Vielen Dank. – Als Nächstes spricht für die Landesregierung in Vertretung für Ministerin Heinen-Esser Ministerin Pfeiffer-Poensgen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Inhalt des vorliegenden Antrags der AfD zur möglichen Einführung einer bundesweiten Fleischverbrauchsteuer ist nicht neu. Er wiederholt im Wesentlichen Positionen aus der Kleinen Anfrage 3460 des Abgeordneten Dr. Blex.
Mit der Antwort der Landesregierung auf diese Kleine Anfrage ist eigentlich alles gesagt. Die Landesregierung nimmt gleichwohl die Gelegenheit wahr, an dieser Stelle noch einmal deutlich zu machen, worum es eigentlich geht.
Die Überlegungen zu einer mengenbezogenen Fleischverbrauchsteuer müssen vor dem Hintergrund gesehen werden, dass in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung Veränderungen anstehen. Unstreitig ist, dass wir in der Tierhaltung höhere Tierwohl- und Umweltstandards wollen und auch brauchen.
insgesamt auf bis zu 3,6 Milliarden Euro geschätzt. Dieses Geld wird allein mit marktbasierten Maßnahmen nicht aufzubringen sein. Hierzu gibt es viele Untersuchungen, die übereinstimmend zeigen, dass der Verbraucher letztlich nur in begrenztem Umfang bereit ist, für Fleisch – wir haben das eben schon gehört –, das unter höheren Tierwohl- und Umweltstandards erzeugt worden ist, an der Ladenkasse auch mehr zu bezahlen.
Genau hier setzen die Überlegungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, das eben schon mehrfach zitiert worden ist, an. Angesichts offener Märkte kann nicht verhindert werden, dass Fleisch in den Markt kommt, das unter geringeren Tierwohl- und Umweltstandards erzeugt worden ist, als es unseren Vorstellungen entspricht. Wenn die hiesigen Landwirte für die hier entstehenden Mehrkosten keinen Ausgleich bekommen, können sie am Markt auf Dauer nicht bestehen, und das kann niemand wollen.
Die Landesregierung tritt daher für eine starke, zukunftsfähige Landwirtschaft gerade hier in NordrheinWestfalen ein. Sie ist zugleich der Garant für starke, entwicklungsfreudige ländliche Räume.
Was auch nicht sein darf, ist, dass der Transformationsprozess in der landwirtschaftlichen Tierhaltung nicht rasch vorankommt, weil man sich nur an den Marktpreisen orientiert, diese aber die benötigten Finanzmittel für den Umbau einfach nicht hergeben. Denn angesichts von Billigware aus dem Ausland wäre dann das hier erzeugte Fleisch nicht mehr konkurrenzfähig. Es bliebe also bestenfalls bei den geltenden Produktionsbedingungen. Das kann nicht gewollt sein.
Die Landesregierung nimmt vielmehr die Anliegen vieler Verbraucherinnen und Verbraucher auf, die Verbesserungen in der Tierhaltung ernsthaft wollen. Aber auch weite Kreise aus dem landwirtschaftlichen Berufsstand sind ausdrücklich einbezogen.
Es bleibt also bei der Kernfrage, wo das zusätzliche Geld herkommen soll. Dazu hat man in der BorchertKommission auf Bundesebene verschiedene Modelle diskutiert. Am Ende hat sich eine mengenbezogene Abgabe auf tierische Produkte herauskristallisiert. Konkret hat das Kompetenzzentrum einen Aufpreis von 40 Cent pro Kilogramm Fleisch und Fleischverarbeitungsprodukte ins Gespräch gebracht.
Auch wenn diese Frage nicht auf Landesebene, sondern nur auf Bundesebene entschieden werden kann, befürwortet die Landesregierung diesen Vorschlag. Damit kann jeder für sich über Menge und Art des individuellen Fleischkonsums selbst entscheiden. Das ist ein letztlich auch verbraucherfreundlicher Ansatz.
Sich politisch wegzuducken, obwohl klar ist, dass der Markt allein die erforderlichen Mehraufwendungen
nicht hergibt, wäre verantwortungslos. Mit dieser Position lässt man die Bäuerinnen und Bauern im Regen stehen und stößt die Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Kopf, die Reformen in der Landwirtschaft ernsthaft wollen.
Die Landesregierung steht für eine andere Politik. Es gilt, den Umbauprozess in der Landwirtschaft voranzubringen. Dies geht nur mit den Landwirten, nicht aber auf Kosten des landwirtschaftlichen Berufsstandes. Wir brauchen eine leistungsfähige, zukunftsfähige Landwirtschaft in der Region. Dazu müssen wir die Rahmenbedingungen schaffen und die Weichen richtig stellen. Dazu gehört auch die Frage, woher das Geld kommen soll und wie es zu den Landwirten kommt. Dies müssen und werden wir im offenen Dialog mit allen Beteiligten abstimmen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/10646. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind die AfD und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Wer ist dagegen? – Das sind SPD, Grüne, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 17/10646 abgelehnt.
Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 17/10662, den Gesetzentwurf Drucksache 17/7539 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/7539 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind die AfD und die SPD. Wer stimmt
dagegen? – Das sind die CDU und die FDP. Wer enthält sich? – Jetzt muss ich nachfragen; ich habe kein Votum der Grünen bekommen.
Ich wiederhole die Abstimmung. Wer möchte für diesen Gesetzentwurf stimmen? – Das sind die SPD, die Grünen und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die CDU und die FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/7539 …
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen Drucksache 17/10664
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Abgeordneten Herrn Dr. Nolten für die Fraktion der CDU das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Formal gehören zur endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage neben der bautechnischen Fertigstellung die Widmung der Straße, die Gültigkeit der Beitragssatzung und die Umsetzung des beschlossenen Bauprogramms.
1988 wurde die Baumaßnahme fertiggestellt – über zwei Blumenrabatte im Einmündungsbereich zur Hauptstraße. 2017 kündigte die Stadt die Zustellung eines Beitragsbescheids binnen Monatsfrist an.
Eine Aufforderung zur Kostenübernahme nach so langer Zeit durch juristische Tricks erscheine willkürlich, wehrte sich eine Petentin. Das ist nachvollziehbar.
Fertigstellung entsprechend der beschlossenen Ausbauplanung noch nicht erfolgt sei, führte die Stadt im Petitionsverfahren aus. Der Gehweg sei in einzelnen Bereichen 40 cm schmaler als ursprünglich geplant. Die Anpassung der Ausbauplanung an die Gegebenheiten werde erst jetzt durch Beschluss der Bezirksvertretung vorgenommen.
Wenn seit der Entstehung der abzugeltenden Vorteilslage Jahrzehnte verstrichen sind, hat das sehr wenig mit Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit zu tun. Erwartbar wird daher das Bundesverfassungsgericht im derzeit laufenden Verfahren entscheiden, dass die Landesgesetzgeber eine Verjährungsregelung einzuführen haben.
Aber welche Frist nehmen wir? – 10, 20 oder 30 Jahre? Welchen Ausgangspunkt nehmen wir für die Fristsetzung? – Den Eintritt der Vorteilslage oder die Fertigstellung der Erschließungsstraße bzw. deren Baubeginn oder, wie in Bayern, beides mit unterschiedlichen Fristen?
Haben die Kommunen die zeitliche Gestaltung in der Hand? Wie lange dauern Enteignungsverfahren für erforderliche und abrechnungsfähige Grundstücke? Wie lange dauern Mängelbeseitigungsverfahren? Muss ich Vorausleistungsbescheide bei Verfristung der Maßnahme aufheben und die vereinnahmte Leistung zurückzahlen? Wer übernimmt den Schaden?