dass in der Gesellschaft eine Stimmung entsteht, sodass Politikerinnen und Politiker angegriffen werden. Dafür sollten Sie sich schämen.
Wir als grüne Fraktion und als grüne Parteienfamilie sind froh, dass es an dieser Stelle endlich einmal eine Rahmenrechtssetzungen der EU gibt. Das wurde lange erwartet und war dringend notwendig.
Alle, die politisch informiert sind und klar denken können, wissen, dass ein Drittel der klimaschädlichen Emissionen aus dem Gebäudebereich und insbesondere – da hat Kollege Watermeier eindeutig Recht – aus dem Bestand kommt. Ich würde auch
sagen, dass nicht nur Deutschland ein weitgehend gebautes Land ist, sondern große Teile der EU und damit auch andere Länder sind gebaut. Jetzt geht es darum, wie wir eine Dekarbonisierung unserer Gebäude schaffen.
Dafür war ein wichtiger Schritt – obgleich es da handwerkliche Fehler gab – ohne Frage das Gebäudeenergiegesetz, das auf den Weg gekommen ist. Außerdem haben wir mit der Landesbauordnung, die zum 01.01.2024 in Kraft getreten ist, unter anderem mit der Solarverpflichtung, aber auch mit anderen Regelungen im Bereich von Holzbau, zu beschleunigten Genehmigungsverfahren, zur Digitalisierung von Bauanträgen usw. wichtige Schritte auf den Weg gebracht.
Nach der Umstellung der Energieversorgung und wichtiger Maßnahmen im Verkehr – wobei Deutschland im Verkehr leider weiterhin hinter den Vorgaben der EU hinterherhinkt – ist die Frage der Dekarbonisierung der Gebäude entscheidend dafür, ob wir die Klimaschutzziele weltweit und in der EU einhalten.
Ob bei dieser Richtlinie jeder Absatz eins zu eins – da stimme ich der SPD zu – so umzusetzen ist oder ob das länderspezifisch mit Detailregelungen besser zu regeln ist als allein aus Brüssel, kann man hinterfragen. Aber es ist ja eine Rahmenrichtlinie.
Wir müssen auf jeden Fall in den nächsten Jahren und Jahrzehnten wichtige Schritte vorangehen. Dafür braucht es gute Fördermaßnahmen im Land und seitens des Bundes. Die EU liefert jetzt eine entsprechende Rahmenrichtlinie, in die sich das alles einsortiert.
Wir werden diesen Antrag auf jeden Fall ablehnen, weil er inhaltlich falsch ist und weil er vor der EUWahl natürlich auch viel Populismus enthält. Ich bin sehr dafür – wenn es ein Antrag zur Überweisung einer anderen Fraktion gewesen wäre; ich hatte ein bisschen darauf gehofft, wenn ich das ehrlich sagen darf, Frau Kollegin Freimuth, dass er von der FDP kommt –, sich als Landtag und auch im Ausschuss noch einmal intensiver mit dieser Richtlinie zu beschäftigen, vielleicht auch in einem Sachverständigengespräch, um zu gucken, was Nordrhein-Westfalen leisten muss und was eher beim Bund oder bei den Kommunen liegt. Das finde ich aus grüner Perspektive sinnvoll.
Diesen Antrag der AfD werden wir auf jeden Fall aus voller Überzeugung ablehnen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Klocke. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt die Abgeordnete Freimuth.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gesellschaften in Deutschland, in Europa und in vielen anderen Ländern haben in dem Pariser Klimaabkommen und vielen weiteren Vereinbarungen die Reduktion der CO2Emissionen vereinbart, um einen Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung zu leisten.
Intensiv wird darüber gestritten, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Einige leugnen natürlich jegliches Handlungsgebot, andere streiten über sektorübergreifende oder sektorscharfe Zielbeschreibungen.
In vielen Bereichen wurden wir bereits energieeffizienter und emissionsärmer. Unstreitig ist, dass im Gebäudesektor noch ein großes Potenzial liegt. Die EUGebäuderichtlinie soll die im Pariser Klimaabkommen festgehaltenen Ziele erreichbar machen und gleichzeitig Eigentümer von Immobilien und Mieter vor unverhältnismäßigen Belastungen schützen.
Wir Freie Demokraten haben – Herr Kollege Klocke, das können wir sicherlich noch einmal in geeigneter Weise so thematisieren, dass wir uns damit auch hier im Parlament befassen – Bedenken, dass diese sinnvollen Ziele mit der EU-Gebäuderichtlinie erreicht werden können. Das haben wir innerhalb der Bundesregierung auch gegenüber der Bauministerin Geywitz deutlich gemacht.
Ich finde, man darf bei dem Ganzen nicht aus dem Blick lassen: Der Gebäudesektor kann und muss einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Deswegen ist es richtig, moderne Neubauten energieeffizient zu planen und dabei den gesamten Lebenszyklus in den Blick zu nehmen. Im Zusammenspiel mit der kommunalen Wärmeplanung können und müssen wir Eigentümer und damit auch die Mieter vor künftig hohen Kosten schützen. Herr Kollege Watermeier hat auf die besonderen Herausforderungen im Bestand bereits hingewiesen.
Aber im vorliegenden Antrag wird bewusst oder fahrlässig falsch der Eindruck vermittelt, als würde die Wahl der Heizungsform als Wärmepumpe vorgegeben. Richtigerweise stehen Bauherren nach wie vor mehrere Systeme neben der Wärmepumpe zur Verfügung. Auch wenn die ursprüngliche EUGebäuderichtlinie strenge pauschale Sanierungspflichten vorsah, konnten diese gemeinsam im Sinne der Eigentümer, der Mieter, der Industrie und der Bauwilligen entschärft werden.
Die Sanierungspflicht ist nicht mehr Bestandteil der Gebäuderichtlinie. Das ist ein wichtiger Schritt, der mit Blick auf die Planungssicherheit bei Neubauten und im Bestand und damit für klare Perspektiven bei Investitionen in den Bausektor richtungsweisend ist.
Ich freue mich, dass die Industrie und die Wohnungswirtschaft das Engagement der Bundesregierung und auch meiner Partei und meiner Fraktion für
diesen Kompromiss anerkennen. Zum Beispiel hat Kai Warnecke vom Eigentümerverband Haus & Grund darauf hingewiesen, dass – ich darf zitieren – die Gefahr eines massiven Wertverfalls von Gebäuden durch konkrete Sanierungspflichten nun gebannt ist, und die Bundesregierung hat hier im Interesse der deutschen Eigentümerinnen und Eigentümer Taten folgen lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist kein neues Phänomen, dass uns hier Anträge vorgelegt werden, in denen vorsätzlich oder grob fahrlässig Fakten weggelassen oder verdreht werden. Deswegen noch einmal: Die Umstellung von fossilen Heizformen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes ist eng verzahnt mit der kommunalen Wärmeplanung.
Durch planbare Richtlinien und Förderung werden die Gebäudeeigentümer beim Übergang zu nachhaltigen Heizformen und höheren Effizienzstandards, die sich auch aus der Gebäuderichtlinie ableiten, unterstützt, um ihnen auf der einen Seite die Potenziale aufzuzeigen und sie gleichzeitig nicht zu überfordern. Das ist sicherlich eine wichtige Aufgabe – es wurde schon darauf hingewiesen –, die die Kollegen in Berlin jetzt nun konkret auszugestalten haben.
Aber bei Klimaeffizienz und Klimaschutz dürfen wir die Bürgerinnen und Bürger und auch die Kapazitäten der Industrie nicht überfordern. Deswegen wird es Sie nicht überraschen, dass wir Freie Demokraten weiter dafür werben, den Emissionszertifikatehandel und die CO2-Bepreisung, die aus unserer Sicht wirkungsvollere marktwirtschaftliche Instrumente darstellen, zu bevorzugen, die kombiniert mit Förderungen Anreize für Investitionen in die Wirtschaftlichkeit …
… von Immobilien setzen. Deswegen hat zum Beispiel die Renew-Fraktion – Herr Präsident, dann komme ich auch zum Schluss – die Richtlinie im Europäischen Parlament abgelehnt. Der ehemalige Bundesvorsitzende der AfD, Herr Meuthen – nur als kleines Aperçu – hat übrigens zugestimmt.
Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Scharrenbach.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die EPBD, wie sie jetzt vorliegt, ist ja nicht diejenige, die letztlich im Europäischen Parlament eingebracht wurde. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und über die Bundesregierung auch die Länder innerhalb der Bundesrepublik haben schon entscheidend dazu beigetragen, dass Änderungen am ersten Entwurf vorgenommen worden sind.
Nichtsdestotrotz vernachlässigen die europäischen Regularien, die auf den Weg gebracht werden, egal ob das nun über Verordnungen oder über Richtlinien erfolgt, aus meiner Sicht vielfach den Zustand in den einzelnen Mitgliedstaaten und scheren alles über einen Kamm.
Man darf für Deutschland wohl schon sehr deutlich formulieren, dass in den letzten Jahren und Jahrzehnten erhebliche Investitionen in den Gebäudebereich getätigt wurden. Wir haben seit 1977 die erste Wärmeverordnung. Seit 1977 investieren Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in die Erneuerung der Gebäude. Wir sind gerade wieder in einem Sanierungszyklus und stehen jetzt, offen gesagt, vor einem etwas größeren Dilemma. Das kennen Sie.
Wohnungswirtschaft funktioniert dann, wenn Sie drei Ziele übereinander kriegen: die Wirtschaftlichkeit, die Nachhaltigkeit – und zwar umfassend verstanden – und eben auch die Bezahlbarkeit des Ganzen, sowohl aufseiten der Eigentümerschaft als auch und insbesondere in Nordrhein-Westfalen bezogen auf die Mieterschaft.
Deswegen werben wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen sowohl auf der Bundesebene als auch im Kreis der Bauministerinnen und Bauminister der Länder und gegenüber der europäischen Ebene sehr dafür, zu rechtlicher Verlässlichkeit zu kommen. Anstatt „heute linksrum, morgen rechtsrum, übermorgen ab durch die Mitte“ brauchen wir rechtliche Verlässlichkeit, weil mit jedem Eigentum Langfristigkeit verbunden ist. Jedes Gebäude, das heute gebaut wird, steht mindestens 50 Jahre.
Etliche der vielen Bestandsgebäude im Land Nordrhein-Westfalen sind nach dem Zweiten Weltkrieg neu und damals schlicht oder anders gebaut worden. Gerade bei diesen Bestandsgebäuden gibt es bauphysikalische Gründe, warum Sie sie im Netto nicht auf null bekommen können. Auch das darf und muss Politik zur Kenntnis nehmen. Das ist nicht der Regelfall, sondern der Ausnahmefall, aber man muss ihn dennoch betrachten.
Dann kommt natürlich noch eines hinzu – das haben die Bürgerinnen und Bürger im Land NordrheinWestfalen, in der Bundesrepublik und in den Mitgliedstaaten der EU meines Erachtens durchaus verstanden –: Wir haben CO2 einzusparen. Das ist eine
Generationenaufgabe. Die Auswirkungen des Klimawandels merken wir doch – im Land Nordrhein-Westfalen mit Starkregenereignissen in Abwechslung mit Hitzeereignissen. Wir haben Anpassungsaufgaben für die Städte und Gemeinden vor der Brust. Jede Stadt muss sich mit ihrem Stadtsystem auseinandersetzen und versuchen, entsprechend vorzusorgen, weil Klimaanpassungsmaßnahmen nichts anderes als Schutzmaßnahmen sind. Es sind Sicherungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger, genauso wie für Umwelt und Tiere. Das ist der Auftrag, und es ist kein kleiner.
In dieser europäischen Gebäuderichtlinie sind klare Handlungsoptionen für die Bundesregierung enthalten. Jetzt wird es darauf ankommen, wie die Bundesregierung diese Handlungsoptionen nutzt. Das Europäische Parlament und die Kommission haben beispielsweise darauf verzichtet, die nationalen Gebäudeklassen zu harmonisieren. Aus meiner persönlichen Sicht hätte man das tun müssen.
Bei den nationalen Gebäudeklassen in Deutschland wird deutlich, dass ein Gebäude in Deutschland schlechter gerechnet wird als beispielsweise in den Niederlanden. Die deutsche Gebäudeklasse C ist in den Niederlanden die Gebäudeklasse A. Bei einem und demselben Gebäude hätte das in Deutschland die Folge, dass Sie erhebliche Investitionsbedarfe auf die Eigentümer übertragen würden, in den Niederlanden müssten Eigentümer nichts mehr tun.
Ist das so richtig? Das ist eine Frage, mit der sich die Bundesregierung auseinandersetzen muss. Denn man kann an diesen Stellen vielen Menschen viele Sorgen nehmen, wenn man die klimatisch gleich gelagerten Mitgliedstaaten bei den Gebäudeklassen auch gleich behandelt. Damit kann Menschen in der Frage Sicherheit gegeben werden, ob sie das, was Politik bzw. Gesetzgeber oder Regierungen von ihnen verlangen, tatsächlich umsetzen können.
Daneben wird es natürlich auch einer Fördersystematik bedürfen. Derzeit erleben wir auf der Bundesebene Folgendes – das sage ich ohne Schaum vor dem Mund –: 2022 erfolgte ein kompletter Stopp der KfW-Förderung, dann ein Wiedereinsetzen der KfWFörderung, die binnen weniger Stunden vergriffen war. Jetzt gibt es wieder eine KfW-Förderung, aber erst ab Sommer für den Austausch der Gasetagenheizungen. Ob dann noch Geld da ist, kann die Bundesministerin nicht sagen. Wenn keine finanzielle Verlässlichkeit gegeben ist, verunsichern Sie die Menschen wieder zusätzlich in der Frage: Kriege ich die Wirtschaftlichkeit mit Nachhaltigkeit und Bezahlbarkeit übereinander?
Die Umsetzung der EPBD in der nationalen Transformation liegt bei der Bundesregierung. Die Bundesländer werden daran mitwirken, sofern es in der Übersetzung bundesratspflichtige Gesetze sein werden. Ich dürfte deutlich gemacht haben, dass es auf
der einen Seite einen europäischen Rahmen braucht, auf der anderen Seite aber Chancen vertan wurden, hier für einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen von Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern auf der einen Seite, Mieterinnen und Mietern auf der anderen Seite und der Nationalstaaten auf der dritten Seite zu sorgen – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Der guten Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass Frau Ministerin Ihre Redezeit um 51 Sekunden überzogen hat. Ich sehe aber keine Reaktionen und auch keine weiteren Wortmeldungen. Somit sind wir am Schluss der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung.
Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/9174. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/9174 abgelehnt.