Herr Finanzminister, noch eines: Sie haben schon gesagt, dass im Schnitt eine Erhöhung der Abschreibungszeiträume erfolgt, um einen Ste;uerentlastungsbetrag von 3,5 fv1illiarden
DM zu erzielen. Wenn man sich aber gen;:w mit der Verlängerung der Abschreibungsfristen befasst, dann werde;n Sie fest
Steuermehreinnahmen in Höhe von 7 Milliarden DM fließen, also genau die doppelte Summe, während nur 3,5 Milliarden
Meine DamEn und Herren, lassen Sie mich abschließi:nd sagen, vielleicht verstehen es die Sozialdemokraten und auch die GRÜNEN, vielleicht aber auch nicht: Jeder muss wissen, dass die Verlängerung der Abschreibungsfristen eine geringere Abschreibung beinha(t
was wiederum höhere Steuern au:;löst, dadurch weniger Investitionen getätigt und im Ergebnis Arbeitsplätze abgebaut werden. Das ist das Ergebnis der Verlängerung dieser Abschrei bungsfriste n.
Wer ·sagt, der große Nutznießer ist die Großindustrie und dann die BASF als Zeugen dafür nimmt, dass es doch nicht so ist, der spricht die Unwahrheit.
(Kramer, CDU: Sie verdrehen alles!) Natürlich zahlt derjenige, der jetzt mehr für das Heizöl auf- wenden muss, mehr Geld. Aber nur vier Pfennig pro Liter sind davon für Steuern zu berücksichtigen. Sie können auch nicht die Steuerreform gegenrechnen, wenn ein Auto teurer wird oder die Baupreise steigen. So einfach geht es leider ·nicht, wie Sie das machen. -Ich sage noch einmal: 23 Milliarden DM für die Unternehmen, und davon profitieren vor allen Dingen die mittelständischen Unternehmen. Das ist richtig so. Ich denke nur an einen Punkt, damit wird die Eigenkapitalbasis der Unternehmen gestärkt, die Gewinne werden kräftig entlastet, und es werden attraktive Bedingungen für Investoren im ln- und Ausland geschaffen, was neue Arbeitsplätze zur Folge hat. Warum haben wir derzeit diese tolle Konjunkturlage, die sich nächstes Jahr fortentvvickeln wird? (Zuruf des Abg. Schöneberg, CDU)
Herr Jullien, wenn Sie über Steuerentlastung reden, vergessen Sie immer eines: Die pauschalierte Anrechnung be·i der Gewerbesteuer. Das vergessen Sie einfach. Das verschweigt er einfach. Das wird mit keinem Wort ervvähnt.
Herr Creutzmann, man kann sicherlich darüber streiten, welche Urteile bindend sind oder nicht. Ich weiß nicht, ob Sie das
Urteil ganz gelesen haben. Ich weiß es niclit. Ich habe es ganz gelesen. Wer dieses Urteil liest, muss feststellen, dass in seinen Ausführungen eine aussagekräftige Grundsatzaussage getroffen wird. Nicht umsonst hat gerade die vorhergehende Bundesregierung oder deren Finanzminister gemeinsam mit den Ländern im Frühjahr des Jahres 1998 entschieden, dass die AfA-Tabellen verändert werden müssen. Dann sind natürlich erste Referentenentwürfe vorgelegt worden, die teilweise schrecklich ausgesehen haben. Diese waren teilweise wirklich investitionshemmend.
-Es waren enorm hohe Beträge. Es waren wesentliche En'lfeiterungen. Es ist alles zu dieser Zeit geschehen.
Dann hat man sich am 26. Oktoberweitgehend geeinigt, eine Vorlage zu erarbeiten, die dann mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft und des Handwerks diskutiert wird.
Ich sage noch einmal - dies hat der Finanzminister auch heraüsgearbeitet -, wer tatsächlich eine geringere Nutzungsdauer hat, der kann diese weiterhin geltend machen. Diese AfA-Werte sind nur Richtwerte, die nicht generell gelten, sondern nur dann, wenn eine normale betriebliche Nutzungsdauer vorliegt.
Meine Damen und Herren! Herr Creutzmann, vielleichtzuerst zu Ihnen: Ich habe mich extra vorher jeden Kom~entars enthalten. Ich konnte vorhersehen, was Sie sagen. Aber ich habe gedacht, er bekommt eirie Chance, und wir sehen einmal, wie er tatsächlich argumentiert.
Herr Creutzmann, es hat sich wieder bestätigt, die Amnesie ist eine F.D.P.-Seuche. Sie scheinen alles, was Sie früher in Ihrer Verantwortung in der Bundesregierung mitgetragen haben, und sogar das, was heute von dieser Landesregierung und von Ihrem Wirtschaftsminister mitgetragen wird, zu vergessen. Irgendwie fehlt dieser Teil im Kopf, wo solche Daten abgespeichert werden; denn die Bundesregierung unter F.D.P.-Beteiligung hatte 1998 nichtS-anderes beschlossen als
Rückschluss aus dieser Entscheoidung des Bundesfinanzhofs, wie die rotgrüne Bundesregierung das jetzt auch tut, dass sie
geleitet aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofs -, wie lange denn tatsächlich die betrieb;;gewöhnliche Nutzungsdauer nach dertechnischen Abnutzung festgelegt wird.
Das war unter F.D.P.-1\/!itverantwortung in der BundesregiErung. Also müs!;ten Sie sich von der damaligen Entscheidung genauso entfernen.
Diese Entscheidung von der damaligen Bundesregierung aus dem Jahr 1998 wurde getroffen, obwohl diese Bunde;;regie
rung keine Steuerreform mit einem Gesamtentlastungsvolumen von 95 Milliarden DM in der Tasche hatte. Diese war nicht beschlossen. Das war noch nicht einmal geplant. Trotz