Protokoll der Sitzung vom 30.03.2000

~er heißt Franken-, das Unternehmerische Verhalten der jetzigen C1T-Fühiüng füi diese nkht zv·.;eckentspn:chende Verwendung oder- besser gesagt- diesen offensichtlichen Fälschungstatbestand mit verantwortlich zu machen.

Wir haben keine Hinweise darauf, dass die jetzige crTFührung in irgendeiner Weise daran beteiligt war. Was die frühere CTT-Führu ng angeht, so ist die Staatsanwaltschaft tätig und wird sicherlich auch diesen Vorgang in die Ermittlungen insgesamt einbeziehen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mertes.

A,bg. Mertes, SPD:

Herr Minister, ist diese zweckwidrige Verwendung von Lan

deszuschüssen in Bernkastel für Sie Anlass, insgesamt die Verwendung von Landeszuschü~sen im Bereich der CTT (alt) zu überprüfen?

Herr Kollege Mertes, es gibt ordnungsgemäß abgeschlossene Bauvorhaben, die, wie das üblich ist, nach allen Regeln der Kunst, das heißt, nach allen gültigen Verwaltungsvorschrif

ten, die ich auch beschrieben habe, geprüft. und für richtig bestätigt worden sind. Wir haben keinen Grund, solche abge

schlossenen früheren Förderungsmaßnahmen unsererseits erneut aufzurollen, wenn die Hinweise eindeutig sind, dass

· ganz offensichtlich Mittel zweckentsprechend verwendet wurden.

Wir haben allerdings jeden Grund, das Gesamtverhalten ei

nes Trägers, wie es in diesem Fall bei der ClT bis jetztdeutlich

geworden ist, zum Anlass zu nehmen, die Beziehung zu ei

nem Träger, der so viele Einrichtungen in Rheinland-Pfalz un

terhält, insgesamt zu überprüfen. Zu diesem Zweck hat das Sozialministerium auch n~ue Regeln festgelegt, die zum Beispiel ~uch den indirekten Missbrauch oder die Gefährdung öffentlicher Mittel ·ausschließen sollen. Das geht weit über das bisherige Maß von Auflagen hinaus.

Das Kabinett hat diese engeren Regeln zur Kenntnis genommen und ist damit einverstanden, dass wiralsdas hauptbetroffene Ministerium künftig auch indirekte Mittelmissbräuche, also Gefährdung von öffentlichen Geldern durch unternehmerisches Verhalte~ von Einrichtungsträgern, soweit.es irgend geht, künftig ausschließen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mertes.

Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass Herr Franken, der Verwaltungsdirektor in Bernkastel, erst, nachdem eine zu-· sätzliche Prüfung der OFD angekündigt worden ist, bereit war, offenzulegen, dass er gefälschte Unterlagen vorgelegt

· hat. Sie sprechen davon, dass alles ordentlich geprüft worden

ist. Ist der Vorgang als solcher, nämlich die zusätzliche Prü

fung durch die OFD, nicht für Sie Anlass, entsprechend weiter vorzugehen?

Herr Kollege Mertes, die angekündigte zusätzliche Prüfung war eine Prüfung, die auf einen konkreten Verdacht hin angekündigt wurde und die auch ein Verhalten mit auslösen sollte, das dazu beiträgt, früher als das normalerweise bei ei

ner nachträglichen Prüfung möglich gewesen wäre, einen

solchEm Verdacht positiv oder negativ zu klären.

Ich halte den Ablauf dieses Vorgangs für einen Hinweis dar-. auf, dass ganz offensichtlich die Prozeduren angemessen sind; denn die OFD war die Stelle, die auf diese nicht zweckentsprechende Mittelverwendung aufmerksam wyrde und dann weitere Schritte eingeleitet oder angekündigt hat. Es war nicht so, dass dies durch Dritte oder durch eine frühzeitige Selbstanzeige ausgelöst worden wäre.

in diesem konkreten Fall, denke ich, ist die direkte Verwendung von öffentlichen Mitteln befriedigend kontrolliert worden. Die Prozeduren sind ganz offensichtlich auch angemessen. Darüber hinaus muss die Frage künftig sicherlich enger

· beantwortet werden, ob es zum Beispiel auch indirekte Ver

mögensgefährdungen gibt, die im weitesten Sinn dazu bei

tragen können, dass öffentlich geförderte Einrichtungen in ihrem Bestand gefährdet sind.

Meine Damen und Herren, ich lasse noch zwei Fragen zu, die von Herrn Licht und Herrn Jullien. Die Fragestunde ist nämlich abgelaufen. Zunächst die Zusatzfrage von Herrn Licht.

Herr Minister, ich habe unabhängig von der Bewertung, die ich teile, was diese drei Rechnungen angeht, eine Fra~e. Sie haben kurz die Festbetragsfinanzierung umschrieben. Wenn der Antragsteller günstiger baut und damit unter dem angesetzten Limit bleibt, kann er bis zu der Summe des Festbetrags durch eine Abstimmung in der Mittelverwendung die

sen Tei! noch ausreizen,

Ich frage Sie: Ist die Maßnahme komplett abgerechnet, oder sind Dinge, die noch mit dem Land abzustimmen sind, offen?

(Ministerpräsident Beck: Das ist abenteuerlich!-. ltzek, SPD: Das gibt es nicht!)

Herr Kollege Licht, die Festbetragsfinanzierung ist immer so knapp, dass in keinem.Fall Mittel übrig bleiben, die für etwas ganz anderes verwendet werden können.

(Licht, CDU: Das ist klar!).

Sie müssen sehen, dass im Normalfall die WUnsche des Trä

gers weit über das hinausgehen, was das Land fördern kann und will, sodass bei jedem Bauvorhaben eine Interessenquote

oberhalb des Festbetrags bleibt, die von dem Träger eingesetzt wird, weil er vielleicht eine Lösung ein bisschen komfortabler haben möchte oder Instandhaltungsmaßnahmen mit unterbringen möchte, die wir nicht fördern können und dür

fen. Mit anderen Worten: Jede Baumaßnahme ist seitens des Trägers so ausgelegt, dass der Festbetrag nur das abdeckt, was sozusagen zwingend und aus Landessicht sehr knapp be

messen förderfähig ist.

Wenn nun ein Träger so günstig baut, dass er seine Interessenquote reduziert, dann hat er weniger eigene Mittel einzusetzen als ursprünglich vorgesehen. Ich kann Ihnen aber versi

ehern, dass es in den letzten Jahren kein einziges Bauvorha

ben gab, bei d~m ein Träger so extrem günstig hätte bauen können, dass der Festbetrag ausgereicht hätte, auch für die Trägerwünsche, die seitens der Landeszuwendungen nicht förderfähig sind. Es ist immer die Frage: Wie viel eigene Mittel setzt der Träger zusätzlich ein?- Diese können dann reduziert werden, wenn er im Rahmen der Festbetragsregelung

besond~rs kostenbewusst baut.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jullien.

Herr Minister, letzte Woche war aus Ihrem Hause zu vernehmen, dass alle derzeitigen Anträge der CTT auf Bezuschussung und Bewilligung von Landesmitteln auf Eis gelegt wä