Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/9174. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/9174 abgelehnt.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, spreche ich noch nachträglich eine nichtförmliche Rüge aus. Sie betrifft Herrn Abgeordneten Loose von der AfD-Fraktion.
Herr Abgeordneter Loose, Sie haben sich in Ihrer Rede zu Tagesordnungspunkt 7 der gestrigen Sitzung gegenüber dem Ministerpräsidenten unparlamentarisch geäußert. Das ist der Würde des Parlaments nicht angemessen. Herr Abgeordneter, ich rufe Sie auf, ermahne Sie und bitte Sie, Derartiges künftig zu unterlassen. Andernfalls müssen Sie mit einer mit einer förmlichen Ordnungsmaßnahme rechnen.
9 Selbstbestimmtes Leben im hohen Alter: Die Menschen müssen selbst entscheiden können, wo sie wohnen wollen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Kollegen Klute das Wort.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle werden immer älter, und zwar jeden Tag; Tag für Tag werden wir um einen Tag älter. Aber nicht nur das:
Auch die Lebenserwartung insgesamt ist in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland kräftig gestiegen, und das ist ein gutes Zeichen. Es ist zunächst einmal ein gesamtgesellschaftlicher Erfolg, dass wir steigende Lebenserwartungen bei uns in Deutschland und auch hier in Nordrhein-Westfalen haben.
Diese Freiheit auch im hohen Alter genießen zu können geht nur, wenn die Voraussetzungen dafür stimmen. Dazu gehören auch die Voraussetzungen, die man braucht, um möglichst lange möglichst selbstbestimmt zu leben.
Die allermeisten Menschen wünschen sich, auch im hohen Alter so lange wie möglich in den Wänden und Räumen zu leben, in denen sie zu Hause sind und in denen sie schon viele Jahre und Jahrzehnte zuvor gelebt haben.
Leider müssen wir feststellen: Nordrhein-Westfalen ist dort auch im deutschlandweiten Vergleich noch nicht gut aufgestellt. In Deutschland, vor allem in Nordrhein-Westfalen und einigen anderen Ländern, fehlen Wohnungen für Seniorinnen und Senioren. Ich nenne gerne ein paar Zahlen, um das zu verdeutlichen.
Das Institut der deutschen Wirtschaft, das sicherlich nicht als sozialistisch verschrien ist, hat im August des vergangenen Jahres dargestellt, dass nur etwa einem Drittel der Haushalte in Nordrhein-Westfalen, in denen mobilitätseingeschränkte Menschen leben, eine barrierereduzierte Wohnung zur Verfügung steht. Nach Hessen und Bayern ist das der schlechteste Wert der westdeutschen Flächenländer. Nordrhein-Westfalen liegt damit weit hinter Niedersachsen und auch hinter Rheinland-Pfalz.
Ein paar weitere Zahlen. Vor elf Jahren, im Jahr 2013, lebten in Nordrhein-Westfalen gut 3,6 Millionen Menschen, die über 65 Jahre alt waren; die Hälfte davon war über 75 Jahre alt. Neun Jahre später, im Jahr 2022, befanden sich in Nordrhein-Westfalen bereits 300.000 Menschen mehr in der Altersklasse der über 65-Jährigen. Das waren damals schon 21,5 % aller Einwohnerinnen und Einwohner.
Die Bertelsmann Stiftung prognostiziert für 2040, dass weitere 300.000 Menschen über 65 Jahre alt sein werden. Damit wären es dann schon 27 % der Gesamtbevölkerung. Das zeigt: Es wird allerhöchste Zeit, dass Nordrhein-Westfalen bei den Wohnungen für Seniorinnen und Senioren endlich aufholt und mehr barrierereduzierte und barrierefreie Wohnungen baut. Darauf zielt unser Antrag ab; tun Sie da endlich mehr.
Dazu gehört auch, diejenigen zu stärken, die uns im Fall von Pflegebedürftigkeit unterstützen. Das sind diejenigen, die unseren pflegenden Angehörigen Unterstützung bieten, wenn sie notwendig ist. Das sind diejenigen, die die berufstätigen Familien unterstützen, um ihre Pflegebedürftigen zu Hause zu unterstützen.
Das sind zum Beispiel die ambulanten Pflegedienste. Dazu muss man auch ein, zwei weitere Zahlen nennen, weil ich denke, dass das so wirklich nicht mehr weitergeht. Nordrhein-Westfalen fördert bzw. gewährt eine Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste. Das ist auch eine Landeszuständigkeit. Seit dem Jahr 1996, Herr Minister Laumann, liegt die Förderung für Investitionskosten für ambulante Pflegedienste unverändert bei 2,15 Euro. In der Zeit ist die Inflation in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland insgesamt um 65 % gestiegen, und wir sind immer noch auf dem Wert von 1996. Da müssen Sie etwas tun, da können Sie etwas tun. Das ist Ihre Zuständigkeit.
Damit können Sie Pflegedienste, pflegende Angehörige, Pflegebedürftige und die arbeitenden Familien unterstützen.
Interessant ist auch, dass Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 – die Kollegin Barbara Steffens war damals Pflegeministerin – eine umfangreiche Förderung für digitale Assistenzsysteme ausgesprochen hat. Man hat schon damals gesagt: Wir müssen die Chancen der Digitalisierung in der Pflege stärker nutzen.
Diese digitalen Assistenzsysteme sind für Seniorinnen und Senioren wichtig, um lange selbstbestimmt in der eigenen Wohnung wohnen zu können. Die Sache ist nur: Damals wurde das gefördert. Inzwischen gibt es auch eine Zulassung der Pflegekassen – sie können abgerechnet werden –, aber sie kommen in Nordrhein-Westfalen kaum zum Einsatz.
… damit das besser gefördert wird. Dafür werden wir mit dem Antrag in der Beratung im Ausschuss weiterkämpfen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben gerade nur einen kleinen Abriss des Antrags der SPD erlebt. Ich muss die Rede jetzt ein bisschen umstellen, weil so viele Punkte in dem Antrag stehen, von denen Sie nicht viele erwähnt haben.
(Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Jede Woche! – Thors- ten Klute [SPD]: Sie können es ja lesen! – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Das ist wahr! – Thors- ten Klute [SPD]: Du auch!)
Ein Punkt dazu. Sie sagen, die Senioren möchten weiterhin in den Wohnungen und in den Häusern leben, in denen sie schon seit Jahrzehnten leben. Meist ist der Fall so, dass sie in Wohnungen und Häusern leben, die nicht barrierefrei sind
und sie es sich nicht leisten können, im Alter noch das eigene Haus umzubauen. Sie müssen sich dann schon entscheiden, wie der Istbestand ist. Das kann man so nicht ändern; wir können nur das anpacken, was sozusagen neu für die Zukunft gilt, und das tun wir.
Ich wollte eigentlich damit anfangen: Es ist wieder soweit. In fast jedem Plenum stellt die SPD-Fraktion praktisch den gleichen Antrag. Deswegen muss ich darauf noch einmal verweisen: schon wieder einen Antrag zum GemeindeschwesterPlus-Projekt.
(Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Das ist keine schlechte Idee, aber sie ist nicht umsetzbar!)
Das haben Sie in Ihrer Rede gar nicht erwähnt, es ist aber stark in Ihrem Antrag verankert. Ich weiß nicht, warum Sie das heute nicht erwähnt haben. Eigentlich macht es auch erst mal keinen Sinn, weil wir erst letzte Woche eine Expertenanhörung dazu durchgeführt haben. Es macht Sinn, erst mal die Expertenanhörung auszuwerten, bevor man diesen Punkt erwähnt. Sie haben zum GemeindeschwesterPlusProjekt einfach das Thema „selbstbestimmtes Leben im hohen Alter“ dazugemixt.
Ich möchte Ihnen gerne unser Anliegen darlegen. Es ist, dass ältere Menschen natürlich möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen sollen und können. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit und gehört zur Wahlfreiheit, die wir genauso sehen.
Manchmal braucht man Maßnahmen, um das zu ergänzen. Es gibt Menschen, die sich verändern wollen, es gibt aber auch Menschen, die sich im Alter nicht verändern und möglichst lange, bis es gar nicht mehr geht, in ihrem Haus oder in ihrer Wohnung bleiben wollen. Ein Ansatz ist, den Menschen neue Wohnmöglichkeiten zu bieten, die Pflegeangebote und ein möglichst selbstständiges Leben kombi
Heutzutage muss es nicht das klassische, eher stark auf Betreuung ausgerichtete Seniorenheim sein. Es gibt schon heute viele Wohnformen, die ein sehr selbstbestimmtes Wohnen und Leben ermöglichen, bei Bedarf jedoch ergänzende Leistungen vor Ort anbieten. Dies kann für viele ältere Menschen ein Anreiz sein, das große Haus zu verkaufen und in Wohnungen mit Betreuungsangeboten zu ziehen.
Frau Kollegin, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage beim Herrn Kollegen Klute. Würden Sie die zulassen?
Vielen Dank, liebe Frau Kollegin Oellers. Die Redezeit ist knapp. Bisher habe ich zu dem Pflegeteil noch nichts gehört.
Deswegen die Frage: Halten Sie es für richtig, dass in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 1996, also seit fast 30 Jahren, die Investitionskostenförderung des Landes für die ambulanten Pflegedienste unverändert bei heute umgerechnet 2,15 Euro liegt, oder halten Sie es für richtig, da nach 65 % Inflation in diesen 28 Jahren endlich mal eine Anpassung vorzunehmen?