Zudem hat die Bundesbildungsministerin kürzlich bekannt gegeben, dass Studierende einen Coronazuschuss von bis zu 500 Euro im Monat erhalten, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dieser Zuschuss unterstützt die Betroffenen dabei, kurzfristige Engpässe überbrücken zu können. Das stärkt den jungen Erwachsenen, die in eine finanzielle Notlage gekommen sind, enorm den Rücken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Coronapandemie zeigt uns aber auch, wie überfällig eine umfangreiche Digitalisierung von BAföG-Beantragung BAföG-Bearbeitung für die Zukunft ist.
Gerade jetzt, wo schnelle und unbürokratische Hilfen benötigt werden, wirkt sich die lange Bearbeitungsdauer eines BAföG-Antrags von durchschnittlich immerhin 75 Tagen für die Studierenden schlimm aus.
Die aktuellen Regelungen, die damals für die Onlinebeantragung unter Rot-Grün eingerichtet wurden, stoßen dabei kaum auf Akzeptanz; denn für die notwendige Identifizierung ist entweder eine eID-Funktion des Personalausweises notwendig, für die sich die Studierenden erst ein teures Lesegerät kaufen müssen, oder es muss eine ebenfalls kostenpflichtige De-Mail-Adresse eingerichtet werden.
Diese Regelungen wirken so abschreckend, dass im Zeitraum von April 2018 bis März 2019 landesweit lediglich 0,15 % aller BAföG-Anträge online eingereicht wurden. Somit bleibt eine Verschlankung dieses Verfahrens unerlässlich.
Dabei muss auf der einen Seite natürlich die Identifizierung der Antragsteller sicher, aber vor allem unkomplizierter gestaltet werden als bisher. Auf der anderen Seite muss eine medienbruchfreie, schnelle Weiterverarbeitung der Daten für die Ämter gewährleistet sein.
Wir begrüßen, dass Bund und Länder das Ziel verfolgen, ein bundesweit einheitliches Verfahren zu ent
wickeln. NRW bietet für die Erprobung eines solchen Verfahrens beste Voraussetzungen. Mit unserer Vielzahl an Universitäten, Fachhochschulen und Unternehmen haben wir in NRW bereits viel Erfahrung mit Maßnahmen zur Digitalisierung der Landesverwaltung gesammelt.
Deshalb möchten wir uns als NRW-Koalition an die Spitze der Bewegung stellen und uns dafür einsetzen, einen entsprechenden Modellversuch in NRW durchführen zu können. Wir sind auch bereit, dafür entsprechende Mittel im Sinne der Studierenden in unserem Land in die Hand zu nehmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Coronakrise hat viele gesellschaftliche Bereiche und Gruppen hart getroffen. Im Zuge der Pandemie ist auch das BAföG wieder in den Fokus gerückt.
Die Krise hat auch aufgezeigt, welches analoge Bürokratiemonster wir ins 21. Jahrhundert gerettet haben: das höchst unattraktive und komplizierte BAföG-Beantragungsverfahren. Wer es selbst einmal durchgemacht hat, weiß ganz genau, wovon ich spreche.
Dass beim BAföG etwas nicht richtig läuft, kann man auch an der Entwicklung festmachen, dass es immer weniger BAföG-Empfänger gibt, obwohl die Zahl der Studierenden in den vergangenen Jahren sehr stark gestiegen ist.
Gleichzeitig geben zwei Drittel aller Studierenden an, dass sie sich das Studium auch durch einen Nebenjob finanzieren. Darunter mag es natürlich viele geben, die aus individuellen Gründen kein BAföG bekommen würden oder aus individuellen Gründen kein BAföG beantragen wollen.
Für uns Freie Demokraten ist allerdings ein schlankes Beantragungsverfahren für das BAföG wichtig. Betrachtet man die momentane Dauer der Beantragung von bis zu 5,5 Stunden, wundert es nicht, wenn sich potenzielle Studierende davon abschrecken lassen – ganz zu schweigen von den rund 75 Tagen Bearbeitungszeit.
Nummer 1: Man holt sich Papieranträge beim Amt ab, füllt diese händisch aus und wirft sie in die Post.
Nummer 2: Man füllt die Anträge online aus, druckt sie aus, unterschreibt sie händisch und wirft sie in die Post.
Und beim BAföG-Amt geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Daten wieder händisch ins Verarbeitungssystem. Da, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, kann man sich doch nur die Augen reiben.
2014 hat Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen einen angeblich digitalen Weg der Antragstellung eingeführt. Grundlage dafür war nicht etwa rot-grüne Eigeninitiative, sondern das 25. BAföG-Änderungsgesetz. Es verpflichtete die Länder, bis August 2016 eine elektronische Antragstellung zu ermöglichen. Voraussetzung zur zentralen Identifikation ist entweder eine kostenpflichtige De-Mail-Adresse oder die eID-Funktion des Personalausweises.
Eine Kleine Anfrage unserer Bundestagsfraktion an das BMBF hat gezeigt, in NRW haben diese vermeintlich digitale Möglichkeit von April 2018 bis März 2019 nur 159 Personen genutzt. Bei knapp 108.000 Anträgen sind das 0,15 %. Ich denke, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, da brauchen wir nicht um den heißen Brei herumzureden: Das System in seiner jetzigen Form ist gescheitert.
Unsere Verwaltung und unsere Bürokratie dürfen nicht hinter die technischen Möglichkeiten zurückfallen. Für uns als NRW-Koalition ist die Forderung nach mehr Digitalisierung und Bürokratieabbau kein Lippenbekenntnis. Wir wollen unserem Anspruch gerecht werden und in NRW digitaler Vorreiter sein. Wir wollen bürokratische Hürden abbauen, um gerade junge Menschen aus bildungsfernen Elternhäusern sozialen Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen.
Deshalb haben wir als NRW-Koalition diesen Antrag eingebracht. Wir wollen eine Verbesserung des Verfahrens. So schaffen wir eine pragmatische Unterstützung für unsere Studierenden und bauen Zugangshürden ab. Erfreulicherweise wurde das enorme Optimierungspotenzial auch in anderen Ländern und auf Bundesebene erkannt. In einem Digitalisierungslabor auf Bundesebene wurde ein Prototyp für ein bundeseinheitliches digitales Antragsverfahren erarbeitet. Es existiert also bislang eine digitale Skizze.
Wir sind der Meinung, NRW als Europas dichtester Hochschulraum mit fast 780.000 Studierenden ist der perfekte Ort, um dieses Pilotprojekt durchzuführen.
Verbesserung des Systems. Wir beauftragen daher die Landesregierung, im Bund für NRW zu werben. Nutzen wir jetzt die Chance, eine wirkliche Verbesserung voranzubringen. Wir wollen anders als RotGrün, dass NRW nicht nur bundeseinheitliche Mindeststandards erfüllt, wir wollen weg von halbgaren Add-ons, wir wollen hin zu einem wirklich digitalen, verständlichen und praktikablen Verfahren.
Nur so, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, schaffen wir für unsere Studierenden eine wirkliche Verbesserung, die Hürden abbaut, angenommen und verwendet wird. Und das gelingt, wenn wir nicht nur wie Rot-Grün damals die Antragsseite digitalisieren, sondern auch die Antragsbearbeitung, die Einreichung und den Förderbescheid vollständig digitalisieren.
Wenn wir all diese Dinge umgesetzt haben, dann sollten wir auf Bundesebene auch insgesamt über das Thema „Elternunabhängiges BAföG“ sprechen. Das sind wir unseren Studierenden vor allem vor dem Hintergrund des starken Rückgangs der BAföGBezieher schuldig, und das nicht nur in NordrheinWestfalen. – Ich freue mich sehr auf eine konstruktive Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Jetzt habe ich ja fast befürchtet, dass das der Versuch der Regierungskoalition sein wird, den großen Werbeblock für Nordrhein-Westfalen – digitale Kompetenz usw. – hervorzuholen. Schade nur, dass das Projekt eigentlich nicht dafür geeignet ist.
Das Projekt ist ein Pilotprojekt auf Bundesebene, das die Bundesregierung beschlossen hat, um entsprechend die BAföG-Beantragung zeitgemäß zu ermöglichen. Frau Beihl, Sie haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass es nicht nur einen Workshop gegeben hat, sondern ein fest abgestimmtes Verfahren mit vier entsprechenden Schritten, die abgearbeitet worden sind, wo unter anderem Vertreter des BMBF, des federführenden Bundeslandes Sachsen-Anhalt, des mitwirkenden Bundeslandes Rheinland-Pfalz, ausgewählte Ämter für Ausbildungsförderung, ITExpertinnen und IT-Experten sowie Nutzerinnen und Nutzer eingebunden waren. Das ist über ein halbes Jahr gelaufen mit Dummys, um eine optimale Lösung zu erarbeiten.
Wenn Nordrhein-Westfalen in dieser Frage federführend hätte mitarbeiten wollen, hätte man ja als größtes Bundesland bei einem CDU-geführten Wissenschaftsministerium auch die Federführung als Bun
desland beanspruchen können. Man hätte ja auch wie Rheinland-Pfalz mitwirkend arbeiten können. Das ist beides nicht passiert. Und deswegen finde ich, sollte man sich hier nicht mit den Federn der Bundesländer schmücken, die das jetzt federführend auf der Bundesebene für alle Bundesländer erarbeitet haben und in die Praxis überführen.
Ich halte es für richtig – das will ich auch so deutlich sagen –, dass Nordrhein-Westfalen sich bemüht, jetzt einer der Piloten zur Einführung dieses Verfahrens zu werden. Aber in der Frage, wie tief die Gestaltungsoptionen noch sind, wäre ich doch wirklich mal zurückhaltend, weil es hier eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung zwischen allen Bundesländern geben wird und nicht jedes Bundesland eigenständige Regelungen baut, sondern die Regelungen, die dann auf der Bundesebene erarbeitet worden sind, umgesetzt werden.
Dass das eine deutlich bessere Lösung geben wird als die Lösung, die 2014 auf den Weg gebracht worden ist, ist doch völlig klar, weil die Zeit einfach über das, wie BAföG aktuell bearbeitet wird – da sind wir uns auch alle völlig einig –, hinweggegangen ist. Wir müssen im Sinne der Studierenden relativ rasch zu klugen und vernünftigen Lösungen kommen.
Im Hinblick auf die Bereitstellung der Haushaltsmittel werde ich bei uns in der Fraktion dafür werben, da mitzugehen, um ein starkes Zeichen zu setzen. Das kann ich schon einmal signalisieren, weil ich das für ein sinnvolles Begehren halte.
Worüber ich mich geärgert habe, will ich klar sagen: Es ist die Tonalität, die im Antrag zum Ausdruck kommt und jetzt von Ihnen noch einmal angesprochen wurde, dass nämlich Corona die Schwäche der BAföG-Beantragungen deutlich gemacht habe. Sie schreiben in Ihrem Antrag unter anderem, dass deshalb gegenwärtig zur Überbrückung kurzfristiger Notlagen auf der Bundesebene auch an Lösungen außerhalb des BAföG gearbeitet werde. Das haben Sie hier noch einmal dargelegt.
Wir hatten uns ein Stück weit committed, diese Frage nicht in den politischen Dissens zu stellen. Ich will für meine Fraktion noch einmal ganz klar festhalten: Alle Akteure – die Studierendenwerke, die ASten, die Hochschulrektoren – wollten eine Lösung innerhalb des BAföG. Die Einzige, die das nicht wollte, war die Bundeswissenschaftsministerin. Sie wissen das sehr genau, und Sie wissen auch, dass die Lösung, die jetzt zustande gekommen ist, mit erheblicher Zeitverzögerung an den Start gegangen ist und bei der Frage der Beantragung eine Reihe von Hürden mit sich bringt.
Wir finden das extrem suboptimal, und ich habe das zum Ausdruck gebracht. Wir haben uns hier im Land committed, das Thema der Unterstützung der Studierenden nicht zum Gegenstand inhaltliche Auseinandersetzungen zu machen.
Deswegen will ich auch noch einmal klarstellen, dass das kein Argument gegen eine Lösung im BAföG war. Ganz im Gegenteil: An der Stelle sollten Sie sauber argumentieren, weil es sich nicht gehört, zu versuchen, darüber den „Schlenk“ in eine positive Wendung für die Lösung auf der Bundesebene zu finden. Diese hätte wesentlich schneller kommen und wesentlich besser aussehen können als das, was jetzt auf den Tisch gelegt worden ist. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.