Protokoll der Sitzung vom 17.02.2000

pretation des § 16 Abs. 4 des Landesabwasserabgabengeset· zes durch das Ministerium für Umwelt und Forsten widerspricht daher den verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie dem Wortlaut und dem Zweck des Abwasserabgabengesetzes."

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört! Hört!)

Sie stellen sich hin und sagen: Wir sind die Mehrheitsfraktion, was kümmert uns der verfassungsrechtliche Auftrag, was kümmern uns die Gesetze, wirsind die Mehrheit.- So wird es nicht laufen. So kann es nicht laufen. Sie haben doch nicht aus besserer Einsicht allein diesen Vorschlag nicht abgelehnt, die Lenkungsabgabe nach dem Abwasserabgabengesetz nach den verfassungsmäßigen und den gesetzmäßigen Be

stimmungen einzusetzen, sondern Sie haben Ihre Verschleierungs- und Verzögerungstaktik - - Es war ein Freud'scher Versprecher. Wir haben den Antrag verzögert. Sie haben den.. Eiertanz" im Ausschuss für Umwelt und Forsten deswegen aufgeführt, weil Sie sich nicht mehr trauen können, dagegen zu stimmen.

(Glocke des Präsidenten)

Sie können doch nicht gegen gesetzmäßige Anträge stimmen, auch wenn sie von der Opposition kommen. Sie können

sich doch nicht- dies haben Sie sehr wohl gemerkt- ungesetzlich verhalten. Deswegen machen Sie Ihre Verzögerungstaktik. Sie müssen uns erst einmal erklären, wie lange Sie diese durchhalten können.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile der Abgeordneten Frau Hatzmann das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wiederhole in Teilen, was meine Vorredner gesagt haben. Aber ich denke, man muss das noch einmal klar auseinander halten.

1. Die Abwasserabgabe beruht auf Bundesrecht. Das Land vollzieht- wie alle anderen Länder auch- in far meine Begriffe extrem kompliziert~n und in Teilen nicht verursacherge

rechten Wegen, auch wenn es bundesrechtlich vorgeschrieben· ist, das Eintreiben der Abwasserabgabe.

2. ln allen Bundeslandern wird ein hoher Teil dieser Abwasserabgabe - mein Vorredner, Herr Hering, hat dies dargestellt- für die Verwaltung abgegeben.

Ich habe mir herausgesucht, was der Gemeindetag Baden

WOrttemberg hierzu schreibt. Diese sagen: Bis zu zwei Dritteln der Abwasserabgabe entfielen ausschließlich auf den Verwaltungsaufwand. - Wir sind im Vergleich zu anderen Ländern mitdem Verwaltungsaufwand an der unteren Grenze. Unser Verwaltungsaufwand beträgt, wenigstens das, was sich haushaftstechnisch darstellen lässt, um die 25% und liegt definitiv nicht bei zwei Dritteln.

3. ln Rheinland-Pfalzentscheidet im Unterschied zu anderen

Parlamenten oder anderen Ländern der Landtag Ober die Verwendung der Abwasserabgabe und nicht die Landesregierung.

4. Die CDU hat wahrend der Haushaltsberatungen einen Antrag eingereicht, der sich an die Landesregierung wendet, sie möge etwas korrigieren.

Wir haben diesen Antrag an den Ausschuss Oberwiesen, wohl wissend, dass der Antrag eigentlich sachlich völl~g falsch ist. Aber inhaltlich hat er uns bewogen, die Dinge zu diskutieren. Dazu komme ich noch. Aber die Adressierung des Antrags ist falsch. Es ist rechtlich nicht begriffen, was wir far ein System haben. Ich muss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu

gute halten, dass sie es wenigstens begriffen und zur Haushaltsberatung einen Antrag eingereicht hat, dies zu ändern, und zwar an den richtigen Adressaten, an den Landtag selbst.

Mein Fraktionsvorsitzender Werner Kuhn hat damals in den Haushaltsberatungen gesagt: Der Bericht des Landesrech. nungshofs ist vom 8. Dezember 1999. Die Erwiderung der Landesregierung steht noch aus. Das können wir sachlich in diesen Haushaltsberatungen Oberhaupt nicht ausdiskutieren, weil wir nur hören 80 %, 20 %, 10 %, 117 Personen. Wir ha

ben Oberhaupt keine Informationen, die es uns ermöglichen, eine sachgerechte Entscheidung zu fällen. - Wir haben deshalb den Antrag der CDU zum Haushalt zur Kenntnis genommen und an den Ausschuss überwiesen, obwohl er sachlich falsch ist, um sozusagen einen Handlungsvorlauf zu haben und zu sagen, wir beschäftigen uns damit.

(Licht, CDU: Wie erklären Sie Ihre Pressemeldung?)

Mein Fraktionsvorsitzender Werner Kuhn hat im Haushaltsund Finanzausschuss angekOndigt, dass wir darOber diskutieren und uns informieren massen. Man kann einen Bericht des

Landesrechnungshofs und einen Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes nicht einfach zu den Akten legen. Selbstverstandich massenwir darOber diskutieren.

Wir haben den Antrag der CDU hierzu genutzt oder vielleicht benutzt. Aber vielleicht war es auch gar nicht in Ihrem Sinne. Man hätte ihn vielleicht wegen falscher Sachlichkeit ablehnen und nicht an den Ausschuss fOr Umwelt und Forsten Oberweisen sollen. Von daher sind wir Ihnen so weit entgegengekommen zu sagen, okay, das ist ein Oppositionsthema, dann lasst uns das auch als Oppositionsthema weiter behandeln. Aber in der Sache mOssen wir miteinandner reden. Hiertor brauchen wir Informationen. Diese Informationen stehen uns nicht zur Verfügung. Über diese vertagen auch der Lan

desrechnungshof und der Wissenschaftliche Dienst nicht.

Ich will nur zeigen, dass ich nicht zum Hauskätzchen geworden, sondern weiterhin der Tiger in dieser Sache bin und auch in dieser Sache treibe.

5. Ich habe gesagt, den Bericht des Landesrechnungshofs und die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes legt man als Parlamentarier nicht zu den Akten - das tut keiner von uns -, sondern wir reden darOber. Aber - wie gesagt - wir. brauchen Informationen.

Die Landesregierung hat zugesagt, uns diese Informationen zu beschaffen, nämlich: Was tun die 117 Stellen, die etatisiert sind?- Ich bin der festen Überzeugung- das habe ich immer wieder gesagt-, dass diese nicht Däumchen drehen. Aber ich kann auch nicht auf jeden Schreibtisch schauen. Auch das habe ich immer wieder gesagt. Ich möchte wissen, welche Produkte dort erstellt werden, welche Produkte. sich aufgrund rechtlicher Verbindungen aus dem Europarecht ergeben. Darin wird vorgeschrieben, dass irgendein Ingenieur dreimal im Jahr irgend so eine Kläranlage besuchen muss. Als Liberale schaudert man, weil man denkt, dass das die Kläranlage auch selbst kann. Aber es gibt europarechtliche Bindungen. Es gibt Verbindungen aus dem Abwasserabgabenrecht. Das mOssen wir uns anschauen. Nur dann können wir seriös daraber diskutieren.

Herr Licht, vielleicht auch noch einmal zur Information: Wir haben es auch nicht auf den nächsten Doppelhaushalt ge

schoben. Wir haben gesagt: Wir haben noch eine Chance, uns einzuklinken und zu korrigieren, wenn wir deswegen korrigieren mOssen.- Im Haushalts- und Finanzausschuss, wo wir über den Stellenplan noch einmal diskutieren, haben wir eine Chance, ohne dass wir den Zweijahreshaushalt vor uns her

schieben und diesen zum Schutzschild nehmen und sagen: Wir diskutieren nicht. - Von daher ist Diskussions- und Informationsbereitschaft gegeben.

Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung nach der Sommerpause, irgendwann im'· Laufe des Herbstes in der Lage sein wird, uns die nötigen Informationen zu geben, damit wir im Ausschuss fOr Umwelt und Forsten darOber diskutieren und im Haushalts- und Finanzausschuss zu einer Beschlussempfeh

lung gelangen können. Ich denke, damit ist Ihr Antrag behandelt. Besser kann er gar nicht behandelt werden. Ich verstehe die Aufregung nicht und verstehe auch die Aktuelle Stunde nicht.

Vielen Dank.

(Beifall der F.D. P. und der SPD- Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Staatsministerin Frau Martini das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren Abgeordneten! Die Diskussion um die Verwendung des Auf

kommens aus der Abwasserabgabe zieht sich jetzt schon seit graumer Zeit hin. Wenn man es genau anschaut, seit 18 Jahren. Aber besonders aktuell ist es offensichtlich vor nicht so langer Zeit geworden.

Wir haben ausführlich daraber diskutiert, sowohl bei den Haushaltsberatungen als auch karzlich im Ausschuss für Umwelt und Forsten. Ich will deswegen vieles von dem dort Berichteten nicht mehr wiederholen.

Darauf, dass die Funktion der Abwasserabgabe ein vielschich

tiges wasserrechtliches Instrumentarium ist, wurde schon hingewiesen, und dass niemand die Absicht hat, sie abzuschaffen, nämlich beim Bundesgesetzgeber abzuschaffen, war

Stand der Debatte im Ausschuss für Umwelt und Forsten. Deshalb darf ich noch einmal auf Grundlage des Bundesabwasserabgabengesetzes einige Anmerkungen machen.

Zum einen heißt es in§ 13 Abs. 1:.. Das Aufkommen der Abwasserabgabe ist für Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, zweckgebunden. Die U\nder können bestimmen, dass der durch den Vollzug

dieses Gesetzes und der ergänzenden landesrechtliehen Vorschriften entstehende Verwaltungsaufwand aus dem Auf

kommen der Abwasserabgabe gedeckt wird."

Was jetzt Maßnahmen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind, sagt Absatz 2 des gleichen Paragraphen. Dort wird eine Vielzahl von Maßnahmen aufgezählt, zum Beispiel neben dem

Bau von Abwasserbehandlungsanlagen, Rückhaltebecken, Hauptverbindungssammlern auch- ich betone dies- Maßnahmen im und am Gewässer zur Beobachtung und Verbesserung der Gewässergüte wie Niedrigwasseraufhöhung oder zur Sauerstoffanreicherung sowie zur Gewässerunterhaltung - § 13 Abs. 2 Nr. 5 des Bundesabwasserabgabengesetzes. Darunter fallen auch weitere Maßnahmen zur Forschung und Entwicklung von Anlagen und Verfahren, Verbesserung der

Gewässergüte oder - man höre und staune - sogar zur Ausund Fortbildung von BetriebspersonaL All das hat der Bundesgesetzgeber damals mit der Bundesabwasserabgabenrege I ung als finanzierbar erachtet.