ten, vor, um diese bis zum Frühjahr 2001 in die -Praxis umzusetzen. Konkrete Verstöße, die die Sicherheit des Netzes betrafen,.oder gar Verletzung von Geheimhaltungsvorschriften -dies betont Herr Professor Dr. Rudolf- sind beim Betrieb des rlp-Netzes nichtfestgestellt worden.
Herr Staatssekretär, in Beantwortung meiner zweiten Frage haben Sie sich-auf die Vertraulichkeit des zweiten Teils des Rechnungshofsberichts bezogen. ·
Allerdings ist auch im öffentlichen Teil des Rechnungshofsbe- richts von Vergabeverstößen oder Verstößen gegen vergabe-rechtliche Vorscliriften die Rede. Ich bitte Sie, meine zweite Frage auch im Hinblick auf den öffentlichen Teil des Berichts zu beantworten urid frage Sie: Ist es zu Meinungsverschiedenheiten in den Gremien des DIZ gekommen, weil zum Beispiel ordnungsgemäß zustande gekommene Beschlussvorschläge über die Vergabe von Aufträgen oder Leis_:tungen -aus welchen Gründen auch immer- übergangen wurden?
Ich glaube, ich habe mich ganz konkret ausgedrückt, Herr Staatssekretär. Ich frage, ob es in den Entscheidungsgr_emie!1 des DIZ im Zusammenhang mit Auftragsvergaben zu Mei
nungsverschiedenheiten bezüglich der Auftragsvergabe gekommen ist, weil zum Beispiel ordnungsgemäß zustande gekommene Beschlussvorschläge übergangen wurden und dann anders entschieden wurde.
Herr Abgeordneter Dr. Weiland, Sie meinen damitmöglich_erweise Beschlüsse des Verwaltungsrats. An eine derartige Beschlussvorlage des Vorstands, über die hätte abgestimmt werden müssen, kann ich mich nicht erinnern.
Herr Dr. Weiland, ich betone'noch einmal, selbstverständlich gibt es in dem ersten Teil Prüfungsbemerkungen des Rech
nungshofs bezüglich des Vergabewesens. Diese Fragen sind nicht abgeschlossen. Es waren Fachanvvälte mit beteiligt. Es sind schwierigste Fragen des europäischen Vergaberechts mit zu beurteilen. Es handeltsich um ein laufendes Verfahren. Ich gehe nicht davon aus, dass dieses angemessen dargestellt werden kann, ohne auf den Zusammenhang - auf Namen usw.- einzugehen. Wenn die Beteiligten einverstanden sind, liegt uns --ich habe es betont- sehr an einer Aufhebung der
Vertraulichkeit. Aber Herr des Verfahrens ist der Rechnungshof. Wenn es nicht anders geht, nehmen wir in jeder vertraulichen Sitzung gern ausführlich Stellung.
Was Sie möglicherweise besonders ansprechen, ist das Vertragswerk mit Herrn Olschewski, das schon einmal im Landtag behandelt worden ist. Herr Abgeordneter Dr. Weiland,
ich gehe davon aus, dass die Einverständniserklärung von Herrn Olschewski bald beigebracht werden kann. Dann können wir gern im HaushaltS- und Finanzausschuss darüber beraten. Der Sachverhaltwird sich als wesentlich weniger dra
Ich habe auch eine Frage zum Thema.,Auftragsvergabe". Gab es Festlegungen innerhalb des DIZ, bis zu welchem Kostenvolumen der Vorstand allein entscheidet und bei welchen Auftragsvergaben-ab welchem Volumen der Verwaltungs
schriften- außer den gesetzlichen- für den Vorstand. Für den Verwaltungsrat ist geregelt, dass er die Grundsätze der Geschäftspolitik mit zu bestimmen hat. Eine Sonderrege Jung, also besondere Rechte für den Verwaltungsratsvorsitzenden, für mich; gibt es nicht.
Im Übrigen haben wir als Rechtsaufsicht ~es DIZ, als Innenministerium, auf die Einhaltung der Vergabevorschriften hinge
wiesen. Nach Vorlage der Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofs im Mai dieses- Jahres haben wir das mit Schreiben vom 15. Mai-noch einmal ausdrücklich getan. Inseiner letzten Sitzung in der letzten Woche hat der Verwaltungsrat nochmals darauf hingewiesen.
sen, dass wir es mit einer schwierigen Schni"LLStelle zwischen Behörde und WirLScharLSunternehmen zu tun haben, in die
sem Fall einem Hightechunternehmen in einer sich schnell wandelnden IT-Umwelt und -Umgebung. Wenn man dann auch noch einen Vorstand aus der Wirtschaft heranzieht, um die Unternehmenseigenschaft und nicht die Behördeneigenschaft besonders zu unterstreichen, das eine oder andere bei Vergabevorschriften möglicherweise anders ausgelegt werden kann, will ich nicht bestreiten.
Frau Abgeordnete Themas, ich will auch nicht bestreiten, dass es bei Dokumentationen usw. zu Fehlern gekommen ist.
Bezüglich der Einhaltung der Vergabevorschriften gibt es nach wie vor rechtliche Meinungsunterschiede zwischendem DIZ und dem Landesrechnungshof.
scheinlieh alles ganz harmlos darstellt, wenn es einmal um die Bekanntgabe der Gründe geht. Als Vorspann sage ich das. noch einmal, es muss wohl entscheidende_ Gründe dafür- gegeben haben, dass nicht der günstigste Bieter die Angebote erhalten hat, sondern jemand anders._
Insofern würde uns schon einmal interessieren - deswegen frage ich Sie -: Was können diese Gründe gewesen sein, die dafür sprechen, dass jemand, der sich ga_r nicht an der Ausschreibung beteiligt hat, den Zuschlag erhalten hat?
traulichkeit eine schwierige Gratwanderung. Ich sage es noch einmal, ich bin gern bereit, Ihnen dies auch in öffentlicher Sitzung, im Haushalts- und Finanzausschuss, im lnnenausschuss, auch- hier im Plenum, zu beantworten. Ich kann Ihnen heute, in diesem Verfahrensstand, nur sagen, es handelt sich um zwei völlig verschiedene Vertragsabschlüsse. Es handelt sich um zwei völlig verschiedene Sachverhalte.
(Frau Thomas, BÜNDNiS 90/DiE GRÜNEN: Jetzt stellt sich nur die Frage, auf welchen ?unkt Sie sich beziehen!) ·
Herr Staatssekretär, welche Probleme bz~v. Fragen im Hinblick auf die Sicherheit bei der Übermittlung von Daten haben sich im Zusammenhang mit der Privatisierung der Telekom gestellt?
Herr Staatssekretär, bevor Sie sich wieder auf die Vertraulich~ keit des zweiten Teils zurückziehen, möchte ich Sie daran erinnern, dass zu diesem Komplex bereits der Datenschutzbeauftragte öffentlich Stellung genommen hat, insofern die Vertraulichk!"it in diesem.Punkt schon aufgehoben ist.
Herr Abgeordneter Dr. Weiland, durch Indiskretionen ist manche Vertraulichkeit schon aufgehoben. Das ist richtig. Aber hier handelt es sich in der Tat möglicherweise um Betriebsgeheimnisse der Deutschen Telekom AG, die sich dazu äußern muss, die auch im Vorfeld schon einmal angefragt worden war.
Herr Dr. Weiland, ich willihnen hierzu hur sagen: Es handelt sich um eine möglichervveise abstrakt vorhandene Gefahr, dass an den intelligenten Netzknotenpunkten eingedrungen werden kann.
Diese Gefährdung wird durch Verschlüsselungstechnik-aufgehoben. Es ist eine sehr abstrakte Gefahr, die efn hohes Maß
an krimineller Energie voraussetzen würde, um dort eindringen zu können. Es gibt nkht die geringste Wahrscheinlich- ·