Protokoll der Sitzung vom 16.08.2000

2. Sie gaukeln- deswegen habe ich Ihnen in dem Zwischenruf gesagt:.. Das ist Opportunismus!"- den Kommunen und insbesondere den Stadtwerken etwas vor, was Sie überhaupt nicht durch Ihren Gesetzentwurf erreichen.

(Pörksen, SPD: Richtig!}

3. Sie versch~veigen, dass die jetzt bestehenden rheinlandpfälzischen Stadtwerke dann, \Nenn man Ihren Intentionen folgen würde, unter einen Konkurrenzdruck auch von Stadtwerken außerhalb dieses Landes geraten würden, dem sie nicht gewachsen wären und sie dann das Buch schließen _müssten. Herr Koliege Rieth, das würde Arbeitsplätze in un

serem Land kosten, nicht das, was Sie wollen.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und F.D.P.- __ _FE~~ "[h~fll?S,B_QNDNIS !l_!l!DI!=_GRÜNEN: _ Da gibt es noch ganz andere Argumente!j 4. Sie beschreiben in der Begründung zu Ihrem Gesetzent- wurf eine Situation in Rheinland-Pfalz, die offensichtlich nur in Ihren Hirnen herumgeistert, aber mit der Wirklichkeit in unserem Land überhaupt nichts zu tun hat. (Vereinzelt Beifall bei der SPD)

5. Sie haben aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs, von dem Sie hofften, es würde anders ausfallen, als es ausgefallen ist,

(Rieth, BÜNDNIS 90iDIE GRÜNEN: Sie doch auch!)

offensichtlich nichts gelernt, Herr Kollege Rieth.

Schweitzer das Wort. (Creutzmann, F.D.P.: Genauso ist es!)

Herr Präsident Heinz, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rieth, das, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf dem Pa-rlament vorlegen, ist eine schlichte Zumutung,

(Vereinzelt Beifall bei SPD und F.D.P.)

und zwar in fünffacher Hinsicht:

1. Sie muten einem als Parlamentsfraktion in einem Parlament zu, über einen Gesetzentwurf abzustimmen, der, weil

Hätten Sie etwas gelernt, hätten Sie Ihren Gesetzentwurf zurückgezogen und sich besser an der Diskussion beteiligt, wie künftig bei Änderungen im Wettbewerbsbeschränkungsge

setz, beispielsweise im Bereich Wasser und Abwasser, die Chancen der Kommunen genutzt werden können.

Herr Kollege Rieth, hier genau sind das Innenministerium und übrigens auch der Gemeinde- und Städtebund dabei, die Kommunen darauf vorzubereiten, während die GRÜNEN nur herumlaufen und Angstmache und Panikmache betreiben, aber keinerlei Lösungsvorschläge anbieten können.

(Zurufe von der SPD und von dem BÜNDNIS 90iDIE GRQNEN)

Meine Damen und Herren, Sie geben als GRÜNE einfach nur vollmundige Versprechungen ab, die mit der··wirklichkeit nichts zu tun haben, geben Absichtserklärungen ab, jammern und klagen über die Landesregierung, sind aber nicht bereit, nur einen einzigen konstruktiven und rechtlich haltbaren ßei

trag für die Positionierung der Kommunen in sich ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu leisten.

(Frau Thomas, BÜNDNIS-90/DIE GRÜNEN: Jetzt sind wir aber gespannt auf Ihre Vorschläge!)

Übrigens - weil sich die CDU dazu so ruhig verhält -, das machtdie CDU nicht anders, Herr Kollege Schnabel. Wenn ich mir noch einmal die Debatte von 1998 über die Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts in Erinnerung rufe und mir das ansehe, was Sie dann jetzt mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN machen, dann ist das schon ein Stück jämmerlich. Herr Kollege Schnabel- ich werde Sie zitieren-, bei der damaligen abschließenden Lesung in diesem Hause haben Sie die Regelung über die Subsidiarität als - ich darf zitieren -.,äußerst verfassungsrechtlich bedenklich" bezeichnet.

(Zuruf des Abg. Schnabel, CDU)

- 0-Ton Schnabel.

Nachdem nun das Verfassungsgericht unsere Regelung bestä

tigt hat, spricht der Kollege Bisehel von einer "Stärkung der

Subsidiarität".

(Schnab~l, SDU: Auch richtig!)

Ich habe nichts-dagegen, wenn der Kollege Bisehel dem Kollegen Schnabel widerspricht. Warum sollte ich auch etwas dagegen haben? Nur müsst Ihr euch langsam einmal auf eine gemeinsame Linie begeben. Die kann dann aber nicht so aussehen wie bei der Abstimmung im Innenausschuss über den vorliegenden Gesetzentwurf, indem Ihre Einigung darin besteht, dass Sie eine kraftvolle Stimmenthaltung gewagt ha

(Beifall des Abg. Schwarz, SPD- Schnabel; CDU: Das hatte sehr gute Gründe!)

- Herr Kollege Schnabel, dann muss man von Ihnen schon ein bisschen mehr erwarten dürfen.

Ich will etwas zur Intention des Gesetzentl!vurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen. Herr Kollege Rieth, sie sprechen in der Begründung zum Gesetzentl.'lfurf davon, dass Sie das Regionalprinzip in § 85 aufgeben wollen. Sie nicken auch noch. Abgesehen davon, dass es ein Regionalprinzip überhaupt nicht gibt- nirgendwo gibt-, sondern nur.ein Örtlichkeitsprinzip- das ist etwas anderes -, steht in § 85 weder et

was von dem Regionalprinzip noch etwas von dem Örtlichkeitsprinzip. Sie wollen also etl.vas in der Gemeindeordnung aufheben, was dort gar nicht steht.

(Schnabel, CDU: Zur Sache!)

Das Örtlichkeitsprinzip oder das, was Sie als Regionalprinzip meinen, auf das Sie sich beziehen, ist in Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes verankert.

(Schnabel, CDU: Das wissen wir doch alle!)

Herr Kollege Rieth und auch meine Damen und Herren von der CDU,vliEmn Sie das ändern wollen, müssen Sie zunächst das Grundgesetz ändern.

(Schnabel, CDU: Wissen wir auch!)

Ich kenne keine einzige Initiative vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch keine von der CDU, die das zum Inhalt hat.

(Schnabel, CDU: Wird diskutiert!)

Solange also der Artikel28 des Grundgesetzes nicht geändert ist, verstöß1: Ihr Gesetzentwurf und übrigens auch Ihr Ent

schließungsantrag gegen das Grundgesetz und ist verfassungswidrig.

Damit auch keine Legenden entstehen, weil dies immer wieder von den GRÜNEN - leider auch von der CDU - behauptet wird, dass das Urteil des Verfassungsgerichtshofs nur die Rechtmäßigkeit der rheinland-pfälzischen Regelung bestätige, nicht aber etwas darüber aussage, dass man auch etl.vas anderes machen könnte- das ist schlicht und einfach falsch -, der Verfassungsgerichtshof spricht eindeutig davon, dass der öffentliche Zweck nur gerechtfertigt ist, wenn die Gemeinde das Wohl ihrer Einwohnerschaft fördert. Herr Kollege Rieth, lesen Sie auf Seite 11 des Urteils nach.

Das Örtlichkeitsprinzip hat Verfassungsrang. Wer es abschaffen will, muss erst die Verfassung ändern und dann darange

hen, die Gemeindeordnungen aller Bundesländer in der Bun

desrepublik Deutschland zu ändern, weil es sonst zu Verwerfungen innerhalbdieser 16 Länder käme.

Nehmen wir einmalan-wir sind gutmütig-, wir würden uns über alle Bedenke[l hinwegsetzen und dem Entwurf der GRÜNEN zustimmen, ist Ihnen eigentlich klar, dass wir dann das gesamte ·rheinland-pfälzische Kommunalverfassungsrecht zerschlagen und unseren Stadtwerken einen erheblichen Schaden zufügen würden?

Herr Kollege Rieth, was würde passieren? Im ersten Schritt würden die rheinland-pfälzischen Stadtwerke unkontrolliert jedes auf dem Gebiet des anderen tätig werden können. Die

Folge wäre, dass die kleinen Stadtwerke kaputtgingen und von den großen geschluckt würden. Wollen Sie das wirklich?

(Rieth, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, das garantieren Sie! - Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer macht hier Angst?)