In unzähligen Telefonaten und E-Mails haben wir in den letzten Wochen die existenziellen Krisen dieser Menschen aus nächster Nähe geschildert bekommen. Der liebe Kollege Bolte-Richter hat gerade gesagt, das sei ein bisschen untergegangen. Deshalb können wir jetzt einmal darüber berichten, was wir in den letzten Monate dagegen unternommen haben.
Bund und Länder haben mit den Soforthilfen und nun mit den Überbrückungshilfen ein einzigartiges Maßnahmenpaket zur Verfügung gestellt, das zahlreichen Selbstständigen zugutekommt und sie finanziell entlastet. Bis heute hat die Landesregierung im Rahmen der Soforthilfe über 430.000 Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit rund viereinhalb Milliarden Euro unterstützt.
Mit unserem Entschließungsantrag haben wir bereits im April deutlich gemacht, dass das Kapital von SoloSelbstständigen ihre persönliche Arbeits- und Leistungsfähigkeit ist, sodass sich die Hilfen nicht ausschließlich an Kosten wie Mieten oder anderen Sachkosten orientieren sollten. Ebenfalls haben wir hervorgehoben, dass das Sofortprogramm durch die vom Bund festgeschriebenen Verwendungsmöglichkeiten seine beabsichtigte Wirkung nicht voll entfalten kann.
Deshalb hat sich die Landeregierung in Berlin immer wieder mit Nachdruck dafür stark gemacht, dass für
Solo-Selbstständige entweder das Kriterium des Umsatzeinbruchs oder das der persönlichen Entnahme zum Maßstab der Hilfen gemacht wird. Leider hat der Bund diese Initiativen abschlägig beschieden. Auch bei den aktuellen Überbrückungshilfen hätten wir uns eine andere Regelung durch den Bund gewünscht.
Aber die NRW-Koalition lässt die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens nicht im Stich und geht weiterhin voran. Mit einem umfangreichen Paket in Höhe von 8,9 Milliarden Euro unterstützt sie die Bürgerinnen und Bürger in unserem Bundesland mit zusätzlichen Mitteln und Programmen, die weit über die des Bundes hinausgehen.
Außerdem werden die Mittel aus dem Konjunkturpaket des Bundes durch das Land Nordrhein-Westfalen zusätzlich mit 1,7 Milliarden aufgestockt. Das ist deutschlandweit einmalig.
Bei der Soforthilfe ist das Land durch die NRWVertrauensschutzregelung kurzfristig eingesprungen. So konnten Solo-Selbstständige den Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für ihre Lebenshaltungskosten verwenden. Liebe Kollegen von den Grünen, selbstverständlich waren Sie das nicht alleine, sondern auch wir haben in ständigen Gesprächen mit der Staatskanzlei und dem Wirtschaftsministerium auf genau diese Regelung hingearbeitet.
Diesen Kurs fahren wir nun auch weiter. Die Bundesüberbrückungshilfen wird die Landesregierung für einen Unternehmerlohn um eine Pauschale von 1.000 Euro pro Monat für drei Monate ergänzen. Dies ist eine enorme Entlastung für zahlreiche Solo-Selbstständige. Damit nimmt das Land bei erwarteten 100.000 Anträgen zusätzlich 300 Millionen Euro in die Hand, um die Selbstständigen zu unterstützen und so Tausende von Existenzen zu sichern. Bei entsprechenden Voraussetzungen steht die Überbrückungshilfe äquivalent zur Soforthilfe auch gemeinnützigen Einrichtungen offen.
Zudem haben wir in Berlin erreicht, dass der Bund nun auch größere Mittelständler unterstützt. Diese können bei einem Umsatzausfall bis zu 60 % oder über 60 % nun maximal 50.000 Euro für drei Monate erhalten. Dies ist ein Erfolg; das gibt es auch in keinem anderen Bundesland.
Auch für Social Entrepreneurs – gemeinnützige Unternehmen – wird es weitere Fördermöglichkeiten geben. Im Rahmen des Konjunkturpaketes des Bundes haben wir für 2020 und 2021 durch den Bund insgesamt 1 Milliarde Euro für Kredite aus dem KfWSonderprogramm zur Verfügung gestellt, damit Förderinstitute der Länder gemeinnützige Organisationen mit Krediten unterstützen können.
Wir dürfen aber auch nicht vergessen: Wir haben einen funktionierenden Sozialstaat. So ist die Grundsicherung zur Absicherung des Lebensunterhalts für viele Solo-Selbstständige oftmals die bessere Alternative als die Nutzung der Mittel aus der Soforthilfe, vor allem weil die Schwellen des Zugangs deutlich gesenkt wurden.
Als Selbstständiger kann ich nur zu gut nachvollziehen, dass die Hemmungen, Unterstützung in Form der Grundsicherung zu beantragen, sehr groß sind. Denn als Selbstständiger ist man gewohnt, auf eigenen Beinen zu stehen, und scheut vielleicht deshalb dieses Instrument der finanziellen Absicherung. Ich möchte aber unterstreichen, dass die vielen Selbstständigen, die mit ihrer harten Arbeit das Sozialsystem in den letzten Jahren unterstützt und stark gemacht haben, nun auch davon profitieren sollten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Ihrem Antrag werden wir nicht zustimmen, da das Investitionspaket der Landesregierung die Solo-Selbstständigen bereits beispiellos unterstützt. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Lage der arbeitenden und nicht einnahmeerzielenden Solo-Selbstständigen in unserem Land ist in weiten Teilen schlicht bescheiden. Durch Bund und Land werden zahlreiche sehr gute Hilfen geleistet. Wir sind dankbar, dass die Bundesregierung in dieser schweren Zeit erkannt hat, dass Investitionen und Hilfen und nicht das Sparen unsere Zukunft sichern; die Rettungsschirme, das Kurzarbeitergeld, die Unterstützung der Kommunen und vieles andere sind ein Segen.
Wir erkennen aber auch, dass Systeme wie die Versicherung der Existenz nicht für alle Personen in unserem Land passen. Nun zeigen sich deutliche Brüche, und wir sehen viele Solo-Selbstständige, die da heruntergefallen sind oder herunterzufallen drohen. Es liegt an uns, sie nicht abstürzen zu lassen.
Solo-Selbstständige sind nicht arbeitslos, und sie werden nicht entlassen. Sie könnten sich höchstens selbst entlassen. Aber wohin? In die Solo-Arbeitslosigkeit?
Solo-Selbstständige arbeiten auch jetzt oder möchten arbeiten. Sie könnten auch arbeiten, erzielen allerdings kein Einkommen mehr. Denn der Staat erlegt ihnen Rahmenbedingungen auf, die ihnen Einnahmen in erträglicher Höhe unmöglich machen. Sie werden quasi einkommenserzielungsunfähig gemacht.
Es ist nicht so, dass sie eine Profession oder ein Angebot hätten, welches auf dem Markt oder in der Arbeitswelt keine Nachfrage erzielen würde. Hierfür hätten wir in der Regel die Antwort ALG, letzte Auffangebene Sozialhilfe. Nein, die Rahmenbedingungen staatlichen Handelns machen ihnen Einnahmen unmöglich. Da sind wir dann eben nicht bei den Hilfen, Unterstützungen und Gewährungen, sondern da sind wir im Kern bei der Frage nach Kompensation. Das scheint für unser versicherungsgetriebenes staatliches Vorsorge- und Absicherungswesen so nicht ganz kompatibel zu sein. Auch der erleichterte Zugang zum ALG ist nicht die richtige Antwort und zudem keine verlässliche Antwort für alle.
Viele sitzen jetzt schlicht ohne Geld da. Vermögensprüfungen, Bedarfsgemeinschaften, Hinzuverdienstmöglichkeiten etc. haben unterschiedliche Ausgangspunkte und Tragweiten – je nachdem, ob ich beispielsweise sozialversichert bin oder nicht oder ob ich eine staatliche Rente oder Pension erwarte oder nicht.
In den Jobcentern treffen übrigens gerade zwei Welten aufeinander. Man kann derzeit vielen in den Jobcentern danken, dass sie sich auf eine neue Gruppe einstellen und dies in der Regel ganz gut schaffen.
Wir erleben aber auch, dass wir mit den Methoden der Absicherung versicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse nicht die nötige Weite und Fairness in der Sicherung der Solo-Selbstständigen erzielen. Es ist daher ein akutes Problem sowie eine systemische Frage. Daraus ergeben sich drei Konsequenzen:
Die erste Konsequenz ist eine kurzfristige. Wir müssen den Solo-Selbstständigen durch die Zeit helfen. Wir müssen ihnen einen fairen Weg durch die Krise anbieten. Der Antrag zielt genau darauf ab und findet unsere Unterstützung, auch wenn er zum Teil, wie gerade gesagt, erledigt ist, zumindest für drei Monate.
Ich bin mir der Diskussion und Verhältnisse auf Bundesebene sehr genau bewusst. Wenn aber nicht der Bund den Schirm über die Einkommensmöglichkeiten der Solo-Selbstständigen spannt, dann muss es das Land machen. Das macht es jetzt auch für drei Monate, und das ist gut so.
Zweitens. Wir müssen auch sehen, dass der Weg der Öffnung aus der Coronazeit gerade für die SoloSelbstständigen länger und stotternder verläuft. Es ist nicht so, wie mit dem Auto vor eine rote Ampel zu fahren, die dann auf grün umspringt, sodass man wieder losfahren kann und relativ schnell bei der gleichen Geschwindigkeit ist, mit der man hingefahren ist. Das stottert vor sich hin, und das wird gerade für viele aus dem Bereich der Solo-Selbstständigkeit über Monate hinweg noch die Welt sein.
Drittens. Die Arbeit der Enquetekommission hat hier Schritte gewiesen. Wir werden in Kürze ein Exper
tengespräch über die Situation der solo-selbstständigen Künstler führen; denn bei prekären Verhältnissen müssen wir langfristig die Absicherung bezüglich der Arbeits- und Verdienstsituation für Solo-Selbstständige klären und auch hier einen Weg der Verlässlichkeit bieten. Davon sind wir noch weit, weit entfernt.
In unserem Sozialstaatsgefüge sind die Solo-Selbstständigen scheinbar noch zu sperrig und auch zu unbekannt. Das muss sich ändern. Es sind übrigens in der Regel eben die Solo-Selbstständigen, die das Land prägen, die es attraktiv, einzigartig machen, die es vielfältig, spannend und unterhaltsam machen, die es liebenswert machen, die unser Land zu dem Land machen, was es ist, die Heimat geben und die Heimat sind. Für den Einzelnen und natürlich auch für unser Land muss es uns das wert sein. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, sehr geehrte Herren! Die Landesregierung hat sehr schnell auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie reagiert und umfassende Hilfsprogramme auf den Weg gebracht – in Begleitung dessen, was auch auf Bundesebene auf den Weg gebracht worden ist.
Das ist insgesamt erst mal eine Leistung im Land wie im Bund, die wir sehen sollten, die wir auch fraktionsübergreifend anerkennen sollten. Das ist in der Vergangenheit ja auch geschehen. Bundesregierung, Landesregierung, Kommunalverwaltung – alle Ebenen haben schnell reagiert, haben Betriebe und Beschäftigte damit unterstützt. Diese positive Botschaft möchte ich hier noch einmal festhalten.
Vor besondere Herausforderungen – das ist zweifelsohne wahr – stellt diese Krise Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer. Insofern sind wir bei den Feststellungen, die der Grünen-Antrag trifft. Dieser Personenkreis profitiert zwar von der Soforthilfe und kann zum Beispiel Unterstützung für Räumlichkeiten – die Miete –, Arbeitsmittel, Versicherung etc. erhalten, aber der Lebensunterhalt bleibt dabei zunächst außen vor.
Ich will deutlich sagen, Herr Bolte-Richter: Sie haben das angemahnt, aber neben Ihnen haben das schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt, glaube ich, alle Beteiligten angemahnt. Als einer der Ersten hat sich dieser Wirtschaftsminister, hat sich diese Landesregierung sehr dafür eingesetzt, dass die Gelder auch für den Lebensunterhalt genutzt werden dürfen. Man ist
Nachdem sich die Bundesregierung nun endgültig nicht darauf einigen konnte, hier eine wirksame Hilfe zu leisten, hat aber auch die NRW-Koalition wieder gehandelt – diese Landesregierung, dieser Wirtschaftsminister – und ist mit eigenem Geld eingesprungen, zunächst für zwei Monate je 1.000 Euro für die Lebenshaltungskosten. Das ist zweifelsohne nicht sehr viel, aber es verschafft zumindest ein wenig notwendige Luft.
Dass die Betroffenen auf das ALG II verwiesen werden, ist bestenfalls eine Notlösung, auch aus meiner Sicht. Die Rückmeldungen aus der Realität zeigen, dass viele Solo-Selbstständige davon nicht leben können, weil sich die Ausgaben so schnell gar nicht den viel geringeren Einnahmen anpassen lassen. Für die NRW-Koalition ist klar, dass wir keine Masseninsolvenz von Solo-Selbstständigen, Kleinstunternehmern riskieren wollen oder können, weil das für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in unserem Land nicht erstrebenswert sein kann.
Wir werden daher auch aus dem Konjunkturprogramm 300 Millionen Euro in die Hand nehmen und Solo-Selbstständige weiter unterstützen. Für die Lebenshaltung können daraus weitere 3.000 Euro für drei Monate fließen. Wir werden das – und insofern ist der Verweis in dem Antrag auf bürokratische Verfahren nun wirklich aus der Luft gegriffen – wie bei der Soforthilfe in einem schlanken, schnellen und unbürokratischen Verfahren umsetzen.
Klar ist aber auch: Die staatliche Hilfe, so viel es auch sein mag, hilft am Ende nicht dauerhaft. Wir müssen dazu kommen, möglichst schnell wieder für gute Rahmenbedingungen zu sorgen. Die Landesregierung hat viel dafür getan, auch wenn Sie das immer wieder in den Wind schlagen.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden von uns besser gesetzt, als das noch zu Ihrer Regierungszeit, meine Damen und Herren von Rot-Grün, der Fall war. Ich bin heilfroh, dass wir diese Schritte schon gegangen sind, denn das wird in der Zeit nach der Pandemie umso nötiger sein. Ja, es wird sehr starke Einschläge geben. Der Motor wird teilweise, hoffentlich nicht überall, nur wieder stotternd anlaufen. Umso wichtiger sind diese Rahmenbedingen jetzt.
Von den Soforthilfen werden übrigens genauso, Herr Bolte-Richter, die sozialen Unternehmerinnen und Unternehmer profitieren, insbesondere von wieder steigender Nachfrage. An der einen oder anderen Stelle existieren bestimmt noch Lücken. Das Wirtschaftsministerium und die Landesregierung werden sich das immer wieder anschauen, um da zu helfen, wo es nötig ist.
Am Ende werden gute Rahmenbedingungen die beste Hilfe für ein Wiederanlaufen der Wirtschaft in NRW sein. Davon werden auch die sozialen Unternehmen nachhaltig profitieren können. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie so oft bei den Anträgen der Grünen: Ohne ideologische Genderschreibweise wäre der Antrag nur halb so lang, aber doppelt so leserlich. So muss sich der Leser durch Bandwurmsätze quälen, um zu erfahren, was die Grünen wollen.
Die Grünen wollen mit ihrem Antrag unter anderem Künstler, Ton-, Licht- und Videotechniker sowie Kameramänner in der Coronakrise unterstützen. Kosten des privaten Lebensunterhaltes sollen in Höhe von 1.180 Euro pro Monat analog zur Regelung des Landes Baden-Württemberg geltend gemacht werden können – ein auf den ersten Blick lobenswertes Anliegen. Uns allen ist vermutlich bewusst, dass diese Berufsgruppen finanziell unter der Coronakrise leiden und natürlich auch von den im Antrag beschriebenen Zukunftssorgen betroffen sind.
Jedoch sind so viele unterschiedliche Berufs- und Gesellschaftsschichten von der Coronakrise betroffen, dass ich es nicht für zielführend halte, heute eine gesonderte Coronabonusregelung für Freiberufler zu erschaffen, morgen für Studenten und übermorgen für Rentner.