Daniela Beihl
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! NRW hat eine europaweit einmalige Hochschullandschaft, für die wir als NRW-Koalition gemeinsam mit unserer Landesregierung Verantwortung tragen. Von Anfang an sind wir dieser Verantwortung mit soliden Haushalten, mit abgestimmter Schwerpunktsetzung und mit Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen uneinge
schränkt nachgekommen. So zahlt es sich beispielsweise in der aktuellen Krise aus, dass unsere Hochschulen seit der Novellierung unseres Hochschulgesetzes endlich wieder freie und autonome Partner auf Augenhöhe sind.
Lehrende, Studierende, Hochschulleitung und Mitarbeitende sind an unseren Hochschulen in diesem Jahr über sich hinausgewachsen, um den Hochschulbetrieb aufrechtzuerhalten. Dafür an dieser Stelle ein großer Dank.
Besonders wichtig war in diesem Zusammenhang unsere Maßnahme, Sondermittel in Höhe von 20 Millionen Euro für den kurzfristigen Erwerb von Hard- und Software sowie Lizenzen zur Verfügung zu stellen. Auch im Haushalt 2021 sind für diese Maßnahmen noch einmal 50 Millionen Euro eingestellt. Das Haushaltsvolumen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft steigt 2021 in Gänze noch einmal um weitere 1,5 % auf insgesamt 9,66 Milliarden Euro.
Unser Einzelplan 06 ist nach wie vor der zweigrößte Einzelplan aller Fachressorts. Ein wichtiger Fokus liegt auf der Stärkung der Universitätsmedizin. Ich freue mich besonders über die Fortschritte, die der Aufbau der medizinischen Fakultät in Bielefeld macht. Die Landesregierung hat die Mittel von 24 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 45,6 Millionen Euro im Jahr 2021 erhöht. Damit werden unter anderem mehr als 300 neue Stellen geschaffen. Wir setzen also ein zentrales Anliegen dieser NRW-Koalition fort.
Mit dem Jahr 2021 beginnt auch eine neue Phase der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Finanzierung der Hochschulen. Nachfolger der Hochschulpakte I bis III ist der Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“. Er wird unseren Hochschulen durch die Verstetigung der Mittel langfristige Planungssicherheit geben; denn die Mittel aus dem ZSL sollen auch für die Verbesserung von Lehr- und Studienqualität eingesetzt werden.
Im Jahr 2021 stehen so die ersten 51 Millionen Euro mehr unter anderem zur Verbesserung der Betreuungsrelation zur Verfügung.
Darüber hinaus liegen Schwerpunkte in der Forschungsförderung der Digitalisierung, und wir werden den zweiten Bildungsweg mit einer Verdoppelung des Haushaltsansatzes auf 10 Millionen Euro stärken.
Abschließend möchte ich auch noch auf die Änderungsanträge der Opposition eingehen. In der aktuell finanziell sehr schwierigen Lage hätte man vermuten können, dass die Opposition von ihrer klassischen Haltung, alles zu fordern, ohne die finanzielle Verantwortung tragen zu müssen, Abstand nimmt.
Aber weit gefehlt. Die Änderungsanträge von SPD und Grünen würden zu Mehrkosten von knapp 1 Milliarde Euro in 2021
und mittelfristig von knapp 1,8 Milliarden Euro führen.
Während die SPD eher maßvoll mit ihren Vorschlägen agiert, herrscht bei den Grünen eher Maßlosigkeit.
Presseberichte munkeln ja auch schon, Robert Habeck würde nach der Bundestagswahl mit dem Amt des Finanzministers liebäugeln.
Da kann man vor dem Hintergrund eines verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern ja nur froh sein, dass die Grünen in NRW keine Verantwortung in der Finanzpolitik tragen.
Ja, coronabedingt mögen neue Schulden vorübergehend akzeptabel sein, das bedeutet aber nicht, dass in der Vergangenheit die von Ihnen liegengelassene Projekte ohne Gegenfinanzierung und auf Pump durchgeführt werden sollten.
Ein besonderer Fokus der grünen Änderungsanträge liegt auf weiteren Mitteln für die Studierendenwerke. Verbunden ist der Antrag mit dem Vorwurf, wir würden diese völlig im Stich lassen und ihre Arbeit nicht würdigen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Das MKW hat sich zu Beginn der Krise sofort darum bemüht, dass die Studierendenwerke unter den Rettungsschirm kommen. Mittel in Höhe von 21,2 Millionen Euro wurden eingestellt. Weil es in der Zwischenzeit zu pragmatischen Lösungen wie das Kurzarbeitergeld gekommen ist, mussten die Studierendenwerke lediglich 5,6 Millionen Euro abrufen.
Auch Ihre Kritik zur FernUniversität Hagen ist nicht von Fakten gedeckt. Die NRW-Koalition hat sich vorgenommen, diese Uni zu stärken und damit mehr Menschen den sozialen Aufstieg durch akademische Bildung zu ermöglichen.
Dem hat die Koalition Taten folgen lassen. Die Hochschule hat zwischen 2018 und 2020 10,1 Millionen Euro aus Hochschulpaktmitteln bekommen und erhält ab 2021 dauerhaft rund 6 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich aus dem ZSL. Ab 2022 folgen zudem weitere Haushaltsmittel. Sie sehen also, wir haben die
Voraussetzungen zum Ausbau der FernUni geschaffen.
Ich komme zum Ende. Herr Bell, Sie hatten die Nothilfen des Bundes für die Studierenden angesprochen. Sie wissen auch, dass diese Mittel nicht komplett abgerufen wurden. Wenn es da einen Engpass gibt, kann man da sicherlich an der Stelle noch einmal nachsteuern, aber solange die Mittel nicht komplett abgerufen worden sind, sollte man eher darauf verzichten.
Abschließend gilt mein Dank Ministerin Pfeiffer-Poensgen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium für Kultur und Wissenschaft. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Aufstiegschancen durch weltbeste Bildung sind für uns Freie Demokraten nicht nur ein Anspruch, der auf den klassischen Lebensweg mit Schule und beruflicher oder akademischer Ausbildung zutreffen muss. Dieser Anspruch umfasst für uns vielmehr auch die Anerkennung und Würdigung von unterschiedlichen Lebensentwürfen, in denen immer und zu jedem Zeitpunkt Aus- und Weiterbildung möglich sein müssen.
Lebenslanges Lernen muss in einem durchlässigen Bildungssystem möglich sein – egal mit welcher Ausbildung oder mit welchem beruflichen Hintergrund. Die Digitalisierung ist ein unglaublich wichtiger Wegbereiter für lebenslanges Lernen. Dies wollen wir weiter fördern und ausbauen.
Im Bereich der akademischen Bildung ist die FernUniversität Hagen ein starker Partner und Vorreiter dafür. Dies schlägt sich auch im Angebot der FernUniversität nieder. Kern des Konzepts ist es, individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten für ein breites
Personenspektrum zu schaffen – auch für Personen, die zuvor nie Kontakt mit akademischer Ausbildung hatten.
Die FernUni Hagen hat früh angefangen, die Möglichkeiten der Digitalisierung für ihre Lehre zu nutzen. Sie ist heute ein Vorreiter in Blended-Learning-Konzepten. Sie ermöglicht durch ihre digitale Lehr- und Lernkompetenz für viele die Integration und Mischung ihrer verschiedenen Lebenswelten und schafft damit potenziellen Raum für berufsbegleitende akademische Weiterbildung.
Unsere Hochschulen in NRW konnten viel von dieser Expertise im coronabedingt ersten vollständig digitalen Semester lernen. Viele sprechen von einem Digitalisierungsschub in der Lehre an unseren Hochschulen. Das ist eine tolle Weiterentwicklung, die auch den Alltag unserer Präsenzhochschulen verändern und verbessern wird.
Gleichzeitig wird die FernUniversität Hagen allerdings ihr Alleinstellungsmerkmal als FernUniversität ohne Präsenzlehre behalten. Daher ist sie auch der richtige Ort und der richtige Akteur, um zur Open University ausgebaut zu werden. Dies wurde 2017 im Koalitionsvertrag verankert.
In dem darauf folgenden konstruktiven Prozess hat die FernUni unter Federführung von Rektorin Frau Professor Pellert ein Konzept ausgearbeitet. Dieses Konzept stellt die Weiterentwicklung virtueller und hybrider Lehrformate sowie die Entwicklung studienbezogener Apps in den Vordergrund.
Die Landesregierung hat zur Umsetzung dieses Konzepts bereits 4 Millionen Euro durch die Bereitstellung von Hochschulpaktmitteln zugewiesen. Im Jahr 2020 waren es weitere 6 Millionen Euro aus Mitteln des Hochschulpakts. Zudem gewährt die Landesregierung der FernUniversität Hagen im Rahmen des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ ein jährliches Plus von 6 Millionen Euro. Damit ist die FernUni Hagen ein sehr großer Profiteur der ZSLMittel.
Nun wird vorgebracht, die ZSL-Mittel seien für andere Zwecke gedacht und könnten die Umsetzung der Open University nicht finanzieren. Ziel des ZSL ist aber eine Verbesserung von Studium und Lehre, und Ziel der Open University ist es unter anderem, die Digitalisierung der Lehre voranzubringen.
Wenn uns das turbulente letzte halbe Jahr im Hochschulbereich eines gezeigt hat, dann ist es die Tatsache dass eine Verbesserung der Lehrqualität und die Digitalisierung der Lehre zwei Seiten derselben Medaille sind. Gerade für eine FernUni, welche im Gegensatz zu herkömmlichen Hochschulen dauerhaft ohne Präsenzlehre auskommt, sind digitale Formate eine entscheidende Stellschraube für Qualitätsverbesserung.
Es gibt also erhebliche Schnittmengen zwischen dem ZSL und dem Konzept der Open University. Eine teilweise Umsetzung des Konzepts mit ZSLMitteln kann daher durchaus sachgemäß sein.
Aktuell laufen die Verhandlungen für das Haushaltsjahr 2021. Im Schatten der durch die Coronakrise bedingten Einnahmerückgänge und erheblicher Sonderfinanzierungen werden wir uns für eine verantwortliche Finanzierung der Open University einsetzen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! 418
Sek-II-Lehrkräfte arbeiten gerade für zwei Jahre an unseren Grundschulen. 2.736 Seiteneinsteiger konnten für unsere Schulen gewonnen, qualifiziert und eingesetzt werden. 1.058 Pensionäre verlängern aktuell ihren Schuldienst. Es gibt über 5.000 neue Studienplätze in den Bereichen „Grundschullehramt“, „Sonderpädagogik“, „Pflegepädagogik“ und „Sozialpädagogik“ – vereinbart gemeinsam und in enger Kooperation mit unseren Hochschulen quer durchs Land. Insgesamt sind das über 9.000 Stellen – eine beachtliche Leistung seit 2017 –, um die Lehrkräfteversorgung in NRW zu verbessern.
Erstklassige Bildung und gute Studienplätze sind zentrale Anliegen dieser NRW-Koalition. Wir sind für Bildungs- und Chancengerechtigkeit angetreten, und das ziehen wir auch konsequent durch.
Ich erzähle Ihnen nichts Neues, wenn ich sage, dass sich uns bei Regierungsübernahme im Jahr 2017 bei der Lehrkräfteversorgung ein desaströses Bild gezeigt hat. Wichtig ist uns, nicht nur das Symptom, sondern auch die Ursache für diese Misere zu verstehen und aufzuarbeiten. Das haben wir dann gemacht – analytisch, unideologisch und im Bewusstsein, dass die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen ein Recht und ein hohes Gut ist.
In einem komplexen System bemüht man gerne das Bild der einzelnen Schrauben, die ineinandergreifen, damit das System funktioniert, und die man zur Verbesserung immer wieder nachjustieren muss. Wir mussten hier aber nicht nur feinjustieren, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sondern ganz ordentlich daran drehen.
Das haben wir von Anfang an getan. Mit bisher vier Maßnahmenpaketen konnten wir auch schon einiges erreichen.
Diesen Weg setzen wir mit dem vorliegenden Antrag fort. So wollen wir parallel zu den weiter laufenden Maßnahmen die Studierenden im Lehramt noch einmal genauer in den Blick nehmen.
Wir wollen alle Potenziale nutzen, um geeignete Anwärter schnellstmöglich in den Schuldienst zu übernehmen. Deshalb müssen wir ihnen Angebote machen, um möglichst zügig zum Abschluss zu gelangen. Warum sollten zum Beispiel leistungsstarke Referendare das zweite Staatsexamen nicht zu einem früheren Zeitpunkt ablegen können?
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit ist nicht gemeint, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die zulasten der Ausbildungsqualität gehen. Es geht darum, zu prüfen, welche Verbesserungspotenziale es in der zweiten Ausbildungsphase gibt. Dies richtet sich aber nur an die Studierenden, die die Voraussetzungen für eine Verkürzung mitbringen. Viele
unserer Lehramtsstudierenden haben pädagogische Vorkenntnisse, die sie in verschiedenen Tätigkeiten erworben haben. Wieso rechnen wir ihnen diese nicht an?
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind für uns Beratungsangebote für Studieninteressierte, Lehramtsstudierende, die an ihrer Wahl zweifeln, oder solche, die sehr leistungsstark sind, oder aber für Studierende in anderen Studiengängen, die sich für eine Lehrtätigkeit beispielsweise an einem Berufskolleg interessieren. Hier brauchen wir flächendeckend eine passgenaue Beratung.
An unseren Hochschulen findet diese Art der Beratung in unterschiedlicher Form bereits statt. Hier müssen wir Best-Practice-Modelle identifizieren und eine Skalierung prüfen.
Darüber hinaus wollen wir prüfen lassen, wie Steuerungsprozesse optimiert werden können, damit mehr angehende Lehrkräfte die zweite Ausbildungsphase in Regionen mit besonderem Einstellungsbedarf absolvieren können.
Wichtig ist mir, noch einmal zu betonen, dass wir den Fokus auf grundständig ausgebildete Lehrkräfte richten. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sind eine wertvolle Ergänzung. Gerade jetzt brauchen wir sie. Jeder Einzelne von ihnen will ja auch einen guten Job machen. Mit einem differenzierten Blick auf die bisherigen Maßnahmen zur berufsbegleitenden Vorbereitung von Seiteneinsteigern können wir Potenziale identifizieren. So können wir die Qualifizierungsangebote dann verbessern und in pädagogischer Hinsicht weiterentwickeln.
Es muss aber nicht allein die Quantität von Unterricht im Fokus stehen; denn auch die Qualität hat oberste Priorität. Wir wollen daher nichts unversucht lassen und alle Potenziale bestmöglich ausschöpfen, um grundständig ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen und Unterricht zu garantieren, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen.
Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich gerne aus der Hattie-Studie zitieren – sie stammt zwar aus dem Jahr 2009 und ist damit etwas älter; aber an der Aussagekraft hat sich im Grunde nichts geändert –: „Teachers Make a Difference“. Es ist also die Lehrkraft, die vielfach den Unterschied ausmacht. Davon bin ich auch persönlich überzeugt. Am Ende des Tages steht und fällt alles mit einer gut ausgebildeten, der Nachfrage der Schulen entsprechenden und motivierten Lehrkraft.
Geben wir ihnen die besten Ausbildungsmöglichkeiten und Berufschancen, damit sie in unseren Schulen für unsere 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler den Unterschied machen können. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung für Hochschulzulassung“ besteht aus unterschiedlichen Elementen, auf die ich an dieser Stelle kurz eingehen möchte.
Art. 1 adressiert die Änderung der internen Governance-Strukturen der Stiftung für die Hochschulzulassung. Die schwarz-gelbe Landesregierung setzt damit einen Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Veränderung der Governance-Strukturen der Stiftung für Hochschulzulassung um. Diese Änderungen sind Ergebnis einer KMK-Arbeitsgruppe. Damit soll dynamischen Veränderungen durch immer komplexere Digitalisierungsprozesse im Vergabeverfahren Rechnung getragen werden.
Art. 2 und 3 adressieren Änderungen im Befristungsrecht, um eine im Bund bereits beschlossene Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auch im Landesrecht und für das verbeamtete und sich qualifizierende Personal in NRW nachzuzeichnen. Vorgesehen ist die coronabedingte Möglichkeit zur Verlängerung von Zeitverträgen für befristet beschäftigtes und sich qualifizierendes Hochschulpersonal. Viele Beschäftigte mussten durch den coronabedingten Lockdown und die Schließung von Hochschulen, Bibliotheken, Archiven und Laboren ihre Arbeit kurzfristig einschränken. Die vorliegende Ausgestaltung ist nun eine faire Lösung für die Beschäftigten in der Wissenschaft.
Durch den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP wird zudem eine redaktionelle Änderung im 15. Schulrechtsänderungsgesetz vorgenommen und klargestellt, dass sich das Recht auf Einsichtnahme von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern nicht auf persönliche Notizen von Lehrkräften erstreckt. Diese Korrektur ist im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung erforderlich und gibt Rechtssicherheit. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir als NRW-Koalition noch vor der Sommerpause ein sehr wichtiges Thema in die Hand nehmen. Wir werfen ein Thema auf, das aus meiner Sicht in der Vergangenheit zu wenig Beachtung gefunden hat: Frauen in der Wissenschaft.
Unser Antrag „Nordrhein-Westfalens Potenziale nutzen: Frauen in der Wissenschaft stärken, Entgeltdifferenz abbauen, diskriminierungsfreie Beurteilung von Leistung in der Wissenschaft gewährleisten“ trifft den Kern der politischen Überzeugung der Freien Demokraten: Chancen- und Bildungsgerechtigkeit.
Wir wollen Chancengerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Wir wollen, dass beim Vorankommen durch eigene Leistung das Geschlecht keine Rolle spielt.
Für uns Freie Demokraten gilt das für alle gesellschaftlichen Bereiche. Deshalb setzen wir uns mit diesem Antrag dafür ein, dass geschlechterbezogene strukturelle Hürden und Ungleichheiten an unseren Hochschulen aufgebrochen werden.
Schauen wir uns die aktuelle Situation einmal an: Der im Herbst erschienene Gender-Report zeigt Licht und Schatten. Seit 2000 sind die Anteile von Frauen in allen Qualifizierungsstufen – von der Absolventin und der Promovierenden über die Juniorprofessorin bis hin zur Professorin – signifikant angestiegen.
An dieser Stelle möchte ich einen ausdrücklichen Dank an unsere Hochschulen richten, die hier schon sehr gute Arbeit geleistet haben.
Dennoch gibt es aus unserer Sicht einige Baustellen. Sehen wir zum Studienstart in NRW quasi eine paritätische Studierendenschaft und eine gute Umsetzung des Gleichstellungsgedankens, gibt es über alle Qualifizierungsstufen, Personal- und Fächergruppen hinweg große Unterschiede. So machen weniger Frauen mit dem Master weiter, weniger
Frauen schließen diesen ab, und weniger Frauen promovieren und habilitieren sich.
Folgendes schockt mich persönlich am meisten: Zwischen Männern und Frauen besteht ein großer Entgeltunterschied. So verdienen verbeamtete Vollzeitprofessorinnen, weil sie durchschnittlich deutlich geringere Leistungsbezüge erhalten, 521 Euro weniger als ihre männlichen Kollegen. Dieser Umstand soll mit diesem Antrag endlich Gegenwind bekommen.
Um den Kolleginnen und Kollegen der Opposition vorwegzugreifen: Das Argument, dass Frauenförderung vonseiten der Freien Demokraten nicht glaubwürdig sei, nur weil wir nicht für eine Quotenregelung sind, lasse ich nicht gelten. Wir streben echte Chancengerechtigkeit ohne ideologischen Zwang an, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Unser Antrag setzt genau hier an. Wir fordern unterschiedliche, aber passgenaue Maßnahmen. Wir verstehen das Thema „Gleichberechtigung an den Hochschulen“ als Querschnittsthema. Das spiegelt sich auch im Antrag wider.
Wir wollen eine diskriminierungsfreie Beurteilung von Leistung. Das heißt unter anderem, dass wir bestehende Anreizsysteme und Steuerungsinstrumente gemeinsam mit den Hochschulen diskutieren und weiterentwickeln wollen.
Wir wollen darüber hinaus eine stärkere Vereinbarkeit von Familie und Beruf an den Hochschulen. Klar ist in diesem Zusammenhang für uns, dass diese Vereinbarkeitsfrage auch für Männer adressiert wird.
Wir wollen Frauen in der Wissenschaft insgesamt wirksam unterstützen. Mithilfe von tollen, etablierten, engagierten Wissenschaftlerinnen wollen wir eine Kampagne auf den Weg bringen und damit stärker als bisher für eine Karriere in der Wissenschaft werben.
Ergänzend dazu wollen wir einen Landesgleichstellungspreis auflegen und ein Mentoringprogramm entwickeln, damit Wissenschaftlerinnen sich noch besser austauschen können, um so etwa in Berufungsverhandlungen sowie bei der Vergabe von Leistungsbezügen von bereits gemachten Erfahrungen profitieren zu können.
Besonders betonen möchte ich, dass wir all diese Ideen und Vorhaben nur gemeinsam mit den Hochschulen auf den Weg bringen können und wollen. Gemeinsam mit den Hochschulen wollen wir Ursachen für geschlechterbezogene strukturell diskriminierende Rahmenbedingungen, Gewohnheiten und Kulturen identifizieren. Wir wollen diese gemeinsam mit den Hochschulen abbauen und Maßnahmen zur Gleichstellung weiterentwickeln. Dabei sehen wir uns
als Partner der Hochschulen. Hochschulfreiheit und Hochschulautonomie sind für uns ein hohes Gut.
Abschließend komme ich zu einem Thema, das mir persönlich sehr wichtig ist. Das Empowerment von Frauen in der Wissenschaft hat nicht zuletzt mit Gewohnheiten und Kultur zu tun. Wir sprechen damit etwas an, was sich nicht über Nacht ändern wird – auch wenn das, was wir jetzt auf den Weg bringen, gute erste Schritte sein werden.
Entscheidend ist darüber hinaus auch, dass wir viel früher damit anfangen müssen, junge Frauen zu ermutigen, sich mehr zuzutrauen.
Ich möchte an alle Wissenschaftlerinnen appellieren, die bereits erfolgreich ihren Weg gegangen sind: Bilden Sie noch stärker Netzwerke, und engagieren Sie sich für junge weibliche Nachwuchswissenschaftlerinnen.
Ich freue mich sehr auf den weiteren Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Coronakrise hat viele gesellschaftliche Bereiche und Gruppen hart getroffen. Im Zuge der Pandemie ist auch das BAföG wieder in den Fokus gerückt.
Die Krise hat auch aufgezeigt, welches analoge Bürokratiemonster wir ins 21. Jahrhundert gerettet haben: das höchst unattraktive und komplizierte BAföG-Beantragungsverfahren. Wer es selbst einmal durchgemacht hat, weiß ganz genau, wovon ich spreche.
Dass beim BAföG etwas nicht richtig läuft, kann man auch an der Entwicklung festmachen, dass es immer weniger BAföG-Empfänger gibt, obwohl die Zahl der Studierenden in den vergangenen Jahren sehr stark gestiegen ist.
Gleichzeitig geben zwei Drittel aller Studierenden an, dass sie sich das Studium auch durch einen Nebenjob finanzieren. Darunter mag es natürlich viele geben, die aus individuellen Gründen kein BAföG bekommen würden oder aus individuellen Gründen kein BAföG beantragen wollen.
Für uns Freie Demokraten ist allerdings ein schlankes Beantragungsverfahren für das BAföG wichtig. Betrachtet man die momentane Dauer der Beantragung von bis zu 5,5 Stunden, wundert es nicht, wenn sich potenzielle Studierende davon abschrecken lassen – ganz zu schweigen von den rund 75 Tagen Bearbeitungszeit.
Schaut man auf die Seite des BMBF, werden einem verschiedene Wege der Beantragung aufgezeigt.
Nummer 1: Man holt sich Papieranträge beim Amt ab, füllt diese händisch aus und wirft sie in die Post.
Nummer 2: Man füllt die Anträge online aus, druckt sie aus, unterschreibt sie händisch und wirft sie in die Post.
Und beim BAföG-Amt geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Daten wieder händisch ins Verarbeitungssystem. Da, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, kann man sich doch nur die Augen reiben.
2014 hat Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen einen angeblich digitalen Weg der Antragstellung eingeführt. Grundlage dafür war nicht etwa rot-grüne Eigeninitiative, sondern das 25. BAföG-Änderungsgesetz. Es verpflichtete die Länder, bis August 2016 eine elektronische Antragstellung zu ermöglichen. Voraussetzung zur zentralen Identifikation ist entweder eine kostenpflichtige De-Mail-Adresse oder die eID-Funktion des Personalausweises.
Eine Kleine Anfrage unserer Bundestagsfraktion an das BMBF hat gezeigt, in NRW haben diese vermeintlich digitale Möglichkeit von April 2018 bis März 2019 nur 159 Personen genutzt. Bei knapp 108.000 Anträgen sind das 0,15 %. Ich denke, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, da brauchen wir nicht um den heißen Brei herumzureden: Das System in seiner jetzigen Form ist gescheitert.
Wir finden, das darf nicht unser Anspruch im Jahr 2020 sein.
Unsere Verwaltung und unsere Bürokratie dürfen nicht hinter die technischen Möglichkeiten zurückfallen. Für uns als NRW-Koalition ist die Forderung nach mehr Digitalisierung und Bürokratieabbau kein Lippenbekenntnis. Wir wollen unserem Anspruch gerecht werden und in NRW digitaler Vorreiter sein. Wir wollen bürokratische Hürden abbauen, um gerade junge Menschen aus bildungsfernen Elternhäusern sozialen Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen.
Deshalb haben wir als NRW-Koalition diesen Antrag eingebracht. Wir wollen eine Verbesserung des Verfahrens. So schaffen wir eine pragmatische Unterstützung für unsere Studierenden und bauen Zugangshürden ab. Erfreulicherweise wurde das enorme Optimierungspotenzial auch in anderen Ländern und auf Bundesebene erkannt. In einem Digitalisierungslabor auf Bundesebene wurde ein Prototyp für ein bundeseinheitliches digitales Antragsverfahren erarbeitet. Es existiert also bislang eine digitale Skizze.
Wir sind der Meinung, NRW als Europas dichtester Hochschulraum mit fast 780.000 Studierenden ist der perfekte Ort, um dieses Pilotprojekt durchzuführen.
Holen wir es also nach NRW, testen wir ein neues Verfahren und setzen wir wichtige Impulse zur
Verbesserung des Systems. Wir beauftragen daher die Landesregierung, im Bund für NRW zu werben. Nutzen wir jetzt die Chance, eine wirkliche Verbesserung voranzubringen. Wir wollen anders als RotGrün, dass NRW nicht nur bundeseinheitliche Mindeststandards erfüllt, wir wollen weg von halbgaren Add-ons, wir wollen hin zu einem wirklich digitalen, verständlichen und praktikablen Verfahren.
Nur so, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, schaffen wir für unsere Studierenden eine wirkliche Verbesserung, die Hürden abbaut, angenommen und verwendet wird. Und das gelingt, wenn wir nicht nur wie Rot-Grün damals die Antragsseite digitalisieren, sondern auch die Antragsbearbeitung, die Einreichung und den Förderbescheid vollständig digitalisieren.
Wenn wir all diese Dinge umgesetzt haben, dann sollten wir auf Bundesebene auch insgesamt über das Thema „Elternunabhängiges BAföG“ sprechen. Das sind wir unseren Studierenden vor allem vor dem Hintergrund des starken Rückgangs der BAföGBezieher schuldig, und das nicht nur in NordrheinWestfalen. – Ich freue mich sehr auf eine konstruktive Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die vergangenen zweieinhalb Jahre waren gute zweieinhalb Jahre für den Wissenschafts- und Hochschulstandort Nordrhein-Westfalen.
So wird es auch in Zukunft weitergehen. Auch im kommenden Haushaltsjahr spiegelt der Einzelplan 06 unsere Wertschätzung für die nordrhein-westfälische Wissenschaft wider.
So ist für den Einzelplan 06 ein Gesamtetat von 9,5 Milliarden Euro angesetzt. Das ist ein Rekord, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen.
Mit einem Anteil von 11 % am Globalhaushalt ist dies der zweitgrößte Einzelposten aller Ressorts. Die Steigerung ist mit 3,2 % überproportional. Wir investieren 292 Millionen Euro mehr in Wissenschaft, Forschung und Kultur – und das, ohne neue Schulden zu machen.
Als Ostwestfälin freut es mich besonders, dass ein Herzensthema der NRW-Koalition nun immer weiter Formen annimmt. Denn seit 2017 wird an der Gründung der medizinischen Fakultät in Bielefeld gearbeitet.
Die Investitionen für den Aufbau steigen 2020 von 6,5 Millionen Euro auf 24 Millionen Euro. Mit dieser Summe werden wir unter anderem mehr als 20 neue Stellen schaffen. Und mit dieser Verankerung der Ausbildung vor Ort werden wir die medizinische Versorgung in OWL nachhaltig verbessern.
Ein weiterer Meilenstein war in diesem Jahr die Novellierung des Hochschulgesetzes. Damit haben wir als NRW-Koalition die Hochschulen wieder zu selbstbestimmten Partnern gemacht. Wir haben sie von unnötigen Regelungen und Vorschriften befreit, und wir haben ihnen Freiheit und Autonomie zurückgegeben.
Mehr Freiheit für unsere Hochschulen bedeutet für die NRW-Koalition auch, den Hochschulen mehr Ent
scheidungsfreiheit in Sachen Hochschulbau zu geben. Mit der Einführung des Optionenmodells zur Übernahme der Bauherreneigenschaft wird einem wichtigen Ansinnen der Hochschulen Rechnung getragen. Es sind doch die Hochschulen vor Ort, die am besten wissen, welche Bedarfe sie haben. Man könnte zahlreiche weitere Maßnahmen anführen, die wir nun umsetzen.
Erfreulich ist auch: Immer mehr junge Menschen entscheiden sich nach der Schule für ein Studium. Knapp 775.000 Studierende sind es in diesem Wintersemester, 2009 waren es noch 484.000. Was für eine Veränderung in einer Dekade!
In den letzten Jahren war der Studienplatzausbau von zentraler Bedeutung, um der gesteigerten Nachfrage nachkommen zu können. Nun ist es aber wichtig, die Qualität von Studium und Lehre in den Blick zu nehmen. Dazu hat die Ministerin am Mittwoch bereits die Erhöhung der Qualitätsmittel verkündet: 51 Millionen Euro mehr. Damit passen wir die Qualitätsverbesserungsmittel endlich an die steigenden Studierendenzahlen an.
Und ja, Herr Bolte, ich weiß, dass Ihnen das nicht gefällt, aber Sie hatten jahrelang Zeit genug, diese Mittel zu erhöhen. Sie haben es aber nie getan.
Die Mittelverstetigung, der Ausbau der Studienqualität und die zweckmäßigen Stellenentfristungen sind ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.
Mit dieser erhöhten Planungssicherheit und dem Wissen, mit der NRW-Koalition einen Partner zu haben, auf den man sich verlassen kann, bin ich davon überzeugt, dass unsere Hochschulen noch besser werden.
Ein weiteres sehr wichtiges Vorhaben ist die Schaffung von 1.000 neuen Studienplätzen für das Grundschullehramt, Sonder-, Pflege- und Sozialpädagogik.
So, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, begegnen wir dem Lehrermangel. Besonders freut es mich, dass wir auch im Bereich der Weiterbildung weiter am Ball bleiben. Die bereits in diesem Jahr begonnene Dynamisierung wird 2020 fortgeführt. Das bedeutet: Wir investieren auch 2020 wieder 2 %, also insgesamt 4 Millionen Euro mehr, in die Weiterbildung.
Ich möchte diesen Moment auch nutzen, um mich bei denen zu bedanken, die diese Zahlen täglich mit Leben füllen – bei den Hochschulleitungen, den Verwaltungsmitarbeitern, den Lehrenden, den Forschenden und den Studierenden, die unsere Hochschullandschaft zu dem machen, was sie ist: einmalig und leistungsstark –, und nicht zuletzt bei den zahlreichen
Weiterbildungsinstitutionen, die tagtäglich wichtige Arbeit leisten.
Meinen herzlichen Dank richte ich auch an Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium für die Aufstellung des Haushalts. Mit den jetzt auf den Weg gebrachten Vorhaben werden auch die kommenden zweieinhalb Jahre für die Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Weiterbildungsinstitutionen NRWs zweieinhalb gute Jahre werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Man kann nicht oft genug betonen, in was für einer privilegierten Zeit wir in unserem Land leben. Denn wir leben in Freiheit, Wohlstand und vor allem Frieden. Dafür können wir sehr dankbar sein.
Dennoch beschäftigen uns zahlreiche internationale Konflikte. Diese Konflikte sind nie eindimensional, sondern hochkomplex – mit verschiedenen Akteuren, multiplen Interessen und vielschichtigen historischen Determinanten.
Unsere Institutionen der Friedens- und Konfliktforschung leisten für das Verständnis dieser Konflikte
einen essenziellen Beitrag – zum einen für die Zivilgesellschaft, zum anderen aber auch für die deutsche Politik.
Wir sind in NRW in diesem Bereich sehr gut aufgestellt. Unser Bundesland gehört zu einem der vier forschungsstärksten regionalen Zentren. Sowohl im Rheinland als auch im Ruhrgebiet gibt es universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen und Institute, die zu Frieden und Konflikten forschen.
An der Ruhr-Universität Bochum und an der Universität Duisburg-Essen können Studierende in international anerkannten Studiengängen ihren Studienschwerpunkt auf Friedens- und Konfliktforschung legen.
Als Ostwestfälin freue ich mich darüber, dass wir an der Universität Bielefeld das Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung haben. Dort forschen derzeit rund 30 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an evidenzbasierten Vorschlägen und formulieren praktische Handlungsoptionen.
Das bereits 1996 gegründete Institut beschäftigt sich nicht nur mit Konflikten und deren Prävention, sondern auch mit Aussöhnung und Friedensstiftung. Dies zeigt beispielhaft, wie weit das Forschungsfeld reicht.
Vor dem Hintergrund dieser enormen Bedeutung haben wir als NRW-Koalition den Bericht des Wissenschaftsrats, der ja auch Grundlage des vorliegenden Antrags ist, mit großem Interesse gelesen. Das gute Zeugnis, das diesem wichtigen Forschungszweig ausgestellt wird, freut uns sehr, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Schaut man sich aber Ihren Antrag genauer an, so stellt man fest, dass er eine Sammlung von Forderungen beinhaltet, die aus unserer Sicht nicht zielführend sein können.
Zunächst ergibt sich aus dem Bericht des Wissenschaftsrats nämlich keine spezifische Forderung an das Land NRW. Die Forderungen sind mehrheitlich direkt an den Bund gerichtet.
Wir Freien Demokraten begrüßen, dass NRW bereits eigenverantwortlich Schwerpunkte in diesem Forschungsfeld setzt.
Wir können Ihrer Forderung, die Hochschulen in ihrer Mittelvergabe und ihrem Schwerpunksetzen zu beeinflussen, wenig abgewinnen. Das schaffen die Hochschulen selbst.
Dies macht auch der Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen deutlich. Ein erheblicher Teil richtet sich nämlich an die Wissenschaft selbst und nicht an die Politik. Der Bericht definiert – mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich –:
„Dabei sollten Bund und Länder insbesondere Selbstorganisationsprozesse des Forschungsfeldes unterstützen.“
Genau das machen wir hier in NRW. Durch die Novellierung des Hochschulgesetzes haben wir es auch noch einmal gestärkt.
Hinzu kommt, dass Ihre Forderungen sehr allgemein und unspezifisch sind. Es fehlt an konkreten Zahlen, Zeiträumen und Maßnahmen. Sie vermengen auch unterschiedliche Zuständigkeiten und Ebenen.
Wir als NRW-Koalition sind der Meinung, dass auch das eigenständige Thema des Gaststaatgesetzes für sich behandelt werden muss.
Wir begrüßen die Idee der Fraktion der CDU, Expertinnen und Experten in den Ausschuss einzuladen, und werden deshalb der Ausschussüberweisung zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich würde zunächst gerne einen Aspekt vor meiner eigentlichen Rede anbringen und mich bei Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen bedanken, denn die NRW-Koalition hat heute den deutlichen Ausbau der Studienplätze unter anderem für das Lehramt an Grundschulen und Sonderpädagogik vereinbart. Aus meiner Sicht ist das ein wichtiger Schritt, um die vielen freien Lehrerstellen zu besetzen.
Mit unseren Partnern, den Hochschulen, haben wir diese Herausforderung lösen können. Dafür möchte ich mich bedanken, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Daran wird deutlich – und damit komme ich zu meiner eigentlichen Rede –: Wir arbeiten konkret daran, die Chancen für die Menschen in unserem Land zu verbessern, während die AfD mit ihrem Antrag zur angeblichen Generation Antifa nur Themen vorlegt, die aus fachlicher Sicht überflüssig sind, die wieder einmal nur stigmatisieren und die Konflikte an unsere Hochschulen tragen, die gar nicht da sind.
Zu echten Hochschulthemen hören wir von Ihnen aber nichts. Darüber habe ich heute noch keinen Ton von Ihnen gehört; gar nichts.
Schauen wir uns die Forderungen aus Ihrem Antrag einmal genau an. Sie fordern die Landesregierung auf, die nordrhein-westfälischen Hochschulen auf ihre politische Neutralitätspflicht hinzuweisen.
Das ist aber nicht die Aufgabe einer Landesregierung. Wie wir als NRW-Koalition die Aufgabenverteilung und das Verhältnis zwischen Land und Hochschulen einschätzen, haben wir mit der Novellierung des Hochschulgesetzes deutlich gemacht.
So haben wir beispielsweise überflüssige Rahmenvorgaben abgeschafft, das Optionenmodell beim Hochschulbau geschaffen und den Landeshochschulentwicklungsplan zurückgenommen. Damit haben wir deutlich gemacht: Unsere Hochschulen sind für uns Partner auf Augenhöhe, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das heißt auch, dass unsere Hochschulen in ihren Räumlichkeiten selbstverständlich das Hausrecht genießen. Sie organisieren eigenverantwortlich die Raumvergabe und die Vermietung, und sie sind in der Lage, Herausforderungen und Konflikte mit Studierenden und Lehrenden selbstständig zu lösen.
Ergänzend dazu fordern Sie, das Land solle die Hochschulen dabei unterstützen, den neu geschaffenen Art. 51a entschieden anzuwenden. – Auch diese Forderung ist obsolet. Die Schaffung des Artikels unterstützt die Hochschulen bereits, und Sie verkennen, dass das Ordnungsrecht nicht dazu dient, unliebsamen Protest, Demonstrationen oder andere Formen der Meinungsäußerungen zu unterdrücken oder sogar ein Drohpotenzial gegen Studierende zu schaffen.
Dieser Paragraf wurde geschaffen, um den Hochschulen ein effektives Instrument gegen Gewaltstraftaten wie beispielsweise sexualisierte Gewalt oder Mobbing und Stalking an die Hand zu geben.
Dabei gilt wie im gesamten Ordnungsrecht das verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprinzip. Der Paragraf trägt diesem Prinzip Rechnung, indem er eine differenzierte und flexible Abstufung sowohl auf der Tatbestandsseite als auch auf der Seite der Rechtsfolge schafft.
Wir lassen deshalb garantiert nicht zu, dass diese sinnvolle neu geschaffene Regelung in irgendeiner Form von Ihnen instrumentalisiert wird, nur weil Ihnen die Meinungen anderer nicht passen.
Abschließend fordern Sie, die Hochschulen darin zu bestärken, Hochschullehrer in jeglicher gebotenen
Weise zu unterstützen, wenn sie von Studenten innerhalb wie außerhalb der Universität angefeindet werden.
Diese Forderung ist doppelt obsolet.
Erstens. Es liegt nicht im Aufgabenbereich der Hochschule, sich auch außerhalb des Hochschulsystems um seine Mitglieder zu kümmern.
Zweitens. Unsere Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer werden bereits genügend durch unsere Gesetze und Verordnungen geschützt.
Ich möchte betonen, dass wir Freie Demokraten die Meinungs- und Redefreiheit als essenzielles Gut unserer gesellschaftlichen Grundordnung begreifen, auch wenn sie uns nicht gefällt oder nicht unseren Vorstellungen entspricht. Ein offener, argumentativer Meinungsaustausch an den Hochschulen ist ein wichtiger Bestandteil der Wissenschaftsfreiheit.
Dafür hat auch Christian Lindner geworben. Sie sollten sich in erster Linie aber genau anschauen, inwiefern sich die Fälle Lindner und Lucke unterscheiden und um was es eigentlich genau geht. Christian Lindner hat in NRW an zig Universitäten gesprochen, mit Studierenden diskutiert und diesen Widerspruch auch ausgehalten.
Es wird deshalb schnell klar, was Sie hier versuchen, nämlich ein Problem, das es an unserer Hochschullandschaft nicht gibt, zu importieren. Auch, wenn man über unsere Landesgrenzen hinausschaut: Ich kann kein strukturelles Problem sehen, sondern Einzelfälle, die auch so behandelt werden müssen.
Darf also ein Politiker oder eine Politikerin an einer Hochschule nicht sprechen, muss man sich diesen Vorgang genau ansehen und darf nicht mit der Keule eine allumfassende Verletzung der Meinungsfreiheit bemängeln.
Abschließend möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich noch einmal zur offenkundigen Strategie dieses Antrags äußern. Wir alle wissen, dass Ihr Ausspruch „Das wird man doch noch sagen dürfen“ quasi zum Leitsatz der AfD geworden ist.
Einher geht das mit einem Feldzug gegen die sogenannte Political Correctness; dies wird in diesem Antrag wieder deutlich. Für mich bedeutet Political Correctness den Versuch, im Rahmen der Meinungsfreiheit eine diskriminierungsfreie Sprache zu verwenden. Man könnte es auch Anstand, Respekt oder Benehmen nennen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Natürlich darf Political Correctness aber nicht zum Diskriminierungs- und Diskreditierungsinstrument verkommen. Es muss offene Debatten, den Austausch von Argumenten und Streit geben, aber – und das möchte hier noch einmal deutlich betonen – es muss auch Regeln geben.
Die AfD gibt gerne vor – so auch in diesem Antrag –, gegen ein angebliches Sprachverbot zu kämpfen. Sie tun so, als wären Sie die einzigen wahren Verteidiger der Meinungsfreiheit.
Gleichzeitig überschreiten Sie Mal um Mal die Grenzen dessen, was im Rahmen der Meinungsfreiheit erlaubt und redlich ist. Sie geben in Ihrem Antrag wieder einmal vor, sich um Meinungsfreiheit und demokratische Grundsätze zu bemühen und benutzen gerade diese Errungenschaften unserer Gesellschaft, um sie auszuhöhlen, zu reizen, zu schwächen und Ihren rückwärtsgewandten Positionen Raum zu geben. Gleichzeitig stilisieren Sie sich auch Mal um Mal zum Opfer.
Wir entlarven aber Ihre Strategie, und wir entzaubern Ihre Argumentation. Wir stellen Sie inhaltlich in der Sache, und das werden wir so lange machen, wie es Sie gibt.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Bemerkung machen: Es ist schon fast amüsant, dass Sie die Vorfälle in Bezug auf die Vorlesung Ihres Parteigründers Bernd Lucke heranziehen. Ob er wohl auch manchmal an den Goethe-Vers „Die ich rief, die Geister, werd' ich nun nicht los“ gedacht hat?
Wir werden den Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich zu Beginn herausstellen, dass die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen für die NRW-Koalition Katalysatoren für Innovation und gesellschaftlichen Fortschritt sind. Wir sind daher angetreten, die Hochschulen zu stärken.
Dazu gehört für uns auch, die Studienbedingungen zu verbessern und vor allem die Studienqualität auszubauen. Im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten, wie die NRW-Koalition das erreichen möchte.
Der Studienerfolg eines jeden Studierenden hängt vom Austausch mit den Lehrenden ab und einer guten Betreuung. Diese Voraussetzungen sind im Moment aufgrund schlechter Betreuungsrelationen und überlasteter Lehrender nicht ideal. Das wollen wir ändern, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir wollen die Betreuungsrelation verbessern, um jedem einzelnen Studierenden gerecht zu werden und den Lehrenden wieder Luft zum Atmen zu geben.
Dazu – auch das steht im Koalitionsvertrag, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen – sind ausreichende finanzielle Mittel notwendig. Daher analysieren wir ganz genau, wie und mit welchem Finanzierungsinstrument wir diese Ziele sinnvoll und sachgerecht erreichen können. Und ja, exzellente Bildung kostet Geld.
Um ein gutes Instrument zu finden, darf man auch einmal über den Tellerrand hinaus in andere Bundesländer schauen. Dabei sind wir dann auf das grünschwarze Modell der Studienbeiträge für Nicht-EUAusländer in Baden-Württemberg gestoßen.
Die Entwicklungen dort werden von uns genau verfolgt und auch durch die Landesregierung ausgewertet.
Nun liegt uns noch der Antrag der Fraktion der Grünen vor. Sie fordern, Studienbeiträge für Nicht-EUAusländer nicht umzusetzen und den Hochschulen mehr Landesmittel zur Verfügung zu stellen.
Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eigentlich auch schon alles gesagt. Denn woher das Geld eigentlich kommen soll, lassen Sie wie immer offen.
Was mich am meisten verwundert: Sie fordern, die Qualitätsverbesserungsmittel, die Sie 2011 eingeführt haben, entsprechend den Studierendenzahlen zu dynamisieren. Dabei steigen die Studierendenzahlen doch nicht erst seit zwei Jahren. Wir konnten es am Sonntag noch in der „WamS“ lesen: 19,4 % mehr Studienanfänger in zehn Jahren.
Wer rechnen kann, bemerkt sehr schnell, dass die Zahlen auch schon unter Ihrer Verantwortung in den sieben Jahren Rot-Grün gestiegen sind. Und was haben Sie gemacht? Nichts!
Wenn Sie der Ministerin im Juni-Plenum zugehört hätten, wüssten Sie auch, dass sich durch den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ die Planungssicherheit der Hochschulen weiter verbessert. Es wird ihnen ermöglicht werden, den Anteil unbefristeter Beschäftigung zu erhöhen.
Abschließend bleibt festzuhalten: Wir werden weiterhin sachorientierte Politik betreiben. Wir schauen uns an, welche Instrumente zu einer spürbaren Verbesserung der Bedingungen existieren. Zudem hat die Landesregierung angekündigt, dass es im Herbst eine Entscheidung geben wird. Daran wird sie sich auch halten. Man kann noch so laut schreien: Wir warten das ab. Da wird in den nächsten Wochen sicherlich eine Entscheidung getroffen werden.
Ihren Antrag brauchen wir dafür nicht. Wir werden ihn ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es gibt Handlungsbedarf im Bereich des studentischen Wohnens. Ich bin deshalb dankbar dafür, dass wir heute diese Debatte führen. Bei allen Schwierigkeiten für Studierende auf dem Wohnungsmarkt will ich aber vorab betonen, dass eine wesentliche Ursache eine erfreuliche ist, nämlich die guten Entwicklungen bei den Studierendenzahlen in unserem Land. Ich teile daher die Diagnose der SPD, dass beim studentischen Wohnen etwas getan werden muss.
Unser Ansatz ist aber ein anderer als Ihrer. Als NRWKoalition haben wir das Thema jüngst in dem Antrag „Studentisches Wohnen für die Zukunft in NordrheinWestfalen stärken und Perspektiven entwickeln“ aufgegriffen. Unser zentrales Anliegen ist, mehr studentischen Wohnraum zu schaffen. – Ich freue mich also, wenn die SPD-Fraktion dieses Thema heute auch aufgreift.
Die NRW-Koalition ist jedoch schon einen Schritt weiter. Das Land sollte nicht alleine überlegen, wie es eine Finanzierung für mehr Raum für studentisches Wohnen organisieren kann. Als NRWKoalition bekämpfen wir nicht nur die Symptome, sondern gehen gezielt an die Ursachen heran
und schauen: Welche Grundstücke, die sich im Besitz des Landes befinden und sich für studentisches Wohnen eignen, können wir wieder aktivieren? Wir
prüfen, wie wir sie diesem Zweck günstig zuführen können. Außerdem wollen wir überprüfen, wie wir Initiativen der Landesregierung zur Verfügbarmachung von Grundstücken auch für den studentischen Wohnungsbau im Rahmen von Sickereffekten nutzen können.
Ich sage auch: Mit der Novelle der Landesbauordnung sorgen wir dafür, dass das Bauen in unserem Land generell einfacher, schneller und unbürokratischer möglich wird.
Durch mehr Angebote wollen wir den Druck aus dem Markt nehmen. Davon profitieren auch die Studierenden auf Wohnungssuche.
Neben diesen Vorhaben will die Landesregierung unsere Studentenwerke aber auch einer finanziellen Prüfung hinsichtlich Sanierung und Modernisierung von Studentenwohnungen unterziehen.
Ganz entscheidend ist auch: Wir stellen in diesem Jahr 50 Millionen Euro für Sanierung und Modernisierung bereit.
Wir sehen dieses Problem, und weil wir dieses Problem ernst nehmen, investieren wir noch einmal 10 Millionen Euro mehr als im letzten Jahr. Das ist ein Anstieg um 25 %.
Darüber hinaus wurden über das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung runde Tische zu „Studentisches Wohnen befördern – Grundstücke mobilisieren – und Partnerschaften organisieren“ eingerichtet. Alle beteiligten Akteure kommen dort zusammen: die zuständigen Ministerien, die Kommunen, die Studierendenwerke, die Hochschulen, der BLB, die NRW.BANK und die kommunalen Wohnungsunternehmen.
Als NRW-Koalition haben wir also schon gute und wichtige Initiativen auf den Weg gebracht. Mit diesen gehen wir einen besseren und wirksameren Weg, als wenn wir dieses Problem über die NRW.BANK auslagern. Dem Antrag der SPD-Fraktion werden wir also nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Bell, ich habe mich sehr darüber gefreut, dass Sie so wunderbar aus unserer Anhörung zitiert haben. Ich hätte mich aber noch mehr gefreut, wenn Sie das Zitat noch etwas weiter ausgeführt hätten; denn Herr Koch sagte nicht nur, dass es eine gute Zusammenarbeit gab, sondern auch – ich zitiere –:
„Gleichwohl gibt es in dem bisher leitenden Gesetz, dem Hochschulzukunftsgesetz, einige Klauseln, einige Möglichkeiten, die Universitäten ungerechtfertigt – aus unserer Sicht – zu restringieren, wie etwa Rahmenvorgaben oder das Zurückbehaltungsrecht des Zuschusses, die wegfallen können. Insofern geht die jetzt eingebrachte Novelle in die richtige Richtung.“
Der heutige Donnerstag ist ein guter Tag für unsere Hochschulen in Nordrhein-Westfalen; denn mehr Freiheit und mehr Autonomie ersetzen ab heute wieder die kurze Leine der Bürokraten.
Für uns als NRW-Koalition sind die Hochschulen Partner auf Augenhöhe. Wir vertrauen ihnen. Die durch das rot-grüne sogenannte Hochschulzukunftsgesetz verankerte Detailsteuerung und die eingeführten vertieften Eingriffs- und Durchgriffsrechte halten wir für falsch.
Zentrales Anliegen war es, die Hochschulen zu entfesseln – und das setzen wir heute um. Wir befreien die Hochschulen mit der Abschaffung des Landeshochschulentwicklungsplans von zusätzlichen Aufgaben. Strategische Ziele, wie wir sie verfolgen, reichen für die Steuerung des Hochschulwesens aus.
Auch mit der Streichung des Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen schaffen wir neue Freiräume; denn bereits seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben gültig.
Ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben, insbesondere vor dem Hintergrund der Wettbewerbsfähigkeit mit anderen Hochschulen im In- und Ausland. § 34a Hochschulgesetz ist somit entbehrlich.
Entscheidend ist aber auch, dass wir im Rahmen dieser Hochschulgesetznovelle nicht nur unnötige Instrumente abschaffen; vielmehr entwickeln wir das Hochschulgesetz weiter. Wir passen es an die aktuellen Entwicklungen an.
So konnten wir Anfang dieser Woche in der „WAZ“ lesen, dass jeder Dritte sein Studium vorzeitig abbricht. Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung legt uns in seiner aktuellen Studie Zahlen vor, die belegen, dass besonders in den MINT-Fächern diese Zahlen deutlich angestiegen sind. Die Quote der Abbrecher stieg von 37 % auf 41 % an. Als NRW-Koalition haben wir diese Entwicklung natürlich im Blick.
Wir ermöglichen den Hochschulen deshalb die Einführung von Online-Self-Assessments. Noch vor dem Studium können Studierende die eigene Leistung reflektieren und überprüfen, ob das jeweilige Fach zu ihnen passt. Der Vorteil für Studierende und Hochschulen liegt auf der Hand: Hohe Abbruchquoten werden vermieden.
Wir bieten unterstützende Maßnahmen für die Studierenden auf dem Weg zum Studienabschluss an. Das ist also kein „Studierenden-Gängelungsgesetz“, wie mancher hier sagt, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Mehr Freiheit für unsere Hochschulen bedeutet für die NRW-Koalition auch, den Hochschulen mehr Entscheidungsfreiheit in Sachen Hochschulbau zu geben. Mit der Einführung des Optionenmodells zur Übernahme der Bauherreneigenschaft wird einem