Protokoll der Sitzung vom 26.06.2020

Danke schön, Herr Minister Professor Dr. Pinkwart. – Es gibt eine Kurzintervention, angemeldet von der AfD-Fraktion. Herr Loose hat jetzt 1:30 Minuten dafür. Bitte schön, Herr Loose.

Danke, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Pinkwart, Ihr Konzept wimmelt ja von einem Energiemixsammelsurium, einem Mix verschiedener Speicher. Da sammeln sich bei Ihnen ganz viele Grabsteine in Bezug auf Speichertechnologien.

Pumpspeicherkraftwerke wollen Sie jedes Jahr fördern, aber es findet sich in NRW keiner, der das Ganze betreiben will. Druckluftspeicher wollten Sie mal. ADELE – gescheitert!

STEAG hat doch zum Beispiel in Spanien schon längst Salzspeicherkraftwerke getestet. Die sind vor zwei Jahren zu dem folgenden Ergebnis gekommen – ich zitiere aus einem STEAG-Bericht:

„,Im Ergebnis lassen sich Speichertechnologien derzeit nicht wirtschaftlich betreiben‘, sagt Wolfgang Benesch. ,Das gilt jetzt schon für Pumpspeicherkraftwerke und in der Folge auch für unser Konzept eines Salzspeicherkraftwerks. …‘“

Das heißt: STEAG hat schon vor zwei Jahren gesagt, es sei unwirtschaftlich.

Inzwischen haben sich die wirtschaftlichen Parameter nochmals verschlechtert. Wie sollen diese Salzspeicherkraftwerke aus Ihrer Sicht jemals wirtschaftlich werden? – Danke schön.

(Beifall von der AfD)

Herr Minister, 1:30 Minuten für eine Reaktion. Bitte schön.

Ich habe meinen Ausführungen von eben nichts hinzuzufügen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Professor Dr. Pinkwart. – Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Nein, ich sehe gerade: Es ist eine Aussprache. Dann schließe ich die Aussprache und stelle fest, dass die Große Anfrage 19 der Fraktion der AfD erledigt ist.

Ich rufe auf:

11 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der

Selbstüberwachungsverordnung Abwasser

Vorlage 17/3241 Drucksache 17/9005

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Drucksache 17/9856

Das ist ein Lieblingstitel von mir. Darf ich noch mal? Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – schön!

Ich eröffne die Aussprache. Herr Dr. Untrieser tritt für die CDU-Fraktion ans Rednerpult.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es mir leichter, indem ich über die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser spreche. Das ist dann im Verlauf des weiteren Verfahrens einfacher; wenn ich das dreimal in den Mund nehmen würde, wäre meine Redezeit wahrscheinlich auch bald zu Ende.

Heute ist ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger und den Wasserschutz in Nordrhein-Westfalen,

(Zurufe von der SPD und den Grünen)

denn heute bringen wir eine Sache zu Ende. Wir schaffen eine wunderbare Regel im Bereich der Selbstüberwachungsverordnung.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich höre schon den Widerspruch vonseiten der Grünen und der SPD. Nachdem wir sehr lange darüber diskutiert haben, meine ich, dass wir vermutlich nicht mehr zu einer gemeinsamen Meinung kommen werden. Aber ich möchte trotzdem noch einmal die

Argumente anführen, die aus unserer Sicht dafür sprechen.

(Zuruf)

Wir haben uns in den vergangenen Monaten sehr viel Zeit genommen, um konkret zu schauen, ob das, was wir im Koalitionsvertrag geschrieben haben, vernünftig ist. Vor allem nach der sehr ausführlichen Expertenanhörung vor wenigen Wochen muss ich sagen, dass es absolut richtig ist, was wir machen. Das haben uns die meisten Experten bestätigt.

(Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Sie werden gleich wieder anführen, dass undichte Abwasserleitungen eine große Gefahr für das Wasser sind. Das werden Sie gleich wieder vortragen. Wenn man aber ins Protokoll der Sachverständigenanhörung schaut, sieht man erstaunlicherweise, dass die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, die sich eigentlich für die Beibehaltung der Regelung ausgesprochen haben, auf Nachfrage Folgendes gesagt haben – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Protokoll –:

„Wir haben aber bezüglich öffentlicher Kanäle keine Erkenntnisse, dass Schäden, die wir dort entdecken und reparieren, zu irgendwelchen Belastungen geführt haben, sei es im Grundwasser unmittelbar oder auch im Trinkwasser.“

Das sagt ein Befürworter Ihrer Regelung. Daran sieht man, dass es keinen wissenschaftlichen Beleg für das gibt, was Sie uns hier immer weismachen wollen, nämlich wir wären nicht für den Schutz des Trinkwassers und des Grundwassers. Deswegen ist unsere Regelung, die wir heute schaffen, absolut richtig.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Herr Rüße wird das vermutlich noch mal ausführen; Herr Rüße ist ja ganz anderer Auffassung als wir. Er sagt: Grundsätzlich muss man überall im Land prüfen. Ich weiß, dass wir da nicht konform gehen, aber ich frage Sie, Herr Rüße: Wenn das so ist, wenn Sie recht haben, warum ist es dann in ganz Deutschland, mit Ausnahme Nordrhein-Westfalens und Hamburgs, so geregelt, wie wir es jetzt regeln wollen?

Überall ist es anders. Wenn Sie nicht meiner Meinung sind, ist das völlig in Ordnung. Aber anscheinend sind Sie auch mit Ihren Kollegen in allen anderen Bundesländern nicht einer Meinung – das gilt auch für die SPD. Bei diesem Punkt stehen Sie allein auf weiter Flur und sind nicht bei den Menschen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Um zum Schluss noch mal darzulegen, wie kompliziert und unsinnig die Regelung war, die Sie aufgeschrieben haben und die wir jetzt ändern, bringe ich einige Beispiele aus meinem Wahlkreis: Wenn man im Falkenberger Weg in Hochdahl wohnt, muss man nur prüfen, wenn die Hausnummern ungerade sind,

auf der anderen Seite muss man nicht prüfen. Wenn man in der Immermannstraße wohnt, ist es genau umgekehrt. Und in der Straße Trills müssen nur die Häuser mit ungerader Hausnummer ab der Nummer 27 prüfen. Da der Wasserkörper darunter gleich sein wird, kann man sehen, wie kompliziert, unsinnig und bürgerunfreundlich Ihre Regelung war.

(Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Deswegen ist es gut, dass wir jetzt eine neue Regelung schaffen. Es gibt einen Schlussstrich, und wir haben ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz des Wassers, der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen sowie der Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger.

Mein herzlicher Dank auch an das Ministerium, das uns geholfen und die Verordnung vorgelegt hat. Wir werben nochmals um Zustimmung für diese vernünftige Verordnung. – Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Danke schön, Herr Dr. Untrieser. – Jetzt spricht für die SPD Herr Kollege Börner.

Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute, nahezu am Ende der drei Plenartage, über nichts weniger Wichtiges als über die Qualität unseres Grundwassers und damit auch über die Qualität unseres Trinkwassers.

In der früheren schwarz-gelben Landesregierung wurden flächendeckende Kontrollen der privaten Abwasserkanäle angeordnet – damals ein Geschenk an die Kanalbaufirmen. Durch kurze Fristen wurden hohe Kosten für die Überprüfung durch diese Fachfirmen in Rechnung gestellt. Es gab viele juristische Auseinandersetzungen.

Wir haben diese Regelung auf Trinkwasserschutzgebiete begrenzt. Das erleichtert die Umsetzung. Diese Regelungen wurden akzeptiert, es gab weniger juristische Auseinandersetzungen. Die Kosten für die Überprüfung der privaten Kanäle wurden auch günstiger.

Eigentlich gibt es hier heute keinen Handlungsbedarf. Wir leben in einer Region, in der wir noch genügend gutes Grundwasser vorfinden, das mit akzeptablem Aufwand zu gesundem Trinkwasser aufzubereiten ist. Abwasser gehört ins Klärwerk und darf nicht unterwegs versickern.

(Beifall von Christian Dahm [SPD] und Nor- wich Rüße [GRÜNE])

Wenn wir undichte Kanäle hinnehmen, dann brauchen wir am Ende gar keine Kanäle mehr. Ich denke,

die aktuelle Gesetzeslage hat sich bewährt. Es gibt kaum Klagen, die Verordnung wird akzeptiert.