Ich will das Ergebnis vorwegnehmen: Ich bin sicher, der Radweg an der A52-Brücke kommt. Die Landesregierung unterstützt entlang der Ruhrtalbrücke eine solche Radschnellwegverbindung. Das Geld dafür ist da.
Der konkrete Bedarf muss natürlich durch die Kommunen nachgewiesen werden, weil die schlicht zuständig sind, aber das sollte hier kein Problem sein – jedenfalls dann nicht, wenn man zur Brücke und von der Brücke auch einen Radschnellweg baut.
Wir wollen sicherlich keine – Achtung Ironie – löbliche Erwähnung im Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes haben. Insofern ist es natürlich nur sinnvoll, an der Brücke einen Radschnellweg zu bauen, wenn es dahin und davon weg eben auch einen Radschnellweg gibt. Ich glaube, man kann wohl unterstellen, dass wir uns da alle einig sind.
Wenn das alles gewährleistet ist, wird sicherlich auch die Autobahngesellschaft des Bundes Mitte der 20erJahre diese Planung gerne vornehmen und umsetzen.
Wir haben dafür gesorgt, dass solche Radschnellwege auch im Bundesfernstraßengesetz ermöglicht worden sind, dass man sie auf Kosten des Bundes nicht nur planen, sondern auch bauen kann. Bei der bekannten Dimension von Radschnellwegen ist das nicht von Pappe.
Herr Kollege Klocke, ich freue mich auf die angekündigten Kleinen Anfragen. Sie können bei aller kollegialen und freundschaftlichen Verbundenheit zum Finanzminister sicher sein: Nichts tue ich weniger gerne, als ihm Geld zurückzugeben, und für Radwege schon gar nicht.
Deswegen erhöhen wir auch die Planungskapazitäten beim Landesbetrieb mit zehn Planern, weil wir fertige Pläne brauchen, weil wir auch den Kommunen an der Stelle die Hilfestellung geben wollen.
Deswegen haben wir Planungsbeschleunigung im Landesstraßen- und Wegegesetz gemacht. Den Wegfall des förmlichen Linienbestimmungsverfahrens hätten Sie ja auch schon veranlassen können. Deswegen kümmern wir uns auch an vielen anderen Stellen noch darum, dass Planung zügiger vorangeht.
Wir werden noch viele schöne Dinge für den Radverkehr in Nordrhein-Westfalen tun. Wenn wir das im Ziel alle einmütig tun, ist mein Herz voll Glück. – Vielen herzlichen Dank fürs Zuhören.
Vielen Dank, Herr Minister Wüst. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.
Wir kommen zur Abstimmung über die Empfehlung des Verkehrsausschusses in der Drucksache 17/10665, den Antrag mit der Drucksache 17/8410 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen.
Wir kommen also zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 17/10665 und nicht über den Antrag selbst. Ich darf fragen, wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? – Dagegen stimmen die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthalten sich. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/8410 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses damit angenommen wurde.
vor Gewinnmaximierung! – Das jetzige Modell der Fallpauschalen in der Kinder- und Jugendmedizin gehört abgeschafft!
Drucksache 17/10641 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu überweisen; die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass einstimmig so überwiesen worden ist.
tung einer Stiftung „Stiftung für Hochschulzulassung“ und zur Änderung weiterer Gesetze im Hochschulbereich
Wie bekannt, wurde der Gesetzentwurf gestern durch Annahme des Änderungsantrages der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/10734 geändert.
Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom heutigen Tage zu diesem Änderungsantrag geschäftsordnungsrechtliche Bedenken angemeldet; sie hält den Änderungsantrag für unzulässig.
Dieser Änderungsantrag, auf den sich die Rüge bezieht, ist aber nicht Gegenstand der heutigen Beratung. Daher ist auch heute nicht mehr über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit dieses Änderungsantrages zu befinden.
Nach dem Grundsatz der Unverrückbarkeit des parlamentarischen Votums ist der Landtag an seinen Beschluss so lange gebunden, als er ihn nicht förmlich oder inhaltlich durch einen entgegenstehenden Beschluss wieder aufhebt.
Dieses vorangestellt möchte ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt 18 eröffnen und darf für die Fraktion der CDU dem Kollegen Dr. Nacke das Wort geben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am Ende dieses Plenartags noch einmal ein kleiner Adrenalinschub: Es geht um das Gesetz bezüglich der Stiftung für Hochschulzulassung mit Sitz in Dortmund, eine kleine Erfolgsgeschichte mit bundesweiter Ausstrahlung.
Als Belegenheitsbundesland hat es unser Ministerium für Kultur und Wissenschaft übernommen, die notwendig gewordene Reform der Governance dieser Stiftung federführend mit den anderen Ländern
und mit allen staatlich getragenen Hochschulen der Länder in der ganzen Bundesrepublik auszuhandeln.
Nach über zehn Jahren seit der Gründung der Stiftung, die die Vergabe von Studienplätzen vor allem im Bereich der Medizin für ganz Deutschland organisiert, müssen angesichts von Digitalisierung und anderen Entwicklungen nunmehr zeitgemäße Gremien und Organstrukturen geschaffen werden. Damit dieser komplexe Verhandlungserfolg Wirklichkeit werden kann, müssen allen voran der nordrhein-westfälische Landtag und dann alle anderen Landesparlamente dieses Gesetz verabschieden und in Kraft treten lassen.
Wir waren uns im Ausschuss über die Fraktionen hinweg einig, dass wir dieses Verfahren so schnell wie möglich umsetzen wollen, und haben auf weitere Anhörungen verzichtet, und zwar auch deshalb, weil es bereits im Aushandlungsprozess zum Gesetzentwurf mit allen Betroffenen und Beteiligten einen Konsens gab. Ich möchte Ihnen, den Kollegen im Wissenschaftsausschuss, und insbesondere der Ministerin, der Staatssekretärin, dem ganzen MKW sowie den in der Stiftung Beteiligten für diesen zielführenden Prozess herzlich danken.
Jetzt, meine Damen und Herren, kommen wir vom Konsens zum Nonsens. Weil es zu redaktionellen Versehen im Schulgesetz und im Lehrerausbildungsgesetz kam, die rein formal sind, aber redigiert werden müssen, gab es das Anliegen, diese notwendigen Veränderungen im Huckepackverfahren im Kontext unseres Stiftungsgesetzes vorzunehmen. Dann hat es Überlegungen gegeben, dieses doch nicht zu tun, um der Opposition entgegenzukommen, die, wenn die Begriffe „Schule“ und „Lehrer“ fallen, reflexartig in eine besondere Habachtstellung gerät.
Schließlich haben die regierungstragenden Fraktionen mit Blick auf die Marginalität und bloße Formalität dieses Vorgangs doch einen kleinen Änderungsantrag eingebracht, was zu dieser dritten Lesung geführt hat. Alle guten Dinge sind drei, und als leidenschaftlicher Demokrat schätze ich die Qualität unserer Verfahrensprozesse mit drei Lesungen sehr. Weil wir aber keinen Dissens in der Sache haben, plädiere ich sehr dafür, die Kirche im Dorf zu lassen – alles nur Sturm im Wasserglas.
Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf samt Änderungsantrag zustimmen. Das empfehle ich Ihnen allen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und gleich einen guten Heimweg!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Nacke. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Kollege Bell das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der im Wissenschaftsausschuss eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung für Hochschulzulassung“ und zur Änderung weiterer Gesetze im Hochschulbereich ist inhaltlich unstrittig und zwischen allen Fraktionen im Hohen Haus abgestimmt.
Trotzdem werden wir diesem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen. Der Hintergrund ist ein skandalöser Bruch verfahrensrechtlicher Verabredungen, der die konstruktive Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich im Landtag massiv infrage stellt.
Was ist geschehen? – Auf Initiative der Ministerin hat es am 17.08.2020 eine Telefonschalte mit den Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen gegeben, in der das Ministerium um ein verkürztes Verfahren bat, also um den Verzicht auf eine Anhörung, um die Beratung in dieser Plenarrunde abzuschließen. Bereits zu diesem Zeitpunkt war mir als Sprecher zugetragen worden, dass es aus dem Schulministerium den Wunsch geben solle, auch eine Änderung des Schulgesetzes vorzunehmen. Diese lag allerdings nicht vor.
Nachdem die formelle Einspeisung dieser Änderung durch uns und Bündnis 90/Die Grünen strittig gestellt wurde, erhielten wir die Zusicherung, dass diese Frage nicht weiter verfolgt wird. In der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 19.08.2020 wurde dies auch so gehandhabt.
Zudem wurde durch Frau Staatssekretärin Storsberg auf Nachfrage dargelegt, dass es keine Änderung der Gesetzesvorlage im sogenannten Omnibusverfahren mehr geben werde. Vor diesem Hintergrund haben wir uns dann mit dem verkürzten Verfahren einverstanden erklärt und verabredet, auf eine Debatte im Plenum zu verzichten.
Die Regierungskoalition hat dann am Dienstag dieser Woche einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem die Änderungen des Schulgesetzes vorgenommen werden sollen, und die einvernehmliche Verfahrensverabredung gebrochen – so, wie Sie das als „Konsens, Nonsens“ beschrieben haben, Herr Dr. Nacke. Soll ich das als Wortbruch bezeichnen? – Was ich deutlich machen will, ist, dass damit die Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich massiv belastet wird.
Liebe Frau Beihl, liebe Frau Vogt, lieber Herr Nacke, der Antrag ist von Ihnen mit unterzeichnet worden, obwohl Sie bei den Absprachen zwischen den Fraktionen anwesend und beteiligt waren. Ich spreche Sie persönlich an. Ich bin jetzt mehr als zehn Jahre Parlamentarier dieses Hauses. Vertrauen aufzubauen erfordert Zeit. Es zu beschädigen, geht leider meist rasch. Ich persönlich finde, dass das kein Stil ist, den wir uns in diesem Hohen Haus zu eigen machen sollten. Manchmal ist es wichtig, sich als
Parlamentarier und Parlamentarierin auch gegen Begehren aus den Ministerien zu stellen, wenn der damit verbundene Schaden den Anlass nicht rechtfertigt.