Der Gesetzgeber hat uns vorgegeben: pro 40 000 Einwohner eine Beratungsst~lle. Wir sollten froh sein, vitenn wir dieses Mindesterfordernis des Gesetzgebers überhaupt erfüllen können.
Weder bei den Personalkosten kann das Land bzw. die Kommune als Träger eine Zahlung leisten noch besteht die Möglichkeit, diese Einrichtung dort zu installieren, wo Sie das meinen.
mit wir es nicht vergessen: Schwangerschaft und Geburt eines Kindes sind glücklicherweise für die meisten Menschen immer noch das größte Geschenk, das sie im Leben erh?lten können.
Dennoch ist klar, dass keine der vielen Weichenstel_lungen im Leben die Zukunft des Einzelnen dauerhaft so stark verändert wie Schwangerschaft und Geburt und die Verantwortung für ein Kind, insbesondere die Zukunft der Mütter und der verantwortungsbewussten Väter.
Partnerschaft,- Ausbildung, Beruf, Karriere, Einkommen, Wohnung, S~ellung in der Gesellschaft bis hin zu Rente~fra
gen, alles wird neu definiert und kann sich radikal ändern. Kein Wunder, dass selbst bei erwünschter Schwangerschaft
vi~le Fragen und Probleme auftauchen, die nicht immer ohne fremde Hilfe gelöst werden können. Das gilt erst recht für unerwartete oder unerwünschte Schwangerschaften, durch die in allen Kulturen und zu allen Zeiten viele Frauen in eine Situation der Hilflosigkeit und Verzweiflung gestürzt wurden, aus der sie keinen Ausweg wussten.
Ein grausamer Umgang mit diesen Frauen und ihrer Not gehört auch in Europa zu den dunklen Seiten unserer Geschich. te.
Daher ist es gut, dass der Gesetzgeber ein flächendeckendes spezifisches Bera~ungsangebot zwingend vorschreibt. Dort sollen alle Probleme besprochen werden können, und zwar nicht nur die der ungewollten Schwangerschaft und ihrer Fol- ·
gen, sondern auch die im Zusammenhang mit vergeblich ersehnter oder bewusst verzichteter Schwangerschaft, also zum Beispiel auch Beratung über Verhütung. Das steht übrigens in
Das Land Rheinland-Pfalzhat seine Verpflichtung, für jeweils 40 000 Einwohner eine Beratungspersona!stelle vorzuhalten, sehr ernst genommen und nicht etwa alle vorhandenen Eheund Familienberatungsstellen in die Statistik eingerechnet.
Frau Granold, würden wir das tun, wie es jetzt Speyer verlangt, dann hätten wir nämlich auch nach dem Ausstieg des Bistums Speyer aus der staatlichen Beratung jetzt schon ein Überangebot und bräuchten überhaupt keine weiteren Stellen einzurichten.
desregi~rung ein wichtiges Anliegen. Hätten wir sonst mit so weitgehender Nachgiebigkeit versucht, den katholischen Beratungsstellen das Weitermachen zu ermöglichen, als dort noch eine Chance bestand?
Die Pluralität im Süden unseres Landes muss erhalten bleiben. Im Norden des Landes -da muss ich Frau ßill Recht geben - muss die Pluralität allerdings erst hergestellt werden;·
Was nun die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betrifft, so kann die Landesregierung nicht nachvollziehen, wie die Fraktion zu der im Antrag gestellten Behauptung kommt, dass in Rheinland-Pfalzwegen der unausgewogenen
Trägerschaft 81 % der Frauen lange Anfahrtswege in Kauf nehmen müssten. Diese Zahl ist völlig aus der Luft gegriffen.
Im Übrigen gilt, Wohnortnähe bedeutet nach dem SchwangerschaftSkonfliktgesetz nicht, dass in jeder Gemeinde eine oder m.ehrere Beratungsstellen vorhanden sein IT)üssen.
Hinfahrt u_nd eilleinhalb Stunden Rückfahrt wäre vielleicht sinnvoll für einen Stadtstaat, aber nicht für ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz!
Hier gilt, dass eine Einrichtung in zurnutbarer Entfernung vom Wohnort der Rat suchenden Person erreichbar sein muss. Als zurnutbar gilt, wenn für den Besuch einer Bera- ·
tungsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln maximal ein Tag· aufzuwenden ist. Mehr ist in ·einem Flächenland nicht machbar.
·nämlich dass das Land 90 % der Kosten tragen soll, konnte Frau Bill vorhin _keine Antwort darauf geben, was dies an Mehrausgaben ausmacht. Ich kann sie Ihnen geben. Das wären pro Jahr nicht weniger als 8 Millionen DM an Mehrausgaben.
1. April 2000 keine Bescheinigungen über eine Schwangerschaftsberatungausgestellt werden. Daher haben wir diesen Stellen die staatliche Anerkennung entzogen. Das heißt natürlich nicht, dass diese Beratungsstellen, die als Ehe- und Familienberatungsstellen weitergeführt werden sollen, nicht
auch sehr wertvoll sind und unsere Zustimmung erhalten. Das kann aber keine Beratungsstelle sein, für die wir diesen hohen Zuschuss finanzieren müssen.
.' Deshalb sind wir froh, dass im Bistom Speyer eine Übergangslösung gefunden worden ist. Ich bedanke mich bei den beteiligten Trägern, bei dem Diakonischen We-rk, das 3,7 Stellen übernommen hat, und bei ,.Pro Familia", die 1,3 Stellen übernommen hat, außerordentlich.
Ab dem 1. Juni wird ,.Donum Vitae" in den Räumen des Roten Kreuzes in Lardstuhl eine Beratungsstelle eröffnen. Auch für dieses verantwortungsbewusste Handeln· der katholischen Laienorganisationen und dafür, dass so viele Personen
diese Organisationen unterstützen, sind wir sehr dankbar; denn wir benötigen auch in Zukunft ein Beratungsangebot in