kommission auch in Nordrhein-Westfalen- um auf ihre Frage einzug·ehen, Herr Pörksen- natürlich nur eine Empfehlung an die zuständige Ausländerbehörde geben. Natürlich ist es da
Aber immerhin: Rund 20 % bis 25 % der Fälle konnten entschieden werden, bE;!i denen eine Abschiebung bevors"tand.
und fünften Fall zu einer anderen rechtlichen Bewertung gekommen ist. Ich denke, das ist schon eine Hilfe für die Men
schen, die davon betroffen sind. Als Nebenprodukt hat sich noch gezeigt, dass eine Härtefallkommission auch in Nordrhein-Westfalen zum Rechtsfrieden in diesem Bereich bei
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Grützmacher, Sie haben bei Ihren Ausführungen auf einen Sachverhalt überha!fpt keine Rücksicht genommen. Sie haben nämlich die rheinland-pfi\lzischen Gegebenheiten unerwähnt gelassen. Ich will dazu nur folgenden Hinweis geben.
Es gibt Härtefallkommissionen in Berlin, Schleswig-Holstein und nach der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen. - Aber in keinem dieser drei Bundesländer, in denen es solche Härte
fallkommissionen gibt, gibt es wie in Rheinland-Pfalz- in die. sem Zusammenhang sage ich auch einen herzlichen Dank an
den Innenminister dieses Landes - eine Einzelfallregelung durch den lnnehminister, also eine Einzelfallprüfung.
Ferner gibt es in keinem dieser Länder eine dem ·Bürgerbeauftragten in etwa vergleichbare Institution, die mit der Ausstattung von vier Juristen durchaus in der Lage ist, die Sachverhaltsaufklärung entscheidend voranzutreiben.
Es gibt darüber hinaus bei uns in Rheinland-Pfalz auch ein hervorragendes Zusammenarbeiten zwischen dem Petitions
nister. Ich denke, die Regelungen, die wir mit der Anordnung des Innenministers in Richtung auf die damaligen Bezirksregierungen getroffen haben - 1991 bereits getroffen -, die dann noch einmal ergänzt worden sind, haben gezeigt, dass wirallden Fällen, auch speziell dem Fall, den Sie aus der Südpfalz angesprochen haben, im Rahmen -. das haben Sie betont, und das unterstreiche ich auch - der rechtlichen Möglichkeiten des ·Asylrechts und der Ausländergesetzgebung, ein S~ück begegnen können, Frau Kollegin Grützmacher.
- Frau Kollegin Grützmacher, ich habe darauf hingewiesen, dass Sie das gesagt haben. lcli unterstreiche das noch einmal.
Das kann auch die Härtefallkommision in allden drei Bundesländern. Die Prüfung· nehmen wir in einer sorgfältigen Weise, die ich gerade beschrieben habe, vor. Aber Sie hören offensichtlich nicht zu.
Frau Grützmach er, ich spreche Sie persönlich an, weil Sie den Hinweis gegeben haben, dass die Landrätin des Landkreises Südliche Weinstraße ihre persönliche Betroffenheit in dem von Ihnen geschilderten Fall zum Ausdruck gebracht hat.
tionsausschuss einschließlich mir sind auch häufig von diesen Einzelschicksalen betroffen. Jedoch muss die Landrätin eben
so wie wir nach. Recht und Gesetz' entscheide·n - da dies. so... häufig zitiert worden ist, wiederhole ich es - und kann nicht mehr erreichen.
Dass wir manchmal mehr erreichen können, hat sich in dem Fall Kebenc und in dem schon länger zurückliegenden Fall Haleme Filiz gezeigt, als Verwaltung und einzelne Abgeord
Ich möchte aber in diesem Zusammenhang, in dem Sie Frau Landrätin ~iedmaier angesproc~en haben, auch darauf hinweisen, dass ganz o~fensichtlich die anwaltschaftliehe Vertretung vergessen hat, den Sachverhalt einer Suizidgefährdung sowie die ärztlichen Gutachten bei der Ausländerbehörde geltend zu machen. Sie können einer handelnden Behörde, die auf der Grundlage von Verordnungen und Ausländergesetz entschieden hat, -einen anwaltschaftliehen Fehler nicht nachträglich vorhalten.
Dies gilt auch für unseren Fraktionsgeschäftsführer. Das überrascht Sie vielleicht, aber Sie haben- wie ich glaube- den Schriftwechsel damals bekommen. Am 12. Dezember 1997 hat Herr Bruch den Innenminister aufgrundder Erfahrungen in NRW angeschrieben. Aufgrund der Erfahrungen. in Rheinland-Pfalz ist unsere Fraktion zu der Überzeugung gelangt, dass eine Härtefallkommission eher eine zusätzliche
arbeit zwischen dem lnnenminister, dem Bürgerbeauftrag. ten, den Ausländerbehörden und dem Petitionsausschuss Hervorragendes leisten können und diesnichtyerändertwer
gelun·g am 19. November letzten Jahres in Görlitz, gefunden als eine_16: 0-Lösung- da muss man unter denBundesländern und der Bundesregierung ausgleichen -, nicht zuletzt auf eine Initiative des Landes Rheinland-Pfalz, nicht zuletzt · auf die Initiative unseres Innenministers Walter Zuberzurückzuführen ist: