Protokoll der Sitzung vom 18.08.2000

Wer stimmt der Nummer 4- der Beschlussempfehlung zu?- Das ist einstimmig.

Meine Damen und Herren, damit kann ich feststellen, dass der Landesregierung und dem Präsidenten des Rechnungs

hofs für das Haushaltsj!'lhr 1998 Entlastung erteilt wurde.

(Beifall der SPD und der F.D.P.)

Meine Damenund Herren, wir kommen zu Punkt 15 der Ta

gesordnung:

Siebzehnter Tätigkeitsbericht nach § 29 Abs. 2 Landes

datenschutzgesetz- LDSG- für die Zeit vom

· -1. Oktober 1997 bis 30. September 1999 Besprechung des Berichts Drucksache 13/4836) auf Antrag·der Fraktionen der SPD, CDU, F.D.P. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Drucksache 13/5119

Ich erteile Herrn Abgeordneten Bisehel das Wort.

Abg. Bische!, CDU:

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die rasante Entv'Jicklung der Technik mit der Zunahme der Vernetzung, der lnternatipnalisierung der Datenverarbeitung und der Durchdringung aller Lebensbereiche mit Informa

tionstechnologie ist auch an der Verwaltung des Landes, an der Verwaltung der Kommunen, am gesamten öffentlichen Bereich nicht spurlos vorbeigegangen. Das Gegenteil ist der Fall. Das Handeln all dieser Stellen wird zunehmend von der

kommunikativen Entwicklung, von den neuen Strukturen der automatisierten Datenverarbeitung, die durch das Stichwort

"Internet" sozusagen zusammengefasst und gekennzeichnet werden können, bestimmt. Diese Entwicklung spiegelt sich auch im Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten wider. e Die aus der neuen technischen Entwicklung resultierenden Datenschutzprobleme sind außerordentlich vielfältig. Der Datenschutzbeaufträgte hat dabei logischen.'l!eise eine schwierige Aufgabe zu erfüllen.

Wenn wir heute betrachten, dass die Einführung von Asylcards im Ausländerwesen oder auch zum Beispiel der automationsmäßig gestützte- Versand von Steuererklärungen bzw. die Aufforderung an die Steuerbürger durch Vordrucke von Privaten im Auftrag dercFinanzverwaltung erfolgt oder wenn zum Beispiel auch jetzt die Möglichkeit besteht, Kraftfahrzeugzulassungen über das Internet vornehmen zu kÖn

nen, oder wenn Sie im kommunalen Bereich betrachten, dass doch unwahrscheinlich viele Bürgerbüros in den Städten und in den Gemeinden des Landes eingerichtet w:rden, ergeben-=sich dabei natürlich immer wieder neue Probleme im Datenschutzbereich; Denken Sie dabei auch an die Ausweitung der Telearbeit insgesamt.

Das sind Beispiele, die für viele stehen. Der Landesbeauftragte hat diese Dinge in seinem Bericht dargestellt. Es erfordert

viel Sachverstand und eine hohe rechtliche Kompetenz, um all die Fragen in diesem Zusammenhang immer wieder so darzustellen und aufzuarbeiten, dass sozusagen praxisbezogene Anweisungen ergehen können.

Im Vordergrund steht aber immer wieder das Recht der Bür

ger auf Schutz der personenbezogenen Daten, sozusagen ein Grundrecht auf Datenschutz. Es ist die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass dieses Grundrecht im öffentlichen Bereich natürlich ausgesprochen gewahrt bleibt und beachtet wird. Aus mei

ner Sicht verdeutlicht der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, dass der Datenschutzbeauftragte und seine Mannschaft diese Aufgaben,

(Dr. Schiffmann, SPD: Keine Frauen?)

die ihm aufgrunddes Gesetzes vorgegeben sind, in hervorragenderWeise bewältigt haben.

-Frauen natürlich auch.

(Vereinzelt Beifall im Hauses)

· Es ist ganz klar, dass die Landesregierung auch in diesem Be-

richtszeitraum wieder bereit gewesen ist,·auf die Wünsche und Anregungen des Datenschutzbeauftragten und auch der Kommission einzugehen. Das hebe ich ausdrücklich hervor und erwähne es lobend.

Andererseits ist es natürlich auch Aufgabe der Opposition, auf Schwachpunkte oder auch auf Versäumnisse hinzuweisen. Deshalb will ich ganz kurz wenigstens einige Punkte auf

greifen, die der Landesbeauftragte auch in seinem Bericht unter dem Gesichtspunkt, dass dort noch ein Mangel vorhanden ist, aufgegriffen hat.

Als Erstes ist zum Beispiel anzusprechen, dass de;zeit noch keine Anstrengungen der Landesregierung erkennbar sind,

das Landesdatenschutzgesetz an die europäischen Datenschuttvorgaben anzupassen. Da müssen wir-noch tätig wer-. den. Andere Länder sind in diesem Bereich schon tätig geworden.

Auch im Bereich des Polizeigesetzes steht noch eine bereits seit Jahren diskutierte Ergänzung an, da datenschutzrechtliche Bestimmungen noch eingeführt werden müssen. Gewisse Defizite sind also erkennbar. Hierzu wird uns sicherlich der lnnenminister in einiger Zeit Vorschläge unterbreiten.

Schließlich ist auch die Frage von großer Bedeutung, wie sich

· das Ministerium der Justiz im BereiCh des Datenschutzes ver

hält. Eine sehr restriktive Auslegung ist erkennbar. Das ist sicherlich kein Ruhmesblatt für die Landesregierung. Ich will darauf jetzt nicht näher eingehen, weil das auch schon ·Ge-. genstand des Berichts vom vergangenen Jahr war. Das ist aber schon ein Punkt, dem wir in Zukunft stärker Beachtung schenken müssen.

8696 Landtag Rheinland-Pfalz -1 ~-Wahlperiode -115. Sitzung, 18. August :woo

Einen breiten Raum nimmt im Tätigkeitsbericht auch der Bereich des sozialen Datenschutzes ein. In diesem Fall geht es um ganz sensible Daten. Im Sozialbereich geht es nicht nur um die Verwaltung von sehr viel Geld, sondern es geht auch um die personenbezogenen Daten von Betroffenen. Fehler können immer wieder passieren- das wissen wir-, aber trotzdem haben wir den Eindruck, dass die Vervvaltung insgesamt in Rheinland-Pfalzheute mit-diesen Dingen wesentlich sen-_ sibler umgeht, als das noch vor einigen Jahren der Fall war.

_Gerade-angesichts meiner eingangs formulierten Anmerkungen zur explosiven Zunahme der EDV und- der modernen Kommunikationstechnik im Land scheint es mir zum einen _außerordentlich beachtenswert zu sein, mit welcher Akribie,

_ Fachkenntnis_und Fachkompetenz der Landesbeauftragte für den Datenschutz und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Land Rheinland-Pfalztätig sind. Zum anderen mache ich aber auch deutlich - in dem Bericht wird das unmissverständlich zum Ausdruck g~bracht-, dass gerade im technischen Bereich heute ein großer Bedarf vorhanden ist, um die Angelegenheiten und die Aufgaben bewältigen zu können, und dass wir bei unserem Datenschutzbeauftragten mit einer Besetzung von 1,5 Personen eine bescheidene Ausstattung haben, die wahrscheinlich in der Zukunft nicht ausreichen wird. Wenn wir andere Länder betrachten, wie zum Beispiel Schleswig-Holstein, sind dort allein für den technischen Datenschutz zehn Personen zuständig. Allein anhand dieser

Zahl sehen ~vir schon, dass bei uns eine Unterbesetzung vorhanden ist.

Ich bin der Auffassung, dass wir als Landtag insgesamt und als Haushaltsgesetzgeber, natürlich vor allem aber die regierungstragenden Fraktionen, aufgefordert sind,"in diesem Bereich eine Verbesserung zu erreichen. Hier müsste sicherlich im nächsten Haushaft bei der Yerabschiedung des nächsten Stellenplans etwas geschehen, damit die Aufgaben gerade im technischen Datenschutz noch besser und wirkungsvoller als bisher wahrgenommen werden können.

(Beifall der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir haben den Auftrag erhalten, bzw. uns selbst gegeben, relativ kurz zu sprechen. Ich möchte deshalb auf weitere Themen - es wäre sicherlich interessant, diese noch einmal anzusprechen- nicht eingehen.

Zum Abschluss möchte ich unserem Landesbea1,1ftragten für den Datenschutz, Herrn Professor Rudolf, und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für- die hervorragende Arbeit herzlich danken.

(Beifall im Hause)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Redmer das Wort.

Herr Präsiden~. meine Damen und Herren! Ich möchte an das anschließen, was Herr Kollege Bischel9esagt hat und versu- chen, mich so kurz wie möglich zu fassen, zu mal ich denke,dass wir in absehbarer Zeit wiederholt Gelegenheit haben werden, in diesem Hause über Datenschutz zu reden, weil ge- setzliehe Änderungen anstehen.

Ich kann auch insoweit an die Ausführungen des Kollegen Bisehel anknüpfen, dass- ich auch für meine Fraktion ausdrücklich dem Datenschutzbeauftragten, den wir im letzten Jahr in seinem Amt bestätigt haben, und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken möchte.