Protokoll der Sitzung vom 30.03.2000

Von daher glaube ich, dass es sinnvoll ist, den. Text zunächst einmal so zu belassen, wenngleich dies schon zu gewissen

Peinlichkeiten führt. Wenn ich beispielsweise die Eidesformel nehme, steht dort, dass eventuell eine Richterio den Eid lei

sten muss:.,Ich schwöre bei Gott, demAllmächtigen und Allwissenden, dass ich ein g~rechter Richter sein werde... " usw. Das ist natürlich nicht in Ordnung. Schließlich wollen wir nicht, dass sie- die Richterinnen- ihr Amt mit einem Meineid antreten. Wir sollten uns darum bemühen, dies bei Gelegen

heit zu korrigieren, aber dann muss es umfassend korrigiert werden, und man muss im Detail hinschauen können. Ich bin sehr dafür, aber nicht mit der Klausel, wie ~ie sie momentan vorschlagen.

Vor dem Hintergrund dessen, was ich soeben gesagt habe, können wir dem Gesetzentwurf natürlich zustimmen.

Danke. (Beifall der SPD und der F.D.P.) ·

Ich erteile der Abgeordneten Frau Grützmacher das Wort.

Aba. Frau GrÜt7m;u:h~>r. RiJNnNJ

Meine Damen und Herren! Es wurde schon klar, dass. das, was heute vor uns liegt, eine Folge der Verfassungsänderung vor einem guten Monat ist. Die Verfassungsbeschwerde muss in

Man hat natürlich. nicht nur das geändert, das wurde auch bereits gesagt. Es geht eben nicht nur um Altersgrenze und um eine etwas höhere Aufwandsentschädigung, sondern es geht auch um eine stärkere Repräsentanz von Frauen, wobei ich es · schon sehr wichtig finde, dass inzwischen mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden soll. Wir haben auch aus diesem Grunde die Notwendigkeit dafür gesehen, im Rechtsausschuss zu diesen verschiedenen Punkten eine Anhörung durchzuführen.

ln der Enquete-Kommisslo·n ,.Verfassungsreform" hat man hierzu eine Anhörung durchgeführt. Das wird uns immer wie

der vorgehalten, aber das war im Oktober 1992. Seitdem hat sich viel geändert. So ist beispielsweise nicht nur Frau Jäger, die damals als·Expertin in der Enquete-Kommission war, nun im Bundesverfassungsgericht, sondern auch bei vielen anderen Dingen - beispielsweise bei der Diskussion um Skandale,

was die CDU und auch andere Parteien in der letzten Zeit anbelangt- hatsich in den letzten Monaten und Jahren deutlich gezeigt, dass ein neues Gefühl dahin gehend entstanden ist, dass zur Demokratie auch Transparenz der Verfahren gehört.

Deswegen haben wir auch gefordert, dass das bestehende Verfahren wie beispielsweise bei der Wahl der Mitglieder des

Verfassungsgerichtshofs zu überprüfen ist und danach zu fragen ist, ob das Verfahren bei dieser Wahl auch der neuen Sensibilität entspricht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es gibt noch einen weiteren Bereich, in dem die Sensibilität wieder einmal in den letzten Wochen und Monaten gestiegen ist. Es geht darum, dass den

Parteien immer wieder vorgeworfen wird, dass sie zu mäch

tig sind, dass der Einfluss der Parteien zu weit ginge.

(Pörksen, SPD: Dazu gehören Sie genauso!)

Meine Damen und Herren, aus diesen beiden Diskussionen in den letzten Wochen und Monaten haben wir den Anspruch genommen, dass sich dies auch beim Verfassungsgerichtshof, also auch zum Beispiel bei der Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs niederschlagen muss. Wir haben vorgeschlagen, dass man diese Wahl transparanter machen soll, dass sie nicht wie bisher unter Auss~hluss· der Öffentlichkeit stattfindet, sondern dass die Öffentlichkeit mit einbezogen wird und dass auch eine demokratische Kontrolle durch eine öffentliche Anhörung stattfindet.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Durch diese öffentliche Anhörung kann zumindest gewährleistet werden, dass über die zu berufenden Richterinnen und Richter in den Parteien, aber auch in der interessiertEm Öf

fentlichkeit diskutiert wird. Auf diese Weise könnte vielleicht verhindert werden, dass die Wahl der berufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs nicht mehr nur ausschließlich nach Parteiproporzgesichtspunkten vollzogen wird. Schon die Transparenz zwingt die Parteien dazu, auch in anderer Form darauf einzugehen. Besonders bei c:ler Wahl der berufsrichterlichen Mitglieder könnte eine Anhörung bewirken, dass sich die Abgeordneten auch über die Qualität der Bewerberinnen und Bewerber informieren können.

Meine Damen und Herren, das ist nicht irgendetwas, was jetzt ganz revolutionär und neu far Rheinland-Pfalz v9rgeschlagen wird, nein, es gibt eine solche Anhörung auch schon in Brandenburg. Dort wird vor der Wahl in.den Verfassungsgerichtshof eine Anhörung der Mitglieder und auch der stellvertretenden Mitglieder in einem Ausschuss des Landtags vorgenommen. Wir haben als"o nicht einen Vorschlag aufgegriffen, der völlig aus der Luft kommt, vielmehr wird das schon in anderen Bundesländern gemacht. Ich fände es auch gut, wenn wir.uns dazu in Rheinland-Pfalzdurchringen könnten.

Meine Damen und Herren, die zweite Änderung betrifft die Repräsentanz der Frauen im Verfassungsgerichtshot Wir wollen die Repräsentanz der Frauen stä'rken - das will auch der vorliegende Gesetzentwud ·, aber wir glauben; wenn dort nur steht, dass Frauen bei den Wahlvorschlägen angemessen berücksichtigt werden sollen, dann reicht das nicht.

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Wif wollen dort geregelt haben, dass bei der Aufstellung der Wahlvorschläge Frauen und Männer zu gleichem Anteilen be

rücksichtigt werden. [)as ist eine Quote. Vor dieser brauchen wir nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs keine Angst mehr zu haben. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, nach der das Hessische Gleichstellungsgesetz, das eine Frauenquote im öffentlichen Die~st vorsieht, in allen strittigen Punkten gebilligt--ist, sollte uris dazu ermutigen, dass wir so etwas bei uns auch in die Gesetze hineinschreiben.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unsere letzte Forderung ist, dass in diesem Gesetz der Sprachgebrauch so geändert wird, dass die feminine und maskuline Bezeichnung in voller Form eingesetzt wird. Natürlich wir:_d jedes Mal gesagt, dass das viel zu umfangreich ist, dass man das Gesetz in 140 Fällen- so haben Sie es gesagt, eine gute Fleißarbeit - ändern muss. Wenn wir aber nicht anfangen, werden wir das bei den alten Gesetzen nie schaffen. Natür

- lieh werden wir die alten Gesetze nie so umfangreich ändern, dass Sie sagen würden, ja, jetzt lohnt es sich, das zu machen,.

Dann warten wir bei diesen Gesetzen bis zum SanktNimmerleins-Tag. Das wollen wir nicht. Deswegen sollten wir bei diesem im Verhältnis zum Landespersonalvertretungsgesetz ziemlich kleinen Gesetz damit anfangen.

(Pörksen, SPD: Das ist ein neu es Gesetz!)

- Das ist ein neues Gesetz, ich weiß. Ich meine aber nur den Umfang. Im Verhältnis zu diesem Gesetz ist es ein kleines Ge

setz. Da sollten wir uns wirklich einmal durchringen, auch in einem solchen Gesetz die geschlechtsspezifische Formulierung aufzunehmen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Heim~:

Durch diese Einführung wird es Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land möglich sein, einen größeren Rechtsschutz als bisher gegen staatliches Handeln zu bekommen, einen größeren Überprüfungsmaßstab im Übrigen auch, weil das Bun

desverfassungsgericht festgestellt hat, worauf schon hingew!esen wurde, dass in Einzelfällen auch durch Landesverfassungsgerichte eine· Überprüfung stattfinden kann, wenn in

haltsgleiches Landesverfassungsrecht tangiert werden könnte. Dass dies in Rheinland-Pfalz in vielen Fällen der Fall sein kann, hat auch die Arbeit zur Reform der_Landesverfassung gezeigt, bei der sehr vie_J_e ähnliche oder inhaltsgleiche Grundrechte und Bestimmungen in der Landesverfassung angesprochen wurden.

Der Gesetzentwurf beinhaltet aber noch weitergehende wichtige Formulierungen. Es wurde bereits in der Diskussion die Frage des Wahlverfahrens angesprochen. Für meine Fraktion begrüße ich es ausdrücklich, dass die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs in Zukunft von zwei Dritteln des Landtags gewählt werden sollen. Damit stellen wir diese Wahl auf eine breitere demokratische Basis, auf einen größeren gesellschaftlichen Konsens. Wir erteilen der Forderung der Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eine Anhörung durchzufohre~. ei~· ne ganz klare Absage, weil wir der Meinung sind, dass dieses Vorschlagsrecht, wie es ausgeübt wird, und diese Wahl, wie sie durchgeführt wird, eine breite demokratische Basis biiden. Wir sind der Meinung, dass dieses Schaulaufen, wie es Herr Kollege Schneiders vorhin bezeichnet hat, vor dem Rechtsausschuss an der Qualität der Wahlen und auch an der Qualität der Bewerberinnen und Bewerber keine Änderung _erfahren wird. Es ist für mich auch nicht einsichtig, wieso der Konsens in der Gesellschaft größer sein soll, wenn im Rechts

ausschuss, möglicherweise in öffentlicher Sitzung, in der aber in der Regel doch niemand anwesend ist, die Anhörung statt

findet und dadurch die Akzeptanz der höchsten Richter von _Rheinland-Pfalz erhöht werden soll.

Wir haben bereits jetzt eine sehr hohe Akzeptanz des Verlas-. sungsgerichtshofs. Das zeigt sich auch jetzt wieder bei dem laufenden Verfahren und vielen anderen Verfahren, die in der Vergangenheit dort entschiedenworden sind. Es ist für -- ____ lch..erteile.HermAbgeordneten Dr.. frey.das.Wort.. : _________ mich.nicht.erkennbar,.dass.jemals.bezweifeltwurde,.dass.die_ ___ _