Protokoll der Sitzung vom 16.09.2020

Der Ministerpräsident ist in Paris um 20:30 Uhr abgeflogen.

Damit sind die Uhrzeiten der An- und Abreise geklärt. Ich hatte Ihnen das Mikrofon ausgeschaltet, weil ich den Eindruck hatte, dass es in einen nicht mehr für uns alle bestimmten Bereich Ihrer Rede übergeht.

Gibt es noch weitere Wortmeldungen, Fragewünsche? – Das ist nicht der Fall. Dann schalte ich Ihnen, Herr Minister, das Mikro zunächst einmal aus und erkläre damit die Mündliche Anfrage 80 aus Drucksache 17/10953 für beantwortet.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 81

der Frau Abgeordneten Verena Schäffer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf. Sie lautet: „Hat der Ministerpräsident negativ über die Einberufung des Krisenstabs nach Nummer 4 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Krisenstabes der Landesregierung möglicherweise trotz Vorschlags der Einberufung durch das Ministerium des Inneren oder eines anderen Ministeriums entschieden?“

Ich darf auch hier vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung die jeweilige Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. In diesem Fall hat die Landesregierung angekündigt, dass es erneut Herr Minister Dr. Stephan HolthoffPförtner sein wird. Deshalb schalte ich Ihnen jetzt für die zweite Frage in der Fragestunde das Mikro wieder frei. Sie können die Antwort geben.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage von August können Sie ablesen, dass die Landesregierung davon ausgeht, dass das Gesundheitswesen

in der Lage ist, die mit der Infektionskrankheit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen. Solange ein System funktioniert, wäre es unklug, dieses durch andere Strukturen zu ersetzen.

Die Krisenbewältigung betraf und betrifft überwiegend das Gesundheitssystem und ist auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zu leisten. Deshalb war und ist es nur folgerichtig, dass das Gesundheitsministerium in Abstimmung mit der Staatskanzlei auch die Führung dieser Gesundheitslage übernommen hat. Die Entwicklung der Pandemielage in Nordrhein-Westfalen seit Februar/März bestätigt uns in dieser Entscheidung.

Darüber hinaus setzt die Bekämpfung der Pandemie von Beginn an eine länderübergreifende Abstimmung sowie eine Abstimmung mit dem Bund voraus, die maßgeblich über die Formate der Ministerpräsidentenkonferenz sowie der Konferenz der Chefs der Staatskanzleien und Senatskanzleien organisiert wird.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund dieser Tatsache hat das Kabinett in seiner Sitzung vom 13. März 2020 daher den Krisenkoordinationsrat Corona der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter der Leitung des Chefs der Staatskanzlei eingesetzt. Die Landesregierung bzw. der Ministerpräsident haben daher passgenaue Organisationsentscheidungen getroffen, um den besonderen Herausforderungen der Coronapandemie erfolgreich zu begegnen.

Insofern hat Herr Ministerpräsident nicht nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Krisenstabs der Landesregierung dessen Einberufung abgelehnt. Ihm wurde auch keine Entscheidung hierüber zugetragen. Insbesondere haben weder Herr Minister Reul noch Herr Minister Laumann die Einberufung nahegelegt.

Zu Ihrer zweiten Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Einsätze durchgeführt wurden, kann ich Folgendes sagen: Wenn die Einsatzeinheiten des Katastrophenschutzes eines Kreises aktiviert werden, um außerhalb des originären Kreisgebietes eingesetzt zu werden, basiert dieser Einsatz auf § 39 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz. Die Abrechnung erfolgt nach den Regeln der Amtshilfe.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die erste Frage stellt Ihnen Frau Kollegin Schäffer von Bündnis 90/Die Grünen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung, in der ich einige Widersprüche erkennen konnte. Einerseits gebe es bewährte Strukturen, sagten Sie, andererseits habe man ein neues Gremium

schaffen müssen. Ich finde, das ist ein gewisser Widerspruch.

Herr Minister, wie bewerten Sie es, dass alle kreisfreien Städte, alle Kreise, alle Bezirksregierungen, also insgesamt 58 Stellen, ihre Krisenstäbe aktivierten, nur ausgerechnet die Landesregierung nicht? Wie bewerten Sie das?

Wenn ich mich am Anfang aufgrund des Begriffs „Ablehnung“ missverständlich ausgedrückt habe: Ich wollte mit diesem Begriff zum Ausdruck bringen, dass nichts vorgetragen wurde, was er hätte ablehnen müssen. Insofern habe ich dort keinen Widerspruch gesehen.

Aufgrund des umfassenden Aufgabenspektrums der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte gab es großen Bedarf, die behördeninternen Aufgaben zu bündeln und zu koordinieren. Daher war es richtig und zielführend, Krisenstabsstrukturen zu aktivieren. Diese können auch für die Koordinierung von Aufgaben genutzt werden, die unterhalb der Schwelle einer Katastrophe liegen.

Derzeit sind Krisenstäbe der Bezirksregierungen deaktiviert. Gleichwohl sind selbstverständlich die Kommunikationsstrukturen und Meldewege weiterhin abgesichert, zum Beispiel der Versand sämtlicher Verordnungen, Allgemeinverfügungen, Erlasse des MAGS an die Krisenstäbe der Bezirksregierungen und von dort an die Kreiskrisenstäbe. Die Bearbeitung wurde in der Regel in die Alltagsorganisation integriert. Wenn es die Lage erfordert, können die Krisenstabsstrukturen wieder aktiviert werden.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die zweite Frage stellt Ihnen Herr Kollege Mostofizadeh von Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Es ist bedauerlich, dass weder der Innenminister noch der Gesundheitsminister anwesend sind. Sie sind allerdings Europaminister und kommen wahrscheinlich viel herum und können sich viele Strukturen in anderen Bereichen ansehen.

Frau Kollegin Schäffer hat ausgeführt, dass uns die Landesregierung noch im März ein Infektionsschutzgesetz vorgelegt hat, das von einer der größten Krisen nach dem Zweiten Weltkrieg ausgegangen ist. Sie tun hier jetzt so, als ob das ein Normalfall wäre, weshalb man es nicht ansiedeln müsste. Deswegen ist es von großem Interesse, welche fachlichen Erwägungen dazu geführt haben.

Herr Minister, ich möchte Sie ganz konkret fragen: Was hielten Sie von der Idee, den Krisenstab bei der Staatskanzlei anzusiedeln?

Da im Grunde alle Ressorts der Landesregierung von der COVID-19-Pandemie betroffen waren, bedurfte es einer politischen Koordinierung, aber keines Krisenstabes. Zumindest hat uns die Erfahrung der letzten Wochen gezeigt, dass wir mit der Entscheidung – ich glaube, das etwas selbstbewusst sagen zu dürfen – nicht schlecht gefahren sind.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Ihnen Frau Kollegin Schäffer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich hatte dazu schon vor einiger Zeit eine Kleine Anfrage gestellt, und die Antwort der Landesregierung machte sehr deutlich, dass Sie die Coronapandemie nicht als Katastrophe im Sinne des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz anerkennen; dort ist in § 1 Abs. 2 Nr. 2 definiert, was eine Katastrophe ist. Trotzdem sagen Sie, dass die Leistungen der Hilfsorganisationen, die aus anderen Kreisen angefordert werden, nach dem BHKG abgerechnet werden können.

Wie ist es möglich, dass nach einem Gesetz Leistungen abgerechnet werden, das die Landesregierung in diesem Fall der Coronapandemie als nicht zutreffend anerkennt?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen hängen von der Art der Beauftragung ab. Erfolgt eine Beauftragung zum Beispiel durch das MAGS, etwa für den Transport von Schutzmasken, oder die Kassenärztliche Vereinigung, …

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wenn hier nur abgelesen wird, können wir das auch schriftlich machen! Mann, Mann, Mann!)

Ich habe das nicht verstanden.

… zum Beispiel für personelle Unterstützung von Testzentren, liegt dem in der Regel eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen den jeweiligen Organisationen und dem Auftraggeber zugrunde. Diese bildet die Grundlage für die Abrechnung der Leistungen. Der Versicherungsschutz und die Bezahlung der von den Hilfsorganisationen eingesetzten Kräfte sind im Verhältnis Hilfsorganisation und Einsatzkräfte vertraglich geregelt.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Ihnen Frau Kollegin Beer von Bündnis 90/Die Grünen.

Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Minister, nach Ihren abgelesenen Antworten – Sie sind ja auch nicht vom Fach – möchte ich Sie fragen,

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Sie wollen doch eine Antwort!)

ob die Landesregierung plant oder ob Sie über Planungen informiert sind, die rechtlichen Grundlagen für die Einsätze der Rettungs- und Transportdienste sowie der anerkannten Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes anzupassen – das gilt vor allem für die Abrechnung von Einsätzen und die Versicherung von Einsatzkräften –, wenn sie in der COVID19-Pandemie zur Unterstützung herbeigerufen werden?

Es besteht alternativ zu der Abrechnung, die ich gerade aufgezeigt habe, auch die Möglichkeit, außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes entsprechende Aufgaben wahrzunehmen, und dies geschieht auf Basis von Genehmigungen nach §§ 17 ff. Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Ihnen Frau Kollegin Schäffer. Damit sind ihre Fragemöglichkeiten erschöpft.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Wir werden dieses Thema noch einmal im Ausschuss aufrufen und mit dem Fachminister besprechen, deshalb möchte ich nur noch eine Frage stellen. Ich darf leider auch nur noch eine Frage stellen.

Meine Kleine Anfrage hat auch ergeben, dass das Land 2,5 Personalstellen für den Krisenstab und jährlich rund 30.000 Euro vorhält sowie etwa 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Arbeit im Krisenstab aus- und fortbildet.

Wenn dieser Krisenstab der Landesregierung noch nicht einmal in der derzeitigen COVID-19-Pandemie aktiviert wird, frage ich Sie, Herr Minister: In welchen konkreten Situationen ist aus Ihrer Sicht die Aktivierung des Krisenstabs denn dann denkbar?

Offensichtlich sind wir derzeit in einer Situation, mit der wir nie gerechnet hätten. Laut Definition der

„Katastrophe“ muss es um eine Situation gehen, die über das sprachliche Verständnis einer Katastrophe hinaus nicht deckungsgleich mit den Aufgaben ist, die wir zum Beispiel als bei der Pandemie notwendig eingestuft haben.

Ich bin nicht in der Lage, genügend Fantasie zu entwickeln, um zu beurteilen, wann ein Katastrophenfall eintritt. Ich glaube nur, berechtigt vortragen zu dürfen, dass wir diese Situation als nicht gegeben angesehen haben.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage und damit auch ihre letzte Fragemöglichkeit hat Frau Kollegin Beer von Bündnis 90/Die Grünen angemeldet.

Danke schön. – Herr Minister, von den Kommunen wird immer wieder vorgetragen, insgesamt fehle in der Coronastrategie und im Handling eine einheitliche Linie der Landesregierung.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen: Wie bewerten Sie es, dass das von der Landesregierung geschaffene Parallelgremium der Staatssekretäre, also der Krisenkoordinationsrat Corona der Landesregierung, anscheinend für keine geeignete Koordination der Landesregierung sorgte, wenn man die widersprüchlichen Vorgaben im Kita- und im Schulbereich – ich könnte hier auch noch den Sportbereich anführen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Nutzung von Hallen – und die zurückgenommenen Vorgaben der Schulministerin betrachtet?

Sie machen mir die Freude, auf etwas eingehen zu dürfen, was ich selbst erlebt habe. Ich habe mit der politischen Koordinierung in Form einer IMAG allerbeste Erfahrungen gemacht.

Ich glaube, die Staatssekretäre haben die gleiche Erfahrung bei der Herausforderung gemacht, der sie gegenüberstanden. Deswegen würde ich – wenn ich jetzt nicht völlig neben Ihrer Lebenserfahrung liege – nicht zwingend den Schluss ziehen, den Sie gezogen haben.