Protokoll der Sitzung vom 21.01.2000

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Budgetrech:t des Parlaments ist von allen hochgehalten worden, von Herrn Kuhn, von Herrn ltzek, von der CDU glaube ich auch. Aber g~nau um diese Sicherung geht es. Im Ge

setzentwurf der Landesregierung war es unserer Meinung

nach so, dass weitgehende Freiräume für die Landesregierung, für die Exekutive, im Rahm.en der Haushaltsbewirt.schaftung eingeräumt wurden, aber das, was an Kontroll

und Gestaltungsmöglichkeiten für das Parlan:ent vorgesehen war, als Instrument doch ziemlich stumpf war, um sich beim Haushaltsvollzug durch das Dickicht durchschneiden zu können. Deswegen haben wir in unserem Änderungsantrag einen-Schwerpunkt darauf gelegt, Vorschläge zu mache,n, wie man diese Steuerungs- und Kontrollinstrumente ~ür das Parlament konkret fassen kann und sie auch so fassen kann, dass sie in die Landeshaushaltsordnung kommen können.

Ich habe sowohl die Anhörung wie auch die Diskussionen, die wir im Haushalts- und Finanzausschuss, aber· auch an anderer Stelle darüber liatten, als konstruktiv empfunden.

Ich fand. es auch gut, und die Fraktion hat das auch anerkannt, dass die Regierungsfraktionen einen Änderungsantrag eingebracht haben, in dem noch einmal deutliche Ver

besserungen im Vergleich zu dem Vorschlag der Landesregie~ rung gemacht wurden: Leistungsauftrag ist das eine, aber au-ch das Streichen der Vereinbarung und andere Möglichkei

ten d,es Handelns. -Sie sind allerdings darin den ~eg gegan

gen und haben andere Regelungen, wie zum Beispie.J die Widerrufsmöglichkeit, also dass das Parlament bestimmte Glo

balisierungsmöglichkeiten im Haushalt, wenn es Fehlentwicklungen gibt, auch widerrufen kann und die Landesregierung quasi wieder beschränken kann in ihren Freiheiten des Haushaltsvollzugs, ins Haushaltsgesetz geschrieben. Ich glaube, dass die Widerrufsmöglichkeit eine Option ist·- das hat auch die Anhörung ergeben -, die man dauerhaft vorsehen sollte. Insofern haben wir eine ähnliCh lautende.Formulierung in die Landeshaushaltsordnung mit hineingenommen.

Darüber hinaus seheh unsere Vorschlä_ge eine zeitnahe Un

terrichtung des Parlaments vor, mit der Darstellung des gesamten Staatsbudgets des Landes kombiniert. Das heißt, dass das Parlament einen vollständigen Überblick über die. Vermögens-, die Verschuldens-, also il')sgesamt über die finanzsituation des Landes inklusive der Nebenhaushalte, inklusive der Beteiligungen usw. bekommen soll.

Wir wollten- das habe ich eben gesagt- Zustimmungsvorbe

halte-und Widerrufsmöglichkeiten des Parlaments bei der Be• wirtschaftung des Haushaltsplans in die Haushaltsordnung

~ineinbekommen. Wir wollten und wollen auch die Möglichkeit, das.s einzelne Fraktionen die Kompetenz erhalten, während der Haushaltsberatungen und· während der Haushalts

. bewirtschaftung mit ganz -bestimmten Fragestellungen an den Rechnungshof herantreten zu können und dem Rech

nungshof quasi einen Prüfauftrag zu geben, weil das natür

. lieh Prüfungen sind~ die wir als Fraktion se_lbst nicht vorneh

men können. Ich.glaube nicht, dass wir einen Einblick in die detaillierten Vorgänge -im Finanzministerium bekommen, aber der Rechnungshof hat in der gesamten Haushaltsbewirtschaftung sowieso den Auftrag der Kontrolle und der nach

. trägliehen Prüfung. Insofern sahen wir in ihm einen guten Adressaten, an, den wir solche Prüfaufträge übergeben kön-·

nen. Ich halte das für ganz wichtig, dass ein solcher Prüfauf

trag auch erteiltwerden kann, wenn ihn eine Fraktion erteilt, weil wir ansonsten _immer an Mehrheitsentsclfeidungen gebunden sind.

(Mertes, SPD: Das ist in der Demokratie so! Wie entsetzlich! - Frau Grützmach er, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber nicht bei der Kontrolle!-. Mertes, SPD: Aber selbstverständlich!)

• Ich sage doch auch überhaupt nicht, nur weil sieben Leute der GRÜNEN einen Gesetzentwurf vorschlagen, dass dieses automatisch auch Gesetz werden soll. Aber wenn es um Kontrolle und Wahrnehmung von Kontrollpflichten geht; dann· sehe ich durchaus die Notwendigkeit und die Möglichkeit,

hier auch Minderheitenrechte einzuräumen. Das haben wir ih der Geschäftsordnung und an anderen Stellen auch.

(Beifall des BÜNDNIS 90/D!E GRÜNEN

!tzek, SPD: Dann wird der Rechnungshof die größte Behörde!}.

Meine D

teiligungsbericht und zum Finanzbericht haben wir bereits an anderer Stelle gesprochen. Das kann ich mir sparen.

Herr ltzek, icli möchte aber noch etwas zu Ihrer Behauptung sagen, wir wollten die Regierung lahm legen. l.(:h glaube, dazu braucht uns die Regierung nicht, auch nicht unsere Fragen. und unsere Aufträge. Das erledigt sie schon ganz allein. Das haben wir im Ietzten-Jahr bei FFH und anderen Themen gesehen. Ich glaube, dass wir aber als Parlament insgesamt~ Frau Hatzmann hat es gestern noch einmal betont; ich will Sie ein

fach noch einmal·dazu gewinnen, unsere Ände"iungsanträge

zu unterstützen - so selbstbewusst sein können und sagen können, es gibt Instrumentarien, die entwickelt werden müssen, aber die, die wir schon haben, schreiben wir auch ins Gesetz.

Vielen Dank.

(Beifall des BQNDNJS 90/DIE GRÜNEN)

Meine D~men und Herren, weitere Wortmeldungen liege·n nicht vor: Ich schließe daher die Aussprac:he.

Die zweite Beratung des Landesgesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung wird bis zur Schlussabstimmung unterbrochen·.

Wir kommen nun zur Abstimmungsprozedur über den Landeshaushalt. Gestatten Sie mir zunä.chst einige Hinweise.

Die Fraktionen haben sich nach Absprache im Ältestenrat erneut und Gott sei Dank auf das vereinfachte und gestrafft-e Abstimmungsverfahren geeinigt, das bereits bei den letzten Haushaltsberatungen zur Anwendung kam.

Wir werden wie folgt verfahren:

Zunächst werden die Änderungsanträge der Fraktionen aufgerufen und abgestimmt. Dabei werden die Änderungsanträge einer Fraktion grundsätzlich gE?bündelt zur Abstim

mung gestellt, es sei denn, es wirdzu einem Punkt Einzelab

stimmung beantragt. ln diesem. Fall wird diE;! Einzelabstim

mung v9r der zusammengefassten Abstimmung der übrigen Änderungsanträge dieser Fraktion durchgeführt.

. ·Nach der Abstimmung über die Änderungsanträge wird die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses insgesamtzur Abstimmung gestellt.

Im Anschluss daran wird über die Einzelpläne und dann über den Entwurf des Haushaltsgesetzes in zweiter Beratung abgestimmt, jeweils unter Berücksichtigung eventuell zuvor beschlossener Änderungen.

Sodann erfolgt die Schlussabstimmung über das. Landes

haushaltsgesetz.

Zuletzt" wird über die Entschließungsanträge in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs abgestimmt.

.Sie sind damit einverstanden?

(Zurufe aus dem Hause: Ja!)