte Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Blutspende rettet Leben. Viele Menschen beherzigen das und spenden in Verantwortung für andere ihr Blut. Dennoch ist Blut knapp. Die Blutspendedienste werden nicht müde, durch Kampagnen auf die Notwendigkeit, Blut zu spenden, hinzuweisen, um das Leben anderer, die darauf angewiesen sind, zu retten. Pro Tag werden etwa 14.000 Blutspenden benötigt. Allerdings spenden nur 2 bis 3 % der Bevölkerung regelmäßig Blut.
Nicht jeder ist ein geeigneter Blutspender. Gesundheitliche Beeinträchtigungen des Spenders können zu einer gesundheitlichen Gefährdung des Blutempfängers führen. Deshalb muss der Empfänger des
Nun ist die Bundesärztekammer beauftragt, auf der Grundlage medizinisch-fachlicher Erkenntnisse Kriterien zu entwickeln, die das Risiko beschreiben, was zur Folge hat, dass sie sogenannte Risikopersonen von der Blutspende ausschließt. Dabei ordnet sie vermeintliche Risikopersonen Personengruppen zu. Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben, und transgeschlechtliche Menschen werden zur Risikogruppe gezählt, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten vor dem Spendetermin Sexualverkehr hatten.
Medizinisch notwendig wäre allenfalls eine Wartefrist von wenigen Wochen, wenn man ein HIV-Risiko ausschließen will. Herr Klocke hat eben auf die Testverfahren hingewiesen, die auch weit geringere Fristen zulassen würden. Die Wartefrist von zwölf Monaten geht also weit über die medizinisch notwendige Ausschlussfrist hinaus, zumal die sogenannten Rückstellungsfristen in den meisten Fällen auch nur vier Monate betragen. Im Übrigen ist diese Wartefrist schlichtweg lebensfremd.
Es ist also nicht nachvollziehbar, warum homosexuelle Männer in ihrem Sexualverhalten anders bewertet werden sollen als heterosexuelle Männer. Warum gibt es eigentlich diese Unterscheidung?
Der Europäische Gerichtshof hat bereits im Jahre 2015 festgestellt, dass der generelle Ausschluss diskriminierend ist. Andere europäische Länder haben ihre Richtlinien daraufhin geändert und stellen nun auf eine persönliche Risikobewertung des Sexualverhaltens ab.
Artikel 11 des Pandemiegesetzes fordert die Bundesärztekammer bereits auf, ihre Richtlinien zu überarbeiten und zu einer Neubewertung der Risikogruppen zu kommen. Das ist allerdings nur ein Teil der Problemlösung, denn es wird weiterhin auf Personengruppen und nicht auf das individuelle Risikoverhalten abgestellt. Der generelle Ausschluss von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ohne individuelle Bewertung des Risikos bleibt diskriminierend.
Es wird Zeit, dies zu beenden. Ich empfehle Ihnen den gemeinsamen Antrag. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Preuß. – Als nächste Rednerin hat nun für die FDP-Fraktion Frau Kollegin Schneider das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, dass eine ganze Gruppe unserer Mitmenschen von einem zutiefst menschlichen hilfsbereiten Verhalten, nämlich der Blutspende, ausgeschlossen ist; denn die entsprechende Auslegung der Bundesärztekammer, die gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut die sogenannte Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie) festlegt, formuliert, dass Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben, generell keine Blutspenden abgeben dürfen.
Es ist sicher wichtig und richtig, bei dem gesundheitlich sensiblen Thema der Blutspende von vornherein möglichst viele Risikofaktoren auszuschließen. Der oben erwähnte Ausschluss besagt allerdings nichts anderes, als dass ein homosexueller Mann – Gleiches gilt in diesem Zusammenhang auch für bisexuelle Männer – allein aufgrund seiner sexuellen Orientierung ein gesellschaftliches Risiko darstellt.
Bei heterosexuellen Personen wird jedoch ein Risikoverhalten eindeutig als „Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern“ definiert. Bei den einen ist das Kriterium also die Qualität ihrer sexuellen Orientierung, bei den anderen die Quantität.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wer diesem Haus schon etwas länger angehört oder sich in die Thematik eingelesen hat, dem wird eines vielleicht aufgefallen sein: Was ich bislang gesagt habe, entsprach quasi meiner Rede vom 12. Dezember 2012 zum gleichen Thema. Und warum? Gut, der ursprüngliche Antrag von SPD und Grünen aus 2012 war auch zum gleichen Thema. Aber in dieser Plenarwoche scheinen wir ja ohnehin mit viel Bekanntem konfrontiert zu werden.
Damals, 2012, musste meine FDP-Fraktion die Antragsteller noch daran erinnern, dass vom Ausschluss von der Blutspende nicht nur homosexuelle Männer, sondern auch bisexuelle Männer betroffen sind. Unser Änderungsantrag wurde damals zum Glück angenommen. Wir mussten aber feststellen und festhalten, dass sich trotz damaliger rot-grüner Regierungsmehrheit nicht viel getan hat.
Ich verstehe auch nicht, warum SPD und Grüne direkt abstimmen wollen. Wir hätten im Ausschuss noch mal vernünftig und auch breiter über dieses Thema diskutieren können. Es gibt auch noch andere Menschen, die von einer Blutspende ausgeschlossen sind. Ist es wirklich sinnvoll, dass Erstspender nicht älter als 60 Jahre sein dürfen? Auch andere Aspekte hätten wir diskutieren können, zum Beispiel, ob es wirklich noch zeitgemäß ist, dass eine Blutspende grundsätzlich unentgeltlich erfolgt.
Aber ich habe da einen Verdacht: Die Antragsteller wollten ursprünglich die NRW-Koalition spalten. Aber was soll ich Ihnen sagen: Sie sind mal wieder
Das Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer sowie für Transpersonen muss aufgehoben werden. Ausschlaggebend soll allein der individuelle Gesundheitszustand und das jeweilige persönliche Risikoverhalten sein. So stellen wir auch sicher, dass die medizinische Sicherheit der gewonnenen Blutspenden und die Sicherheit der potenziellen Empfängerinnen und Empfänger höchste Priorität haben.
Tatsächlich sind wir da auch spät dran. Andere Staaten haben das Blutspendeverbot für homosexuelle Männer längst gelockert. Es gibt dazu sogar schon erste Studienergebnisse, und die Lockerung der Blutspendeverbote hat nicht zu einer Erhöhung des Infektionsrisikos geführt: nicht in Italien, nicht in Kanada und nicht in Großbritannien. Wie lange will Deutschland dann noch warten?
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Blut ist nicht schwul, Blut ist nicht bi, Blut ist nicht trans und Blut ist auch nicht hetero. Blut ist Blut, und kein Patient soll sterben müssen, weil der mögliche Blutspender der deutschen Richtlinie zu schwul war.
Daher bin ich sehr stolz auf unseren Entschließungsantrag. Ich freue mich, dass alle Demokraten zusammen diesen Entschließungsantrag heute hier debattieren und hoffentlich gleich beschließen.
Sie kennen mich. Zum Schluss noch mal mein Appell: Blut wird momentan vermehrt gebraucht, wie immer, wenn die Ferienzeit beginnt. Von daher, wer kann und wer schon darf: Gehen Sie mal wieder Blut und Plasma spenden. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Dr. Vincentz das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht eines kurz vorweg, bevor wir einsteigen: Ich verstehe, dass das für viele Personen durchaus ein sehr aufgeladenes, emotionales Thema sein kann. Nichtsdestotrotz halte ich die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut, die die Risikoeinschätzung vornehmen, nicht für grundsätzlich diskriminierende Einrichtungen, die mutwillig in irgendeiner Art und Weise und fernab von jeder Wissenschaftlichkeit Leute diskriminieren würden. Wie gesagt, bei aller Liebe zu
Viele haben gerade schon ausgeführt, die Gesetzgebung hat men who have sex with men von der Blutspende als Reaktion auf das aufkommenden HIVirus initial ausgeschlossen. Das war sicherlich dem Schrecken und auch dem Aufkommen dieser neuen Erkrankung und schlicht der Möglichkeit geschuldet, die Erkrankung am Anfang nicht im Blut nachweisen zu können. Seit 2017 ist die Gesetzeslage novelliert worden. Seitdem dürfen homosexuelle Männer tatsächlich wieder Blut spenden, wohl aber – d’accord, das gebe ich zu bedenken – muss der letzte Sexualkontakt zwölf Monate zurückliegen. Das ist in der Tat relativ lebensfremd.
Die Frage ist: Wie können wir uns dem jetzt nähern und das fachlich richtig miteinander debattieren? Was sind also andere denkbare Optionen? – Wir könnten zum Beispiel, wie andere Länder es durchaus machen, die Frist zwischen dem letzten Sexualkontakt und der nächsten Blutspende absenken. Das wäre sicherlich medizinisch mittlerweile aufgrund der Testverfahren denkbar. Das könnte man durchaus miteinander diskutieren. Aber wenn wir jetzt über ein Zeitfenster von vier Monaten reden, wollen die einen Länder drei Monate, während andere Länder sagen, sechs Wochen wären bei HIV auch noch vertretbar. Ich würde es auch für relativ unrealistisch halten, dass jemand nach dem letzten Sexualkontakt sechs Wochen wartet, um Blut spenden zu dürfen. Ich glaube, das würde relativ wenige Menschen davon überzeugen, jetzt dringend Blut spenden zu müssen.
Was hat man für andere Optionen? Einige Länder nehmen auch eine persönliche Risikoanalyse der Personen vor. An der Stelle würde ich allerdings sagen, wenn jeder Mensch, der zur Blutspende kommt, mittels Fragebogen oder mittels persönlichen Gesprächs über sein Sexualverhalten interviewt wird, würde das sicherlich auch den einen oder anderen abhalten. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass viele keine Lust auf eine hochnotpeinliche Befragung vor der Blutspende hätten. Mein primäres Interesse ist es, mehr Menschen für eine Blutspende zu gewinnen, und nicht, Menschen aktiv davon abzuhalten, Blut zu spenden.
Was stellen wir also fest? Sie haben mittels vier Fraktionen jetzt einen, wie ich finde, relativ weich gewaschenen gemeinsamen Entschließungsantrag eingebracht, aus dem man vieles herauslesen kann. Aus dem kann man vielleicht sogar herauslesen, dass die CDU in dem Fall nicht mal mehr ihrem eigenen, aus Nordrhein-Westfalen stammenden Gesundheitsminister im Bund in den Rücken fällt, obgleich man das bei den vorhergehenden Wortmeldungen vielleicht ein bisschen vermuten könnte.
Der hat noch vor wenigen Wochen im Bundestag, als die Debatte dort auch von der FDP aufgebracht wurde, anders argumentiert, und er hat sich für einen Erhalt der aktuellen Regelung ausgesprochen. Wie gesagt, er hat damals darauf verwiesen, dass die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut dafür gute Gründe aufweisen und vorweisen können.
Ich hatte gerade gesagt, dass ich auch denke, dass dort nicht strukturell diskriminiert wird, sondern man dort rein wissenschaftlich und sicherlich auch mit ein bisschen mehr Schutz die Dinge beurteilt, als unbedingt nötig wäre, und auch andere Länder das durchaus interpretieren.
Aber diese Meinung kann man vertreten, sodass wir letztlich zu dem Punkt kommen, dass wir sagen: Man kann sich das überlegen. Selbst wir als AfD sagen: Wir können gern und offen darüber debattieren, wie man eine andere Lösung findet. Die Lösung „Jeder Mensch sollte jetzt interviewt werden“ halte ich persönlich für ein bisschen unglücklich. Man kann aber durchaus darüber reden.
Das könnte man aber – Frau Schneider hat es gerade ausgeführt – auch bei ganz anderen Personengruppen machen. Denn es werden nicht nur homosexuelle Männer, es werden nicht nur Bisexuelle, nicht nur Transsexuelle diskriminiert, sondern es werden genauso Menschen diskriminiert, die gerade eine Zahnwurzelbehandlung hatten, die unter Umständen von dieser Wurzelbehandlung noch Bakterien in ihrem Blut führen könnten. Es werden Menschen von der Blutspende ausgeschlossen, die unter 50 kg wiegen. Es werden Menschen von einer Erstspende ausgeschlossen, die das 60. Lebensjahr schon erreicht haben. Es werden Menschen von einer Blutspende ausgeschlossen, die in Südamerika Urlaub gemacht haben.
Also, über alle diese Einzelfälle könnten wir durchaus reden. Von einer grundsätzlichen Diskriminierung durch die Bundesärztekammer und das Paul-EhrlichInstitut würde ich da dennoch nicht sprechen wollen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Laumann das Wort. Bitte sehr, Herr Minister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich finde, wenn man über das Thema „Blutspenden“ redet, dann ist natürlich klar, dass das Thema nicht zur Diskriminierung von Gruppen führen darf.
Aber klar ist auch, dass im Mittelpunkt der Blutspenden natürlich die Sicherheit für die Empfängerinnen und Empfänger der Blutspenden steht. Das muss ein Gesundheitsministerium so sehen, und das sieht auch jeder vernünftige Mensch so.
Der dritte Punkt ist, dass wir möglichst viele Blutspenden brauchen, um die Bevölkerung mit Blut und mit Plasma zu versorgen.
Aber genau in dieser Reihenfolge: Wir brauchen ein diskriminierungsfreies System, wir brauchen die Sicherheit der Blutspende für die Empfänger, und wir freuen uns über jeden Blutspender und jede Blutspenderin, die wir für diesen Dienst oder für diese Solidarität gewinnen können.