Ich möchte mir Im Hinblick auf die eben vorausgegangene Debatte eine Anmerkung gestatten. Eine Schiedsmannsordnung, die darauf aus ist, Streit zu schlichten, setzt allerdings voraus, dass die Streitenden bereit sind, aufeinander zuzugehen.- Das gilt in allen Bereichen und würde die Justiz erheblich entlasten.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf - Drucksache 13/5384 - in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt.
chen! - Danke schön. Gegenstimmen?- Enthaltungen?- Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz: zu erheben! - Danke. Gegenstimmen? Das ist erkennbar nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen.
Lan~esgesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 13/5599Erste Beratung
Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache zu behandeln. Im Ältestenrat hat es Übereinstimmung gegeben, dass eine Überweisung an den · Innenausschuss- federführend- und an den Rechtsausschuss erfolgen soll. Wenn es dazu keine Gegenstimmen gibt, dann ist das so beschlossen.- Danke.
Offene Fragen zur Ehrenamtspolitik der Landesregierung Besprechung der Großen Anfrage der Abgeordneten Manfred Kramer, Dr. Peter Enders, Helga Hammer, Christine Müller, Dr. Josef Rosenbauer, Dr. Walter Altherr, Hedi Thelen, Mathilde Weinandy und Franz Josef Bisehel (CDU) und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion d~r SPD
Die Fraktionen sind ubereingekommen, zu, diesem komple- xen Thema eine Redezeit von bis zu 15 Minuten zu vereinbaren.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vereinten Nationen haben das Jahr 2001 zum international.en Jahr des freiwilligen Engagements ausgerufen. Damit soll dem freiwilligen ehrenamtlichen Engagement in unserer Gesellschaft ein neuer Schub verliehen weräen. Diese Aufgabe stellt sich auch für Rheinland-Pfalz. Hier gibt es erhebliche Defizite in der Ehrenamtspolitik und dementsprechend auch Handlungsbedarf.
Die Bedeutung des Ehrenamts für Charakter und Leistungsfähigkeit von Gesellschaft und Staat wird'zwar immer mehr be
men zur Vorbereitung, Qualifizierung und Bekleidung für ehrenamtliche Tätigkeitkeiten im Bedarfsfall kein klarer verlässlicher Freistellungsanspruch gemäß den Bestimry~ungen des Bildungsfreistellungsgesetzes für Arbeitnehmer.
Aus den Reihen der Ehrenamtlichkeit werden entsprechende Freistellungsmöglichkeiten gefordert. Tatsächlich müssen Ehrenamtliche bisher nämlich vielfach nicht nur, zusätzliche Zeit. investieren, sondern auch finanzielle Einbußen für ehrenamtsrelevante Bildungs- und Qualifikationsmaßnahmen hin
nehmen. Somit sind die Chancen für die Vorbereitung und Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeit eingeschränkt. Da
mit werden daraus eigentlich erwachsende gesellschaftliche Potenziale nicht befriedigend erschlossen. Leistung und Be
Aus einer Resolution des Roten Kreuzes geht hervor - ich zitiere-: "Das Deutsche Rote Kreuz in Rheinland-Pfalzfordert die Landesregierung auf: Erhöhen Sie die Zuschüsse für sozi~ le Bildung, Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter und politi
sche Jug~ndarbeit. Erkennen Sie die ehre~amtlicheTätigkeit als wichtigen Grund für die Beurlaubung an Schulen und in den allgemeinen Schul.ordnungen an. Schaffen Sie ein Gesetz, welches den Anspruch auf Sonderurlaub für ehrenamtli
che Tätigkeit einheitlich regelt. Stellen Sie die bedarfsgerech. te Finanzierung der Aus-, Fort- und Weiterbildung sicher. Werten Sie das Ehrenamt im arbeitsmarktpolitischen Umfeld durch Einwirkungen auf die Arbeitgeber auf. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran."
Meine Damen und Herren, es heißt dort weiter: "Sie stehen heute für ehrenamtliche Tätigkeit. Ehrenamtliche können in manchen Bereichen kaum noch an Schulungen an Werktagen teilnehmen, weil viele Arbeitgeber keine Notwendigkeit er
diesen Bildungsurlaub. Daher ist dies insgesamt zu wenig. Das geht auch noch einmal aus einer Meldung vom Roten Kreuz hervor.
stellung von der Berufstätigkeit zum Beispiel bei Betreuer·n von Ferienfreizeiten. Sie wünschen sich zusätzlich einen ein
Soweit einmal die Resolution des Roten Kreuzes RheinlandPfalz. ln einem Positionspapier der Konferenz der katholi