Zu Hage 1: ln ·den einzelnen Anbaugebieten ist keine einheitliche Entvvicklung auf dem Erzeugermarkt erkennbar. So wird in den beiden größten Anbaugebieten Rheinhessen und Pfalz von den Kellereien nach wie vor Verarbeitung-swein in großem Umfang nachgefragt. Dort wird zum Teil auch Qualitätswein von den Kellereien gekauft.
Auch die Weinpreissituation stellt sich unterschiedlich -dar: Weiße Qualitätsweine des aktuellen Jahrgangs werden in den Anbaugebieten Rheinhessen, Pfalz und Nahe gegenwärtig mit 60 bis 70 DM je Hektoliter gehandelt. Riesling aus den Anbaugebieten Mosel-Saar-Ruwer wird mit 80 bis 100 DM pro Hektoliter notiert. Dornfelder Weine aus allen Anbaugebieten werden dagegen mit 350 DM je Hektoliter gehandelt.
die einen hohen Anteil an Fassweinvermarktung aufweisen. Betriebe mit Rotvveinerzeugung oder Flaschenweinvermark
Vor dem Hintergrund dieser Situation hat die Liimdesregierung im Rahmen der ihr zur Vefügung stehenden Möglichkei
ten die Rahmenbedingungen für die Erzeugung von Qualitätswein den Bedürfnissen des Weinmarkts angepasst, um ei
ne Ver_besserung des Weinmarkts und der Weinpreissituation zu erreichen. Dies ist in erster Linie durch zwei Maßnahmen geschehen:
tragsregelung. Mit der Ncwellierung des Weingesetzes wurde die Landesregierung ermächtigt, im Qualitätsgruppenmodell einen Hektarertragswert für Verarbeitungswein einzuführen. Eine vorläufige Auswertung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz kommt zu dem Ergebnis, dass die Weinbaubetriebe in den betroffenen Anbaugebieten von diesen Möglichkeiten Gebrauch macher1. Landesweit wurden 10 % der Erntemenge. des Jahres 2000 als Verarbeitungswein, 7 % als
Die neue Hektarertragsregelung hat zu einer Entlastung der traditionellen Märkte ur:n rund 900_000Hektoliter geführt.
turellen Überschüsse, die aufgrund der relativ großen Ernten 1998 und-1999 und der geringen Nachfrage entstanden sind. Diese Bereinigung ist im Rahmen des 12-Punkte-Programms der Landesregierung geschehen. Die Maßnahmen äus diesem
So wurden zum Beispiel landesweit 310 000 Hektoliter, das heißt, rund 4 % der Ernte im Jahr 2000, für die Versorgung des Trinkalkoholmarkts angemeldet.· Die Landesregierung liat hierzu zugesagt, aus eigenen Mittein die EU-Beihilf\'!n auf knapp 50 Pfennig pro Liter aufzustocken. Dem hat der EU
Darüber hinaus gehören zu den bekannten Programmen die Wiederauflage der Erntebergungskredite für Erzeugerge
meinschaften und Winzergenossenschaften sowie für Kellereien, die Moste und Trauben für die Kaltgärung übernehmen, ein Sonderkreditprogramm für Weinbaubetriebe mit zinsgünstigen Krediten und verkaufsfördernde Maßnahmen.
Zu Frage 2: Die Dringlichkeitsdestillation, ein weiterer Be-_ standteil des 12-Punkte-Programms, wurde am 14. Dezember vergangenen Jahres ausgelöst. Die Frist zum Abschluss von Verträgen zwischen Brennereien und Weinerzeugern endet am 31. Januar dieses Jahres. Die Weinerzeuger können in Abhängigkeit des Alkoholgehalts zwischen 38 und 42 Pfennig pro Liter erzielen. Die Konditionen für die Brennereien werden europaweit einheitlich geregelt.
Allerdings zögern die zugelassenen Brennereien mit dem Abschluss von Kaufverträgen; denn die Spamie zwischen Ankauf- und Übernahmepreis reicht offensichtlich nicht aus,
die De5tillation, den Transport des Alkohols in die Lager der Bundesmonopolverwaltung zu decken. Rund 15 deutsche Brennereien haben grundsätzlich Interesse gezeigt, Weine für die Dringlichkeitsdestillation anzukaufen. Allerdirig;; ist es
ln Brü~sel wird gegenwärtig intemiv an eim=r Lösung der Probleme der Durchfühnmg der -Dringlichkeitsdestillation in Rheinland-Pfalz gearbeitet; denn es gibt eine entsprechende Verordmmg des Rates zur gemeinsamen Weinmarktsituation, die-eine Destillationsmaßnahme für Krisent~lle vorsieht,
und die Voraussetzungen für die Anwendung einer Dringlichkeitsdestillationsind anerkannt. Die Kommission kann es sich d;:.her aus meiner Sicht nicht leisten, die Rahmenbedin--gungen so zu.setzen, dass die vorgesehenen Maßnahmen ins
Leere laufen, Ich gehe deswegen davon aus, dass die EUKommis5ion im Februar dieses Jahres eine Entscheidung tri!ft und verbesserte Konditionen einräumt, damit die Dringlichkeitsdertillation zu einer weiteren Entlastung der Märkte führen kann.
Herr Minister, nach dem derzeitigen Stand ist bezüglich der Dringlichkeitsdestillation noch nicht einmal ein einziger Antrag gestellt worden. Lassen Sie nun die Frist bis zum 31. Ja
Welche Möglichkeiten hat das Land Rheinland-Pfalz, bei der Vermittlung der Brennereien behilflich zu sein bzw. im Einverständnis mit der EU die fin::mzielle Spanne, die Sie vorhin genannt haben, so interessant zu gestalten, dass die Brenne
. reien die~ akzeptieren? - Ansonsten haben wir am Ende für eine Dringlichk&itsdestillation gekämpft, und dabei kommt nichts heraus.
Herr Abgeordneter Schmitt, wir befinden uns diesbezüglich in einem riesigen Dilemma. Man sieht sehr deutlkh, alle De;tillationsmaßnahmen sind keine Maßnahmen, die für Winzer ausreichend sinc!_. Im Öbrigen ist Wein zu schade, um ihn zu vernichten.
WeiterHin sieht man sehr deutlich, dass all diejenigen, die darauf gesetzt ha_ben, die Winzer nicht immer ganz fair be