- den. Das ist eine Institution, von der Minister Gerster noch vor einigen Jahren sagte- Zitat-:.,Eine moderne und aktuelle Einrichtung, die auch zukünftig ihren festen Platz haben
Die Aufgaben sollen auf das Universitätskl!nikum übergehen. Dort wird 2001 ein Institut für Humangenetik gegründet. Wir haben es gerade von Herrn Minister Gerster gehört. Diese ln
stitutsgründung- das möchte ich ausdrücklich sagen- ist positiv zu bewerten, weil sie eine wichtige Ergänzung im wissenschaftlichen Bereich der Universität Mainz ist. Offen bleibtjedoch die Frage, wie die Zukunft der genetischen Beratung in Rheinla.nd-Pfalz aussieht, und zwar die Beratung für die Pa
Die finanzielle Unterstützung des Landes soll sukzessive zurückgefahren werden. Damit ist aus unserer_Sicht ein_Abbau der künftigen Beratungstätigkeit vorprogrammiert, weil diese sehr zeitintensive Tätigkeit - eine solche Beratung kann unter Umständen bis zu viereinhalb Stunden dauern- niemals kostendeckend zu leisten sein wird, zumal nicht unter dem Deckel eines Budg_ets, dem auch das Universitätsklinikum nicht entgehen kann.
Das zu gründende Institut wird naturgemäß andere Schwerpunkte haben, nämlich den Schwerpunkt in Forschung und
Wissenschaft, während sich die bisherige Genetische Beratungsstelle_ außer bei den Untersuchungen sehr stark in den Familien unterstützenden und personenbezogenen BeratUA"
gen engagiert hat. Auch damit wird rein methodisch die genetische Beratung nicht mehr so sein können, wie sie bisher. war.
Die Aussage im Gesetzentwurf, dje Vorhaltung von zwei Einrichtungen mit vergleichbaren fachlichen Aufgabenbereichen in Rheinland-Pfalz sei nicht erforderlich, ist so gesehen praxisfern. Der Gesetzentwurf verzichtet nämlich darauf, das Klinikum ausdrücklich zu verpflichten, im Rahmen der Vor
Den Umfang von Angeboten für genetische Untersuchungen und Beratungen soll das Klinikum künftig in eigener Verantwortung fortlaufend zu prüfen und festzulegen haben. Ich bzw. wir fragen uns Folgendes: Damit sind wohl die bis~eri gen monatlichen Beratungen in Außenstellen in Trier, Wittlich, Neustadt, Neuwied und Worms infrage zu stellen. ln derGesetzesbegründung wird ausgeführt, dass genetische Bera
tung und Untersuchung zunehmend von niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen angeboten wird. Fakt ist aber, dass dafür eine entsprechend fachlich qualifizierte Facharztausbildung in Humangenetik erforderlich ist. ln ganz Rheinland
Pfalzwird außerhalb der Genetischen Beratungsstelle zurzeit nur noch in einer humangenetischen Laborpraxis in Mainz genetische Beratung durchgeführt. So lautet jedenfalls die Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigungen in Rheinland
Aufgaben und Beratungsfälle werden in der Zukunft sicher nicht weniger, sondern mehr; denn immer mehr Krankheiten werdEm molekulargenetisch erkennbar. Mit der Diagnostik allein ist es jedoch nicht getan, sondern die Befunde bedürfen der Interpretation, und zwar der fachlich kompetenten und anschließend der intensiven Beratung der Hilfe suchen
Meine Damen und Herren, wenn, wie schon geschehen, dem Universitätsklinikum aufgegeben wird, die Zahl der ambulan
ten Patienten- erheblich zu reduzieren, dann muss man befürchten, dass die Beratung ·in diesem Bereich der Bevölke
Für uns sind also viele Fragen offen, auch solche, die die bisher bei der Genetischen Beratungsstelle beschäftigten Men
schen betreffen. Wir erwarten Antworten und Klärungen im Verlauf der parlamentarischen Beratungen; Ich sage aber, wir
Herr Präsident, meine_Damen und Herren! Zunächst einmal will ich vorab sagen, sachliche Beratung in den Fachausschüssen, federführend im Sozialpolitischen Ausschuss, und natürlich auch, wie es bei einem Gesetzentwurf üblich ist, im Rechtsausschuss, ist geboten, weil für unsere Fraktion ganz klar ist, -dass Bedenken, die Sie, Frau Kollegin Hammer, eben formuliert haben; teilweise auch bei uns so gesehen werden. Deshalb i;;t die fachliche Beratung im entsprechenden Ausschuss, dem Sie 'lorsitzen, dann auch zu gewährleisten.
Ich will noch einmal deutlich machen, das, was Sie eingangs bemerkt haben, Frau Kollegin, dass sich vor einigen Jahren der Minister in der Frage der Genetischen-Beratungsstelle und der Leistungen der dort Beschäftigten, dem wissenschaftlichen Standard und den fachlichen Qualifikationen positiv geaußert hat, ändert nichts daran, dass sich Wissenschaft - hoffentlich auch für Sie in der CDU-Fraktion erkennbar weiterentwickelt und neuere Erkenntnisse zuwachsen. Dieser Zuwachs neuerer Erkenntnisse ist in eine Beratung und eine Beschlussfassung des zuständigen Gremiums, der Körperschaft des öffentlichen Rechts, des Klinikums Mainz, eingeflossen, das darauf abzielt, im nächsten Jahr, 2001, ein Institut für Humangenetik zu gründen und damit alle wissenschaftlichen Voraussetzungen zu optimieren, um dann die Arbeit für die Menschen, aber auch für die Rat suchenden Ärztinnen und Ärzte im Land in der Perspektive zu sichern.
Deshalb ist ein Zusammenführen unter den Gesichtspunkten von Effektivität nicht nur in der Frage der Kost~n g_eboten - darauf hat der Herr Minister hingewiesen, dass mit einer Übergangsregelung von fünf Jahren versucht wird, Kostenminimierung zu betreiben; ich gehe davon aus, dassbei der
_ fachlichen Beratung auch noch Detailfragen erörtert werden -,sondern es geht auch darum, dass neuere Erkenntnisse in die Beratungstätigkeit einfließen können. Zu Ihrer Sorge hinsichtlich der Beratung in den Außenstellen sagt der Philosoph aus Bayern immer gern: Schau'n wir mal. - Ich will an dieser Stelle ernsthaft sagen: Ja, wir wollen auch in den Regionen natürlich mit den neuesten Erkenntnissen aus der Wissenschaft präsent sein.
Deshalb weise ich auch noch einmal darauf hin, was Ihre Bedenken anbelangt. Im Gesetzenwurf in§ 2 --ich habe mir deswegen den Entwurf gerade noch einmal mitgenommen- ist ausdrücklich die Öffnung enthalten, dass eine Vereinbarung getroffen werden soll, die den Übergang für das Personal betrifft. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin,.in einer anderen Zuständigkeit, nämlich beim Wissenschaftsministerium - ich durfte dieses Gesetz zur Einrichtung der Körperschaft des öffentlichen Rechts, Klinikum, begleiten-, ist es der Landesregierung in hervorragender Weise gelungen, die lnteressenvertretung der Beschäftigten, den Personalrat, die_ Gewerkschaften, in die Überlegungen einzubeziehen und letztlich eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Ich gehe davon aus, dass das zuständige Sozialministerium mit Minister Gerster an der Spitze genau dies auch bei diesem Gesetzesvorhaben einhalten wird.
ln diesem Paragraphen stehtauch drin, dass über die Einrichtungsgegenstände, also über das, was auch in den Au Benbe
ist, ist auch der Hinweis enthalten, dass in diese Verträge eingetreten wird. Das soll in einer Vereinbarung entsprechend geregelt werden.
Die umfangreiche Begründung dieses- Gesetzentwurfs über zwei DIN-A4-Seiten gibt uns Gelegenheit, auch noch trefflich weiter darüber nachzudenken, auch weitere Argumente ein Stück aufzunehmen.
Deshalb noch einmal abschließend gesagt, wir bitten um Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuss - federführend· und an den Rechtsausschuss.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf wirft aber auch aus unserer Sicht noch_ zahlreiche Fragen auf; die wir in den wenigen Tagen, -die wir den Gesetzentwurf