ln begründeten Einzelfällen werde ich mich einer anlassbezogenen, örtlich und zeitlich begrenzten und für jeden Bürger
und· jede Bürgerin sichtbaren Videoüberwachung jedoch nicht verweigern, wenn gesicherte Lageerkenntnisse dies· er
forderlich machen. Eine Videoüberwachung weiträumiger. Stadtgebiete, ohne dass diesbezüglich eine entsprechend hohe Gefährdungslage vorliegt, vermag die damit verbundenen Grundrechtseingriffe aber keinesfalls zu rechtfertigen.
Auch ist die Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze in der Bundesrepublik bislang kaum praktiziert worden. Der Landesregierung ist bekannt, dass in Leipzig im Bereich des Hauptbahnhofs mit Unterbrechungen seit 1996 eine offene Videoüberwachung durch die Polizei stattfindet. Eine auf einem Hausdach installierte Videokamera mit Schwenk-, Kippund Zoomvorrichtung überträgt die Signale~per Richtfunk in das örtliche Polizeirevier, wobei eine Aufzeichnung nu_r bei konkretem Verdacht einer strafbarem Handlung erfolgt. Die Kamera ist im Übrigen in der Nacht und in den Morgenstun
Darüber hinaus wird seit Dezember 1999 in Halle im BereiG)l des Marktplatzes eine offene Videoüberwachung durchgeführt. Auch in diesem Fall erfolgt keine permanente Auf- · zeichnung.
ln Regensburg beabsichtigt die Polizei, sieben Videokameras der örtlichen Verkehrsbetriebe in der Innenstadt mit zu be
die von dort aus ferngesteuert werden können. Eine Videoaufzeichnung soll nur bei Straftatenverdacht erfolgen.
Hinsichtlich des tatsächlichen Nutzens der Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze Hegen keine gesicher
lassen. Von den Befürwortern wird insbesondere die hohe präventive Wirkung hervorgehoben. Von Polizeipraktikern · wird allerdings sehr stark bezweifelt, ob damit ein dauerhafter Rückgang der Kriminalität einhergeht oder cib es lediglich
Bei der Beantwortung der Mündlichen Anfrage möchte ich es bei diesen Ausführungen belassen, da Gelegenheit besteht,
Ich hätte aber doch noch eine Frage. Ist an Sie oder an das ln. nenministerium schon von Kommunen in Rheinland-Pfalzdie
Anfrage gerichtet worden, ob die Möglichkeit einer Videoüberwachung bei ihnen eingeleitet werden könnte? Haben Kommunen schon Anfragen an das Innenministe-rium ge
Mir ist keine solche Anfrage bekannt, Frau Abgeordnete Grützmacher. Im Übrigen ist es natürlich schon so, dass wir h\e und da lageangepasst auch Videokameras zum Einsatz bringen.
Herr Staatsminister, midi würde eine Definition von.. flächendeckend" so, wie das hier dargestellt worden ist, interessieren. Wie würden Sie das definieren?
Eine flächendeckende Überwachung ist dann gegeben, wenn. man bestimmte Bereiche insgesamt durch Videokameras überwacht. Ich versuche einmal, das anhahd der Stadt Mainz
deutlich zu machen. Wenn man in.Maini die gesamte Kern. stad~, also die gesamte Innenstadt per Videokameras über
Wir hatten eine. ähnliche Diskussion mit dem Lauschangriff, als auch der Eindruck erweckt wurde, die Polizei hätte die
nehmen. Sehen Sie denn überhaupt technisch gesehen die Möglichkeit, dass man flächendeckend in absehbarer Zeit aktiv werden könnte?
- Ja eben, das Finanzielle ist der Punkt. Ich habe beispielswei- _ se die Polizeiabteilung prüfen lässen, ob man nicht die jüdischen FriedhÖfe in Rheinland-Pfalz per Videokameras überwachen lassen könnte, um endlich 'einmal in diesem Bereich erfolgreicher sein zu können, als wir es sind. Das scheitert allein an·dem finanziellen Aufwand, der in diesem Zusammenhang aufgebracht werden. müsste.
Das habe ich in meinem allerersten Satz bereits getan. Ich ha-· be gesagt, dass dies ein Vorschlag der CDU/CSU-Bundestags
fraktion ist. Ich verrate auch keine Geheimnisse, wenn ich feststelle, dass natürlich bei einem Teil meiner Innenminister
Im Übrigen ist der zuständige Arbeitskreis der Innenministerkonferenz beauftragt worden, für die nächste Sitzung eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten, ·die den Stand der Dinge und die Haltung dereinzelnen Länder wiedergibt.
Herr Staatsminister, es mag sein, dass Sie über· Erkenntnisse verfügen, um das ~o zu sagen. Mir ist jedenfalls auch aus den Papieren und den Diskussionen innerhalb der CDU nicht bekannt, dass diese von Ihnen definierte flächendeckende Überwachung zum Beispiel für den gesamten Innenstadtbereich der Stadt Mainz überhaupt ins Auge· gefasst wird. Punktuell bei kriminellen Schwerpunkten soll dies selbstver