Vielen Dank. – Herr Präsident! Frau Wermer, Ihren Tipp mit Essen werde ich der Düsseldorferin gerne weitergeben. Sie kann sich dann ja an dieses tolle Essener Zentrum wenden. Das finde ich super.
Nein, es wäre die Aufgabe des Ministeriums, auch für die, die als Fachkräfte kommen, einen guten Empfang in allen Städten zu organisieren – und nicht nur für die, die nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz kommen, sondern auch für die Hochschulabsolventen, die kommen. Aber von denen glaubt man ja, sie gingen nach kurzer Zeit wieder, sie würden ja in internationalen Unternehmen anfangen, sie blieben gar nicht lange, sie müssten sich hier nicht integrieren. Was ist das für eine schräge Vorstellung, meine Damen und Herren?
Es muss uns doch daran gelegen sein, dass genau diese Leute lange bleiben, dass sie Deutschland zu ihrem Lebensmittelpunkt machen. Wir können doch nicht hoffen, dass der, der zu Verizon kommt, vielleicht nach einem Jahr schon in die Türkei wandert oder zurück nach Amerika oder sonstwohin geht.
Selbst die Japaner gehen heute einen anderen Weg. Sie schicken ihre Leute nicht nur für ein halbes oder Dreivierteljahr oder ein Jahr hierhin. Sie dürfen länger bleiben, denn sie dürfen sich in unsere Gesellschaft integrieren – und sie bemühen sich auch darum.
Nur, die Unterstützung seitens des Bundes, des Landes und der Kommunen ist aus unserer Sicht einfach nicht ausreichend und daher dieser Antrag. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/10853 an den Integrationsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Fraktion der CDU Herrn Dr. Optendrenk das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität. Die Zusammenarbeit von Polizei, Finanzverwaltung und Justiz wurde in den letzten Jahren weiter verstärkt und besser koordiniert. Sie ist erheblich effizienter geworden. Der Erfolg gibt uns recht, deshalb müssen wir diesen Weg – darüber besteht, glaube ich, Einvernehmen – konsequent fortsetzen.
Unsere bundesweit bisher einmalige Taskforce hat inzwischen eine Vielzahl erfolgreicher Ermittlungen vorzuweisen. Die flexible und eng abgestimmte Bündelung der unterschiedlichen Kompetenzen ist die einzig richtige Antwort auf die dynamische und besorgniserregende Entwicklung der organisierten Finanzkriminalität.
Diese Taskforce kann ein Vorbild für andere Bundesländer sein. Sie kann möglicherweise auch ein Weg sein, wie wir durch die Zusammenarbeit von Bundesländern und Bund noch effektiver arbeiten können.
Schauen wir uns einmal die Rahmenbedingungen an. Nach seriösen Schätzungen wird bis zu 1 Million Euro täglich in Deutschland durch kriminelle Netzwerke gewaschen und an den Finanzämtern vorbei ins Ausland geschleust.
Ein großer Teil des Schwarzgeldes stammt aus dem Drogenhandel, dem Glücksspiel, dem Immobilienhandel. Mit den Erlösen dieser finanziellen Machenschaften wird häufig auch der internationale Terrorismus finanziert.
Es ist deshalb richtig, dass die Bundesregierung und der Bundestag in diesen Tagen Regelungen für den Immobilienhandel transparenter gestalten und beispielsweise Barzahlungen von Immobilien eingeschränkt und zum Teil untersagt werden. Schon vor
Jahren haben Studien belegt, dass solche Geschäftspraktiken geradezu der ideale Nährboden für Geldwäsche sind.
Auch in anderen Bereichen gibt es noch sehr viele Möglichkeiten für kriminelle Netzwerke, um durch Steuerhinterziehung und Geldwäsche große Vermögen aufzubauen und zu transferieren. Ich nenne hier als Beispiel nur das Smurfing, bei dem Schwarzgeld in zahlreiche und unauffällige Kleinstbeträge aufgeteilt und dann in den legalen Geldkreislauf eingeführt wird.
Auch das arabische Hawala-System ist bestens für Geldwäsche und Steuerhinterziehung geeignet. Das soll jetzt keine Beratung sein, das ist einfach die Beobachtung der Praktiker. Dieses Finanzsystem führt keine Überweisungen über Banken oder Finanzdienstleister aus. Damit lassen sich eben Geldströme für Außenstehende kaum nachvollziehen.
Zu beobachten ist das auch im wachsenden Markt des illegalen Glücksspiels. Dieses findet nicht nur in den berühmt-berüchtigten Hinterzimmern statt, sondern zunehmend auch im Internet. Das Internet wird so zum neuen Hinterzimmer. Das ist mittlerweile auch ein Milliardenmarkt. Häufig können Kunden, die etwa Onlinewettangebote nutzen, den kriminellen Anbieter nicht mehr von dem legalen unterscheiden. Das ist nur ein Teil des Problems.
Die für den Staat noch größere Herausforderung besteht darin, dass über unzählige illegale Wett- und Spielangebote Geldwäsche und Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe praktiziert werden. Diese Straftaten müssen mit allen zur Verfügung stehenden Mittel geahndet und verfolgt werden. Deshalb müssen wir unseren Rechtsstaat an dieser Stelle noch deutlich handlungsfähiger machen.
Der neue Glücksspielstaatsvertrag, der auch eine klare Regulierung des deutschen Onlinemarktes ermöglichen soll, ist dazu ein wichtiger Schritt, aber er reicht nicht aus. Hinzukommen muss eine Erweiterung der Instrumentarien für die Ermittler, um illegale Finanzströme auch in diesem Bereich überhaupt erkennen zu können.
Wir werden daher eine Initiative starten, um die Kenntnisse der Steuerfahnder über eine Veränderung des § 370 der Abgabenordnung auch für die Nachschau beim Verdacht von Geldwäsche nutzbar zu machen. Steuerhinterziehung und Geldwäsche gehen – das wissen die Praktiker genau – häufig Hand in Hand und entstehen im gleichen Sumpf. Umso wichtiger ist es, die Ermittlungsbefugnisse an dieser Stelle zu harmonisieren.
Wer die Methoden der Kriminellen kennt, schaut häufiger an der richtigen Stelle hin. Wer auf Finanzthemen spezialisiert ist, kann wie kein anderer dieses Wissen auch den anderen zur Verfügung stellen. Ein solches Vorgehen erhöht damit die Schlagkraft des
Staates gegen Geldwäsche und Schattenwirtschaft. Das ist auch ein Erfolgsgeheimnis unserer Taskforce. Sie braucht jetzt die richtigen Werkzeuge, um noch erfolgreicher zu sein.
Zu Recht fordern die Menschen bei uns, dass es im Steuer- und im Finanzsystem legal und transparent zugehen soll. Deshalb müssen wir verstärkt dorthin schauen, wo die Gefahr organisierter Finanzkriminalität besonders groß ist.
Das haben wir uns im Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben, das setzt die NRW-Koalition weiter entschlossen um. Dazu werden wir in Berlin die notwendigen Anstöße geben, und dazu dient auch unser heutiger Antrag. Unser Prinzip lautet auch hier: null Toleranz für Organisierte Kriminalität. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein wichtiger Politikschwerpunkt der NRW-Koalition ist bekanntlich die Verbesserung der inneren Sicherheit. Dies ist ein zentrales Wahlversprechen der FDP im Jahr 2017 gewesen, mit dem der Politikwechsel in NordrheinWestfalen durch Abwahl von Rot-Grün gelungen ist.
Seit 2017 hat das Land daher seine Anstrengungen gegen die Organisierte Kriminalität verstärkt, schaut auch bei der Bekämpfung der Clankriminalität von Großfamilien viel genauer auf die zahlreichen kriminellen Aktivitäten
Schätzungen gehen von einer bereits vorhandenen Kriminalität bei Geldwäsche in einer täglichen Millionengrößenordnung aus. Unser Ziel ist es ausdrücklich, die Strukturen auszutrocknen, die Organisierte Kriminalität ermöglicht. Organisierte Kriminalität, Schattenwirtschaft, Geldwäsche und Terrorfinanzierung sind eben kein Kavaliersdelikt, sondern gehören konsequent mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt.
Zu Beginn der Regierungsverantwortung 2017 hat die NRW-Koalition daher die Ermittlungsgruppe Organisierte Kriminalität und Steuerhinterziehung, kurz: EOKS, zu einem in Deutschland einzigartigen ressortübergreifenden Ermittlerteam gegen Terrorfinanzierung, OK und Geldwäsche weiterentwickelt.
Staatsanwaltschaften und der Steuerfahndung, um kriminelle Strukturen in den Bereichen „Clankriminalität“, „gewerbsmäßige Geldwäsche“, „organisierter Sozialleistungsmissbrauch“ oder „Immobilienbetrug“ aufzudecken und diesen dann mit entschiedener Härte unseres Rechtsstaats entgegenzutreten.
Diese Entschlossenheit ist auch dringend geboten. Nicht selten bilden die neuen Formen der organisierten Finanzkriminalität gar die finanzielle Grundlage für global aufgestellte terroristische Vereinigungen.
In der konkreten Arbeit der Ermittlergruppe helfen Bedienstete aus der Finanzverwaltung beispielsweise bei Investigationen in staatsschutzrelevanten Deliktfeldern mit steuerstrafrechtlicher Relevanz oder steuern ihre IT-Expertise bei Cybercrime-Fahndungsmaßnahmen bei. Das Landeskriminalamt bringt erfolgreich seine kriminalpolizeiliche Expertise in das Ermittlerteam ein, während eigens abgestellte erfahrene Staatsanwälte eine effektivere und schnellere Strafverfolgung ermöglichen.
Erste beachtliche Ermittlungserfolge deuten darauf hin, dass der ressortübergreifende und interdisziplinäre Ansatz die erhofften Synergien liefern kann und Nordrhein-Westfalen eine Vorreiterrolle bei der OKVerfolgung einnehmen wird.
Ein jüngstes Beispiel für die erfolgreiche Arbeit der noch jungen Ermittlungsgruppe ist die Razzia im November 2019 im Raum Duisburg gegen eine Bande, die weit über 200 Millionen Euro offenbar zu Geldwäschezwecken am legalen Bankensystem vorbei ins Ausland geschleust hat. Diesem zunehmenden Professionalisierungsgrad krimineller Netzwerke müssen wir mit bester Vernetzung und innovativen Organisationsstrukturen entgegentreten.
Unser aller Ziel hier im Hohen Hause sollte es sein, den beherzten Kampf gegen die OK und vor allem gegen die organisierte Finanzkriminalität fortzusetzen und mit einem 360-Grad-Ansatz weiter zu intensivieren. Die Bekämpfung der Clankriminalität spielt dabei eine ganz wichtige Rolle und ist ferner ein Politikschwerpunkt im Rahmen der Ruhr-Konferenz.
Ich zitiere aus einem Befund des Landeskriminalamtes zum Lagebild Clankriminalität in der Presseinformation des Innenministeriums vom 15. Mai 2019:
„In ihrem Lagebild kommt die Polizei zu dem Schluss, dass Clans im ganzen Land aktiv sind, ein Schwerpunkt aber in den Metropolen des Ruhrgebietes liegt. … Neben offen illegalen Aktivitäten (Rauschgifthandel, Glücksspiel, Sozial- leistungsbetrug) betreiben Clanmitglieder auch scheinbar legale Geschäfte (Autohandel, Sicher- heits-Dienstleistungen, Schlüsseldienste), meist mit dem Ziel zu betrügen, Geld zu waschen oder als Tarnung für kriminelle Vorhaben.