(Beifall des Abg. Creutzmann •. F.D.P.)
Herr Kollege.Rieth, genau dies, was Sie auch im Ausschuss ge
sagt haben, ist yvieder einmal falsch. Der VGH hat an viele~
Punkten exakt festgestellt, dass das, was Sie beispielsweise machen würden, ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 28 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wäre. ;
(Beifall der SPD und des Abg. Creutzmann, F.D.P.)
Nehmen Sie also bitte Ihren Gesetzentwurf zurück; denn ich denke, es ist eine Zumutung für ein Parlament, sich mit einem Gesetzentwurf zu beschäftigen, der offensichtlich gegen unsere Verfassung verstößt.
(Zuruf des Abg. Schnabel, CDU- Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- Zuruf des Abg. Creutzmann, F.D.P.)
Meine Damen und Herren, ich komme nun zu einigen Aussa
gen des Urteils, weil es sich mit dem deckt, was SPD und F.D.P. während der ges~mten Debatte gesagt haben. Ich möchte an dieser Stelle auch dem Innenministerium und insbesondere der Kommunalabteilung meinen Dank dafür aussprechen, dass sie, offens-ichtlich durch den VGH bestätigt, eine sorgfäl
tige Arbeit bei dem Gesetzentwurf betrieben haben.
Meine D-amen und Herren, wir haben gesagt, dass die we
sentlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge von diesem Gesetz überhaupt nicht betroffen sind. Genau das hat der VGH ·
nun bestätigt. Wir haben gesagt, dass die neue Subsidiaritäts
klausel nicht bedeutet, dass sich Gemeinden nicht mehr wirt
schaftlich betätigen dürfen. Wir. haben Recht gehabt, und
dies übrigens auch in der Praxis; denn trotz all Ihrer
Kassandra-Rufe ist keinem einzigen Stadtwerk in RheinlandPfalz verboten worden, aufgrund der Subsidiaritätsklausel
seine Arbeit einzustellen oder ~u verändern. Es gab keinen e.inzigen Fall, und Sie wissen das.
(Zuruf des Abg. Rieth, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- Zuruf des Abg. Schnabel, CDU)
Sie haben weiterhin gesagt, dass die Kommunen na.ch wie vor
einen erheblichen Ermessensspielraum hab.en. Herr Kollege
Schnabel, das ist doch nichts Neu es. Auch dies wird vom VGH
(Zuruf des Abg. Schnabel, CDU)
indem er den Kommunen einräumt, beide Seiten der Medail
le, nämlich die Wirtschaftlichkeit und die Qualität· oder Güte,
wie es der VGH ausdrückt, zu berücksichtigen. Insofern wird
den Kommunen ein erheblicher Ermessensspielraum ge
Wir haben gesagt, dass die kommunalen Einrichtungen Be
standsschutz haben. Auch dies ist durch den VGH bestätigt worden. Das ist wiederum nichts Neues. Herr Kollege Schna
bel, schließlich ist es falsch, wenn Sie und die GRÜNEN be
haupten, dass sich Private nur lukrative Angebote heraus
(Glocke des Präsidenten) ·.
Der VGH sagt nämlich in Übereinstimmung mit unserem Ge
setz, dass nicht nur einzelne Sparten berücksichtigt werden
können, sondern kommunale Unternehmen insgesamt be
(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie kennen ihr eigenes Gesetz nicht! So etwas kann man nicht ins Gesetz. hineinschreiben, !'Jerr Schweitzer!).
Meine Damen und Herren, insofern bin ich zuversichtlich,
dass wir eine moderne Gemeindeordnung beschlossen haben, die den Gemeinaen hilft und die Auswüchse, wie sie von
Teilen der GRÜNEN durch ihren Gesetzentwurf ausgelöst
(Beifall der SPD und.der F.D.P.)
Ich. erteile Herrn Abgeordneten Dietmar Rieth das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem nun das
Landesverfassungsgericht die von der SPD/F.D.P.-Koalition
beschlossene Änderung des § 85 Abs. 1 der Gemeindeord
nung als verfassungskonform bestätigt hat, scheint für einige