Polizei hat die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass Rahmenbedingungen aufrechterhalten werden, um diesen Diskurs zu ermöglich, und dafür – und dieser Satz ist wichtig – tritt sie Störungen friedlicher Versammlungen entschlossen und konsequent entgegen, und zwar immer.
Seien Sie mal ganz vorsichtig. – Es ist für die Polizei insgesamt viel schwieriger geworden, sich bei Demonstrationen gut, richtig und wirkungsvoll zu verhalten, weil sich die Art der Demonstrationen grundsätzlich verändert hat. Wir verzeichnen viel mehr Gewalttätigkeiten, wir sind oft in der Situation, dass rechtliche Instrumente nicht zur Verfügung stehen, um einzugreifen, und zwar unabhängig von der Art der Demonstration; das gilt vor der Klammer. Insofern passt die Polizei immer sehr gut auf und bereitet sich sehr gut vor.
Bei der Veranstaltung am 7. Juni kam es zu einem Gegenprotest, der eindeutig unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fiel; dazu gehört übrigens auch die Wahl des Versammlungsortes. Das ist festgeschrieben, und dazu gibt es zig Gerichtsurteile. Manchmal habe auch ich mich gefragt, warum man Demonstrationen in örtlicher Nähe zulässt. Das ist aber zulässig. Die Gerichte haben das so entschieden, und das gilt in jedem Fall: ob rechts, ob links, ob Salafisten oder wer auch immer.
Der Satz heißt: Den Angehörigen der unterschiedlichen politischen Lager ist ein Meinungsaustausch in Hör- und Sichtweite zu ermöglichen.
Jetzt noch mal zu der Kritik an der polizeilichen Lagebeurteilung. Das Zitat, das Sie verwenden, ist aus einem als Verschlusssache eingestuften Dokument des Polizeipräsidiums Köln und verkürzt. Schon aus dem nächsten Satz ergibt sich nämlich, dass es im Vorfeld keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung gab. Tatsächlich kam es im Verlauf der Versammlung zu Rangeleien und Beleidigungen. Zwei Teilnehmende der Gegenversammlung leisteten Widerstand gegen eingesetzte Polizeikräfte.
Dagegen ist die Polizei übrigens konsequent vorgegangen. Sie hat die fortgesetzte Begehung von Straftaten unterbunden und anlassbezogen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Damit ist klar, dass hier von einer Kapitulation der Polizei nun wirklich keine Rede sein kann.
Herr Börschel hat darauf hingewiesen: Hier war von einer überforderten und untätigen Polizei sowie von der Kapitulation der Polizei die Rede. Das sind Begriffe, die ich aufs Schärfste zurückweise. Was sind das denn hier für eine Sprache und für ein Angriff auf die Polizei!
Übrigens schaden Sie damit nicht nur den Polizisten, die dort gearbeitet haben, sondern Sie gefährden auch das Vertrauen in staatliche Institutionen.
Letzter Punkt. Allen Teilnehmern der Veranstaltung wurde der Zugang zur Veranstaltung und damit die Wahrnehmung ihres Grundrechts ermöglicht. Ich zitiere aus dem Bericht des Kölner Polizeipräsidenten:
Für die Dauer des Einlasses wurde durch die Polizei unter Zuhilfenahme von bereitgestellten Gittern eine Gasse gebildet,
Teilweise wurden die Mitglieder in den Veranstaltungsraum Gürzenich begleitet. Dabei gab es Sprechchöre gegen die AfD. Körperverletzungs- und Beleidigungsdelikte wurden in diesem Zusammenhang jedoch von den eingesetzten Kräften nicht registriert.
Der Polizei eine falsche Einsatzstrategie vorzuwerfen, ist also falsch. Nach den mir vorliegenden Berichten hat die Polizei zum Schutz der angemeldeten Versammlungen unter anderem ein umfangreiches Konzept zum Schutz der Wahlversammlung entwickelt. Als sich abzeichnete, dass der Umfang des Protests das angemeldete Maß deutlich überschritt, hat das Polizeipräsidium Köln sofort Einsatzkräfte aus der Behörde zusammengezogen und weitere Kräfte der Bereitschaftspolizei angefordert.
Hier wurde also schnell und lageangepasst vorgegangen, und damit hatte die Polizei die Möglichkeit, allen Teilnehmern die Teilnahme an der Wahlversammlung zu ermöglichen. Sie wurden sogar dahin geleitet.
Nach Abschluss der Veranstaltung traf die Polizei zudem Maßnahmen, um die Versammlungsteilnehmer bei der Abreise vor möglichen Überbergriffen zu schützen. Dieses Einsatzkonzept ermöglichte einen umfassenden Schutz der Beteiligten.
Auf den Punkt: Die Polizei duldet keine rechtswidrigen Störungen von rechtmäßigen Veranstaltungen, egal, von wem sie abgehalten werden. Sie geht konsequent gegen Straftäter vor und gewährleistet auch bei stärkstem Gegenprotest die Ausübung der Grundrechte, unabhängig von der politischen Überzeugung.
Herr Tritschler, Sie haben heute neue konkrete Beispiele genannt. Ich gehe davon aus, dass Sie solche Fälle zur Anzeige bringen. Ich gehe davon aus, dass Sie sie belegen, und dann wird die Polizei sie sorgfältig prüfen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einen Hinweis geben. Im Bericht der Polizei ist von dem, was Sie erzählen, nichts zu lesen.
Wir gehen Stück für Stück vor. Ich lese einmal vor, welche Beispiele die Polizei geprüft hat – Zitat –:
Ein Demonstrant wurde an dem Versuch, die Gitterlinie zu übersteigen, gehindert und daraufhin zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen.
Durch Beamte meiner Pressestelle wurde ein AfDMitglied mit zerrissenem Hemd festgestellt. Dies war offenbar Resultat einer von der Polizei unbeobachteten Auseinandersetzung mit Meinungsgegnern.
Die Person mit dem zerrissenen Hemd wurde ausdrücklich zu dem Vorfall befragt und lehnte sowohl eine strafprozessuale als auch eine zivilrechtliche
Maßnahme ab und erklärte lediglich, in den Veranstaltungssaal zu wollen. Dorthin wurde er durch Beamte der Bereitschaftspolizei dann auch geleitet.
Gegen 10:15 Uhr wurde ein gehbehindertes Mitglied der AfD beim Zugang in den Gürzenich von Demonstranten bedrängt
und daraufhin durch Polizeikräfte in den Gürzenich begleitet. Dabei wurde ein Beamter von einem Demonstranten tätlich angegriffen und geschubst. Die Person wurde zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen und eine Strafanzeige gefertigt.
Ihr Märchen davon, es sei nicht eingegriffen worden, ist nun wiederlegt, zumindest, was diese Fälle angeht. Damit das klar ist.
Ich gehe davon aus, dass die Berichte, die mir vorliegen, richtig sind. Wenn Sie heute andere Beispiele neu einführen, gehe ich davon aus, dass Sie sie in ein Verfahren bringen. Dann werden sie geprüft, und wenn sie sich bewahrheiten, werden Maßnahmen ergriffen. Sollten sie hingegen falsch sein, gehe ich davon aus, dass Sie sich hier entschuldigen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Kurzintervention aus den Reihen der AfD. Die Kurzintervention wurde von Herrn Wagner angemeldet. Herr Wagner, drücken Sie sich ein. Sie haben das Wort. Bitte.
Lieber Herr Reul, mit der Behauptung und unter Verweis auf den letzten Absatz von Seite 1 unseres Antrages, wir hätten von der überforderten Polizei gesprochen, haben Sie es dem Kollegen Börschel gleichgetan. Aber wenn Sie das schon tun, dann müssen Sie den Absatz auch komplett zitieren, Herr Reul. Dort heißt es nämlich:
„Außerdem hätte die Kölner Polizeiführung auch aus den Erfahrungen mit Veranstaltungen der AfD, ihrer Abgeordneten und Fraktionen in Köln lernen können. Wiederholt kam es dort zu Ausschreitungen und Gewalttaten durch linke Störer, denen eine überforderte und/oder untätige Polizei gegenüber stand“.
Das hat der Kollege Börschel auch bestätigt, indem er darauf hingewiesen hat, dass es bei einer Veranstaltung der AfD-Bundestagsfraktion, bei einem Bürgerdialog, dazu kam, dass ein Beamter verletzt wor
den ist. Daraus hätte die Kölner Polizeiführung allerdings lernen müssen. Das hat sie aber nicht getan.
Herr Reul, Sie sprachen davon, es sei für die Gäste, also für die Besucher dieser Veranstaltung, eine Gasse gebildet worden. Nein, es ist keine Gasse gebildet worden. So einfach ist das. Wir haben Videomaterial, das wir Ihnen auch gern vorlegen können, und dann wollen wir mal sehen.
Eines muss ich noch sagen, weil das hier so nicht stehen bleiben kann. Frau Schäffer sprach davon, dass ein AfD-Mitglied in eine Menschengruppe gefahren oder gerast sei.