Ich möchte auf die Frage der Abgeordneten Frau Kiltz eingehen. Es macht keinen Sinn, die Wildschweine in ein Impfprogramm aufzunehmen, da sie dennoch Überträger der Viren sein könnten und somit auch keine ausschließliche Sicherheit gegeben wäre. Im Grunde genommen müsste man den gesamten Wildschweinebestand zu hundert Prozent mit der
närämtern, bei den Kreisverwaltungen, dann einzurichten sind, wenn ein Schweinepestgeschehen auftritt. Nur dort liegen auch die Zuständigkeiten.
Die Zuständigkeit des Ministeriums für Umwelt und Forsten besteht in der fachlichen Beratung und darin, dass wir im Zweifel auch mit Anordnungen entsprechende Maßnahmen in die Wege leiten können und müssen. Dies ist- Frau Abgeordnete Jahns hat dankenswerterweise bereits darauf hingewiesen - im derzeit diskutierten Schweinepestfall nach anfänglichen Schwierigkeiten auch so geschehen.
sprache dieser Mündlichen Anfrage geführt hat, beschäftigt sich allein damit, weshalb heute eine Situation anders beurteilt wird als noch vor einigen Monaten. Ich darf hierzu den
Dadurch, dass die Seuche aus dem Wildschweinebereich auf den Hausschweinebestand Obergesprungen ist, hatsich in gewisser Weise die Rechtslage dahin gehend verändert, dass die Untersuchungskosten, die angefallen sind und die durch die privaten Veterinäre den tierhaltenden Betrieben in Rechnung gestellt worden sind und nicht durch einen Bescheid der Kreisverwaltung,--
Ich sage in diesem Zusammenhang ganz deutlich, ich bedauere außerordentlich die Unklarheit in der Presseerklärung meines Staatssekretärs. Aber wir als Land benutzen diese Unter
mission in Brüssel. Wir sind in ein sehr enges europäisches Melde- und Organisationskonzept eingebunden. Diese Ergebnisse werden im Rahmen der Berichterstattung gegenOber der Europäischen Kommission mit verwendet, nachdem sozusagen der Wildschweinebefall auf den Hausschweinebestand Obergegangen ist. Insofern werden die dadurch anfallen-den Kosten auch vom Land getragen.
Wenn man einmal alles zusammenrechnet.. trägt das Land bereits 76 % der Untersuchungskosten. Die noch offen gebliebenen Punkte, vorl'denen Herr Dr. Frey gerade sprach, sollen
~un einvernehmlich mit der Tierseuchenkasse dahin gehend geregelt werden, dass diese Kasse die noch verbleibenden Kosten übernimmt.
Man kann im Bereich Tierseuche.,Schweinepest" Handelshemmnisse nicht verhindern. Das ist die europäische Gesamtregelung. Es war immer unser fachliches Anliegen, die Handelshemmnisse und die Beeinträchtigungen des Handels so gering wie möglich zu halten.
Deshalb haben wir auch ein Maßnahmenkonzept im Bereich der Jagd aufgelegt. Auch das wurde angesprochen. Es ist
klar, wir können die Wildschweine natürlich nicht auf den Stand null bejagen. Wie Herr Kollege Bauckhage vorhin schon völlig zu Recht ausgeführt hat, sind alle jagdlichen
stimmen. Das kann nicht.. par ordre du mufti" vonseitendes Ministeriums geschehen. Es istjedoch ein jagdliches Maßnahmenkonzept mit zwölf Punkten erarbeitet worden, das behilflich sein soll und nach meinem Dafürhalten auch hilfreich ist, die Schweinepest bei Wildschweinen zu bekämpfen.
hörden abgestimmt werden. Auch darauf wurde bereits hingewiesen. Aber das Konzept können Sie herzlich gern ken
nen lernen. Wir gehen dabei insbesondere von den Schwarzwildstrecken aus, die in den jeweiligen Jagdjahren in BitburgPrüm und Daun erzielt worden sind. Wir stellen Ihnen das Konzept sehr gern zur Verfügung. Darin sind jagdliche Vor
schläge beinhaltet, die aber mit der Zustimmung der jeweiligen Kommission vor Ort umgesetzt werden müssen.
Es ist keine Frage, wir müssen einen größeren Jagddruck ausOben. Aber Sie sehen es mir nach, dass dies nicht das Umweltministerium vor Ort allein gestalten kann.
Herr Präsident, mefne Damen und Herren! Frau Ministerin, Unklarheiten in der Presseerklärung von gestern! - Ich bitte darum, doch noch einmal zu überlegen, ob das Ihre Sprachregelung ist. Im.,Trierischen Volksfreund" ist in der Überschrift eine wüste Beschimpfung enthalten, die Kreisverwaltung hätte entscheidende Fehler gemacht. Das stimmt nicht. Das ist de facto falsch. Da es nachweislich faisch ist, erwarte ich ein bisschen mehr wie.. Unklarheiten", auch gegenüber denjenigen, die vor Ort Verantwortung tragen. Ich erwarte schon ein bisschen mehr. Das muss schon ein bisschen mehr sein.
Herr Mertes hat soeben gefragt: Herr Minister, können Sie einmal sagen, wie viele Wildschweine geschossen wurden?
Im Zeitraum 1999/2000 ist in unserem Kreis die zweieinhalbfache Menge gegenüber dem Vorjahr geschossen worden.
- Wenn Ihnen das berichtet wird, sollen die Leute die Jäger anzeigen; denn das ist verboten. Man muss einmal zur Kenntnis nehmen, was verboten ist. Kirren ist erlaubt, füttern ist verboten. Jäger, die das tun, sind nicht in Ordnung und sollen dafür angezeigt werden. Ganz einfach!- Die überwiegende Jagerschaft ist mit Sicherheit in Ordnung, aber es gibt auch andere. Das weiß ich, und das ist kein Problem.
Wenn wir von der Impfung reden- es gibt auch die Pille für die Wildsau, damit die Population reduziert wird-, muss man auch sagen, das funktioniert leider nicht; denn es liegen Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern vor.
- Ach, seien Sie doch nicht so empfindlich. Wenn Sie einen Zwischenruf machen, setzen Sie sich auf Ihren Platz.
Aber meine Bittewäre, dass Sie nach der Zwischenmitteilung, die Sie der Kreisverwaltung am 1. Oktober gegeben haben, das Schreiben vielleicht einmal endgültig beantworten. Vielleicht sehen wir dann auch ein Stück klarer in dem, worüber wir seit vier Monaten eine Antwort erwarten.
lch·sage noch einmal, in Mecklenburg-Vorpommern ist diese Geschichte seit neun Jahren am Laufen. Es gibt dort seit neun Jahren die Schweinepest bei Wildschweinen. Im Moment reden wir über den Kreis Bitburg-Prüm, ein Teil BernkasteiWittlich, ein Teil Daun. Wir werden über ein größeres Gebiet reden müssen, weil es leider nicht möglich ist, Wildschweine zu keulen. Ich sage das sehr bewusst. Die Wildschweine sind nicht in einem Stall und können nicht gekeult werden. Sie werden auch nie alle schießen können. Insofern ist eine scharfe Bejagung angesagt.