Protokoll der Sitzung vom 19.01.2000

~Drucksachen 13/5238 bis 13/5241, 13/5299 bis 13/5303,

_13/5308 bis 13/5314,13/531.6 bis 13/5346 und 13/5348 bis 13/5352

Anträge der Fraktionen

-der SPD und F,.D.P. -Entschließungen-Drucksachen 13/5249 bis 13/5266 und B/5304

Antrag der Fraktion der SPD -Entschließung-Drucksache 13/5267

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU,

F.D.P. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Entschließung-- Drucl

Anträge der Fraktion der CDU

- Entschließungen-Drucksachen 13/5273 bis 13/5297

Antrag der Fraktion der f:D.P.

· -Entschließung-Drucksache 13/5298

.. dazu: Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalzfür die Jahre 1999 bis 2003

-Drucksache 13-/4801

Ich erteiledem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Dr. Josef Peter Mertes, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen den Bericht des

~ Haushalts- und Finanzausschusses über die Beratungen zum Landeshaushaltsgesetz 2000/2001 vortragen. Lassen Sie mich jedoch zunächst einige Voroemerkungen zum Verfahren der Haushaltsberatungen in diesem Jahr machen.

Die HaushaltsberatUJ1gen für_ de-n Doppelhaushalt 2000/2001 wurden erstmals und z_unächst- probeweise neu gestaltet. Grundlage hierfür- waren Empfehlungen der EnqueteKommission ,.Parlamentsreform" und darauf aufbauende BeschI üsse des Ältestenrats.

Wesentlicher Inhalt der Neugestaltung ist die Beteiligung der Fachausschüsse. Der Haushalts- und Finanzausschusssoll nicht mehr der einzige Ausschuss sein, der Ober den Haushalt berät. Vielmehr werden die für die Einzelpläne jeweils zuständi-

gen Fachausschüsse in d_ie Beratungen mitberatend einge

Der Landtag ~ezweckt mit dieser Einbindung der Fachaus

schüsse, neben den rein fiskalischen Aspekten die fachpoliti-sehen Kriterien bei der Verteilung der Haushaltsmittel stärker zur Geltung zu bringen, als dies bei dem früheren Verfahren möglich war. D_adurch soll auch eine verstärkte fachliche Effizienz- und Effektivitätskontrolle der Programme, mit deren Durchführung die Regierung beauftragt wird, durch das Parlament ermÖglicht werden.

Der am 11. Oktober 1999 vorgelegte Entwurf des Landes

haushaltsges~tzes für die Jahre 2000 und 2001 wurde auf die-_

- ser Grundlage vom Landtag in seiner 94. und 95. Sitzung am

-20. und 21. Oktober 1999 beraten und zusammen mit.dem Finanzplan für die Jahre 1999 bis 2003- Drucksach'e 13/4801 an den Haushalts- und Finanzausschuss- federführend- und an die zuständigen Fachausschüsse - mitberatend - überwie

Zu den Sitzungsterminen der Ausschüsse verweise ich auf den

- schriftlichen Bericht, der Ihnen in der Drucksache 13/5201

vorliegt.

Ohne die Auswertung des_ neuen Verfahrens in diesem· Bericht vorwegnehmen zu wollen, kann doch festgestellt werden, dass die umgestalteten Haushaltsberatungen erfolgreich verlaufensind und die anfangs, vor Begint'] der Beratun

gen befürchteten organisatorischen Schwierigkeiten, die mit der Einbindung der Fachausschüsse verbunden sein können,

-ausgeblieben sind.

Ich komme nun zu den inhaltlichen Beratungen zum Doppelhaushalt 2000/2001. Hier bildeten die neuen Regelungen im ·Haushaltsgesetz zur Budgetierung einen Schwerpunkt.

Vor dem Hintergrund der parallelstattfindenden Beratungen zur Änderung der Landeshaushaltsordnung, in der die Grundlagen für eine flexible Haushaltswirtschaft unter gleichzeitiger Wahrung des parlamentarischen Budgetrechts_ festgeschrieben werden sollen, wurden auch in das Landes

haushaltsgesetz neue Regelungen aufgenommen. Bereits im Regierungsentwurf wird der Modellv~rsuch zur_ Budgetierung in eine allgemeine und auf Dauer angelegte Regelung überführt. Damit verbunden ist eine Erweiterung der Deckungsfähigkeit von de-n ursprünglich allein erfassten Per

·sonalausgaben auch auf die meistenSachausgaben der Ober

gruppen 51 bis 54 und auf die Investitionsausgaben der Obergruppen 81 und 82 innerhalb eines Kapit~ls.

Der Haushalts- und Finanza-usschuss empfiehlt, diese in der Regierungsvorlage enthaltenen Regelungen im Hinblkk auf das Budgetrecht des Parlaments zu konkretisieren und zu ergänzen. Insbesondere empfiehlt er, dass- der Haushalts- und Finanzausschuss die vorgesehene Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit von Ausgaben zur Sicherung einer zweckentsprechenden Verwendung von Haushaltsmitteln -im Einzelfall begrenzen oder aufh'eben kann. Außerdem hat der Ausschuss die Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber dem Parlament konkreter gefasst und Stichtage für die Berichterstattung festgelegt.

Neben diesen Änderungen des Landeshaushaltsgesetzes hat der Haushalts- und Finanzausschuss auch eine Reihe von An

satzänderungen im Haushaltsplan beschlossen und eigene Akzente gesetzt. Unter anderem in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung, Innere Sicherheit und Gewaltprävention wurden- auf der Grundlage der Anträge der Fraktionen der SPD und F.D.P. sowie eines Antrags der Frak

tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Ansätze im Regieru-ngsent~ wurf erhöht.

Einige dieser Anträge wurden zu gemeinsamen Anträgen aller Fraktionen erhob.en, einige weitere Anträge der Fraktionen der SPD und F.D.P. deckten sich mit Anträgen der Frak-.

tion der CDU und der: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..

Im Übrigen fanden jedoch die Anträge der Fraktion der CDU, · etwa zu einem eigenen, vom Regierungsentwurf abweichenden Multimediaprogramm oder zu einer Arbeitszeitberatung für Arbeitnehmer, sowi_e die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GR_ÜNEN, die unter anderem verschiedene Maßnahmen der Integrationspolitik und eine verstärkte Förderung von Ene~giesparmaßnahmen und von regenerativen Energien betrafen, keine Mehrheit.

Die Ansatzänderungen im Einzelnen ergeben sich aus der Be

schh.issempfehlung - Drucksache 13/5200 -. Ich möchte daher im Folgenden nur auf einige wenige Änderungen eingehen.

Gemeinsames Anliegen aller Fraktionen des Landtags war die haushaltsmäßige Umsetzung der Beschlüsse des Landtags zur Bekämpfung der Gewait gegen Frauen im sozialen Nahbereicn. Auf Initiative der Fraktionen der SPD und F.D.P. wurden daher an verschi_edenen Stellen im Einzelplan 03 - Ministe

rium ·des lnnern und für Sport- und im Einzelplan 09- Minis:

terium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen - zusätzliche Mittel für diese Aufgabe gemeinsam beantragt und einstimmig eingestellt.

So sollen im Bereich des Ministeriums.des ·lnnern und für Sport jeweils 20 000 DM.pro Haushaltsjahr für die Fortbildung von Polizeibeamtinnen und PolizeJbeamteri im Bereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen im sozialen Nahbereich veranschlagt werden.nes Weiteren werden für die Öffentlfchkeitsarbeit der Polizei in diesem Bereich jeweils 20 000 DM jährlich zur Verfügung gestellt. Außerdem empfiehlt derAusschuss, einen Betrag von jeweils 10 000 DM jährlich für die Erarbeitung von Interventionsstrategien der Polizei und für Untersuchungen zur Verbesserung der Zusam-.