Protokoll der Sitzung vom 18.01.2001

Dies vorausgeschickt beantworte kh die Mündliche Anfrage im Einzelnen wie folgt: ·

Zu Hage 1: ln ·den einzelnen Anbaugebieten ist keine einheitliche Entvvicklung auf dem Erzeugermarkt erkennbar. So wird in den beiden größten Anbaugebieten Rheinhessen und Pfalz von den Kellereien nach wie vor Verarbeitung-swein in großem Umfang nachgefragt. Dort wird zum Teil auch Qualitätswein von den Kellereien gekauft.

Aus allen übrigem Anbaugebieten wird zurzeit von einem ru-.

higen Fassweinmarkt berichtet. Das heißt, es sind nur wenige Vertragsabschlüsse zu verzeichnen.

Auch die Weinpreissituation stellt sich unterschiedlich -dar: Weiße Qualitätsweine des aktuellen Jahrgangs werden in den Anbaugebieten Rheinhessen, Pfalz und Nahe gegenwärtig mit 60 bis 70 DM je Hektoliter gehandelt. Riesling aus den Anbaugebieten Mosel-Saar-Ruwer wird mit 80 bis 100 DM pro Hektoliter notiert. Dornfelder Weine aus allen Anbaugebieten werden dagegen mit 350 DM je Hektoliter gehandelt.

die einen hohen Anteil an Fassweinvermarktung aufweisen. Betriebe mit Rotvveinerzeugung oder Flaschenweinvermark

tung könnenjedoch ausreichende Erlöse erzielen.

Vor dem Hintergrund dieser Situation hat die Liimdesregierung im Rahmen der ihr zur Vefügung stehenden Möglichkei

ten die Rahmenbedingungen für die Erzeugung von Qualitätswein den Bedürfnissen des Weinmarkts angepasst, um ei

ne Ver_besserung des Weinmarkts und der Weinpreissituation zu erreichen. Dies ist in erster Linie durch zwei Maßnahmen geschehen:

Die erste Maßnahme bestand in der Änderung der Hektarer

tragsregelung. Mit der Ncwellierung des Weingesetzes wurde die Landesregierung ermächtigt, im Qualitätsgruppenmodell einen Hektarertragswert für Verarbeitungswein einzuführen. Eine vorläufige Auswertung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz kommt zu dem Ergebnis, dass die Weinbaubetriebe in den betroffenen Anbaugebieten von diesen Möglichkeiten Gebrauch macher1. Landesweit wurden 10 % der Erntemenge. des Jahres 2000 als Verarbeitungswein, 7 % als

Tafel- bzw. Landwein und. 83 % als Qualitätswein eingestuft.

Die neue Hektarertragsregelung hat zu einer Entlastung der traditionellen Märkte ur:n rund 900_000Hektoliter geführt.

Die zweite Maßnahme bestand in· der Bereinigung der struk

turellen Überschüsse, die aufgrund der relativ großen Ernten 1998 und-1999 und der geringen Nachfrage entstanden sind. Diese Bereinigung ist im Rahmen des 12-Punkte-Programms der Landesregierung geschehen. Die Maßnahmen äus diesem

Programm sind weitgehend erfüllt.

So wurden zum Beispiel landesweit 310 000 Hektoliter, das heißt, rund 4 % der Ernte im Jahr 2000, für die Versorgung des Trinkalkoholmarkts angemeldet.· Die Landesregierung liat hierzu zugesagt, aus eigenen Mittein die EU-Beihilf\'!n auf knapp 50 Pfennig pro Liter aufzustocken. Dem hat der EU

Agrarministerrat Ende Dezember zugestimmt. Die Auszah

lung der Landesbeihilfen wird derzeit vorbereitet.

Darüber hinaus gehören zu den bekannten Programmen die Wiederauflage der Erntebergungskredite für Erzeugerge

meinschaften und Winzergenossenschaften sowie für Kellereien, die Moste und Trauben für die Kaltgärung übernehmen, ein Sonderkreditprogramm für Weinbaubetriebe mit zinsgünstigen Krediten und verkaufsfördernde Maßnahmen.

Zu Frage 2: Die Dringlichkeitsdestillation, ein weiterer Be-_ standteil des 12-Punkte-Programms, wurde am 14. Dezember vergangenen Jahres ausgelöst. Die Frist zum Abschluss von Verträgen zwischen Brennereien und Weinerzeugern endet am 31. Januar dieses Jahres. Die Weinerzeuger können in Abhängigkeit des Alkoholgehalts zwischen 38 und 42 Pfennig pro Liter erzielen. Die Konditionen für die Brennereien werden europaweit einheitlich geregelt.

Allerdings zögern die zugelassenen Brennereien mit dem Abschluss von Kaufverträgen; denn die Spamie zwischen Ankauf- und Übernahmepreis reicht offensichtlich nicht aus,

um die Kosten der Brennereien für den Transport der Weine,

die De5tillation, den Transport des Alkohols in die Lager der Bundesmonopolverwaltung zu decken. Rund 15 deutsche Brennereien haben grundsätzlich Interesse gezeigt, Weine für die Dringlichkeitsdestillation anzukaufen. Allerdirig;; ist es

bisher niCht zum Abschluss von Kaufvert@_gen gEkommen.

Ich habe mich deshalb mit einem Schreiben vom 11. Januar

dieses Jahres an Herrn EU-Kommissar Fischler gewandt und ihn

ln Brü~sel wird gegenwärtig intemiv an eim=r Lösung der Probleme der Durchfühnmg der -Dringlichkeitsdestillation in Rheinland-Pfalz gearbeitet; denn es gibt eine entsprechende Verordmmg des Rates zur gemeinsamen Weinmarktsituation, die-eine Destillationsmaßnahme für Krisent~lle vorsieht,

und die Voraussetzungen für die Anwendung einer Dringlichkeitsdestillationsind anerkannt. Die Kommission kann es sich d;:.her aus meiner Sicht nicht leisten, die Rahmenbedin--gungen so zu.setzen, dass die vorgesehenen Maßnahmen ins

Leere laufen, Ich gehe deswegen davon aus, dass die EUKommis5ion im Februar dieses Jahres eine Entscheidung tri!ft und verbesserte Konditionen einräumt, damit die Dringlichkeitsdertillation zu einer weiteren Entlastung der Märkte führen kann.

So weit die Beantvvortung der Anfrage.

Gibt es Zusatzfragen?- Herr Schmitt.

Herr Minister, nach dem derzeitigen Stand ist bezüglich der Dringlichkeitsdestillation noch nicht einmal ein einziger Antrag gestellt worden. Lassen Sie nun die Frist bis zum 31. Ja

nuar verstreichen Ufld warten ab, was die EU tut?- Wenn die

EU nicht tut oder die Frist verlängert, so war dies wohl eine

Sache, die ein Nullsummenspiel war und den Winzem nicht im Geringsten geholfen hat.

Welche Möglichkeiten hat das Land Rheinland-Pfalz, bei der Vermittlung der Brennereien behilflich zu sein bzw. im Einverständnis mit der EU die fin::mzielle Spanne, die Sie vorhin genannt haben, so interessant zu gestalten, dass die Brenne

. reien die~ akzeptieren? - Ansonsten haben wir am Ende für eine Dringlichk&itsdestillation gekämpft, und dabei kommt nichts heraus.

Herr Schmitt, ich hatte Sie schon einmal darum gebeten,

(Schmitt, CDU: Ist in Ordnung!)

in Ihre Fragen nicht eine Fülle von persönlichen Stellungnahmen einzubauen.

Bauckhage, Mini~ter

für Wirtschaft, Verkahr,landwirtschaft und Weinbau:

Herr Abgeordneter Schmitt, wir befinden uns diesbezüglich in einem riesigen Dilemma. Man sieht sehr deutlkh, alle De;tillationsmaßnahmen sind keine Maßnahmen, die für Winzer ausreichend sinc!_. Im Öbrigen ist Wein zu schade, um ihn zu vernichten.

(Beifall bei F.D.P. und SPD)

WeiterHin sieht man sehr deutlich, dass all diejenigen, die darauf gesetzt ha_ben, die Winzer nicht immer ganz fair be

handelt haben; denn es ist ein Fehler, so zu tun, als ob Destil= lation das Problem lösen würde.

. (Beifall bei der SPD)