Die Schaffung digitaler Zugangsmöglichkeiten und Arbeitsprozesse sowie die Abwägung datenschutzrechtlicher Fragen gehören dazu ebenso wie die immer bedeutendere Rolle der sozialen Medien vor allem im Hinblick auf Meinungsbildung, Nachrichtenverbreitung und, ja, auch Stimmungsmache. Das sind Stichworte, die ich an dieser Stelle unbedingt nennen möchte.
Verschiedene Interessen, Grundrechte, Schutzbedürfnisse müssen miteinander in Einklang gebracht werden. Die Gestaltung der digitalen Zukunft unseres Landes ist vor diesem Hintergrund Herausforderung und Zukunftschance zugleich. Deshalb gestalten wir den digitalen Wandel in Nordrhein-Westfalen für und mit den Menschen. Denn auch im Kontext der Digitalisierung gilt: Der Mensch steht im Mittelpunkt. Das ist unser Kompass, an dem wir uns orientieren.
Das gilt in diesem Sinne auch für die Interessen unserer Familien; denn wir alle wissen, dass es im Hinblick auf das Stellen von Anträgen und die Kommunikation mit Behörden Verbesserungspotenzial gibt. Die Digitalisierung bietet hier große Chancen. So können sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Verwaltung weiter entlastet werden. Das ist unser ausdrückliches Ziel.
Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung mit dem Onlinezugangsgesetz die Grundlagen für einen deutschlandweiten einheitlichen Zugang zu den digi
talen Dienstleistungen aller öffentlichen Verwaltungen geschaffen. Spätestens Ende 2022 werden die Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen auch elektronisch zur Verfügung stehen.
Nordrhein-Westfalen hat hierzu bereits erste Schritte unternommen. Mit dem digitalen Familienportal für Nordrhein-Westfalen werden wir jetzt dafür Sorge tragen, dass alle kind- und familienbezogenen Leistungen, die den Menschen zustehen, nicht nur leicht und gebündelt auffindbar sind, sondern auch online beantragt werden können.
Des Weiteren soll die Anbindung an das Servicekonto.NRW das persönliche Erscheinen bei Behörden reduzieren und dafür sorgen, dass eine elektronische Authentifizierung möglich ist.
Uns ist es wichtig, dass dieses Portal bürgerfreundlich und niedrigschwellig aufgebaut ist. Erklärvideos, mehrsprachige Erläuterungen, Chatfunktionen oder E-Learning-Angebote werden deshalb Bestandteil des Angebots sein.
Es soll außerdem die Möglichkeit eröffnet werden, dass Bürgerinnen und Bürger Dokumente hochladen und Behörden zur Verfügung stellen können. Gleichzeitig soll anheimgestellt werden, einen durch die Bürgerinnen und Bürger autorisierten zwischenbehördlichen Daten- und Dokumentenaustausch zu etablieren.
Seit der Regierungsübernahme von CDU und FDP haben wir eine offensive Familienförderung in den Mittelpunkt unseres Tuns gestellt. Das gilt auch für den digitalen Bereich. Von dem neuen digitalen Familienportal werden alle Familien in besonderer Weise profitieren.
So wie es sich gehört, werden wir als Partner der Kommunen mit deren Vertretern, den kommunalen Spitzenverbänden, im Hinblick auf die Umsetzung eng zusammenarbeiten. So werden wir unserem Ziel gerecht, mit dem digitalen Familienportal für Nordrhein-Westfalen Bürokratie abzubauen, Behördengänge zu reduzieren sowie die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Kamieth. – Für die ebenfalls antragstellende Fraktion der FDP hat Herr Kollege Hafke jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein geschätzter Kollege Jens Kamieth hat schon sehr ausführlich den Inhalt des gemeinsamen Antrags und die rechtlichen Grundlagen dargestellt, um in NordrheinWestfalen ein Familienportal auf den Weg zu bringen. Die Grundlage dafür ist das Onlinezugangs
gesetz des Bundes. Ich will an dieser Stelle nur ein paar Punkte aufgreifen, weil diese es wert sind, erwähnt zu werden, und um deutlich zu machen, warum wir den Weg gehen.
Im Jahr 2020 müssen sich Familien immer noch durch Papierberge und Verwaltungsvorschriften kämpfen und diese bearbeiten. Jeder, der vor Kurzem ein Kind bekommen hat, weiß, dass sich das nicht verändert hat, sondern man muss sich immer noch bemühen und gerade in den ersten Tagen nach der Geburt eines Kindes viel Arbeit investieren, nicht nur Behördengänge machen und ins Rathaus gehen, sondern auch Unterlagen abholen, Unterlagen einreichen, schauen, dass alle verschiedenen Dokumente zusammen sind, und die dann auf Landes- und Bundesebene sowie teilweise vor Ort einreichen.
Das alles ist natürlich für den Bürger nicht nur lästig, sondern teilweise führt das auch zu Fehlern und dauert lange, sodass es immer wieder den Scherz gibt: Das Erste, was das Kind bei der Geburt bekommt, ist nicht ein persönlicher Gruß, sondern die Steueridentifikationsnummer. – Ich glaube, das können wir etwas besser.
Ich bin froh, dass sich die Landesregierung und die Koalition auf den Weg gemacht haben, das zu verbessern. Wir wollen das Ganze an das Serviceportal in Nordrhein-Westfalen anbinden, damit der Verwaltungsaufwand reduziert wird, und natürlich ein niedrigschwelliges Angebot mit Erklärvideos, Chats, Angeboten in mehreren Sprachen machen, damit alle Bürgerinnen und Bürger teilhaben können.
Wichtig finde ich als Sprecher meiner Fraktion für Digitalisierung das Thema „Dokumentensafe“, damit die Dokumente einmal hochgeladen werden und dann dauerhaft zur Verfügung stehen, damit nicht immer wieder alles neu beantragt und zusammengestellt werden muss.
Die ersten sichtbaren Erfolge solch einer digitalen Antragstellung zeigen sich bei der Kinderwunschbehandlung, die schon sehr gut funktioniert.
Ziel muss es sein, für Familien in Nordrhein-Westfalen eine One-Stop-Lösung auf den Weg zu bringen, also wo alles von A bis Z zu speichern und nachzulesen ist.
Nordrhein-Westfalen bleibt hier Vorreiter. Wir sind deutlich schneller als der Bund. Familienministerin Giffey verfolgt das Ziel, das bis 2022 auf den Weg zu bringen. Das können wir in Nordrhein-Westfalen schneller und besser. Das hat, wenn überhaupt, nur etwas mit einem gesunden Konkurrenzkampf zu tun, denn ich möchte betonen, dass es wichtig ist, die Dinge, die gut klappen, zu übernehmen. Man muss das Rad nicht jedes Mal neu erfinden, sondern man kann auch Ideen übernehmen.
abbau“ nach vorne bewegen, und hoffe, dass die Opposition diesem guten Vorhaben zustimmen wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und noch gute Beratungen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den ersten Blick erscheint die Einführung eines digitalen Familienportals sehr verlockend. Das Onlinezugangsgesetz eröffnet uns Bürgerinnen und Bürgern völlig neue Perspektiven im Umgang mit Behördengängen.
So wäre es natürlich bei familienbezogenen Leistungen eine große Erleichterung, nicht für jeden Antrag stundenlang auf dem Amt sitzen zu müssen. Auf den zweiten Blick ergeben sich indes viele Fragen zum Antrag der regierungstragenden Fraktionen.
Wenn man solch ein Portal aufsetzt, dann muss man das von A bis Z durchdenken, planen und finanzieren. Das bedeutet konkret, dass es nicht nur bei A für die Bürgerinnen und Bürger nach außen hübsch aussieht und einfach zu bedienen ist, sondern es muss auch bei Z für die Bearbeitung, für die Verwaltung vor Ort in den Kommunen bzw. den Ämtern durchdacht sein.
Kurz gesagt: Es bringt gar nichts, wenn der Antrag einer Familie digital im Kreis oder Rathaus ankommt, nur um dort ausgedruckt und anschließend analog weiterbearbeitet zu werden. Wenn man also solch ein Portal aufsetzt, dann müssen auch die Schnittstellen bis in die Fachbereiche, bis zur Sachbearbeitung hin geklärt und eingerichtet sein. Die Kräfte in der Verwaltung müssen die Möglichkeit haben, einen Antrag digital zu bearbeiten, weiterzuleiten oder herauszuschicken.
Daran hapert es leider oft. Man hat ein Portal, das nach außen hin hübsch und höchstmodern, digital aussieht, aber dahinter geht es analog weiter. Daher müssen auch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Kommunen auf dem Weg mitgenommen werden. Sie müssen gezielt in der neuen Arbeitsweise geschult werden und Kompetenzen im Bereich „digitales Arbeiten“ aufbauen. Denn die Digitalisierung der Kommunen und Ämter gelingt nicht im Landtag, indem man schöne Portale schafft, sondern vor Ort durch die Kräfte in den Kommunen, egal ob in Düsseldorf, in Bad Salzuflen oder in Köln.
Das hinzubekommen, wird die Königsdisziplin werden, vor allem wenn die Digitalisierung endlich erfolgreich in die Breite gehen soll. Wir benötigen in den Kommunen Schulungen, und die kosten Geld, genauso wie die Administration solcher Techniken. Größere Kommunen haben eigene Rechenzentren, kleinere müssen sich Partner wie ein kommunales Rechenzentrum suchen.
Bereits die Anhörung zum E-Government-Gesetz hat gezeigt, dass es bei der E-Government-Strategie der Landesregierung an Geld, Fortbildung der Beschäftigten und personeller Ausstattung hapert.
Es gibt in unserer digitalen Landschaft in NordrheinWestfalen schon viele Leuchttürme und Modellkommunen. Stets werden die dringenden Aufgaben des OZG zunächst auf kleinerem Terrain getestet. Das braucht Zeit und verlangsamt den Prozess.
Es wird höchste Zeit, die Digitalisierung in den Rathäusern mit viel mehr Unterstützung des Landes voranzubringen. Denn solange Klimaschutzbeauftragte mit viel Aufwand händisch Tabellen und Listen führen oder in Hochbauämtern vergilbte Pläne aus dem Kriechkeller hervorgekramt werden müssen, um auf dieser Grundlage beispielsweise eine energetische Sanierung eines städtischen Gebäudes zu planen, helfen schöne Portale nichts. Wir benötigen dringend eine Art Stärkungspakt für die Digitalisierung der Kommunen mit gesicherter Finanzierung des Landes.
Wenn das Familienportal kommen soll, dann muss man es umfassend in allen Bereichen durchplanen und auch in den Kommunen die Voraussetzungen dafür schaffen. Sonst ist das nur eine hübsch aussehende Mogelpackung.
Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. Wir sind der Ansicht, dass hier dringend nachgebessert werden muss. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Stock. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Paul.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Familienportal NRW sollen Zugänge für Familien erleichtert und gebündelt werden, die Bearbeitung beschleunigt und Bürokratie abgebaut werden. Ja, ich bin ganz dabei. Wenn das ein geeigneter Beitrag ist, Familien auf dem Weg durch den Dschungel familienbezogener Leistungen zu unterstützen, dann wäre das absolut zu begrüßen, auf jeden Fall. Natürlich ist auch klar, dass sichere Verfahren und Datensicherheit im Vor
Als Familienpolitikerin sage ich auch: Es wäre absolut zu begrüßen, wenn die familienbezogenen Leistungen an sich besser zusammengefasst würden. Das ist zwar in erster Linie ein bundespolitisches Thema, trotzdem ist es notwendig, dass man die ungefähr 130 bis 140 familien- und kindbezogenen Leistungen mal so zusammenfasst, dass am Ende die Leistungen, auf die eine Familie Anspruch hat, tatsächlich bei ihr ankommen und die Kinder wirksam unterstützen, für die sie gedacht sind.
Eine der zentralen Fragen ist, wie die unterschiedlichen familienpolitischen und familienbezogenen Leistungen bei denen ankommen, die sie brauchen. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, wie in Ihrem Antrag angesprochen, dass das Portal diverse Hilfestellungen beinhalten soll: Erklärvideos, mehrsprachige Erläuterungen, Chatfunktionen etc. pp.
Nichtsdestotrotz muss man festhalten, dass ein solches Angebot – ich komme gleich noch zu den Hasenfüßen, die gerade schon beschrieben worden sind – immer nur zusätzlich gemacht werden kann, denn die klassische analoge Antragstellung wird so schnell nicht aussterben. Das hat auch damit zu tun, dass der Dschungel von familienbezogenen Leistungen so unübersichtlich ist, dass es insbesondere die Familien mit mehr Unterstützungsbedarf sind, die Anspruch auf diverse Leistungen haben. Der ist nicht in erster Linie über ein Portal zu bedienen, sondern dafür braucht es Familienbüros, dafür braucht es Vernetzungen vor Ort, dafür braucht es die klassischen Hilfen aus einer Hand. Dementsprechend kann ein solches Portal auch unter familienpolitischen Aspekten immer nur eine Ergänzung sein.
Diese Ergänzung wäre in der Tat sinnvoll, wenn nicht dahinter genau die eben schon beschriebenen Probleme stünden. Digitalisierung von Verwaltung ist dann eben doch mehr, als ein Portal zu erdenken und an den Start zu bringen. Dahinter steht nämlich genau die Frage: Wird der Antrag am Ende ausgedruckt und doch wieder per Handakte von Hand zu Hand gereicht, oder gibt es tatsächlich die Möglichkeit, ihn digital zu bearbeiten?
Ja, Kollege Kamieth hat darauf hingewiesen, dass dies mit den Kommunen besprochen werden soll. Anscheinend gibt es aber immer noch erheblichen Diskussionsbedarf bei der Frage des E-GovernmentGesetzes, und zwar: Wer bezahlt eigentlich das, was neben der Hardware und dem Erstellen von Portalen in der Verwaltung noch notwendig ist?
Vor diesem Hintergrund hätten wir uns gewünscht, dass man sich mehr Zeit für den Antrag genommen und ihn nicht zur direkten Abstimmung gestellt hätte.