.Meine Damen und Herren, das Freiheitsrecht des Bürgers ist vom Grundsatz her ein hohes Gut; doch der Bürger liat ebenso natürlich ein Recht darauf, dass ihn der Staat vor Verbrechen schützt. Was nützt das höchste FreiheitSrecht, wenn man sich auf Straßen und Plätzen nicht mehr sicher bewegen kann?
Der Schutz der Bürger vor Missbrauch der Videoüberwachung ist eindeutig durch die Bestimmungen des Datenschu~ zes gewährleistet. Es stimmt_nicht, dass die Datenschütze~ auf Bundesebene dagegen gewesen sein sollen - im Gegenteil.
Sie haben zugesagt, sich mit dem Thema auf jeden Fall zu beschäftigen,. wenn die Teefitlichen Bestimmungen entsprechend geschaffe.n würden. Außerdem haben sie auch nichts gegen Videokameras.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um die Innere Sicherheit steht es in Rheinland~Pfalz im Bundesvergleich sehr gut. Trotzdem werden vonseiten der CDU die Forderungen nach einer flächendeckenden Videoüberwachung breit. Herr
Schnabel, Sie können das zwar bestreiten, aber Herr Rüttgers hat das im Wahlkampf so gesagt. Es soll wohl offensichtlich wieder ein Thema--
Meine Damen und Herren, Kameras auf Straßen und Plätzen wecken bei mir die Erinnerung an einen Überwachungsstaat, an Besuche in Ost-Berlin in den 80er-Jahren, an George Orwell und an all die Bereiche, in denen jeder überwacht werden soll, weil etwas passieren könnte. Es könnte jemand einen Kreislaufkollaps bekommen - so hat es Herr Schnabel dargestellt-, und dann könnte niemand zur.Stelle sein.
Meine Damen und Herren, das· ist ein ernstes Thema. Die F.D.P. steht z.um Grundrecht aller Menschen, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne dass ihr Verhalten durch Kameras aufgezeichnet wird. Wir nehmen deshalb die Kritik der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, aber auch der Gewerkschaft der Polizei, sehr ernst.
Wir verkennen aber auch nicht, dass im Einzelfall bereits jetzt Videoüberwachung erfolgt und dass im genau bestimmten Einzelfall Überwachung nötig ~ein kann. Schon heute gibt es in eng begrenzten Fällen die Möglichkeit einer Videoüberwachung, insbesonderebei Demonstrationen, bei denen aus der Menge der Demonstranten Straftaten drohen können, und in ähnlichen Fällen.
Andererseits werden bereits heute Gebäude durch Videokameras geschützt, ohne dass dafür bisher.eine eindeutige rechtliche Grundlage vorhanden ist. Deshalb fordern wir für alle Fälle der bisherigen Videoüberwachung eine strenge Zweckbindung, eine strenge rechtliche Kontrolle, eine eindeutige Erkennbarkeit der Videoüberwachung, exakt festgelegte Löschungsfristen, die Unterrichtung der identifizierten Personen, eine Vorabkontrolle durch die Datenschutzbeauftragten sowie eine im Einzelfall präzise rechtliche Regelung.
punktbereichen, auf Plätzen, auf denen erwiesenermaßen über längere Zeit Probleme vorhanden si.nd, eine Überwachung erfolgt, aber unter erheblichen und besonders großen rechtlichen Hürden. Es darf aber nicht aufgezeichnet werden, nur weil befürchtet wird, dass etwas passieren kann.
Wenn wir das Gesetz umsetzen sollten, _?ehen wir darin ein Problem. Wir wissen bereits heute; dass in solchen Schwerpunktbereiche_n bei erheblichen Kontrollen Kriminalitätauch in umliegende Stadtviertel abwandern kann. Das erkennen
Deshalb müssen wir uns überlegen, ob die Videoüberwachung auch aus kriminaltaktischen und polizeitaktischen Gründen tatsächlich so viel bringt, wie es immer suggeriert wird. Wir dürfen bei dem Thema "Videoüberwachung" nicht den Fehler begehen, der in der Debatte über die Innere Sicherheit seit vielen Jahren gemacht worden· ist. Wir dürfen nicht die Forderung erheben und dem Bürger suggerieren, dass damit alles besser werde. Wir dürfen auch riicht das individuelle Sicherheitsgefühl locken und mit den vorhandenen Ängsten der Bürgerinnen und Bürger Politik machen.
So wurde bei der Frage des Vermummungsverbots, bei der Frage der Kronzeugenregelu-ng und bei der Frage der akustischen Wohnraumüberwachung verfahren. Jedes Mal wurde, insbesondere seitens der Union, geäußert: Damit werden wir e nun für immer und ewig die Innere Sicherheit gewährleisten und die Kriminalität verbannen.- Was ist passiert? Wir haben es eingerichtet. Ob es Anwendung gefunden hat, ist nie groß
- Frau Kohnle-Gros, haben Sie jemals erlebt, dass aus einer.Demonstration ein vermummter Demonstrant herausgeholt
worden ist? Darüber haben wir groß diskutiert. Passiert ist gar nichts. l_ch warne vor erneuten hysterischen Diskussionen,
Meine Damen und Herren, deswegen las·sen Sie uns für die wenigen Fälle, bei denen die Videoüberwachung bereits heute erfolgt, auch im privaten BereiCh, klare rechtliche Regelungen schaffen. Las·sen Sie uns gemeinsam überlegen, ob es sinnvoll ist, Plätze, a11 denen besonders hohe Kriminalitätsgefahr besteht, zu überwachen. Wir sind für diese Diskussion bereit. Ich erkläre nochmals, dies darf nur unter erheblichen rechtlichen Hürden, aber auch unter dem Aspekt der Praktikabilität, verwirklicht werden.
Plätze in ganz Deutschland per Videokamera überwachen lassen. Ich sage nicht flächendeckend, aber sie wollen Straßen und Plätze in ganz Deutschland per Videokamera überwachen lassen,
mit der Alibi-Einschränkung, dass die Passanten natürlich darauf hingewiesen werden müssen und dass die Aufnahmen spätestens _nach 24 Stunden gelöscht werden müssen, es sei denn, es ist eine Straftat passiert. Immerhin werden die Auf
Vorschlag, wie sie leibt und lebt, wahrnehmen können, die immer danach drängt, Bürgerrechte einzuschränken. Das ist jetzt genauso wie zu Zeiten der Kohl-Ära; denn.der Vorschlag ist immerhin von einem Hoffnungsträger der CDU ein
Meine Damen und Herren, um es gleich deutlich zu machen:. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnt den Vorschlag der CDU uneingeschränkt ab. ln dieser Hinsicht unterscheiden wir uns von der F.D.P..
Wir sind der Meinung, dass eine Videoüberwachung auf Straßen und Plätzen für eine effiziente Verbrechensbekämpfung nicht notwendig ist, aber sie schränkt die Bürgerrechte unverhältnismäßig ein. Eine Videokamera als Instrument der vor
sorglichen Kontrolle -wie es immer so schön heißt- und Abschreckung von jedermann zielt auf ein sehr Vl!ichtiges