Protokoll der Sitzung vom 13.09.2000

netzen diese Gremien. Dieses Vernetzen ist sogar im neuen Gesetz institutionalisiert. Die Regionalelternsprecher sind stimmberechtigte Mitglieder im Landeselternbeirat und vertreten dort direkt die Anliegen der Schulelternbeiräte.

Meine Damen und Herren, die Regionalelternbeiräte haben nach d~m neuen Schulgesetzgroße Chancen, die Elternarbeit _insgesamt effizienter und damit erfolgreicher zu gestalten. Aus genatJ Jiesem Grund steht die SPD-Landtagsfraktion hin- ter dieser Novellierung. Wir begrüßen ausdrücklich, dass zum Beispiel auch ausländische Elternvertreter jetzt stimmberech

tigte Mitglieder-in den Regionalelternbeiräten und im Umdeseltembeirat werden. Dies ist ein klares Zeichen, dass nicht nur ausländische Kinder,.sondern auch ausländische Eltern mit gleichen Rechten und Pflichten am Schulleben teilnehmen.

Der Gesetzentwurf ist eng mit dem Landeselternbeirat abgestimmt. Er trägt sogar in Teilbereichen die Handschrift des Landeselternbeirats.

(Pörksen, SPD: Hört, hört, Herr Lelle!)

Diesen Konsens begrüßen wir ausdrücklich.

Die gewählten Elternvertreter üben ein öffentliches Ehrenamt aus. Nach der Landesverfassung haben Personen in einem Arbeits- oder_ Dienstverhältnis Anspruch auf freie Zeit, die sie zur Ausübung ihres Ehrenamts benötigen. Das neue Schulgesetz konkretisiert diese Grundsatzregelung. Diese Klarstellung und Konkretisierung begrüßen wir.

Die SPD-Landtagsfraktion wird im Konsens, wie es auch im Ausschuss war, mit den anderen Fraktionen dem vorgelegtenLandesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes zustimmen._

(Beifall derSPD und der F.D.P.)

Ich erteile Herrn KollegenDahm das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wünsche des Landeselternbeirats wurden in diesem Ände

rungsgesetz voll berücksichtigt, a-uch wenn es darüber Dis- kussionen gab. Einiges Positive wurde dargestellt, nämlich die Stimmberechti!)ung der_ ausländischen Elternvertretung sowie Vertretungsregelung. Aus diesen Gründen haben wir uns entschlossen, diesem Gesetz zuzustimmen. Ich habe das im Ausschuss schon angekündigt.

Herr Minister, die Änderungen, die Sie vorschlagen, sind im Rahmen des bestehenden Schulgesetzes folgerichtig, aber -das sollte ich el'\vähnen- im Hinblick aufdie Grundsatzentscheidung kontraproduktiv, die immer wieder von den Frak- tionen im Landtag bei anderer Gelegenheit besprochen worden ist, nämlich dass Schulen mehr Selbststär:tdigkeit bekom

men sollen. Das müssen Sie mir schon z~gestehen; denn es ist keine Stärkung der Einzels_chule mit diesem nei.len Gesetz verbunden- im Gegenteil. Mit-diesem Gesetz haben Eltern letztendlich weniger Einfluss auf die Schule. Das halte ich in der heutigen Zelt für ein falsches Signal. Die Ettern haben we

niger Einfluss auf schulische, auf unterrichtliche Angebote. Das ist nicht zeitgemäß.

Sollten solche Instrumente wie beispielsweise Lehrrahmenpläne oder Jahresstundentafeln, über die wir diskutieren, wirklich an den einzelnen Schulen eingeführt werden, dann ist es notwendig, dass auch die Eltern vor Ort bei dem unterrichtlichen Angebot mehr Mitsprache erhalten.

Wenn die Einzelschule im Mittelpunktder Schulpolitikstehen sollte und wenn vor Ort mehr Kompetenzen verlagert werden, halte ich es für notwendig, dass der Abstimmungsbedarf auf der Ebene des Schulträgers auf Kreis- sowie auf Stadtebene wesentlich zunimmt. Auch.dies ist in diesem Gesetz nicht berücksichtigt worden, weil die modernen Diskussionen, die heute die schulpolitische Diskussion beeinflussen, in Ihrem Schulgesetz, da~ bereits über 25 Jahre alt ist, überhaupt nicht eingefangen werden.

Aus diesem Grund kann ich nur noch einmal darauf hinwei

. sen, es wird wirklich Zeit, dass eine grundständige Bildungsreform in diesem Lande stattfindet und dass das Schulgesetz grundsätzlich neu strukturiert wird, damit die Diskussionen, die wir derzeit führen, einen gesetzlichen Rahmen erhalten, damitsolche Probleme, wie sie in diesem Änderungsentwurf auftauchen, in Zukunft bereinigt werden.

Deshalb sage ich noch einmal, lassen Sie uns an diesem alten Schulgesetz lieber nicht weiter herumdoktern, sondern vielmehr in die Diskussion über neue rechtliche Rahmen einsteigen. Dann werden wir auch in Rheinland-Pfalz, so hoffe ich, zu einer modernen Gesetzgebung im Schulwesen kommen.

Danke schön.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

_ Ich erteile Herrn Kollegen Kuhn das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Elternarbeit, Elternmitwirkung und Elternverant\rltortung finden zunächst auf der Ebene der Schule statt. Das heißt, an ca. 1 700 Schulen in diesem Land leisten Klassenelternversammlungen und Schulelternbeiräte ihren Beitrag zur Gestaltung und Entwicklung der Schule.

Eine Beratung und Betreuung dieser Gremien erfolgte auf regionaler Ebene durch die Bezirkselternbeiräte und auf Landesebene durch den Landeselternbeirat. Nach Auflösung der Bezirksregierungen und der Regierungsbezirke in RheinlandPfalz können auch die Bezirkselternbeiräte nicht wie bisher fortbestehen. Eine Beratung und Betreuung der Schulelternbeiräte allein durch den Landeselternbeirat ist jedoch nicht vorstellbar.

Daher sieht die Schulgesetznovelle die Errichtung von drei Regionalelternbeiräten vor, die in Zukunft die Koordinie- ·

rungs- und Mittlerfunktion zi.vischen den Schulelternbeiräten und dem Landeselternbeirat übernehmen sollen. Dies. ist keine Korrektur, sondern eine notwendige und· gewollte Ergänzung, der auch die Zustimmung des Landeselternbeirats si

eher ist. Damit haben wir den Beleg, dass diese Konstruktion, diese neue Struktur akzeptiert wird. Dies zeigt die Reaktion in allen Fraktionen.

Da die Schulaufsicht nach wie vor regional verankert bleibt, spricht auch dies für die regionale Struktur der gesetzlichen Elternvertretungen. Der Regionalelternbeirat ist das· Vertretungsorgan der Eitern des Wahlbezirks. Er artikuliert die In

teresse~ der Eljern gegenüber den Schulen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung, der Aufsichts

_und Dienstleistungsdirektion sowie der Öffentlichkeit.

Darüber hinaus soll der Regionalelternbeirat die regionalen Schulelternbeiräte beraten, informieren und Kontakte vermitteln. Vor allem aber soll der Regionalelternbeirat eine Verbindung und Verknüpfung zum Landeselternbeirat gewährleisten, sodass die Schulen vor Ort über den aktuellen Meinungs-, Diskussions- und Datenstand auf Landesebene informiert sind.

Wir haben also eine Verzahnung· von der Vertretung der ein-. zeinen Schule bis hin zum Landeselternbeirat über die neuen regionalen Elternbeiräte. Diese Struktur hat auch die Zustim-mung des Landeselternbeirats gefunden. Damit haben wir eine sinnvolle Ergänzung der neuen Struktur, "die im Zusammenhang mit der Verwaltungsrefor!fl geschaffen worden ist. Wir stimmen selbstverständlich diesem Gesetz zu.

(BE!ifall der F.D.P. und bei der SPD)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatsminister Professor Dr. Zöllner das Wort.

·Prof. Dr. Zöllner,

Ministerfür Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung:

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Schulgesetzänderung wird erforderlich durch die Reform der ·mittleren Ebene der Landesverwaltung, durch die Auflösung der Bezirksregierungen und Regierungsbezirke, mithin durch die Neustrukturierung der gesamten.Schulaufsicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sie war in dieser Form von Anfang an beabsichtigt und mit den Betroffenen. bereits zum damaligen Zeitpunkt abgesprochen, sodass es sich um ein Gerücht handelt, dies sei die erste Korrektur. Jedoch wird sie aufgrund der Zügigkeit des Gesetzgebungsverfahrens und der Koordination erstjetzt durchgeführt.

Ich stimme auch ausdrücklich allen Rednern ZU, die sagen, dass diese Ver~nderung des Schulgesetzes nicht alle Probleme, die im Schulbereich angegangen werden müssen, auf gesetzestechnische Art löst, jedoch sehr wohl den Bereich, der

die Bezirksregierungen betrifft. Das andere ist in der Gesamt

heit sicherlich erst in der nächsten Legislaturperiode im Rahmen der normalenNovellierungsarbeit zu erledigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, während die Bezirkselternbeiräte sich-vorrangig an der Arbeit der Schulverwaltung in den Bezirksregierungen orientierten, steht nun bei den geplanten Regionalelternbeiräten eine andere Funk

tion im Vordergrund. Die Regionalelternbeiräte sollen in erster Linie die Tätigkeit der eutva 1 700 Schulelternbeiräte an den Schulen vor Ort koordinieren, sich beratend und unterStutzend einschalten, Materialien zur Verfugung stellen, Kontakte knüpfen und Elternfortbildungsveranstaltungen _anbieten. Der Kern der Elternarbeit und der Elternmitwir~

kung geschieht auf der Ebene der Klassenelternversammlungen und der Schulelternbeiräte in der Schule. Daher muss in der Region die Beratung, Förderung und Unterstützung der.

·Eltern vor Ort erfolgen. Die BündeJung der Elterninteressen in der R~gion ist we~entliche Aufgabe dieser regionalen El

ternbeiräte.

Es ist von großer Bedeutung für die Aktualität der Elternarbeit, dass die Eltern in den Schulen über diese aktuellen Probleme, den Meinungs- und Diskussionsstand auf Landesebene unterrkhtet sind, wie es umgekehrtwichtig für die Aufgaben d~s Landeselternbeirates ist, besser als bislang Ober die lokale und regionale Situation und die Probleme vor Ort informiert zu sein.

ln diesem Bereich wächst dem Regionalelterllbeirat eine ganz wichtige Brückenfunktion zu. Aus diesem Grund sieht der Gesetzenn-vurf vor, qass die Sprecherinnen und Sprecher der Regionalelternbeiräte, die ex officio Mitglied des Landeseltern

beirats sind, in Zukunft volles Stimmrecht im Landeselternbeirat erhalten.