Protokoll der Sitzung vom 26.06.2020

die Beschlussempfehlung. Wer stimmt der Vorlage zu? – CDU, FDP und AfD stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Zustimmung zum Verordnungsentwurf Vorlage 17/3241 mit der Mehrheit des Hohen Hauses erteilt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich rufe auf:

12 Dem Klimawandel begegnen – Wasserressour

cen erhalten, schützen und nachhaltig nutzen!

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9795

Die Aussprache ist eröffnet. Für die Grünen tritt Herr Kollege Rüße ans Pult.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wasser – das haben wir, denke ich, in den letzten drei Sommern, also den letzten beiden und dem aktuellen, deutlich gemerkt – ist die wichtigste Ressource für Leben auf unserer Erde. Wo kein Wasser ist, wächst und gedeiht nichts. Da ist am Ende staubige Wüste. Ich glaube, etliche Landwirte können uns auch berichten, wie die Erträge in den letzten beiden Jahren geradezu eingebrochen sind, weil das Wasser fehlte.

Dass wir jetzt schon drei Jahre in Folge diese extrem schwankende Wasserversorgung haben, dass der Regen eben nicht mehr so zuverlässig fällt, wie wir das erwarten, dass es also eine Veränderung des Regenfalls und der Regenhäufigkeit gibt, macht sehr deutlich, dass der Klimawandel real ist.

Die Folgen werden für die Natur immens sein. Sie werden aber auch für Landwirtschaft und Gartenbau immens sein. Wir haben in der Großen Anfrage die Frage der Bewässerung mit aufgeworfen. Dort ist schon ganz schnell zu erkennen gewesen, dass immer mehr landwirtschaftliche Betriebe auf Beregnung setzen und mehr Wasser nutzen wollen, um ihre Ernte auf diese Art und Weise zu stabilisieren.

Wenn man in die landwirtschaftlichen Fachzeitschriften schaut, sieht man auch ganz klar, dass die Beratung in folgende Richtung geht: Überlegt euch das; Bewässerung wird tatsächlich rentabler, wenn die Regenfälle so unterschiedlich stark kommen und manchmal auch sehr lange ausbleiben.

Wir haben im Rahmen der Großen Anfrage auch festgestellt, dass die Grundwasserneubildung – das war tatsächlich die erschreckendste Erkenntnis – in einigen Regionen drastisch zurückgegangen ist und das Grundwasser in Zukunft voraussichtlich weiter

abnehmen wird. 2018/2019 – 2020 kann das auch wieder der Fall sein – hatten mehr als 20 % der Grundwassermessstellen historische Tiefststände.

Wir hatten erhebliche Folgen für Schifffahrt, für Industriebetriebe, für die Landwirtschaft – das habe ich bereits erwähnt –, aber auch für Kraftwerksbetreiber. An einer Stelle hatten wir das in Ostwestfalen sogar für die Trinkwasserversorgung.

Deshalb stellen wir heute auch diesen Antrag, weil wir der Meinung sind, dass wir dieses Problem hier stärker in den Fokus nehmen müssen. Wir brauchen ein Konzept für den nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser. Wir sind in Mitteleuropa noch sehr an die unendliche Verfügbarkeit von Wasser gewöhnt. Wir kennen es, gar nicht darüber nachdenken zu müssen, ob wir sparsam damit umgehen müssen, sondern Wasser einfach so benutzen zu können, wie wir wollen. Aber das ist nicht die Zukunft.

Wir fordern die Landesregierung mit unserem Antrag auf, eine Zukunftsstrategie Wasser zu entwickeln, die die zukünftigen Nutzungskonflikte regelt. Wie ich schon gesagt habe, wird die Landwirtschaft mehr und mehr Bewässerung haben wollen. Dadurch wird ein Nutzungskonflikt entstehen, der geregelt werden muss. Es muss geschaut werden, wie viel schon für die Trinkwasserversorgung benötigt wird und wie viel noch für die Bewässerung zur Verfügung gestellt werden kann.

Wir müssen in diesem Zusammenhang über Wasserentnahmegenehmigungen diskutieren. Im Moment ist es so – auch das ist ein Ergebnis der Großen Anfrage –, dass im Regelfall alles genehmigt wird. Aber wir müssen schon genau hingucken, was da geht. Wir brauchen – das ist ebenfalls ein Punkt des Antrags – eine zentrale Stelle, die die Wassergenehmigungen abschätzt und schaut, was da genau passiert, also wie viel landesweit entnommen wird und wie viel neu gebildet wird.

Auch über das Wasserentnahmeentgelt werden wir diskutieren müssen. Bislang zahlt die Landwirtschaft im Gegensatz zu allen anderen Branchen keinerlei Beitrag. Es muss diskutiert werden, ob nicht auch die Landwirtschaft ihren Obolus entrichten muss.

Die Wasserrahmenrichtlinie ist von uns umzusetzen. Wir werden im Bereich „Wasser“ vermutlich auch mehr Investitionen tätigen müssen.

Das möglicherweise Allerschlimmste ist, dass wir immer mehr Wasser durch direkten Abfluss verlieren. Die Gesamtwassermenge fällt vielleicht gar nicht so stark, wenn man es über das gesamte Jahr betrachtet. Aber wir haben immer mehr Starkregenereignisse, bei denen das Wasser direkt abläuft, also nicht mehr versickert und zur Grundwasserneubildung beiträgt. Es landet, platt gesagt, im Graben statt im Grundwasser.

Das liegt auch daran, dass wir in den letzten Jahrzehnten, seit ungefähr 1970, eine halbe Million Hektar Grünland verloren haben. Grünland ist für die Grundwasserneubildung und die Speicherung von Wasser besonders wertvoll. Wir müssen selbstverständlich prüfen, wie wir das korrigieren können.

Das heißt auch, dass wir beim Flächenverbrauch deutlich sparsamer werden müssen. In diesem Zusammenhang müsste sich das Land auch noch einmal auf den Weg machen, eine Anpassungsstrategie neu aufzulegen und dort zu Verbesserungen zu kommen.

Leider konnte ich jetzt – das ist das Pech mit den fünf Minuten Redezeit – nur einige Punkte aus dem Antrag anreißen. Ich hoffe, dass uns dieses Thema – die Frage, wie wir mit der Ressource Wasser hier in Nordrhein-Westfalen umgehen – gemeinsam am Herzen liegt und dass wir eine gute, intensive Beratung im Ausschuss führen werden. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Rüße. – Herr Dr. Nolten hat für die CDUFraktion das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Filmkomödie „The Milagro Beanfield War“ leitet Joe Mondragon Bachwasser auf ein Bohnenfeld. Er setzt so die Fläche, die für den Bau einer Ferienanlage vorgesehen ist, in Wert und schafft ein Bewusstsein bei den Menschen des Ortes.

Unsere Landwirte entnehmen Wasser selten der fließenden Welle, sondern zumeist aus dem Grundwasser – und das zunehmend. Weniger Niederschläge von April bis Juni, mehr Transpiration, Bodenevaporation, Interzeptionsverdunstung bei höheren Bestands- und Bodentemperaturen, geringere Taubildung, höhere Schwankungen des Vegetationsbeginns – entsprechend steigt die bewässerte landwirtschaftliche Fläche auf mittlerweile 2,7 %. Das entspricht der erwähnten halben Million Hektar.

Ja, es stimmt: Die mittlere jährliche Grundwasserneubildung scheint zu sinken. Gesichert ist der Trend zwar nicht. Trotzdem ist es richtig, das Ziel der klimaresilienten Wassernutzung im Blick zu behalten – auch in der Landwirtschaft, die nur etwa 1,5 % der Wassernutzung ausmacht.

Die Gesamtnutzung des verfügbaren Wasserdargebots liegt in Deutschland bei etwa 13 %. Die EU hat eine regionale Warnschwelle von 20 % definiert. Bei einem Wassernutzungsindex von über 40 % ist von großer Wasserknappheit auszugehen.

Der Antrag verengt also nicht nur bei der Situationsbeschreibung den Blick, sondern die Antwort auf die

Große Anfrage hat uns auch einen breiten Maßnahmenkatalog angeboten, der hier nur in Teilen aufgegriffen wird.

Angeboten werden die künstliche Grundwasseranreicherung, die Wassernutzungsoptimierung und bessere Bedarfsprognosen bis hin zu neuen organisatorischen Ansätzen.

Das Wasserentnahmeentgelt wird nicht erwähnt. Seine Lenkungswirkung im Bereich „Landwirtschaft“ ist offen. Die Evaluation des Wasserentnahmeentgelts ist mit Blick auf die bisherigen abgabepflichtigen Nutzungen durchaus sinnvoll. Aber bringen uns nicht Grundwasserbewirtschaftungspläne – Beispiel Hessisches Ried – für einzelne naturräumliche Einheiten viel mehr? Brauchen wir nicht Studien über den Mengenbedarf und deren Verteilung für die unterschiedlichen Wassernutzungen?

Bewässerung sichert die Produktion besonders werthaltiger Nahrungsmittel, kann Fruchtfolgen erweitern und die Nährstoffeffizienz deutlich steigern. Der Düngerbedarf wird berechenbarer, das Austragungsrisiko sinkt deutlich.

Macht es nicht mehr Sinn, über Beregnungsorganisation nachzudenken oder von der Rohrberegnung hin zur wesentlich effizienteren ober- und unterirdischen Mikrobewässerung zu kommen? Letztere sichert schon bei geringen Wassergaben von 15 Millimetern den Ertrag.

Wir wissen zu wenig über wasseroptimale Fruchtfolgen, über Defizitbewässerung und über das teilweise Austrocknen der Wurzelzonen.

Im Sinne des abnehmenden Ertragszuwachses ist bei exakter Bestimmung eines Evapotranspirationsbedarfs über Bestandstemperaturmessung eine starke Wassereinsparung gegenüber herkömmlicher Feldberegnung möglich.

Das hat seinen Preis. Die Vollkosten mobiler Beregnungsmaschinen liegen bei etwa 4 Euro je Millimeter Beregnung und Hektar. Bei der Tropfbewässerung sind dies 18 Euro.

Wo ist das Geld sinnvoller ausgegeben? In wassersparender Technik oder in Abgaben? Muss das Wasser dem Grundwasser entnommen werden, oder sind bei überbetrieblicher Wassernutzung als Speicher auch Hochwasserrückhaltebecken, Restseenspeicherbecken und Brauchwassertalsperren denkbar?

Im Rheinischen Revier gibt es hierzu interessante Überlegungen. Das Land schuf mit der Bewässerungsrichtlinie von 2019 den Rahmen.

Ist es aus hygienischer Sicht vertretbar, bei unserem Wasserdargebot eine aktive Grundwasseranreicherung vorzunehmen und geklärtes Abwasser zur Bewässerung einzusetzen, wie dies in mediterranen Ländern in großem Stil erfolgt?

Auch wir haben die Tradition der Rieselfelder mit wasserrechtlichen Erlaubnisbescheiden, die 80 Millimeter je Hektar und Jahr zulassen.

Sie sehen: Ihr im Wasserhaushaltsgesetz verankertes Ziel des sparsamen und bewussten Umgangs mit der Ressource Wasser teile ich, Ihr Vorgehen im Detail aber nicht.

Durch eine Erfassung, Bilanzierung und Überwachung aller Wasserentnahmen wird nur ein hoher bürokratischer Aufwand erzeugt. Es bleibt also noch viel Ansatz zur Diskussion im Ausschuss.

Am Ende des Films wird der Bau der Ferienanlage aufgegeben. Es erfolgt keine Versiegelung. Zumindest dort wird ein Ergebnis in Ihrem und unser aller Sinne erreicht. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Danke schön, Herr Dr. Nolten. – Jetzt hat Herr Kollege Stinka für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir spüren alle, dass wir in den letzten Jahren mit Wetterextremen konfrontiert worden sind, die sicherlich keine Ausnahme bleiben werden. Das merken wir auch in diesem Jahr beim Blick aus dem Fenster.

Wir müssen davon ausgehen, dass auch in Zukunft der Pegel des Rheins sinkt und dass die Wasserabgabe aus den Talsperren zeitweise eingeschränkt wird. Gerade deshalb ist es ungemein wichtig, dass wir daraus die notwendigen Lehren für unsere Wasserressourcen ziehen.

Wir sprechen hier nicht über etwas Belangloses. Es geht schließlich um nicht weniger als Wasser als Rohstoff und Produktionsfaktor sowie das Lebensmittel Nummer eins, nämlich Trinkwasser. Es geht dabei um Gesundheit, Wirtschaft und soziale Sicherheit.

In der Wasserrahmenrichtlinie heißt es: