sten dann nachher auch wirklich nur Kenntnis genommen, geschweige denn überhaupt ei.ngearbeitet worden sind.
- Das war im ganz weiten Vorfeld, aber es geht jetzt auch noch einmal um die Anhörung zu dem anderen.
- Herr Pörksen, im Übrigen habe ich festgestellt, dass eine Sache, die wir auf den Veranstaltungen immer vorgetragen bekommen haben, im Grunde genommen Berücksichtigung ge. tunden hat, das waren die Sparkassenangestellten, die jetzt wenigstens in § 80 Abs. 2 Nrn. 11 bis 17 nicht mehr zu ihren Lasten geht. Dies war wohl doch ein redaktionelles Versehen oder eine schlechte Vorarbeit, dass man das nicht gesehen hat.
Im Übri_gen habe ich zu dem Bereich noch eine ganz kurze Bemerkung. Die Angestellten ·hätten am liebsten, dass dieser al
te§ 121- jetzt§ 91 Abs. 2- ganz gestrichen wird. Es gibt auch eine Begründung. Man wirft in dieser Frage der F.D.P. vor, dass sie das alles damals so bei der ersten Fassung schon ein-.
Der Deutsche Beamtenbund macht weitere Vorschläge, die sicher auch noch. einmal einer Überprüfung bedürfen, und zwar sind das Dinge, die- ich will nicht Kleinigkeiten sagen-, wenn man das Ganze betrachtet, Einzelheiten sind. Ich meine
einfach, dass wir uns einen Gefallen tun würden, wenn wir als Parlament auf die Argumente, die von den Gewerkschaften und vom Beamtenbund vorgetragen werden, noch einmal genau eingehen und uns das genau anschauen und sehen, ob wir das eine oder andere noch ari diesem Gesetzentwurf verbessern können.
Herr Minister Zuber, wir sind gern bereit, wirklich mitzuarbeiten. Ich glaube, Franz Josef Bisehel hat es in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Beamtenbunds auch sc;hon in der Öffe-ntlichkeit gesagt, dass es ein Gesetz wäre, das es verdient hätte, dass wir uns alle darum bemühen und auch um eine gute Lösung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kämpfen oder ringen. Das will ich an dieser Stelle sagen. Das kam mir eben ein bissch_en zu kurz bei Ihrem Vortrag, den Sie zu den nackten Tatsachen gehalten haben, wie man so schön sagt.
Ich meine einfach, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Land und den gleichg~stellten öffentlichen Einrich
tungen es verdient gehabt hätten, wenn Sie zumindest eine Bemerkung auch zu den Arbeitsbedingungen und zu dem, was heutzutage im öffentlichen Dienst verlangt wird, gemacht hätten; denn ich meine, ein solches Personalvertre
mindest für gieiche Chancen. Sie haben es auch aus dem Sozialstaatsprinzip unseres Grundgesetzes hergeleitet.
stet wird, etwas zu würdigen und zu sagen, dass veränderte technische Hintergründe, aber auch viele moderne Ideen, die in der Verwaltung heute eine Rolle spielen, auch den Mitar
beiterinnen und Mitarbeitern unheimlich viel abverlangen, mit Umstellungen und Gefährdungen ihrer Gesundheit verbunden sind und auch das Lebensgefühl tangieren. Sie haben sogardie Menschenwürde erwähnt. Das durfte man an dieser Stelle noch einmal sagen.. Hierfür brauchen wir ein wirklich gutes Gesetz, damit vernünftig gearbeitet wird.
spannt auf die Rede von Frau Kohnle-Gros; denn wir hatten das Vergnügen, in mehreren Veranstaltungen gemeinsam zu der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes reden zu dürfen und uns die dortigen Diskussionen anzuhören. Ich dachte hin und wieder, ich sei im falschen Kino. Sobald ich
mich geäußert hatte, bekam ich dort was weiß ich, etwas über die Ohren gehauen, und Frau Kohle-Gros bekam Beifall. Ich fragte mich: Wofür?
Frau Kollegin, das frage ich mich heute wieder; denn Sie haben eben zumindest nach der Tagesordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz geredet. Aber Sie haben nicht gesagt, ob Sie das, was die Gewerkschaften und der Beamten
bund fordern, unterstützen und dahinter stehen. Das ist die entscheidende Frage und nicht, dass Sie Forderungen aufstellen.
Sie machen es sich verflucht einfach. Ich verstehe das. Ich habe das alte Gesetz miterlebt. Das alte Gesetz war ein sehr mo,. dernes, ein Gesetz im Sinne von Waffengleichheit. Sie haben gerade eben Waffengleichheit eingefordert. Das genau wollte das alte Gesetz. Sie hatten nichts Eiligeres zu tun--
Ich habe das sehr gut miterlebt. Ich habe die Diskussion von damals noch sehr gut im Ohr. Ab mit dem Herrn Wolf aus Landau nach Koblenz, damit.das Gericht dort endlich ent
Sie haberi insoweit Recht bekommen, als das Gericht eine andere Auffassung vertreten hat als diejenigen, die die damalige Landesregierung und das Parlament vertreten haben.
Wir sind immer noch, ich persönlich auf alle Fälle und meine Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Fraktion auch, weiterhin der Auffassung, dass das alte Gesetz so, wie es war, mit Sicherheit den Staat nicht aus den Angeln gehoben hätte; denn die Personalräte sind so verantwortungsvoll, dass sie die Grenzen dessen, was sie machen dürfen, nicht überschreiten.
Es ist doch wohl erlaubt, auf das alte Gesetz hinzuweisen sowie auf unterschiedliche Bewertungen. Das ist doc~ wohl auch noch erlaubt. Aber ich muss doch nicht vor dem Gericht zu Kreuze kriechen. Ich berücksichtige das.
Ich erinnere nur an Ihr Verhalten damals und heute. Heute tun Sie so,. als wollten Sie nichts mehr damit zu tun haben.