· Deregulierung. Der ·staat.soll sich als Dienstleister begreifen und nur in zentralen Bereichen steuernd eingreifen.
tende Landesforstgesetz zahlreiche Genehmigungsvorbehalte im betrieblichen und im organisatorischen Bereich. Weil das geltende Forstgesetz solche zahlreichen Bestimmungen kennt, gibt es im geltenden Forstgesetz so genannte For_stamtsbeiräte; die verschiedene Aufgaben· übernehmen. Sie stellen zum Beispiel das Benehmen bei der Ausweisung ~on Wegen für das Reiten in besonderen Gebieten her, ebenso das Benehmen bei der Genehmigung zur Änderung der Bodennutzungsart bis zehn Hektar Größe nach Anhörung fachlich berührter Behörden. Ebenso sind sie zuständig für das Benehmen bei der Entscheidung bei Benutzung fremder Grund
stücke zur forstlichen Bewirtschaftung als auch bei der Herstellung des Benehmens bei der Genehmigung des Abtriebs und der zuwachsmindernden Lichtstellung hiebunreifer Be
- Dies musste vorausgeschickt werden,_ um auf Ihre Anfrage zu anworten, Herr Abgeordneter Dr. Braun.
Zu den Fragen 1 und 2: Durch den Entwurf des neuen Landeswaldgesetzes ergibt sich hinsichtlich der bisherigen Aufgaben der Forstamtsbeiräte eine völlig andere Situation, denn zur Stärkung der Eigenverantwortung der Waldbesitzenden
und im Sinne einer Deregulierung sind alle Genehmigungsvorbehalte mit Ausnahme derer, die bundesgesetzlich vorgeschrieben sind, ersatzios entfaiien.
selbst. Die Behörde nimmt lediglich eine beratende Funktion wahr. Die Forstaufsicht kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Normen. Da durch die Streichung der Genehmigungsvorbehalte die bisherigen Aufgaben der Forstamtsbeiräte entfallen, sieht der Gesetzentwurf konsequenterweise die Bildung solcher Forstamtsbeiräte nicht vor.
Zu-den Fragen 3-und 4: Der Gesetzenwurf befindet sich zurzeit in der rechtsförmlichen Prüfung beim Ministerium der Justiz. Ich gehe davon aus, dass wir noch vor der Sommerpause den Ges~tzentwurf nach der zweiten Befassung im Ministerrat in den Landtag einbringen können.
Frau Ministerin, ich hatte zumindest in der Frage 4 nach einer definitiven Einbringung gefragt. Als vor einigen.Monaten hier ähnliche Fragen gestellt wurden, wann das Waldgesetz eingebracht werden soll, war es im gleichen Stadium der Beratung. Gibt es eine Zusage von Ihrer Seite, weil alle Verbände im Moment dieses neue Waldgesetz erwarten, dass es vor
Ich bin sehr daran interessiert, ·dass das so ist. Es handelt sich ledigliCh noch um eine Frage, die seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau aufgewor
fen wurde. Das Ministerium der Justiz wird diese Frage noch einmal zügig beantworten. Ich bin darauf angewiesen, dass das so wie j_etzt auch besprochen zwischen den ~äusern stattfindet.
Ich habe eine Nachfrage bezüglich der dritten Frage. Es wurde gefragt, welche Teile des Referentenentwurfs im Moment
überarbeitet werden; Diese dritte Frage haben Sie nicht beantwortet. War das Absicht, oder können Sie die Frage nicht beantworten?
Nein, wir haben alles das, was im Rahmen der Anhörung vorgetragen wurde, geprüft. Wir haben die eine oder andere Änderung vorgenommen. Das ist soweit alles klar. Es würde jetzt eine völlig umfangreiche Darlegung all dessen erfordern; was im Anhörungsverfahren sowohl pro als auch contra
geb~acht wu.rde. Ich kann Ihnen diese Vielzahl von Dingen im Rahmen dieser mündlichen Anfrage gern vortragen, Herr Ab
Zwischen den RessortS der Landesregierung gibt es im Grund nur noch einen Punkt, der einer rechtsförmlichen Prüfung zurzeit noch bedarf. Das ist die Frage des Kartellrechts, die bislang keine allzu große Rolle gespielt hat. Das befindet sich derzeit noch beim Ministerium der Justiz·zur endgültigen Abklärung. Das ist das-Einzige, was im Bereich der Landesregierung noch offen ist.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dieter. Schmitt (CDU) ,.Verbesserung der grenzüberschreitenden Zu
1. Teilt die Landesregierung die Auffassung und Forderung, die der Iuxemburgische Premierminister Jean Claude Juncker bei der Festveranstaltung der IHK Trier vorgetra-. gen hat, i::lass der grenzüberschreitenden Zusammenar
beit in der Saar-Lor-Lux-Region und insbesondere dem Trier-LuxemburgerRaum verstärkte Bedeutung zukommt und dringend intensiviertwerden muss?
4. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung über die Informations- und Beratungsstelle PAMINA im nordelsäs
sischen Lauterbourg in Bezug auf die Funktionalität des Hauses der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz gewonnen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantworte für die Landesregierung die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Ja. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist eine dynamische Aufgabe. Deshalb kommt der Kooperat.ion im Grenzraum Saar-Lor-Lux-Trier-Westpfalz, aber auch in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonie-französische und deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens verstärkte Bedeutung zu. Rheinland-Pfalz ·hat die Zusammenarbeit
tensiviert und wird sie neueren Entwicklungen fortlaufend anpassen. -Dies gilt vor allem im Verhältnis zu Luxem'burg, mit
· dem wir besonders enge Beziehungen pflegen. Deshalb sieht' sich die Landesregierung ·in den Aussagen des.luxemburgischen Premierministers Jean Claude Juncker, wie er sie in Trier formuliert hat, bestätigt, auf diesem erfolgreich beschrittenen gemeinsamen Weg auch künftig weiterzugehen.