Protokoll der Sitzung vom 31.03.2000

Abg. Bische!, CDU:

Ja, richtig. Deswegen frage ich Sie, Herr Minister:

(Heiterkeit bei der SPD)

- Das war eine ein bissdien zu lange Einleitung. Ich gebe es zu. Die Rüge ist schon angekommen.

Deswegen-frage ich Sie, Herr Minister: Haben Sie in diesem Bereich genauere Erkenntnisse, wenn Sie das jetzt so sagen,

oder ist dies nur eine allgemeine Übermittlung über die Presseorgane- so sage ich es einmal?

Herr Abgeordneter Bische I, mir ist bekannt, dass diese Forderungen seitens der Union auf der Bundesebene, aber nicht nur dort erhoben werden. Ich habe eben bereits anklinge-n e lassen, dass auch der eine oder andere Innenministerkollege aus den Reihen der Union diese Auffassung vertritt.

Eine Zusatzfrage derAbgeordneten Frau Grützmacher.

Herr Zuber, es ist bekannt, dass schon an Bahnhöfen auch in Rheinland-Pfalz per Videokamera überwacht wird. Auf welcher rechtlichen Grundlage istdiese Überwachung zu sehen?

Auf· der Recbtswundlage unseres gültigen rheinland

pfälzischen Polizeigesetzes ist dies möglich. Insoweit bedürf

te es auch keinergesetzlichen Änderung, um in dem Umfang,

wie wir das machen, und bei den Anlässen, zu denen wir das machen; eine Überwachu-ng durchzuführen. Das geschieht auch.

Ich habe hier zwar Entsprechendes vorliegen, aber ich denke, das würde den Rahmim der Beantwortung der Mündlichen Anfrage sprengen. Ich bin aber gern einmal be.reit. im Innenausschuss zu berichten und Beispiele zu nennen, wo wir in den letzten Jahren eine Videoüberwachung vorgenommen haben.

Präsident Grimm;·

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Kohnle-Gros.

, Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU:

Herr Präsident, meine Frage ging in die gleiche Richtung. Ich

wollte konkret nach der Beweissicherung fragen, die die P~li zei mit Videokameras zum Beispiel bei Großlagen vornimmt. Der Fußball ist da zum Beispiel ein Thema. Aber das hat sich jetzt durch Ihre Aussage erledigt;

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Altherr.

Herr Staatsminister, Sie haben in einem SWR-Interview ausgesagt, dass Sie eine vermehrte Polizeipräsenz einer Videoüberwachung vorziehen würden. Welche konkreten Maßnahmen bezüglich der Verbesserung der Polizeipräsenz sind in diesem Rahmen vorgesehen?

Ich denke, da~ ist gerade an den Orten der Fall, über die man redet. Ich habe vorhin auf den Innenstadtbereich der Stadt Mainz hingewiesen. Dies gilt auch für den Innenstadtbereich der übrigen rheinland-pfälzischen Oberzentren. W~r haben versucht, gerade auf die polizeilich sichtbare Präsenz Wert zu. legen. Hier gibt es eine Reihe von Verbesserungen, zum einen durch entsprechende Fußstreifen, zum anderen gerade in den Oberzentren auch d·urch die Polizei, die per Rad in der Innenstadt ihren Dienst verrichtet.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Grützmacher.

Darüber hinaus gibt es au~h die private Videoüberwachung in verschied,enen Kaufhäusern, Banken, Post usw. ·Auf wel-: eher rechtlichen Grundlage basieren diese Videoüberwachungen?

Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass der Eigentümer dies zur Sicherheit tun kann. Es wird dort insbesonde:re eingesetzt, um Diebstahlsdelikten vorzubeugen und sie zu verhindern. Im Übrigen ist das bekannt und.sichtbar. Jeder, der ein Kaufhaus betritt, weiß, dass er von einer Videokamera überwacht wird. Das gleiche gilt für Bankinstitute, Sparkassen · usw.

Es liegen keine weiteren Fragen vor. Die Mündliche Anfrage

· ist beantwortet.·. '

(Beifall der SPD und der F.D.P.)

Ich begrüße als Gäste im Landtag Schülerinnen und Schüler sowie ihre Lehrer der Klasse 10 der Hauptschule Simmern. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause). Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Regelung für Forstamtsbeiräte im lange angekündigten Waldgesetz- Ak

tuelle Diskussion um das Waldgesetz betreffend, auf.

Bitte schön, Herr Dr. Braun.

(Mertes, SPD: Das scheint mir eine ·wichtige Frage von hoher Brisanz zu sein!)

Ich frage die Landesregierung:

1. Sollen die Forstamtsbeiräte in Rheinland-Pfalz abge

schafft werden?

2. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag, -in ei

. nem zukünftigen Waldgesetz die Forstamtsbeiräteunter Einbeziehung weiterer Mitglieder unter anderem aus Na

turschutzverbänden beizubehalten?

3. Welche Teile des als Referentenentwurf den Fraktionen und Verbänden über~andten Gesetzes werden gegenwär

tig aufgrund der Regierungsanhörung noch überarbeitet bzw. sind gegenwärtig innerhalb der Landesregierung

·noch umstritten?

4. Wann wird das neu.e Waldgestz definitiv in den Landtag eingebracht?

Es antwortet Umweltministerin Frau Martini.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Novellierung des geltenden Landesforstgesetzes verfolgt mehrere Oberziele, zum Ersten eine ökonomisch leistungsfähige Waldwirtschaft, z~m Zweiten eine gestärkte Eigenverantwortung der Waldbesitzer, zum Dritten eine finanzielle Entlastung der kommunalen Forstbetriebe sowie eine ökologische Waldentwicklung und eine gestärkte Eigenverantwortung der Waldbesucherinnen und Waldbesucher und derWaldnutzenden.

Es ist ein Gesetzentwud entstanden, der diese politischen

Oberziele, wie ich meine, umsetzt. Ein wesentlicher Gesichts

punkt bei diesem Gesetz war ebenfalls der Gesichtspunkt der