ohne Zeitdruck und vor allen Dingen ohne Vorgaben diese unterschiedlichen Rechtsmeinungen diskutieren, werden sie auch mit denen besprechen, die Betroffene sind, und werden im Zusammenhang mit der Erörterung der Nebentätigkeiten auch zu einer Schlussfolgerung kommen. Aber Ihre Schluss
-Ja, gut, ich setze mich jetzt, wie Herr Dr. Braun es verlangt, mit der Kollegin in der Sache auseinander. Sie haben es verlangt.
Das Gesetz gilt, und es gibt _keinen Grund, von der Anwendung Abstand zu nehmen. Ich finde, das ist in Ordnung. Wenn wir es besprochen haben- dies wird vielleicht noch bis zum Sommer dauern-,
Meine Damen und Herren, es war von Anfang an klar: Auf diese_ Debatte musste der dunkle Schatten der ['Jeiddebatte fallen. Sonst wäre sie für die GRÜNEN nicht effektiv gewesen.
Aber wir sind auf diese Versuchung nicht hereingefallen, sondern wir meinen, dass die regionale Verantwortung so nicht behandelt werden kann, meine Damen und Herren. Es muss
im Parlament auch einmal für eine Sache eingestanden werden. Man kann sich nicht immer nur billig aus der Affäre ziehen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Beitrag wird, was Ruhe und Mäßigung betrifft, zwi
Herr Kollege Mertes, eines muss ich doch sagen: Das Gutachten hat nicht Frau Thomas bestellt, sondern die SPD-Fraktion.
Das Gutachten fand einige überraschteLesei in diesem Hause oder in der unmittelbaren Nachbarschaft, wenn ich das recht mitbekommen habe.
Frau Thomas, trösten Sie sich. Im ruhigeren Teil seiner Rede hat Herr Kollege Mertes Sie eben als kluge Frau-bezeichnet. Ich will mich dem ausdrücklich anschließen.
Meine Damen und Herren, in der Tat, die Bestimmungen stammen aus dem Jahr 1982, aber das hilft relativ wenig, weil die Landesregierung im Jahr 1999 das Sparkassengesetz mit drei Ressorts gründlich überprüft hat und eine Reihe von neuen Paragraphen vorgeschlagen hat.
Meine Damen und Herren, es hilft auch dem Landtag nichts, weil der Satz in der dritten Lesung "Wir verabschieden das Gesetz in der geänderten Fassung." beinhaltet, dass das Gesetz in seiner Gänze und in seiner Gesamtheit vom Landtag erneut bestätigt wird.
- Ich möchte nur sagen, insofern kommen wir aus der Situation nicht heraus, indem wir einfach nur sagen, es ist nur Pipifax, und es ist nur eine Neiddebatte. Es ist ausgelöst worden durch dieses Gutachten.
Meine Damen und Herren, ich komme nun zu dem Gutachten. Ich habe es mir sehr genau angesc~aut, und auch andere haben es gelesen. Bei Gutachten darf man nie sagen "ist",
der bessere Jurist ist. Mir scheint, dass das Gutachten in sich schlüssig ist, vor allem in einem entscheidenden Punkt: ln dem Augenblick, in dem die Dame/der Herr Landrat oder Oberbürgermeister wird, in dem Augenblick ist. sie/er Vorsitzender des Verwaltungsrats.
Das heißt, mit der Begründung des Amtes wächst diese Funktion zu. Wenn das keine klassische Definition für Funktion im Hauptamt ist, dann weiß ich nicht, was eine Funktion im Hauptamtsein soll.
Meine Damen und Herren, das Gutachten weist darüber hinaus nach - auch in diesem Punkt finde ich es beeindruckend und in sich schlüssig -, dass eine unumstrittene Funktion im Hauptamt nicht als Ehrenamt defin.iert werden kann. Das ist ein Widerspruch zu dem, was die Landesregierung, vertreten durch den lnnenminister, noch in der Antwort auf die Kleine Anfrage von Frau Thomas am 12. Januarformuliert ha~. Dort heißt es:
.,Die Tätigkeit... des Verwaltungsratsvorsitzenden ist die Ausübung ~ines öffentlichen Ehrenamts im Sinne von§ 71 a Abs. 1 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes. Danach genügt es,. wenn eine Tätigkeit in Rechtsvorschriften als solche bezeichnet wird." ·
Das ist ganz offensichtlich der Irrtum. Es ist also nicht möglich, dass der Landtag in eigener Kompetenz in einer Frage, die im Wesentlichen bundesrechtlich bestimmt ist und zu der es auch eine Rechtsprechung des Bunde.sverwaltungsgerichts und de~ Bundesverfassungsgerichts gibt, bestimmt, das ist Ehrenamt, weil wir wollen, dass es so ist. Das ist also ein Wider
Als Drittes ist festzuhalten, dass dann, wenn dies so ist und · wie ich glaube,.dass es zutrifft, auch eine Entschädigung nicht möglich ist.
tern und ruhig sehen. Auch Landrätinnen ·und Landräte und Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sind M~n
handlung. Das Gesetz ist nun einmal von diesem Landtag so verabschiedet worden und in diesem Punkt unumstritten. Frau Thomas, Sie haben uns im Ausschuss Ihre Weisheit in die
(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Im Innenausschuss schon, bei einem anderen Punkt! ~ ltzek, SPD: Nicht bei der Beratung dieses Gesetzes!)
Sie hätten doch diesen Punkt jederzeit aufrufen könen. Ich bin dafür, dass auch diese BOrgerinnen und Bü"rger so behandelt werden, wie sie einen Anspruch darauf haben:
Sie müssen so behandelt werden, wie sie auch einen Anspruch auf Behandlung haben. Dann geht es auch nicht, dass der Wirtschaftsminister Ober das Fernsehen einem Landrat und Vorsitzenden des Landkreistags sagt- ich habe das zufällig gesehen-, er solle einmal gefälligst das Gutachten lesen.
ren, was wir verabschiedet haben. Wenn wir damit ein Problem haben, müssen wir daraus Konsequenzen ziehen.· So · einfach ist das.
Ich möchte jetzt noch ein paar Bemerkungen zu den Konsequenzen sagen. Unsere Fraktion hat darOber noch nicht endgültig befunden, was unsere Meinung ist.