Ich denke, der Ministerpräsident hat vorhin sehr ausführlich und sehr behutsam darauf hingewiesen, wie schwierig die Gratwanderung zwischen dem ist, was man gesetzlich regeln kann, und dem, was man durch öffentliche Meinungsbildung und durch Einfluss auf die öffentliche Meinung verändern können muss, ohne dass das hohe Gut der Meinungsfreiheit und der Kunstfreiheit angetastet wird. Wir haben klare ge
setzliche Regelungen, wenn es um den Jugendschutz geht, auch klare Bestimmungen, was wir dagegen unternehmen können, wenn gegen solche Gesetze verstoßen wird. Aber wir haben keine gesetzlichen Regelungen, wenn es darum geht, etwas, was die Menschen aus Geschmacksfragen oder anderen Gründen fOr zweifelhaft halten, per Gesetz zu ver
Sie haben nun verlangt, dass ein bestimmter Film mit einem zynischen Titel zurückgezogen wird. Der Zynismus wurde noch dadurch verstärkt, dass der Titel des Films auf ein aktuelles schreckliches Geschehen Bezug nahm, dass namlich eine Lehrerin von einem ihrer Schüler ermordet wurde. Dieser zy~ nische Titel wurde zu Recht von Ihnen kritisiert. Die Filmverleiher haben auch darauf reagiert, weil sich nicht nur Sie, sondern auch viele andere darüber aufgeregt haben, und haben den Titel geändert. Der Film selbst hat dieses Thema gar nicht so vertreten, wie es der Titel ahnen ließ.
Das, was Sie von mir verlangt haben, entbehrte jeder Sachkenntnis. Wie soll denn eine Ministerin einen Kinobetreiber davon abhalten, bestimmte zugelassene Filme zu zeigen? Ich
habe dann ironisch zurückgefragt, ob Sie erwarten, dass ich nachts dort einbreche und die Filmrollen stehle. Wie haben Sie sich das vorgestellt?
Ich erwarte schon von einem medienpolitischen Sprecher einer großen Fraktion, dass er sich einigermaßen darüber informiert, was möglich ist und was nicht, und jemandem nicht
unterstellt, wenn man sich entsprechend der Gesetze verhält, man hätte keinerlei Gespür für problematische Dinge.
Der zweite Teil der Aktuellen Stunde wird nach der Mittagspause aufgerufen werden. Die Sitzung wird um 13.45 Uhr wieder eröffnet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es werden zu viele Personal- und Sachkosten des Landes aus der Abwasserabgabe der Kommunen finanziert. 8,8 Millionen DM hätte die Landesregierung aus allgemeinen Haushaltsmftteln bestrei
ten müssen, also nicht aus der Abwasserabgabe bestreiten dürfen. 117 Stellen wurden aus der Abwasserabgabe finanziert, 49 hatten es nur sein dürfen. Das sind Feststellungen, die sich aus dem Jahresbericht 1998 des Rechnungshofs erge
senschaftlichen Dienstes untermauert grundsätzlich das, was der Rechnungshof beanstandet hat. Mit Genehmigung des
Präsidenten zitiere ich aus dieser Stellungnahme. Dort heißt es: "Die Obermäßig extensive Interpretation des§ 16 Abs. 4
des Landesabwasserabgabengesetzes durch das Ministerium fOr Umwelt und Forsten widerspricht daher den verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie Wortlaut und Zweck der Abwas
serabgabengesetze. Im Ergebnis erweist sich also die vom Rechnungshof vertretene Rechtsauffassung als zutreffend."
Die Landesregierung steht in der Pflicht, zu handeln. Es muss Klarheit Ober die zukonftige Verwendung der Abwasserabgabe geschaffen werden. Mit unserem Haushaltsbegleitantrag fordern wir die Landesregierung auf, die Abgabe im Interesse der Abwasser- und Gewässerökologie einzusetzen und nicht zweckfremd die Verwaltung damit zu finanzieren. Seitdem erleben wir einen Eiertanz, der in der kOrzlichen Sitzung des Ausschusses fOr Umwelt und Forsten seinen vorläufigen Höhepunkt fand.
Frau Hatzmann, Sie haben sich in der Haushaltsdebatte und im Ausschuss von einer zuvor angriffslustigen Löwin in ein zahmes Hauskätzchen verwandelt.
sche Sprecherin der F.D.P. die Ministerin in der Presse scharf kritisiert. Diese Kritik teilen wir. Sie, Frau Ministerin, sind bisher nicht bereit, sich wirklich ernsthaft mit den Ergebnissen des Rechnungshofs und des Wissenschaftlichen Dienstes auseinander zu setzen. Sie haben es bisher abgelehnt, die zweckfremde Verwendung der Mittel abzustellen. Frau Ministerin,
es muss Ihnen klar sein, dass Sie sich bei der Abwasserabgabe nicht längere Zeit sozusagen im Kanal vergraben können.
Die Reibungsverluste mit der F.D.P. und Ihrer eigenen Fraktion sind im Ausschuss offen zutage getreten. Eine ZurOckstellung unseres Antrags bedeutete die vorläufige Rettung aus dieser misslichen Situation- Antragsteller SPD, die F.D.P.
,.Man wolle den personellen Umstrukturierungsprozess bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen abwarten", so die SPD... Man mosse warten, bis der Haushalts- und Finanzausschuss den Stellenplan der Direktionen fOr das Jahr 2001
tung, der Mittelinstanz, also doch noch zu etwas gut. Man kann unliebsame Dinge hinausschieben, weil man schließlich Zeit braucht, bis die Struktur- und Genehmigungsdirektionen funktionieren.
(Beifall bei der CDU} WirdOrfen gespannt sein, wie oft und in welchen Variatio- nen uns diese BegrOndung kOnftig noch begegnet. Eine sol-.. ehe Verzögerungstaktik akzeptieren wir nicht. (Beifall des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Aufkommen aus der Abwasserabgabe ist zweckgebunden zu verwenden. Verwaltungsaufwand darf aus der Abgabe nur gedeckt werden, wenn er mit dem Vollzug der Abwasserabgabengesetze entsteht. Die Landesregierung.hat diese Vorgaben zu beachten und dementsprechend Festsetzungen im Haushalt zu treffen. Dass diese Praxis wohl schon seit längerer Zeit in ähnlicher Weise gehandhabt wird, ist fOr die Landesregierung kein Argument, an das sie sich jetzt noch klammern könnte. Ich sage nur: Rechnungshof, Wissenschaftlicher Dienst, CDU-Antrag. - SPD und F.D.P. und die Umweltministerin haben in dieser Aktuellen Stunde Gelegenheit dazu, endlich klar Position zu beziehen.
Frau Hatzmann, Sie können gleich beweisen, ob Sie den Mut haben, hier im Parlament zu Ihrer öffentlich an Frau Ministerin Martini geäußerten Kritik zu stehen.
Frau Ministerin, von Ihnen erwarten wir, dass Sie endlich klar und eindeutig Stellung nehmen und die Fakten auf den Tisch legen.