Protokoll der Sitzung vom 26.06.2020

die aktuelle Gesetzeslage hat sich bewährt. Es gibt kaum Klagen, die Verordnung wird akzeptiert.

Hier wollen Sie nun – gegen alle Vernunft und gegen den Rat der Fachleute – hineingrätschen. Wir können uns Anhörungen in Zukunft sparen, wenn Sie ohnehin nicht zuhören. Sie liefern ein Auftragsgesetz für Ihre Lobbyvertreter. Wir werden wahrscheinlich im nächsten Heft von Haus & Grund Lobeshymnen über die neue Verordnung lesen können.

(Christian Dahm [SPD]: Haben wir schon!)

Dafür riskieren Sie die Qualität unseres Grundwassers – durch halbherziges Handeln, wenn es um die Belastung mit Nitraten geht, und durch die Abschaffung der Kontrollen der privaten Abwasserkanäle. Am Ende werden wir dem Bürger deutlich höhere Gebühren für die Trinkwasseraufbereitung zumuten müssen.

(Zuruf)

Dann haben Sie echt was gekonnt: Die Lobbyisten sind glücklich, die Bürger zahlen.

Sie führen an, dass die Kommunen bei der regelmäßigen Überprüfung …

(Unruhe – Glocke)

Beruhigen Sie sich. Ich werde Sie gleich noch öfter mit der Realität konfrontieren. Dafür werden Sie Ihre Kraft noch brauchen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD – Heiterkeit von Christian Dahm [SPD])

Sie führen an, dass die Kommunen bei der regelmäßigen Überprüfung ihrer Kanäle auch ein Auge auf die privaten Kanäle werfen können. Alle Fachleute aus der Praxis, die hier saßen, haben ausführlich erläutert, dass dies mit vertretbarem Aufwand nicht funktionieren wird.

Herr Untrieser, Sie haben gerade den Kollegen aus Köln zitiert. Ich habe das Protokoll jetzt nicht vor Augen und kann es nicht belegen, aber wenn ich seine Ausführungen recht verstehe, hat er Ihnen ausführlich erklärt, dass er nicht in der Lage ist, die privaten Abwasserkanäle zu überprüfen. Vor dem Hintergrund kann er auch keine Aussage dazu machen, wie der Zustand der privaten Kanäle ist; denn es ist schlicht unmöglich, das aus Sicht der Kommunen, aus Sicht der Stadt zu begutachten. Das ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Das ist Ihnen egal. Die Konfrontation mit der Praxis wird an dieser Stelle abgelehnt.

Wenn die Kommunen doch einen Mangel entdecken, was theoretisch passieren kann, müssen sie einen juristisch überprüfbaren Bescheid an den Eigentümer senden. Hier entsteht ein Bürokratiemonster, das die Gemeinden zu bearbeiten haben. Wer bezahlt den Gemeinden diesen Aufwand? Der Gebührenzahler?

Sie werden nicht müde, zu sagen, dass Sie den Bürger entlasten wollen. Das ist eine löbliche Motivation.

(Zuruf)

Den Eigentümer, ja. Aber soll das auf Kosten der Grundwasserqualität, auf Kosten der Gebühren für Trinkwasser, auf Kosten der Gemeinden geschehen? Die Lobby freut sich. Das Trinkwasser wird teurer.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Wenn Sie den Eigentümer vor überraschenden Kosten schützen wollen, warum ist Ihnen das dann beim Thema „Anliegergebühren“ völlig egal? Da lassen Sie weiter private Eigentümer bis über die Grenzen der Belastbarkeit hinaus im Regen stehen.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Das ist bigott und nicht zu erklären. – Glück auf!

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Börner. – Jetzt spricht für die FDP-Fraktion Herr Diekhoff.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Börner, es ist wirklich schade, dass Sie, obwohl wir schon so lange hier in diesem Haus über das Thema sprechen, es immer noch nicht verstanden haben.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Das ist schon bemerkenswert, was Sie hier gerade wieder erzählt haben. Wir haben schon im Ausschuss versucht, es Ihnen zu erklären. Sie haben sogar in der Anhörung behauptet, wir würden die Überprüfung öffentlicher Kanäle abschaffen. Das stand nie in Rede. Das haben Sie gesagt; das steht auch im Protokoll.

Alles, was Sie gerade gesagt haben, ist nicht richtig. Es stimmt einfach nicht.

(Christian Dahm [SPD]: Ach!)

Erst einmal haben Sie sich selbst widersprochen. Zuerst haben Sie gesagt, Schwarz-Gelb habe eine Regelung eingeführt, die sehr schlecht gewesen sei. Es habe deswegen viel Ärger und viele Klagen gegeben.

(Christian Dahm [SPD]: Stimmt ja auch!)

Dann haben Sie einfach das Gebiet kleiner gemacht, in dem diese falsche Regelung gilt, und freuen sich darüber, dass es weniger Klagen gibt. Ja, es gibt jetzt weniger Betroffene, aber die Betroffenen haben es immer noch mit der gleichen Problematik zu tun. Diese Problematik musste gelöst werden, und das haben wir mit dieser Regelung getan.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Wir haben das Problem jetzt ausgeräumt. Wir haben uns nicht für die Abschaffung entschieden, sondern die Prüfkriterien geändert. Wir haben einfach die Maßnahmen, für die es keine Akzeptanz gab, beispielsweise Druckprüfungen, durch neue, akzeptable Prüfkriterien ersetzt.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Wir haben die starren Fristen, die auch nicht helfen, gestrichen

(Frank Börner [SPD]: Das stimmt doch nicht!)

und schützen damit unser Grundwasser. Wir schützen es durch eine bessere Kontrolle und durch Akzeptanz in der Bevölkerung, weil wir die Punkte, gegen die Tausende zu Felde gezogen sind, gestrichen haben.

Das heißt, wir haben gelernt, Sie haben es nicht verstanden. Das ist der kleine, aber feine Unterschied. Sie verquicken das jetzt sogar mit den Straßenausbaubeiträgen, deren Abschaffung viele, viele Millionen Euro an Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger bringen würde, sind aber nicht einmal bereit, bei der Abschaffung von unsinnigen Maßnahmen in diesem Bereich, die Entlastung bringen würde, mitzugehen. Das ist wirklich traurig.

Aus unserer Sicht ist das ein toller Entwurf, und wir werden dem auch zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Danke schön, Herr Diekhoff. – Herr Rüße spricht nun für die Grünen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein ganz besonderer Tag. Denn heute beschließen wir endgültig die Kai-Abruszat-Gedächtnisverordnung.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Dass man dies mit einem Namen verbinden kann, sagt schon so einiges aus, nämlich dass hier einer an einer Stelle so lange geprockelt und mithilfe einer BI vor Ort ganz viel Stunk gemacht hat, bis es funktioniert hat.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Sie – damit meine ich gerade die FDP – haben sich da draufgesetzt, weil Sie 2017 mit dem Thema in den Wahlkampf ziehen wollten. Das war der eigentliche Grund.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Diese Verordnung – das hat die Anhörung noch einmal sehr deutlich ergeben – wird jetzt gegen jeden

Verstand und gegen die Expertise, die wir hatten – ich schließe Haus & Grund aus; ich bin nicht sicher, ob die wirklich viel Ahnung davon hatten –, zum Beispiel der Kölner Abwasserbetriebe – die werden schon wissen, was mit ihren Kanälen ist –, durchgesetzt. Sie setzen das gegen die kommunalen Spitzenverbände durch. Die sind nicht immer an der Seite der Grünen, aber sie haben zu dem, was Sie jetzt machen, glasklar und deutlich gesagt: Sie lösen endlich gefundene Rechtssicherheit auf und schaffen jetzt Rechtsunsicherheit. – Mehr Kritik kann man an der Stelle doch gar nicht bekommen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Also, Sie setzen ein Wahlkampfversprechen um. Das kann man tun, das kann man so machen, ja. Aber Sie haben sich damit aus unserer Sicht endgültig davon verabschiedet, ambitionierten Umweltschutz in Nordrhein-Westfalen betreiben zu wollen.

Worum ging es denn im Kern? Es ging darum, dass jemand verpflichtet werden sollte, alle 30 Jahre seinen privaten Kanalanschluss überprüfen zu lassen. Es motzt keiner rum, wenn der Schornsteinfeger zweimal im Jahr kommt. Das akzeptieren wir alle.