Protokoll der Sitzung vom 29.03.2000

des Ausschusses fOr Wirtschaft und Verkehr - Drucksache 13/5428 - die Ablehnung empfiehlt. Wer diesem Antrag zu~

stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! - Die Gegenprobe! -·Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der F.D.P. und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim

men der CDU abgelehnt.

Wir komme.n zur Abstimmung· Ober den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD "Technologietransfer in Rheinland

Pfalz" - Drucksache 13/4624 -, da die Beschlussempfehlung des Ausschusses for Wirtschaft und Verkehr - Drucksache 13/5429- die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!- Die Gegenprob~!- Damit istder Entschließungsant!ag mit den Stimmen der SPD und der F.D.P. gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenomme!'.

Wir kommen zur Abstimmung Ober den Entschließungsantrag der Fraktion der F.D.P. "Mitt.elstand in Rheinland-Pfalz stärken" -Drucksache 13/3906-, da die Beschlussempfehlung des Ausschusses fOr Wirtschaft und Verkehr - Drucksache 13/5537- die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um

das Handzeichen! -.Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen?- Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD und der F.D.P. gegen die Stimmen des BÜND

NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der CDU angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD "Entwicklung des Technologie- und Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz"- Drucksache 13/3891 -,da di~ Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Ver

. kehr- Drucksache 13/5550- die unveränderte Annahm_e emp

fiehlt. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handz~ichen! - Die Gegenprobe! - Damit ist der An

trag mit den Stimmen der SPD und der F.D.P gegen die Stim

men der CDU ·und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben vereinbart, den Punkt 11 der Tagesordnung morgen zu beraten.

Ich rufe nun Punkt 12 der Tagesordnung auf:

... tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung -Drucksache 13/5476Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart.

Zur Begründung erteile ich Herrn Staatsminister Gerster das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Landesgesetz zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes, das seit 1963 mehrfach geändert wurde, hat sich im Vollzug im Wesentli

etwas entfernt von dieser Verkehrsader dann noch einige Ortsgemeinden liegen haben, wo die Ortsgemeinden an der Hauptverkehrsstraße in der Regel auch sehr viel stärker vcm

. Sozialhilfefällen betroffen ware·n, weil dort der Zuzug stär

ker war, weil dort zum Beispiel auch Einmalzahlungen stär

,ker geleistet werden mussten, etwa an wohnsitzlose Bewer

ber und anderes mehr.

Das Einstimmigkeitsprinzip hat bisher im Wesentlichen die Gemeinden geschützt, die in einer Verbandsgemeinde relativ wenig von Sozialhilfefällen betroffen sind. Diese haben dann in der Regel nicht mitgemacht, wenn der kommunale Anteil von den Verbandsgemeinden anstelle der Ortsgemeinden ge. tragen werden sollte.

Künftig wollen wir dies im Einvernehmen mit dem Gemeinde- und Städtebund ändern, sodass künftig der Kostenanteil von einer Verbandsgemeinc:Je getragen werden kann, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zustimmt, in denen mehr als die Hälfte der Bewohnerinnen und Bewohner der Verbandsgemeinde wohnen. Dies scheint uns gerecht, weil sich damit auch die Mehrzahl der sozialen Wirklichkeit in einer solchen Regelung, die dann einvernehmlich alle betrifft, widerspiegelt. Also auch dann, wenn einige Ortsge

meinden, die eigentlich bei der anderen Regelung besserfahren, nicht einverstanden sind, soll es künftig durch Mehrheitsentscheidung in der eben beschriebenen Weise auf die Verbandsgemeindeübertragen werden können.

Bei den Umzugsfällen gibt es ein weiteres Problem. Das habe

· · ------ --·-- -chen-bewährt.Mit-der.vorliegenden Novelle.sollen.einige De~--- _ ich,_ehrlich gesagt, auc)J eJs:t_q!,lr_c;b_ gr_QJ:t_d_li~l:l~~-N~~DJ~~-en c:fer --·-

tailverbesserungen vorgenommen werden, die vor allem aus entsprechenden Akten verstanden. Wenn ein Einwohner von kommunaler Sicht von Bedeutung sind. Schwerpunkt ist die einer Gebietskörperschaft in eine andere umzieht, in der Änderung einer Vorschrift, die die Kostenbeteiligung kreisneuen Gebietskörperschaft Sozialhilfe beantragt, und zwar

·angehöriger Gemeinden an den Sozialhilfekosten der Landsehr zeitnah zum Umzug, wird innerhalb einer bestimmten kreise regelt. Dies soll künftig auch nach Wunsch der kommuFrist, nämlich von vier Wochen, die alte Wohngemeinde benalen Spitzenverbände gerechter geregelt werden.

Worum geht es? Die Gewährung der Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt ist in Rheinland-Pfalz weitgehend auf die Verbandsgemeinden übertragen. Nach den bestehenden Regelungen sind die Gemeinden mit einem Anteil von 25 % an den Aufwendungen des Landkreises für die Hilfe zum. Lebensunterhalt zu beteiligen. Allerdings sind nicht die Ortsgemeinden in den Entscheidungsprozess über die Hilfe zum Lebensunterhalt eingebunden, sondern die Verbandsgemeinden. Diese können anstelle der Ortsgemeinden den Anteil an den Kosten tragen, die Wohngemeinden für'die Antragsteller sind, aber nur dann, wenn alle Ortsgemeinden zustim. men. Nur wenn alle Ortsgemeinden in einer Verbandsge. meinde einverstanden sind, kann der kommunale Interessen

anteil an der Hilfe zum Lebensunterhalt für die Ortsgemeinden von der Verbandsgemeinde getragen werden.

Meine Damen und Herren, dies hat dazu geführt, dass es bei Verbandsgemeinden mit sehr unterschiedlicher Struktur nicht zu solchen Beschlüssen kam. Ich denke an Verbandsgemeinden, die an Hauptverkehrsstraßen liegen, die aber auch

lastet.

(Zuruf des Abg. Licht, CDU)

- Innerhalb eines Monats nach dem Aufenthaltswechsel muss der Antrag gestellt werden. 'Die Belastung geht bis zu zwei Jahren. Sie haben Recht, aber der Antrag muss einen Monat nach dem Umzug gestellt werden. Wenn er ein Vierteljahr später gestellt wird, ist dieser Verrechnungsmodus nicht mehr möglich.

Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ist es in diesen Umzugsfällen dem nunmehr kostenerstattungspflichtigen Landkreis nicht möglich, die kreisangehörige Gemeinde des bisherigen Aufenthalts zur Kostenerstattung heranzuziehe'n. Also das Herunterbrechen dieser Altfallregelung war nicht möglich bis auf die Ortsebene. Auch dies soll jetzt geände_rt werden. Im Grunde genommen ist das alles nur logisch. Man hätte es schon längst ma.

chen können, aber wie das so ist, ist bei dem Ausführungsgesetz möglicherweise auch diese relativ seltene Fallkonstruktion nicht so gründlich beachtet worden, wie wir es jetzt durch viele Hinweise beachten konnten.

Die Benachteiligung der erstattungspflichtigen Landkreise wird also aufgehoben.

Ein letzter Punkt wird durch diese Novelle geregelt, und zwa; eine Verringerung der Regelungsdichte. Wir wollen künftig den Kommunen nicht mehr zwingend vorgeben - ich hoffe, dass Sie diesem Vorschlag des Ministeriums zustimmen -, ob ein Sozialhilfeausschuss gebildet wird oder in anderer Weise die sozial erfahrenen Personen beteiligt werden. Wir meinen, dass das im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung durchaus auch von Fall zu Fall in unterschiedlichen Formen auf der kommunalen Ebene entschieden werden kann.

Ich bitte Sie sehr um eine zOgige Beratung des Gesetzentwurfs, der, wie ich finde, alles verbessert und niemanden zu Unrecht benachteiligt.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und F.D.P.)

FOr die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Kram er das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Gerster hat den Sachverhalt umfangreich ge

schildert, sodass ich mich auf wenige Punkte konzentrieren kann.

Herr Minister, Sie haben im Sommer 1999 diesen Entwurf vorgelegt. Daher wundern wir uns, dass der Gesetzentwurf nicht frOher eingebracht wurde, damit er eventuell hätte am 1. Januar 2000 in Kraft treten können, um verwaltungsmäßig weitere Einsparungen vornehmen zu können, anstatt jetzt erst in die Beratung zu gehen. Es sollte noch einmal Oberlegt werden, warum das nicht passiert ist.

Meine Damen und Herren, wir haben Ihre Ausführungen geprüft, wir haben den Gesetzentwurf geprüft. Wir wollen, dass das Einstimmigkeitsprinzip, das angesprochen wurde, abgeschafft wird. Wir unterstützen dies, zumal auch der Gemeinde- und Städtebund, vor allem auch der Landkreistag, dies befürwortet haben. Wir sind auch bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Verteilungsgerechtigkeit der anfallenden Kosten verändert werden soll und dass die vorgeschlagene Lösung dazu beiträgt, eine bessere Verteilungsgerechtigkeit zu erreichen.