Der Bund1~srat hat Folgendes beschlossen: Zu dem Lebens;:>artnerschaftsgesetz wird der Vermittlungsausschuss nicht
angerufen. Der Bundesrat stimmt dem Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz nicht zu. - Das heißt: Wir haben -jetzt eine etwas unglückliche Situaton. Der Weg für das Lebenspartnerschaftsgesetz ist frei. Es wird vorraussichtlich Mitte nächsten Jahres in Kraft treten. Dämit sind folgende Bereiche gesetzlich geregelt: Begründung der Lebenspartnerschaft, Partnerschaftsname, Güterstand, Verpflichtung zum Unterhalt, Erbrecht, Aufhebung der Lebenspartnerschaft durch gerichtliches Urteil, nachpartnerschaftlicher Unterhalt, so genanntes kleines Sorgerecht, Zeugnisverweigeru ngsrecht, Kranken- und Pflegeversicherung, Ausländerrecht sowie weitere rund 50 Folgeänderungen des Bundesrechts.
Das Lebenpartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz geht dagegen in die nächste Runde der Gesetzgebung. Bundesregierung und Bundestag haben dazu den Vermittlungsausschuss angerufen. Es bleibt abzuwarten. Wir hoffen sehr darauf, dass auf diesem Weg noch ein Kompromiss gefunden werden kann. Solange nicht auch hinsichtlich -.dieses Komplexes das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, werden wir im Land erst ei~mal abwarten. Wir werden nicht schon jetzt festlegen, wer bei uns die zuständige Behörde sein soll und entsprechende Verfahrensvorschriften entwickeln. Dass wir natürlich die Arbeit unverzüglich aufnehmen werden, wenn klar geworden sein sollte, dass eine bundeseinheitliche Regelung nicht zustande kommt, ist selbstverständlich.
Wir kämen nun unmittelbar zur Abstimmung über den Antrag, da die Beschlussempfehlung die ·Ablehnung empfiehlt. Zunächst erteile ich zur Geschäftsordnung Herrn Abgeordneten Dr. Braun das Wort.
Herr Präsident, wir schlagen vor, den Antrag, der sich auf eine Abstimmung des Bundesrats bezieht, die schon historisch und schon gelaufen ist, für erledigt zu erklären.
Sie haben den Vorschlag von Herrn Dr. Braun gehört. Wenn es dazu keine Bedenken gibt, dann ist dasso beschlossen.
(Staatsminister Zuber: Das gibt es doch überhaupt nicht! Das kann doch nur der Landtag, Frau Grützmacher! Der Landtag kann verzichten, nicht Sie!- Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann sagen Sie das bei denanderen auch!- Staatsminister Zuber: Das habe ich bei jedem anderen gesagt!)
Hundertt3usenden von ehrenamtlichen Helfern in unserem Land recht herzlich für ihre Arbeit im fast abgelaufenen Jahr ,
Nationen ausgerufen worden ist. Vor wenigen Tagen hat sich der Bundesp(äs_ident sehr ausführlich zu dem Ehrenamt und