Protokoll der Sitzung vom 14.06.2000

Es hat sich bei der Aussprache im Ausschuss über unseren Ge

setzentwurf noch einmal deutlich gezeigt, dass wir den Ball wirklich aufnehmen, den die beiden Koalitionsfraktionen uns zugespielt haben. Die CDU hat letztendlich viel Rückkopplung über· ihre Oberbürgermeister und Landräte gehabt. Wir haben uns gewundert, dass die Oberbürgermeister und Land·räte der SPD offensichtlich bei diesem Thema nicht gefragt wurden. Wahrscheinlich durften sie nicht gefragt werden. Sie haben sich als Gemeinde- und Städtebund, als ÖTV, als Verband kommunaler Unternehmer zu diesem Gesetzentwurf der GRÜNEN geäußert_und haben ihn unisono begrüßt. Meine Damen und Herren der SPD, es sind Ihre Beschäftigten, die letztendlich einer Zwangsprivatisierung unterworfen werden, wenn dieses Gesetz weiter so exekutiert wird.

(Schweitzer, SPD: Wo ist denn · das bisher passiert?)

Herr Kollege Schweitzer, dann sage ich Ihnen noch ein Zwei:

tes, da Sie auch wissen, was hinter den Kulissen abgeht. Der Landesrechnungshof wird natürlich jetzt penibel darauf achten, dass dieses Gesetz in den Gemeinden und Städten von Rheinland-Pfalz auch so umgesetzt wird. Der Landesrechnungshof wird dafür sorgen, dass die von der F.D.P. eingelei

tete Zwangsprivatisierung auch durchgeführt wird.

(Schweitzer, SPD: So ein Unsinn! So viel Unsinn auf einmal!)

- Herr Kollege Schweitzer, Sie wissen doch, dass es so ist. Verleugnen Sie es doch nicht. Sie haben mit diesem Gesetz einen

Geist aus der Flasche gelassen, den Sie so nicht mehr einfangen können. Das wissen Sie auch. Es sind Ihre Beschäftigten in den Betrieben, die bei Ihnen auf der Matte stehen. Wir h'aben doch wenig organisierte Leute in den Betrieben.

(Schweitzer, SPD: Fragen Sie sich doch einmal, warum Sie die nicht haben!} Aber bei Ihnen sind es Tausende im Land. Die wissen genau, was auf sie zukommt, wenn ihnen die Perspektiven genom- m.en werden, ihre Werke weiterzuentwickeln. Sie wissen das ganz genau, dass das so ist, wenn Sie ibnen vom Regional- prinzip und von den Aufgaben her Hand- und Fußfesseln an- legen. (Schweitzer, SPD: Jetzt ist er wieder mit seiner Verfassungswidrigkeit da!)

Sie wissen doch, dass da kein.e Perspektive zu entwickeln ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- Schweitzer, SPD: Wo steht denn etwas vom Regionalprinzip?)

Ich komme nun zu Ihrer Jammerei bezüglich der Angegriffenheit des Artikels 28 des Grundgesetzes. Sie wissen auch, dass das rotgrüne Nordrhein-Westfalen und das sehr dunkelschwarze Bayern diese Regelung durchaus im Sinne ihrer Werke gefunden haben,

(Glocke des Präsidente-n- Pörksen, SPD: Das können Sie nicht vergleichen!)

was Sie hier mit der Koalition blockieren.

Ich möchte noch einen Satz zum Schluss sagen. Deshalb sage

ich, dieses Gesetz muss durch politische Mehrheiten geändert werden. Ich habe an keiner Stelle eine Gerichtsschelte betrieben. Das Urteil ist sauber und nachvollziehbar aufgeschrieben und bestätigt die Linie, dass das konform ist. Aber es ist vollkommen klar, dass andere gesetzliche Mehrheiten diesen Unsinn umgehend rückgängig machen· können. Wo Sie sich·

da wiederfinden, das ist mir schleierhaft. Da ist die CDU schon etwas konsequenter.

(Beifall des BUNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ministerpräsident Beck: Das war ein Koalitionsangebot!,

Bische I. CDU: Aber er ist das. nächste Mal nicht mehr dabei, da kann er nichts mehr angehen!}

Ich erteile Herrn Kollegen Creutzmann das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Gericht hat sehr wohl auch Auss.agen gemacht, ·Herr Kollege Schnabel, nicht nur zu Dingen, die bereits im Gesetz stehen. Es hat näm

lich klar herausgearbeitet, dass§ 85 Abs. 3 der Gemeindeordnung nach Wortlaut und Gesetzestext eine drittschützende Norm im Sinne des § 42 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung ist, da die infragestehende Norm auch dem Schutz von rechtlichen Individualinteressen ·zu dienen bestimmt ist. Da

werden Sie sich, die hier mit den GRÜNEN unisono durchs Land laufen, noch wundern. Sie arbeiten permanent gegen den Mittelstand. Somit bringen die Feststellungen des Verfassungsgerichtshofs zum Drittschutz Rechtsklarheit.

Völlig daneben lag dagegen die Pressemeldung der Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach dem ergangenen Urteil. Lieb-e

Frau Thomas --Zitat-,.,das Ziel der Landesregierung war es noch nie, d~rch die Einführung der verschärften Subsidiari

tätsklausel die· Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge,

beispielsweise bei der Wasserversorgung oder im Nahverkehr aus dem Markt zu drängen." Ihre Pressemeldung- ich zitie

re -.,mit diesem Ziel sei die Landesregierung, allen voran die ·

F.D.P., gescheitert" ist insofern geradezu eine Unverschämtheit.

(Zuruf des Abg. Anheuser, CDU)

-Herr Anheuser, Sie stellen sich immer hierher und singen das große Lied des Mittelstands. Wenn es darauf ankommt, dann erzählt Herr Schnabel, dass er die verschärfte Subsidiaritätsklausel als zu viel Rosinenpickerei empfindet.. Im lnnenaus-.

schuss enthält ·er sich dann gemeinsam mit den GRÜNEN zu einem Entwurf, der eindeutig verfassungskonform·ist.

(Weitere Zurufe des Abg. Anheuser. CDU

Schnabel, CDU: Das ist nicht wahr!}

-Da können Sie noch so brüllen, Herr Anheuser, das ist Tatsa

che. Dabei bleibe ich auch.

Meine Damen und Herren, deswegen wird sich noch mancher wundern. Frau Thomas, mit einer Lizenz zum Gelddrucken

für die Klientel der F.D.P. hatte die verschärfte Subsidiaritätsklausel, wie Sie es ausgedrückt' haben, überhaupt nichts zu tun.

Herr Rieth, ich möchte noch feststellen - dies hat Herr Oster auch im Ausschuss gesagt-,

(Glocke des Präsidenten)

der zurzeit im Innenausschuss zu behandelnde Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Gemeindeordnung, den die CDU auch noch mit Enthaltung unterstützt, ist verfassungswidrig.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.. Mit Enthaltung unterstützt", das ist ganz toll!)

Herr Kollege Rieth, deswegen werden wir Ihrem Anliegen nicht folgen. Weil Sie mich eben mit der Ausdehnung zitiert haben, muss ich Ihnen sagen, die Ausdehnung ist in der Tat

nach.Artikel 28 des Grundgesetzes ein Problem. Deswegen

bin ich zurückhaltend gewesen. Der Antrag wurde auf dem

Landesparteitag nicht behandelt, weil wir nichts beschließen

wollen, was mit dem Grundgesetz nicht übereinstimmt.

(Beifall bei der F.D.P.- Rieth, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN: Präsident Grimm: Aber Sie sehen noch Veränderungsbedarf!)